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Frankfurt mit leicht geschrumpftem Winterflugplan 2026/27

Der Flughafen Frankfurt geht mit der Umstellung auf den Winterflugplan am 25. Oktober 2026 in die neue Betriebsperiode, die bis zum 27. März 2027 läuft. Im Laufe der kommenden Monate werden insgesamt 80 Fluggesellschaften das größte deutsche Drehkreuz nutzen, um 231 Ziele in 92 Ländern weltweit im Direktverkehr anzusteuern. Mit einem errechneten Wochenvolumen von rund 3.400 gewerblichen Abflügen und einer angebotenen Kapazität von etwa 650.000 Passagiersitzen behauptet der Standort seine Stellung als zentraler deutscher Luftverkehrsknotenpunkt. Die Flugplanperiode ist geprägt von der Neuansiedlung internationaler Fluggesellschaften wie Air Arabia, dem Ausbau des Asien-Netzes der Lufthansa sowie einer Intensivierung von Langstreckenverbindungen in die Golfregion und nach Nordafrika. Streckennetz im Asien-Verkehr und Verdichtung nach Indien und China Im Asien-Segment setzt die Lufthansa im Winterhalbjahr deutliche Akzente durch die Wiederaufnahme beziehungsweise den Neueinstieg auf der Langstreckenverbindung nach Kuala Lumpur. Die malaysische Hauptstadt wird ab dem Start des Winterflugplans am 25. Oktober 2026 fünfmal wöchentlich im Direktflug von Frankfurt aus bedient. Damit stärkt der Konzern seine Präsenz im südostasiatischen Raum, der in den vergangenen Jahren von einer stetigen Erholung der Passagiernachfrage gekennzeichnet war. Zusätzlich verzeichnen die Verbindungen nach Ost- und Südasien Frequenzerhöhungen und die Weiterführung von Sommerkursen. Air China setzt ihre im Sommer neu etablierte Verbindung zum Flughafen Peking-Daxing auch im Winterflugplan fort und ergänzt damit die bestehenden Linienflüge zum traditionellen Drehkreuz Peking-Capital. Ebenso behält China Southern den Flugdienst zweimal pro Woche über Ürümqi nach Guangzhou bei. Air India stockt das Flugangebot nach Indien auf: Sowohl die Strecke nach Delhi als auch die Verbindung nach Mumbai

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Deutlich rückläufige Verkehrszahlen an Österreichs Flughäfen

Die sechs österreichischen Verkehrsflughäfen verzeichneten im Zeitraum von Januar bis September 2026 ein spürbares Absinken des Passagieraufkommens. Wie aus den am 20. Oktober 2026 von der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen (AÖV) vorgelegten Quartalszahlen hervorgeht, fertigten die Standorte Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt in den ersten drei Quartalen des Jahres insgesamt 26,7 Millionen Passagiere ab. Dies entspricht einem Rückgang von 3,8 Prozent beziehungsweise einem Verlust von über einer Million Fluggästen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Während das erste Quartal 2026 noch mit einem leichten Zuwachs von 1,8 Prozent abschloss, kehrte sich die Entwicklung in den Folgemonaten ins Negative um. Im zweiten Quartal sank das Aufkommen um 6,0 Prozent und im dritten Quartal, das die Hauptreisezeit des Sommers umfasst, um 5,5 Prozent. Die Branchenvertretung führt den Trend maßgeblich auf die Höhe der nationalen Flugabgabe zurück, die die Kostenseite für Fluggesellschaften im Vergleich zum benachbarten Ausland belaste und die Forderung nach deren vollständiger Abschaffung oder Absenkung erneuerte. Verschärfung des Abwärtstrends im Jahresverlauf und betriebliche Kennzahlen Die Auswertung der Dreimonatsabschnitte verdeutlicht die Dynamik im Jahresverlauf. Von Januar bis März 2026 wurden an den österreichischen Verkehrsflughäfen 7.449.504 Reisende gezählt (+1,8 Prozent). Im zweiten Quartal ging das Aufkommen auf 8.964.392 Passagiere zurück (-6,0 Prozent), gefolgt von 10.272.547 Fluggästen im Sommervierteljahr von Juli bis September 2026 (-5,5 Prozent). Die Anzahl der Flugbewegungen im Linien- und Gelegenheitsverkehr reduzierte sich im selben Zeitraum um 5,3 Prozent auf insgesamt 201.707 Starts und Landungen. Der stärkere Rückgang bei den Bewegungen im Vergleich zur Passagierzahl deutet auf eine gestiegene durchschnittliche Sitzplatzauslastung der

