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EU verschärft Flugsicherheitsliste: Alle Airlines aus Suriname und Tansania mit Flugverbot belegt

Die Europäische Union hat ihre Flugsicherheitsliste erneut aktualisiert und ein vollständiges Flugverbot für sämtliche Fluggesellschaften aus Suriname und Tansania verhängt. Diese Entscheidung, die am 3. Juni 2025 von der Europäischen Kommission bekanntgegeben wurde, basiert auf gravierenden Sicherheitsmängeln, die bei Fluglinien und den zuständigen Aufsichtsbehörden beider Länder festgestellt wurden. Mit dieser jüngsten Erweiterung steigt die Gesamtzahl der Airlines, denen der Betrieb im EU-Luftraum untersagt ist, auf 169. Die Maßnahme unterstreicht das konsequente Vorgehen der EU zur Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards im internationalen Luftverkehr und sendet ein deutliches Signal an Nationen, deren Luftfahrtinfrastrukturen den globalen Anforderungen nicht genügen. Grundlage der Entscheidung: Mängel bei Aufsicht und Betrieb Die Entschließung der Europäischen Kommission, alle Fluggesellschaften aus Suriname und Tansania auf die sogenannte „Schwarze Liste“ zu setzen, stützt sich auf umfassende Bewertungen europäischer Luftfahrtsicherheits-Experten. Bei Überprüfungen in beiden Ländern wurden laut einer Mitteilung der EU-Kommission schwerwiegende Defizite festgestellt, die sowohl den regulatorischen als auch den operativen Bereich betreffen. Zu den kritisierten Mängeln zählten insbesondere ein spürbarer Mangel an qualifiziertem Personal, mangelhafte Aufsichtsstrukturen in den Bereichen Flugbetrieb und Lufttüchtigkeit sowie die Nichteinhaltung internationaler Sicherheitsvorgaben durch die zuständigen Behörden und die zertifizierten Fluggesellschaften. Dies umfaßt oft Schwachstellen in der Flugzeugwartung, der Pilotenausbildung und der Umsetzung grundlegender Sicherheitsprotokolle, wie sie von der International Civil Aviation Organization (Icao) als globale Standards festgelegt werden. Die Icao ist die Sonderorganisation der Vereinten Nationen für die internationale Zivilluftfahrt, deren Richtlinien für die Sicherheit des Luftverkehrs weltweit maßgeblich sind. Die Entscheidung der Kommission basiert auf der einstimmigen Empfehlung des EU-Flugsicherheitsausschusses, der Mitte Mai in

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Walsh kritisiert die Politik scharf: Fehlende Unterstützung für nachhaltige Flugkraftstoffe gefährdet Klimaziele

Willie Walsh, Generaldirektor der International Air Transport Association (Iata), hat die internationale Politik und insbesondere die Europäische Union scharf kritisiert, weil sie beim Ausbau nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) seiner Ansicht nach versagen. Auf der Jahrestagung der Luftfahrtorganisation, die vom 1. bis 3. Juni 2025 in Neu-Delhi stattfand, warf Walsh den Regierungen vor, trotz ambitionierter Zielvorgaben keinen tragfähigen politischen Rahmen zur Förderung von SAF zu schaffen. Er sprach von einem „grünen Betrug“ und warnte eindringlich, daß die Luftfahrtbranche ohne die dringend benötigte staatliche Unterstützung das für 2030 angestrebte Ziel zur Emissionsreduktion im Luftverkehr nicht erreichen könne. Walsh betonte, daß die Umsetzung der Klimaziele blockiert werde, da es an den nötigen industriepolitischen Impulsen fehle. Die zentrale Rolle von nachhaltigen Flugkraftstoffen Nach Auffassung der Iata stellen nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) derzeit den einzigen gangbaren Weg dar, um die Emissionen im Luftverkehr in nennenswertem Umfang zu senken. Trotz dieser elementaren Bedeutung hätten sich Politik und Regierungen laut Walsh weitgehend aus ihrer Verantwortung gezogen. Er erinnerte daran, daß von Beginn an klar gewesen sei, wie schwierig die Umstellung auf SAF ohne substanzielle staatliche Förderung werden würde. Regierungen hätten es bis heute versäumt, einen umfassenden und verläßlichen Rahmen zu schaffen, der es der Industrie ermöglichen würde, die gesteckten Ziele für 2030 zu erreichen. Die Iata hatte sich im Jahr 2021 dazu verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, und SAF wird dabei eine entscheidende Rolle zugeschrieben. Die Europäische Union hatte im Rahmen ihres „Fit for 55“-Pakets und der „ReFuelEU Aviation“-Initiative verbindliche Quoten für die Beimischung von SAF zu konventionellem

