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Flughafen Zürich stellt Flugplan für die Wintersaison 2026/2027 vor

Am 25. Oktober 2026 tritt am Flughafen Zürich der Flugplan für die Wintersaison 2026/2027 offiziell in Kraft. Im Durchführungszeitraum bis zum 27. März 2027 bedienen insgesamt 58 Linien- und Charterfluggesellschaften 173 Destinationen in 71 Ländern von Kloten aus. Die Betreibergesellschaft verzeichnet damit eine verlässliche Anbindung des Schweizer Luftverkehrsnetzwerks an internationale Märkte in Europa, Asien, Afrika und Amerika. Zu den Kernmerkmalen der neuen Flugplanperiode zählen die Aufnahme neuer Langstreckenverbindungen durch den Homecarrier Swiss International Air Lines, die Erhöhung von Flugfrequenzen und Sitzplatzkapazitäten asiatischer Fluggesellschaften sowie die Erweiterung von Streckennetzen bei Urlaubs- und Regionalgesellschaften. Gleichzeitig verweisen Marktbeobachter auf anhaltende Unsicherheiten im Streckennetz infolge des anhaltenden Konflikts im Nahen Osten, die zu kurzfristigen Routenanpassungen führen können. Erweiterungen auf den interkontinentalen Langstrecken nach Asien und Lateinamerika Ein Schwerpunkt der neuen Flugplanperiode liegt auf der Verdichtung des Flugangebots nach Süd- und Ostasien. Die nationale Fluggesellschaft Swiss nimmt mit Beginn des Winterflugplans eine direkte Verbindung nach Bengaluru auf. Die indische Technologiemetropole wird fünfmal wöchentlich im Nonstop-Dienst ab Zürich angeflogen. Mit dieser Streckeneinführung stärkt die Airline die Luftfahrtanbindung zwischen dem Schweizer Finanz- und Wirtschaftsstandort sowie den indischen Industriemärkten. Auch ausländische Netzwerkträger bauen ihre Flugkapazitäten am Schweizer Drehkreuz aus. Die in Hongkong ansässige Cathay Pacific setzt auf ihren Flügen zwischen Hongkong und Zürich künftig das Großraumflugzeug vom Typ Airbus A350-1000 anstelle der kleineren Variante A350-900 ein. Durch den Wechsel auf das längere Rumpfmodell erhöht sich das verfügbare Sitzplatz- und Frachtangebot pro Flug spürbar. Thai Airways erweitert ihr Flugangebot von und nach Bangkok. Ab Januar 2027 erhöht die asiatische

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Polen: Lot soll Cargo-Schwester bekommen

Die Luftfahrtholding Polska Grupa Lotnicza (PGL), zu der unter anderem die nationale Fluggesellschaft LOT Polish Airlines gehört, bereitet den Aufbau einer eigenen Frachtfluggesellschaft vor. Wie der Konzern im Rahmen seiner Entwicklungsplanung für den Zeitraum von 2026 bis 2032 bekanntgab, ist die Gründung eines spezialisierten Unternehmenssegments unter dem Namen PGL Cargo als Priorität verankert. Ziel der Initiative ist es, neben dem bestehenden Transport von Frachtgütern in den Unterdecks von Passagierflugzeugen eine eigene Flotte reiner Frachtflugzeuge aufzubauen. Durch das Vorhaben soll die Abhängigkeit von ausländischen Logistikdienstleistern verringert und Polen als zentraler Logistikstandort in Mittel- und Osteuropa positioniert werden. Wirtschaftliche Ziele und duale Aufgabenstellung im Krisenfall Nach Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der Polska Grupa Lotnicza, Radoslaw Stepien, ist für das geplante Frachtunternehmen ein zivil-militärisches Dual-Use-Konzept vorgesehen. Im regulären Marktbetrieb soll die Fluggesellschaft kommerzielle Frachtflüge durchführen und eigenständig Rentabilität anstreben. In Notlagen, internationalen Krisen oder bei Versorgungsengpässen steht die Flotte zudem für staatliche Logistikaufgaben zur Verfügung, um Hilfsgüter, medizinische Ausrüstung oder strategische Güter zu transportieren. Die Erfahrungen aus weltweiten Unterbrechungen von Lieferketten sowie geopolitischen Spannungen in den vergangenen Jahren haben die Bedeutung eigenständiger Luftfrachtkapazitäten verdeutlicht. Bislang beschränkte sich der Frachttransport der Gruppe weitgehend auf den Kapazitätsverkauf in den Gepäckräumen der LOT-Passagiermaschinen. Mit der Aufstellung von reinen Frachtflugzeugen (Freightern) strebt PGL einen höheren Marktanteil im stetig wachsenden osteuropäischen Logistikmarkt an. Einbindung in die Wartungs- und Abwicklungsinfrastruktur des Konzerns Das Frachtprojekt ist Teil eines breiter angelegten Programms zur vertikalen Integration der Konzerntöchter. Die Abwicklung der Frachtsendungen am Boden soll über die Tochtergesellschaft LS Airport Services erfolgen, die