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Reeder passen Reiseverläufe wegen sozialer Unruhen in Frankreich an

Die anhaltende Welle politischer Proteste und sozialer Unruhen in Frankreich hat am 17. Oktober 2026 zu ersten gravierenden Ausweichmanövern im internationalen Kreuzfahrttourismus geführt. Die britische Traditionsreederei P&O Cruises gestrichen auf der aktuellen Atlantikküsten-Kreuzfahrt ihres Flaggschiffs Iona den Fahrhalt im nordfranzösischen Seehafen Le Havre. Das Schiff war am 17. Oktober 2026 im Basishafen Southampton gestartet und sollte planmäßig die normandische Hafenstadt anlaufen, die für viele Passagiere als Ausgangspunkt für Landausflüge nach Paris dient. Aufgrund der Sicherheitslage, die von gewaltsamen Straßenblockaden, Plünderungen und behördlich verhängten Ausgangssperren in mehreren französischen Regionen geprägt ist, strich der Konzern den Halt ersatzlos. Der Fall unterstreicht die Sensibilität der maritimen Tourismusbranche gegenüber politischen Krisenlagen in europäischen Binnengebieten und zwingt Operatoren zur Neuorganisation ihrer Landprogrammlogistik. Routenänderung und Anpassung der Landprogramme Die Passagiere an Bord der Iona wurden unmittelbar vor der Einschiffung in Southampton über die Streichung des Hafenstopps in Le Havre benachrichtigt. Da Le Havre die einzige geplante Anlaufstelle auf französischem Staatsgebiet war, wandelte sich die ursprüngliche Reise in eine reine Routenführung entlang der spanischen Atlantikküste. Für den Tag des entfallenen Aufenthalts in der Normandie legte das Passagierschiff stattdessen einen zusätzlichen Seetag ein. Als Ausgleich für den entfallenen Stopp erweiterte die Reederei den Aufenthalt in Nordwestspanien. Das Schiff steuert nun die spanischen Seehäfen A Coruña und Vigo an, wobei in A Coruña eine Übernachtung im Hafen eingeplant wurde, um den Gästen verlängerte Aufenthaltszeiten an Land zu ermöglichen. Über die Reederei gebuchte Landausflüge für Le Havre wurden storniert und den Passagierkonten automatisch gutgeschrieben. Landausflüge, die über Drittanbieter für Paris

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Sommer 2027: Neue Airlines nehmen Kurs auf Graz