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Tourismuswirtschaft fordert von der Bundesregierung entschlossene Weichenstellungen für Wachstum und globale Wettbewerbsfähigkeit

Im Herzen der deutschen Hauptstadt, anläßlich des 26. Tourismusgipfels, haben die Spitzen der deutschen Reisebranche, vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und den Deutschen Reiseverband (DRV), einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung gerichtet. Vor einem hochkarätigen Publikum von rund 350 Teilnehmern aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Medien, versammelt im renommierten Hotel Adlon, formulierten BTW-Präsident Sören Hartmann und DRV-Hauptgeschäftsführer Achim Wehrmann ihre dringenden Erwartungen an die politische Führung des Landes. Im Zentrum ihrer Forderungen standen die Schaffung stabiler und verläßlicher Rahmenbedingungen, der Abbau lähmender Bürokratie und eine Politik, die durch Verläßlichkeit und klare Kommunikation das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt. Die Reisebranche, so der Tenor des Gipfels, erwartet von der neuen Regierung nun entschlossenes Handeln, um das immense Wachstumspotential der Branche freizusetzen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern. BTW-Präsident Sören Hartmann eröffnete die Debatte mit einem klaren Statement: „Wir sind ein Wachstumsmarkt, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“ Er unterstrich die immense Bedeutung des Tourismus für die deutsche Wirtschaft, der nicht nur Arbeitsplätze schafft und sichert, sondern auch maßgeblich zur regionalen Wertschöpfung beiträgt. Während Hartmann anerkennend erste positive Signale im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierung hervorhob, mahnte er gleichzeitig eine zügige und konsequente Umsetzung der dort avisierten Maßnahmen an, um die dringend benötigten Entlastungen für die Unternehmen der Branche zu realisieren. Das Dreigestirn der Forderungen: Bürokratieabbau, Steuerentlastung und zukunftsweisende Mobilität Die Kernforderungen der Tourismuswirtschaft lassen sich auf drei wesentliche Bereiche konzentrieren. Erstens der Abbau der als erdrückend empfundenen Bürokratie, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Branche belastet.

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Kurswechsel an der Playa de Palma: Ein 300-Millionen-Euro-Plan soll Mallorcas berühmte Partymeile in eine nachhaltige Zukunft führen

Die Playa de Palma, ein Name, der seit Jahrzehnten synonym mit unbeschwertem Strandurlaub und einem pulsierenden Nachtleben auf der beliebten Ferieninsel Mallorca steht, steht vor einer grundlegenden Metamorphose. Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat einen ehrgeizigen und weitreichenden „Plan Global de Actuación en Platja de Palma“ ins Leben gerufen. Dieses umfassende Entwicklungsprogramm sieht Investitionen in Höhe von rund 300 Millionen Euro über die nächsten zehn Jahre vor, um die touristische Infrastruktur von Grund auf zu modernisieren, die Lebensqualität der lokalen Bevölkerung signifikant zu verbessern und die Playa de Palma langfristig auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Insgesamt umfaßt dieser Masterplan nicht weniger als 35 einzelne Projekte, die in ihrer Gesamtheit das Image, die Qualität und die Zukunftsfähigkeit dieser ikonischen Strandmeile entscheidend prägen sollen. Um die Komplexität und die räumliche Verteilung dieser umfangreichen Maßnahmen für alle Beteiligten transparent zu gestalten, wurde eine detaillierte Karte erstellt. Dieses visuelle Hilfsmittel veranschaulicht die exakten Standorte der 35 geplanten Projekte und ermöglicht es sowohl den Anwohnern als auch den zahlreichen Besuchern sowie allen involvierten Akteuren, präzise nachzuvollziehen, wo die konkreten Verbesserungen umgesetzt werden und wie sich diese in das bestehende städtische und natürliche Umfeld der Playa de Palma einfügen werden. Ein Prestigeprojekt mit breiter Unterstützung: Die Neugestaltung einer Ikone Der Bürgermeister von Palma, Jaime Martínez, präsentierte den ambitionierten „Plan Global de Actuación en Platja de Palma“ kürzlich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung auf der zentral gelegenen Plaza de las Maravillas. Bei dieser Gelegenheit betonte er nachdrücklich, daß dieser umfassende Masterplan in enger und kontinuierlicher

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Osnabrücker erhält üppigen Schadenersatz wegen falschem Hotel und „entgangener Urlaubsfreude“

Ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Osnabrück hat nun ein Urteil hervorgebracht, das die Rechte von Urlaubern stärkt und die Pflichten von Reiseveranstaltern in puncto transparente Information unterstreicht. Ein Mann aus der Friedensstadt hatte akribisch eine Reise in ein explizit als „adults only“ ausgewiesenes Fünf-Sterne-Hotel gebucht, um mit seiner Ehefrau ungestörte Urlaubstage zu verbringen. Die Realität sah jedoch anders aus: Statt der erhofften kinderfreien Zone sollte das Paar in einem Vier-Sterne-Familienhotel untergebracht werden. Der enttäuschte Reisende klagte auf Schadenersatz wegen der ihm entstandenen „entgangenen Urlaubsfreude“ – und das Gericht sprach ihm nun 1.000 Euro zu. Die Buchung der Reise erfolgte über ein lokales Reisebüro in Osnabrück. Der Kläger legte dabei besonderen Wert auf die Auswahl des Hotels. Es sollte ein Fünf-Sterne-Haus sein, das mit dem Prädikat „adults only“ warb und zudem „all inclusive“-Leistungen bot. Diese Kriterien versprachen dem Paar einen erholsamen Urlaub in einem Ambiente, das ihren Vorstellungen entsprach. Die Bestätigung der Buchung schien zunächst alle Erwartungen zu erfüllen. Die böse Überraschung mit den Reiseunterlagen: Umbuchung in ein Familienhotel Die Vorfreude auf die Reise erhielt jedoch einen empfindlichen Dämpfer, als einige Wochen später die detaillierten Reiseunterlagen bei dem Ehepaar eintrafen. Zu ihrem großen Ärger stellten sie fest, daß der Reiseveranstalter sie in einem gänzlich anderen Hotel unterbringen wollte. Dieses neue Domizil wies nicht nur eine geringere Kategorie von vier Sternen auf, sondern war nach den Feststellungen des Amtsgerichts auch explizit als Familienhotel ausgewiesen. Für den Kläger bedeutete dies eine massive Abweichung von den ursprünglich vereinbarten und gewünschten Konditionen. Die Vorstellung, den

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Flugchaos in Newark: Technikpannen und Bauarbeiten legen Flugbetrieb lahm – Hoffnung auf Besserung in Sicht

Der Flugbetrieb am Newark Liberty International Airport, einem der verkehrsreichsten Drehkreuze an der Ostküste der Vereinigten Staaten, sah sich in den vergangenen Wochen erheblichen Einschränkungen ausgesetzt. Eine Kombination aus technischen Problemen in der Flugsicherung und notwendigen Bauarbeiten an einer der Start- und Landebahnen führte zu spürbaren Behinderungen und Verspätungen, was insbesondere die Fluggesellschaft United Airlines, den Hauptnutzer des Airports, hart traf. Nun gibt es jedoch Anzeichen für eine baldige Entspannung: Die US-amerikanische Luftfahrtaufsichtsbehörde FAA kündigte an, die Beschränkungen in Newark bereits in der kommenden Woche lockern zu wollen. Innerhalb weniger Wochen kam es gleich zweimal zu kritischen Ausfällen der Kommunikationssysteme zwischen den Piloten im An- und Abflugbereich von Newark und der Flugsicherung. Diese Technikpannen, bei denen der Funkkontakt für jeweils etwa 90 Sekunden unterbrochen war, sorgten für erhebliche Verunsicherung und trugen maßgeblich zu den operationellen Schwierigkeiten bei. Zusätzlich zu diesen unerwarteten technischen Problemen belasteten geplante Bauarbeiten an einer der Start- und Landebahnen die Kapazität des Flughafens ohnehin. Da somit eine wichtige Piste nicht zur Verfügung stand, erhöhte sich der Arbeitsdruck auf die Fluglotsen zusätzlich. Um die Sicherheit unter diesen erschwerten Bedingungen zu gewährleisten, sah sich die FAA im Mai gezwungen, den Flugverkehr in Newark vorsorglich zu begrenzen. Die Anzahl der erlaubten Starts und Landungen wurde auf jeweils 28 pro Stunde festgesetzt. United Airlines leidet unter Kapazitätsbeschränkungen – Schnelle Besserung erwartet Für United Airlines, die mehr als zwei Drittel aller Flugbewegungen in Newark verantworten, bedeuteten diese Beschränkungen erhebliche Einschnitte. Die Fluggesellschaft sah sich gezwungen, Flugfrequenzen aus ihrem Programm zu nehmen, was

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Rauch im Flugzeug: Überhitzter Akku-Lader zwingt Southwest-Jet zur Zwischenlandung