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Emirates-Flug von Delhi nach Dubai verzögert sich um über 17 Stunden

Ein Passagierflug der internationalen Fluggesellschaft Emirates von Delhi nach Dubai hat am Wochenende vom 17. auf den 18. Oktober 2026 eine erhebliche Verzögerung erfahren. Ursache für die Flugunterbrechung war ein Zusammenstoß mit einem Vogel im Landeanflug auf den Indira Gandhi International Airport in der indischen Hauptstadt. Bei dem Vorfall wurde die Verkleidung der Flugzeugnase (Nose Cone) einer Boeing 777-300ER beschädigt. Aus Sicherheitsgründen setzte das Unternehmen die betroffene Maschine für den geplanten Rückflug OS 517 vorübergehend aus, um technische Inspektionen und Instandsetzungsarbeiten am Rumpf durchzuführen. Der Flug, der ursprünglich am Samstagabend um 16:25 Uhr Ortszeit in Richtung der Vereinigten Arabischen Emirate starten sollte, konnte erst am darauffolgenden Sonntagmorgen gegen 10:00 Uhr Ortszeit abheben. Für die betroffenen Fluggäste organisierte die Fluggesellschaft Hotelunterbringungen vor Ort. Hergang des Vorfalls und technische Auswirkungen auf die Flugzeugstruktur Der Vorfall ereignete sich während der Endphase des Inbound-Fluges aus Dubai am Nachmittag des 17. Oktober 2026. Trotz des Zusammentreffens mit dem Vogel konnte die Besatzung der Boeing 777 die Landung auf dem Flughafen Delhi ordnungsgemäß und ohne Erklärung eines Notfalls vollziehen. Bei der anschließenden technischen Inspektion am Boden stellten Wartungstechniker sichtbare Verformungen und Schäden an der Radom-Verkleidung fest. Die Verkleidung an der Flugzeugspitze dient als Schutzabdeckung für die dahinterliegende Wetterradarantenne. Beschädigungen in diesem Bereich können die Funktion der Navigationssysteme beeinträchtigen oder die aerodynamische Hülle des Flugzeugs schwächen. Bevor ein Luftfahrzeug nach einem solchen Vorfall die Freigabe für den nächsten Interkontinentalflug erhält, müssen herstellerseitig vorgeschriebene Prüfprozeduren absolviert werden. Dies umfasst sowohl die Kontrolle der internen Sensorik als auch den

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Britisches Handelsgericht verhängt weltweites Einfrieren von Vermögenswerten der VietJet Aviation

Das britische Handelsgericht (UK Commercial Court) hat am 15. Oktober 2026 eine weltweite Vermögenssperre (Worldwide Freezing Order) gegen die vietnamesische Low-Cost-Fluggesellschaft VietJet Aviation verhängt. Der Gerichtsbeschluss erging auf Antrag der Flugzeugfinanzierungsgesellschaft FW Aviation Holdings1 Limited (FWA), die ausstehende Gerichtsurteile mit einer Gesamtforderung von mehr als 250 Millionen US-Dollar vollstrecken lassen möchte. Nach Auffassung des zuständigen Gerichts besteht ein konkretes Risiko, dass die Fluggesellschaft Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entziehen könnte. Die juristische Kontroverse geht auf beendete Leasingverträge für vier Passagierflugzeuge der Baureihe Airbus A321 zurück. Neben der Vermögenssperre beleuchtete das Gericht auch konzerninterne Transaktionen bezüglich der künftigen Flugzeugbestellungen der Airline, was die rechtliche Komplexität des Sanierungs- und Vollstreckungsverfahrens weiter erhöht. Ursprung des Rechtsstreits und Entwicklung der Finanzforderung Die Ursachen der Auseinandersetzung liegen in komplexen Finanzierungsstrukturen aus den Jahren 2018 und 2019. Seinerzeit übernahm VietJet vier Flugzeuge vom Typ Airbus A321 im Rahmen von sogenannten Japanese Operating Leases with Call Options (JOLCO). Diese Struktur kombiniert Eigenkapital japanischer Investoren mit Fremdkapital von Banken und räumt der Fluggesellschaft Kaufoptionen ein. Im Zuge von Zahlungsrückständen im Umfeld der weltweiten Krise im Luftverkehr kündigte die Leasinggesellschaft FWA die Verträge im Oktober 2021 vorzeitig auf. Obwohl FWA die vier betroffenen Flugzeuge bis Dezember 2022 wieder in Besitz nehmen und aus Vietnam ausführen konnte, blieben erhebliche Zahlungsverpflichtungen der Fluggesellschaft bestehen. Im April 2025 verurteilte der UK High Court VietJet zur Zahlung von rund 181,5 Millionen US-Dollar an Kündigungsentschädigungen und ausstehenden Leasingraten. Durch aufgelaufene Zinsen, Mahngebühren und Gerichtskosten wuchs die Gesamtforderung bis Herbst 2026 auf über 250 Millionen