Die Geschäftsführung des Flughafens Graz hat am 20. Oktober 2026 im Rahmen eines Pressegesprächs in Feldkirchen bei Graz die operative Bilanz des laufenden Jahres vorgelegt und die Perspektiven für die kommenden Flugplanperioden skizziert. Trotz angespannter Rahmenbedingungen im europäischen Luftverkehr rechnet die Führung des steirischen Regionalflughafens für das Gesamtjahr 2026 mit einem Aufkommen von rund 810.000 Passagieren. Das Ergebnis liegt damit nur geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres. Während der Flugbetrieb durch veränderte Kapazitäten einzelner Fluggesellschaften und gestiegene Kostenfaktoren gefordert ist, verzeichnet der Flughafen im Frachtgeschäft deutliche Zugewinne. Mit einem Güterumschlag von voraussichtlich mehr als 20.000 Tonnen steuert der Standort 2026 auf ein Rekordvolumen im Frachtbereich zu. Zugleich wurden für die Sommersaison 2027 vier neue Fluggesellschaften gewonnen, um das touristische Angebot ab Graz abzusichern. Herausforderungen der Luftfahrtbranche und Forderungen an die Standortpolitik Die Geschäftsführer Wolfgang Grimus und Jürgen Löschnig sowie Mark Perz, Vorstand der Muttergesellschaft Holding Graz, analysierten die wirtschaftlichen Einflussfaktoren im österreichischen Luftverkehr. Neben geopolitischen Verwerfungen im Nahen Osten belasten verdoppelte Treibstoffpreise die Kalkulationen der Fluggesellschaften. Für den Luftfahrtstandort Österreich wirken zudem die seit dem Jahr 2019 um 85 Prozent gestiegenen staatlichen Steuern und Abgaben belastend, während die rein infrastrukturellen Flughafenentgelte im selben Zeitraum lediglich um 22 Prozent angehoben wurden. Die Geschäftsführung schloss sich den Branchenforderungen nach einer Entlastung bei der nationalen Flugabgabe an, da diese im europäischen Umfeld zunehmend zu Wettbewerbsnachteilen führe. Die angekündigten staatlichen Entlastungsmaßnahmen des Verkehrsministeriums in Höhe von jeweils 30 Millionen Euro für die Jahre 2027 und 2028 bezeichnete die Leitung als ersten Schritt, dem jedoch

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Flughafen Sitten: Walliser Stimmbevölkerung entscheidet über Reorganisation und Eigentümerstruktur

Am 29. November 2026 entscheidet die Walliser Stimmbevölkerung über das Gesetz über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis. Der Gesetzestext, der im März 2026 vom Großen Rat des Kantons Wallis verabschiedet worden war, wurde nach dem Ergreifen eines Referendums zur Entscheidung an die Urne verwiesen. Die Vorlage regelt die künftige Führungs- und Finanzierungsstruktur des zivil genutzten Regionalflugplatzes neu. Nach dem Willen der Walliser Kantonsregierung (Staatsrat) soll der Flughafen aus der alleinigen Verantwortung der Stadt Sitten herausgelöst und in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft überführt werden, an der die öffentliche Hand die Stimmen- und Kapitalmehrheit hält. Der Staatsrat wirbt für ein Ja zur Gesetzesvorlage, um die öffentliche Kontrolle über das Areal dauerhaft abzusichern, die betrieblichen Zuständigkeiten zu klären und eine direkte Mitsprache des Kantons bei Investitionsentscheidungen zu gewährleisten. Nutzungsprofil und zivile Aufgaben im öffentlichen Interesse Seit dem Rückzug der Schweizer Luftwaffe aus dem regulären Jetbetrieb im Jahr 2018 wird das Areal in Sitten primär als ziviler Regionalflugplatz genutzt. Nach behördlichen Erhebungen entfallen rund 80 Prozent aller Flugbewegungen auf Aufgaben im öffentlichen Interesse und Versorgungsflüge. Der Flughafen fungiert als operative Basis für die alpine Bergrettung, den Helikopter-Sanitätsdienst Air-Glaciers sowie für Lufttransporte zur Versorgung von Berghütten und landwirtschaftlichen Alpbetrieben im Hochgebirge. Zusätzlich dient das Infrastrukturareal als Schulungs- und Erprobungsstandort für die Zivilluftfahrt und bietet Flächen für Unternehmen aus den Bereichen Forschung und Luftfahrtservice. Die militärische Funktion beschränkt sich im Wesentlichen auf die Eigenschaft als Ausweichflugplatz der Luftwaffe. Der Staatsrat hebt hervor, dass die Infrastruktur als Bestandteil des kantonalen Krisenmanagements bei Unwettern, Hangrutschungen oder