Ein Flug der amerikanischen Fluggesellschaft Southwest Airlines von Baltimore nach Tampa, Florida, mußte außerplanmäßig in Myrtle Beach, South Carolina, landen, nachdem ein Akku-Ladegerät eines Passagiers überhitzte und Rauch entwickelte. Wie das Portal „The Aviation Herald“ berichtete, handelte es sich bei dem betroffenen Flugzeug um eine Boeing 737-700 mit der Registrierung N7713A, Flugnummer WN-1844. Das Flugzeug befand sich in Reiseflughöhe FL400, etwa 80 Seemeilen südöstlich von Myrtle Beach, als sich der Vorfall ereignete. Nach weiteren etwa 20 Minuten Flugzeit landete die Maschine sicher auf der Landebahn 36 des Flughafens Myrtle Beach. Nach einer Wartezeit von viereinhalb Stunden setzte ein Ersatzflugzeug, eine Boeing 737 MAX 8 mit der Kennung N8947Q, die Reise nach Tampa fort. Das ursprüngliche Flugzeug war 16 Stunden nach der Landung in Myrtle Beach wieder einsatzbereit. Häufung von Zwischenfällen mit Lithium-Ionen-Batterien Dieser Vorfall reiht sich ein in eine Serie von Beinahe-Katastrophen und tatsächlichen Bränden, die durch Lithium-Ionen-Batterien in Flugzeugen verursacht wurden. Wie bereits berichtet, hat Southwest Airlines ihre Richtlinien geändert und verlangt nun, daß Passagiere ihre Powerbanks und tragbaren Ladegeräte während des Fluges sichtbar aufbewahren und benutzen müssen. Ziel dieser Maßnahme ist es, im Falle einer Fehlfunktion schneller Hilfe leisten zu können. Von den neun von der Federal Aviation Administration (FAA) in diesem Jahr dokumentierten Zwischenfällen mit Lithiumbatterien wurde nur einer durch einen Akku-Pack verursacht. Dennoch waren Akku-Packs in den vergangenen 20 Jahren für die überwiegende Mehrheit der dokumentierten Ereignisse verantwortlich. Die neue Regelung von Southwest verbietet nun auch die Nutzung tragbarer Ladegeräte, wenn diese in Taschen oder Gepäckfächern

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Wo Übernachten und Essen günstiger oder teurer sind als in Deutschland

Das Statistische Bundesamt hat einen aufschlußreichen Vergleich der Preise für Hotel- und Gaststättendienstleistungen in verschiedenen europäischen Urlaubsländern veröffentlicht. Die Analyse zeigt deutliche Preisunterschiede im Vergleich zu Deutschland. Während Urlauber in einigen süd- und osteuropäischen Ländern deutlich weniger für Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen ausgeben müssen, sind diese Dienstleistungen in anderen, insbesondere nordeuropäischen Ländern sowie in der Schweiz, merklich teurer. Die amtlichen Zahlen bestätigen, was viele Reisende aus eigener Erfahrung kennen: Die Urlaubskasse wird je nach Destination unterschiedlich stark beansprucht. Wer primär auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung achtet, findet in Albanien und Nordmazedonien die günstigsten Bedingungen. Dort liegen die Preise für Hotel- und Gaststättendienstleistungen um beachtliche 52 beziehungsweise 51 Prozent unter dem deutschen Niveau. Auch Bulgarien lockt mit ähnlicher Preisgünstigkeit (-51 Prozent). Preiswerte Klassiker und teurer Norden Unter den klassischen Urlaubsländern erweisen sich Portugal mit einem Preisabschlag von 35 Prozent und die Türkei mit 31 Prozent als vergleichsweise preiswert. Spanien bietet sich mit einer Ersparnis von 25 Prozent ebenfalls als attraktives Ziel für kostenbewußte Reisende an. Diese Länder sind nicht nur für ihre kulturellen und landschaftlichen Reize bekannt, sondern nun auch amtlich als Destinationen mit einem günstigeren Preisniveau für touristische Dienstleistungen ausgewiesen. Anders sieht die Situation in den nordeuropäischen Ländern aus. Hier müssen Urlauber tiefer in die Tasche greifen, insbesondere in Island, wo die Preise für Übernachtungen und Restaurantbesuche um satte 49 Prozent über dem deutschen Durchschnitt liegen. Auch Dänemark (+28 Prozent) und Norwegen (+25 Prozent) präsentieren sich als eher kostspielige Reiseziele. Schweden bildet mit einem Preisaufschlag von lediglich 8 Prozent

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Bodenunfall in London: LKW beschädigt Saudia Boeing 787-9 schwer