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Lufthansa beendet den Passagierflugbetrieb mit dem Airbus A340-600

Die Deutsche Lufthansa AG hat am 18. Oktober 2026 den regulären Passagierflugbetrieb mit dem vierstrahligen Langstreckenflugzeug vom Typ Airbus A340-600 planmäßig beendet. Der letzte kommerzielle Flug dieser Baureihe, durchgeführt unter der Flugnummer LH419, hob am späten Nachmittag des 18. Oktober 2026 um 17:55 Uhr Ortszeit vom Flughafen Washington Dulles in den USA ab und landete am Morgen des 19. Oktober 2026 um 07:55 Uhr am Drehkreuz Frankfurt am Main. Damit geht die nahezu 23-jährige Einsatzgeschichte des verlängerten Großraumflugzeugs bei der deutschen Flaggship-Airline zu Ende. Die Ausmusterung der verbliebenen vier Maschinen bildet einen weiteren Baustein in der Modernisierung der Konzernflotte, bei der ältere vierstrahlige Muster schrittweise durch zweistrahlige Großraumflugzeuge der Typen Airbus A350-900 und Boeing 787-9 ersetzt werden. Verbliebene Teilflotte und Einsatz auf den Nordatlantik-Routen Bis zum Ausmusterungsstichtag hielt die Lufthansa noch vier Einheiten des Airbus A340-600 in ihrem aktiven Flugbetrieb. Es handelte sich dabei um die Maschinen mit den Luftfahrzeugkennzeichen D-AIHW, D-AIHX, D-AIHY und D-AIHZ mit den Herstellerseriennummern MSN 972, 981, 987 und 1005. Die betroffenen Flugzeuge weisen ein Alter von durchschnittlich 17 bis 18 Jahren auf. In ihren letzten Einsatzwochen bedienten diese Maschinen im Sommerflugplan 2026 vorrangig die interkontinentalen Verbindungen vom Drehkreuz Frankfurt am Main zu den US-amerikanischen Zielen New York John F. Kennedy und Washington Dulles. Der Airbus A340-600 stellte bei seiner Indienststellung bei Lufthansa im Jahr 2003 eines der längsten Passagierflugzeuge der Welt dar. Insgesamt betrieb der Konzern in der Spitze bis zu 24 Exemplare dieses Typs, der von vier Triebwerken der Baureihe Rolls-Royce Trent 500 angetrieben

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US-Sanierungsverfahren: Air Baltic sichert operativen Flugbetrieb durch gerichtliche Beschlüsse ab

Die lettische Fluggesellschaft Air Baltic Corporation AS hat im Rahmen ihres Restrukturierungsverfahrens nach dem US-amerikanischen Insolvenzrecht (Chapter 11) wichtige gerichtliche Genehmigungen zur Aufrechterhaltung ihres laufenden Geschäftsbetriebs erhalten. Das zuständige Bundesinsolvenzgericht für den südlichen Bezirk von New York gestattete der Fluggesellschaft die Weiterführung zentraler Verträge, Versicherungspolicen sowie Kundenbindungsprogramme. Insgesamt stimmte die zuständige Konkursrichterin Lisa G. Beckerman sechs Anträgen der Fluggesellschaft zu, gegen die vonseiten der Gläubiger keine Einwände erhoben worden waren. Während der operative Flugbetrieb, der Ticketverkauf sowie Erstattungen uneingeschränkt weiterlaufen, steht die Entscheidung über die formelle Genehmigung der eingeplanten Verfahrensfinanzierung in Höhe von 350 Millionen Euro noch aus. Die Anhörung zu diesem Finanzierungspaket wurde auf die zweite Oktoberhälfte 2026 terminiert. Fortführung des Kundenbetriebs und Erfüllung von Altverbindlichkeiten Die Entscheidungen des New Yorker Insolvenzgerichts ermöglichen es Air Baltic, die operativen Schnittstellen zu Passagieren und Geschäftspartnern ohne Unterbrechung fortzuführen. Die Airline ist berechtigt, vor dem Insolvenzantrag vom 14. September 2026 verkaufte Flugscheine weiterhin anzuerkennen, Umbuchungen vorzunehmen sowie Erstattungen für stornierte Verbindungen zu leisten. Auch das Kundenbindungsprogramm „airBaltic Club“ sowie Gutscheine und Servicerechte bleiben in vollem Umfang gültig und nutzbar. Für die Aufrechterhaltung der Flugbereitschaft darf die Fluggesellschaft bestehende Leasing-, Wartungs- und Versorgungsverträge weiter bedienen. Sofern für den täglichen Flugbetrieb neue Vereinbarungen erforderlich werden, ist das Management befugt, entsprechende Kontrakte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzuschließen. Über größere Finanztransaktionen muss Air Baltic den Vertretern des Gläubigerausschusses regelmäßig Bericht erstatten. Der bestehende Versicherungsschutz für Flotte und Haftpflichtrisiken kann aufrechterhalten und bei Bedarf um zusätzliche Deckungen erweitert werden. Meldepflichten bei Zahlungen an internationale Lieferanten In einer Anordnung