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Betriebsreglement und Ausbaupläne des Flughafens Genf

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat mit Urteil vom 9. Oktober 2026, publiziert am 16. Oktober 2026, die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb des Flughafens Genf bestätigt. Die Richter wiesen die Beschwerden von Anwohnerorganisationen und Umweltverbänden gegen die Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aus dem Jahr 2022 weitgehend ab. Damit behalten zwei wesentliche Anpassungen des Betriebsreglements sowie die Pläne zum Bau eines neuen Schnellabrollwegs auf dem Areal des Genfer Flughafens ihre Gültigkeit. Das Gericht stellte fest, dass die genehmigten Abweichungen bei der Lärmbelastung verhältnismäßig sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb des zweitgrößten Schweizer Flughafenstandorts aufrechtzuerhalten, ohne gegen Bundesvorgaben oder internationale Vorgaben zu verstoßen. Lärmimmissionen und die rechtliche Einordnung von Erleichterungen In der Urteilsbegründung setzt sich das Bundesverwaltungsgericht detailliert mit den Lärmimmissionen rund um das Genfer Becken auseinander. Die Richter bestätigten, dass die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte für Fluglärm in den Nachtstunden überschritten werden. Diese Überschreitungen resultieren primär aus verspäteten Abflügen, die regulär vor 22.00 Uhr terminiert sind, deren tatsächliche Ausführung sich jedoch verzögert. Eine strikte und vollständige Einhaltung der lärmrechtlichen Grenzwerte ohne Ausnahmen hätte nach Berechnungen der Gutachter eine Reduzierung des zivilen Flugverkehrs in Genf um schätzungsweise 90 Prozent erfordert. Eine derartig drastische Beschränkung hätte die Schließung des Standorts für den kommerziellen internationalen Flugbetrieb zur Folge gehabt. Aus diesem Grund bewertete das Gericht die Erteilung rechtlicher Erleichterungen durch das UVEK als rechtmäßig, da das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen internationalen Flughafen für die Region und die Schweiz als übergeordnet einzustufen sei. Lärmkontingente und Ausnahmeregelungen für

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Lufthansa Group führt neue Sitzplatzkategorien auf interkontinentalen Flügen ein

Die Fluggesellschaften der Lufthansa Group weiten ihr Angebot an kostenpflichtigen Zusatzleistungen auf den Langstreckenverbindungen aus. Wie der Luftfahrtkonzern im Rahmen einer Information an Vertriebspartner mitteilte, stehen Passagieren in der Economy Class ab sofort zwei weitere vorab reservierbare Sitzplatzkategorien zur Auswahl. Unter den Bezeichnungen Duo Seat und Back Seat führen die Netzwerk-Airlines Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Swiss neue Tarifoptionen für die Sitzplatzwahl auf Interkontinentalflügen ein. Die Maßnahme reiht sich ein in die laufende Entkopplung traditioneller Beförderungsleistungen von Zusatzoptionen (Ancillary Revenues), mit der Netzwerkträger ihre Erlösstruktur an die Gepflogenheiten des Marktes anpassen und zusätzliche Einnahmequellen erschließen. Technische Ausgestaltung des Duo Seat und des Back Seat auf der Langstrecke Die Kategorie Duo Seat richtet sich an gemeinsam reisende Personen, die zwei direkt nebeneinanderliegende Sitzplätze ohne einen dritten Sitzplatz in derselben Gruppe buchen möchten. Voraussetzung für das Angebot ist ein Flugzeugtyp mit einer entsprechenden Kabinenkonfiguration. Das Produkt ist daher vorrangig auf Strecken verfügbar, die mit Maschinen der Baureihen Airbus A330-300, Airbus A340-300 oder Boeing 767-300ER bedient werden, da diese Typen in der Economy Class über eine Bestuhlung im Muster 2-X-2 an den Fensterseiten verfügen. Preislich siedelt der Konzern den Duo Seat zwischen dem bestehenden Preferred Zone Seat, der sich im vorderen Teil der Kabine befindet, und dem Legroom Seat mit größerer Beinfreiheit an. Für Vielflieger mit dem Status HON Circle Member oder Senator bleibt die Reservierung dieser Plätze kostenfrei, sofern die Buchung nicht im Basispreis Economy Light erfolgt. Die zweite Neuerung, der Back Seat, umfasst je nach Flugzeugmodell die hintersten Sitzreihen der