Ein unglücklicher Zwischenfall ereignete sich am Flughafen London Heathrow, als ein Lastkraftwagen der Bodenverkehrsdienste eine geparkte Boeing 787-9 der saudischen Fluggesellschaft Saudia rammte. Der Aufprall verursachte erhebliche Schäden am Rumpf des Großraumflugzeugs im hinteren Bereich. Infolge des Unfalls mußte der geplante Rückflug der Maschine nach Saudi-Arabien annulliert werden. Die betroffene Boeing 787-9 mit dem Kennzeichen HZ-ARF war zuvor aus Jeddah, Saudi-Arabien, kommend mit dem Flug SV105 in London gelandet. Bilder, die in den sozialen Medien verbreitet wurden, dokumentieren das Ausmaß der Beschädigungen an dem Flugzeugrumpf auf drastische Weise. Heftiger Aufprall durch Metallstreben des LKW Den aufgetauchten Aufnahmen zufolge traf der LKW den hinteren Teil des Rumpfes der Boeing 787-9 mit solcher Wucht, daß die an der Oberseite des Fahrzeugs montierten Metallstreben tief in die Außenhaut des Jets eindrangen. Augenzeugenberichte deuten darauf hin, daß der LKW aus bislang ungeklärter Ursache mit dem Heck des parkenden Flugzeugs kollidierte. Nach dem Vorfall waren zahlreiche Flughafenmitarbeiter, darunter auch Feuerwehrleute, am Ort des Geschehens zu sehen. Die beschädigte Boeing 787-9 war für den Rückflug SV106 nach Jeddah vorgesehen, dessen planmäßige Abflugzeit mit 17:45 Uhr angegeben war. Dieser Flug wurde von der Fluggesellschaft storniert, wie Flugverfolgungswebseiten bestätigten. Gemäß den Bestimmungen der britischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA) sind Fluggesellschaften, einschließlich Betreibern aus Drittstaaten, die von britischen Flughäfen abfliegen, verpflichtet, Passagieren im Falle einer Flugannullierung Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Kommunikationsmittel, Unterkunft sowie Transport zur und von der Unterkunft anzubieten – und zwar so lange, bis die Beförderung zum Zielort möglich ist, unabhängig von der Dauer der Verspätung oder der Ursache der

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Großbritannien erwägt Rückkehr zur atomaren Abschreckung aus der Luft

Knapp drei Jahrzehnte nach der Aufgabe plant das Vereinigte Königreich offenbar die Wiederbelebung seiner nuklearen Abschreckung aus der Luft. Laut einem Bericht der „Sunday Times“ soll die neue britische strategische Überprüfung, deren Vorstellung für den 2. Juni 2025 geplant ist, Pläne zum Erwerb von Lockheed Martin F-35A Tarnkappenjägern und zur Aufnahme von taktischen B61-Atomwaffen umfassen. Dieser Schritt würde die wahrscheinliche Teilnahme Großbritanniens an den nuklearen Teilhabeabkommen der NATO bedeuten. Während die Royal Air Force bereits die Kurzstart- und Senkrechtlande-Variante (STOVL) F-35B von ihren Flugzeugträgern aus betreibt, ist nur die F-35A mit der B61-Bombe kompatibel. Die F-35A, eine einmotorige Mehrzweckkampfflugzeugvariante, wurde speziell für konventionelle Starts und Landungen auf Flugplätzen entwickelt und unterscheidet sich in einigen technischen Details von der F-35B. Das Vorhaben, sollte es bestätigt werden, würde eine signifikante Änderung der britischen Nuklearstrategie darstellen. Seit der Ausmusterung der taktischen Atomwaffe WE.177 und der Außerdienststellung von Flugzeugen wie der Blackburn Buccaneer und dem Tornado GR1/1A in den 1990er Jahren verließ sich Großbritannien ausschließlich auf eine seegestützte Abschreckung. Die gegenwärtige nukleare Streitmacht besteht aus vier U-Booten der Vanguard-Klasse, die mit in den USA hergestellten interkontinentalen ballistischen Raketen vom Typ Trident D5 bewaffnet sind. Der britische Verteidigungsminister John Healey deutete in Äußerungen gegenüber der „Times“ eine mögliche Kursänderung an und erklärte, daß „die Welt definitiv gefährlicher wird“ und daß „nukleare Risiken steigen“. Er betonte, daß Großbritannien zum ersten Mal seit einer Generation mit „ernsthaft zunehmenden Risiken staatlicher Konflikte“ konfrontiert sei. Rückkehr zur RAF Lakenheath? Obwohl Großbritannien offiziell kein Teilnehmer an den nuklearen Teilhabeabkommen der

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