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London City Airport öffnet Start- und Landebahn für nächtlichen Frauenlauf

Am 17. Oktober 2026 wandelte der London City Airport einen Teil seiner Start- und Landebahn in eine Wettkampfstrecke für den Frauenlauf Nike After Dark Tour London 10K um. Rund 5.000 Läuferinnen nahmen an dem ausverkauften Zehn-Kilometer-Lauf teil, dessen Route über das Rollfeld des ostenglischen Stadtflughafens führte. Die Sportveranstaltung fand außerhalb der regulären Betriebszeiten des Verkehrsflughafens statt, sodass der kommerzielle Flugbetrieb nicht beeinträchtigt wurde. Wie ein Sprecher des Flughafens bestätigte, nutzte die Veranstaltung die betriebsfreie Zeit am Samstagabend, um die Startbahn für den Teilnehmendenkreis freizugeben. Die Einbindung von Flughafengeländen in Laufveranstaltungen spiegelt einen weltweiten Trend wider, bei dem Betreibergesellschaften ihre Infrastruktur außerhalb der Spitzenzeiten für gesellschaftliche und sportliche Großveranstaltungen öffnen. Streckenführung und organisatorische Abwicklung im Dockland-Areal Der Start- und Zielbereich der Laufveranstaltung befand sich auf der Silverworks Island im Areal der Royal Docks im Osten Londons. Die ebene und auf schnelle Zeiten ausgelegte Strecke führte über für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrte Straßen im Hafengebiet, vorbei an historischen Industriegebäuden wie den Millennium Mills und entlang der Uferpromenade, bevor die Teilnehmerinnen auf das Gelände des London City Airport geleitet wurden. Das Veranstaltungsgelände öffnete um 15.00 Uhr Ortszeit. Der Start erfolgte ab 18.30 Uhr in vier zeitlich gestaffelten Wellen, die nach den erwarteten Zielzeiten der Läuferinnen eingeteilt waren. Das Teilnehmerfeld deckte Zeitfenster von unter 50 Minuten bis zu zwei Stunden ab. Während des Laufs richteten die örtlichen Behörden flexible Straßensperrungen rund um die Silverworks Island, die Royal Docks und die Zufahrtsstraßen des Flughafens ein. Die Veranstalter forderten Anreisende auf, den öffentlichen Personennahverkehr über die Docklands

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Sicherheitsvorfall am Frachtflughafen Leipzig-Halle ruft Behörden auf den Plan

Die Polizeibehörden in Sachsen und Sachsen-Anhalt haben Ermittlungen zu einem gewaltsamen Durchbrechen der Sicherheitsumzäunung des Flughafens Leipzig-Halle aufgenommen. Nach offiziellen Angaben durchbrach in der Nacht vom 17. Oktober 2026 auf den 18. Oktober 2026 ein bislang unidentifiziertes Kraftfahrzeug einen Außenzaun des Geländes, fuhr einige Meter weit auf das Flughafengelände und flüchtete anschließend vom Tatort. Der Vorfall ereignete sich in unmittelbarer Nähe zu einem Abstellbereich, auf dem seit Februar 2022 mehrere festgesetzte russische Frachtflugzeuge parken. Der Flughafen Leipzig-Halle zählt zu den wichtigsten Luftfrachtdrehkreuzen in Mitteleuropa und dient als zentraler Umschlagplatz für internationale Logistikketten sowie für Materialtransporte nach Osteuropa. Der erneute Vorfall rückt die Luftsicherheitsmaßnahmen an kritischen Infrastrukturen in Deutschland in den Mittelpunkt. Ablauf des Vorfalls und Nähe zu festgesetzten Antonow-Maschinen Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Polizeiorgane erfolgte der Durchbruch der Einfriedung in den späten Nachtstunden. Das beteiligte Fahrzeug beschädigte das Zaunsystem und drang kurzzeitig in den gesicherten Innenbereich vor. Der Fahrer wendete jedoch noch auf der Freifläche und verließ das Areal über den entstandenen Durchbruch. Bislang wurden weder Tatverdächtige festgenommen noch das flüchtige Fahrzeug sichergestellt. Von besonderem Interesse für die Ermittler ist der genaue Ort des Durchbruchs. Dieser befindet sich unweit jener Parkpositionen, auf denen mindestens drei Großraum-Frachtflugzeuge vom Typ Antonow An-124 der russischen Frachtfluggesellschaft Volga-Dnepr Group abgestellt sind. Die Maschinen wurden im Februar 2022 im Zuge der verhängten Luftraumsperren der Europäischen Union gegen russische Luftfahrtunternehmen auf dem sächsischen Flughafen blockiert und dürfen seither nicht mehr starten. Die Ermittlungsbehörden prüfen, ob der Einbruchversuch gezielt im Zusammenhang mit diesen abgestellten Maschinen

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Bremen: Aufsichtsrat beruft Rainer Schwarz zum Co-Geschäftsführer neben Marc Cezanne

Der Flughafen Bremen steht im Oktober 2026 vor tiefgreifenden wirtschaftlichen und operativen Umstrukturierungen. Um dem Fehlbetrag von rund 13 Millionen Euro entgegenzuwirken, hat der Aufsichtsrat der Flughafen Bremen GmbH entschieden, dem bisherigen Alleingeschäftsführer Marc Cezanne den Branchenexperten Rainer Schwarz als Co-Geschäftsführer zur Seite zu stellen. Der 69-jährige Manager erhält einen auf ein Jahr befristeten Vertrag und soll sich gezielt um die finanzielle Konsolidierung und die Restrukturierung des Betriebes kümmern. Hintergrund der zugespitzten Situation sind der vollständige Rückzug der irischen Niedrigpreis-Fluggesellschaft Ryanair ab dem Sommerflugplan 2027 sowie vorangegangene Verhandlungen über die Anbindung an das Drehkreuz Frankfurt mit der Deutschen Lufthansa. Die Personalentscheidung unterstreicht das Bemühen der Bremer Politik und des Aufsichtsrats, das finanziell angeschlagene Infrastrukturunternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Finanzielle Schieflage und der Streit um Flughafenentgelte Das Geschäftsjahr 2026 verlief für den Flughafen Bremen von erheblichen Rückschlägen geprägt. Der operative Fehlbetrag der Flughafengesellschaft stieg im Laufe des Jahres auf 13 Millionen Euro an. Zu einer zusätzlichen Belastung führte die harte Verhandlungshaltung internationaler Fluggesellschaften bezüglich der Standortgebühren. Nachdem Lufthansa die Einstellung der Zubringerflüge zum Drehkreuz Frankfurt angekündigt hatte, gewährte der Flughafen Entgeltreduzierungen, woraufhin die Airline zustimmte, die Anbindung an das weltweite Streckennetz im Jahr 2027 zumindest in reduziertem Umfang aufrechtzuerhalten. Diese Zugeständnisse riefen die irische Fluggesellschaft Ryanair auf den Plan, die ebenfalls Sonderkonditionen für ihre Starts und Landungen in Bremen einforderte. Nach Auskunft aus dem Aufsichtsrat verlangte die Airline Rabatte und Entlastungen im Umfang von rund vier Millionen Euro. Dem stand jedoch ein jährlicher Umsatz von lediglich knapp drei Millionen Euro

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