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Flughafenverband und Bundesländer fordern Abschaffung der Ticketabgabe bei anhaltendem Passagierrückgang

Die Diskussion über die Abgabenstruktur in der österreichischen Zivilluftfahrt hat Mitte Oktober 2026 eine neue Dynamik erhalten. Die Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen (AÖV) hat sich gemeinsam mit den Landesregierungen von Wien und Niederösterreich für eine ersatzlose Abschaffung der staatlichen Flugabgabe ausgesprochen. Hintergrund der konzertierten Initiative sind rückläufige Verkehrsleistungen an den heimischen Verkehrsflughäfen. Im dritten Quartal 2026, das die reisestarken Sommermonate Juli bis September umfasst, verzeichneten die österreichischen Flughäfen einen Rückgang des Passagieraufkommens um 5,5 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Während der Flughafen Wien-Schwechat im ersten Halbjahr 2026 ein Minus von 3,2 Prozent auswies, verzeichnen nahegelegene Konkurrenzstandorte wie der Flughafen Bratislava im gleichen Zeitraum signifikante Zuwächse. Während Wirtschaftsverbände und Ländervertreter Standortnachteile im internationalen Wettbewerb geltend machen, stößt die Initiative im Parlament auf politischen Widerstand. Verlagerungseffekte im ostmitteleuropäischen Flughafenwettbewerb Aus Sicht der Flughafenbetreiber und der regionalen Wirtschaftspolitik führt die pauschale Flugabgabe in Höhe von zwölf Euro pro Passagier zu spürbaren Marktverschiebungen im Einzugsgebiet der Ostregion. Julian Jäger, Präsident der AÖV und Vorstand der Flughafen Wien AG, wies am 18. Oktober 2026 darauf hin, dass Fluggesellschaften ihre Kapazitäten vor dem Hintergrund hoher Standortkosten vermehrt an Ausweichstandorte im benachbarten Ausland verlagern. Der Flugverkehr verschwinde dadurch nicht, sondern finde auf nahegelegenen Infrastrukturen statt. Günther Ofner, Vorstandskollege von Jäger bei der Flughafen Wien AG, verwies darauf, dass die Passagierzahlen am rund 60 Kilometer entfernten Flughafen Bratislava im selben Maße zulegen, wie sie am Standort Wien zurückgehen. Durch die Entgeltstrukturen und das Fehlen einer staatlichen Ticketsteuer im Nachbarland Slowakei entstehen Preisunterschiede, die vor allem kostenbewusste Passagiere und

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FAA führt Leitfaden MedGuide zur Bewertung der Flugtauglichkeit bei Medikamenteneinnahme ein

Die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat eine digitale Datenbank zur Überprüfung der Zulässigkeit von Arzneimitteln im Flugdienst vorgestellt. Das Online-Tool mit der Bezeichnung MedGuide richtet sich an Pilotinnen, Piloten sowie Fluglotsinnen und Fluglotsen im US-amerikanischen Luftraum. Ziel der Anwendung ist es, fliegendem Personal und sicherheitsrelevanten Beschäftigten der Flugsicherung eine transparente Orientierung über zulässige rezeptfreie und verschreibungspflichtige Präparate sowie über die jeweils einzuhaltenden Wartezeiten vor der Wiederaufnahme des Dienstes zu bieten. Der Branchenverband National Business Aviation Association (NBAA) begrüßte die Einführung der Plattform am 15. Oktober 2026 als einen Schritt zur Verringerung rechtlicher und medizinischer Unsicherheiten, wies jedoch darauf hin, dass das System bislang nur einen Teilbereich der im Umfeld der Zivilluftfahrt relevanten Medikamente abdeckt. Aufbau und Funktionsumfang der behördlichen Datenbank Die von der FAA entwickelte Anwendung MedGuide fungiert als durchsuchbares Nachschlagewerk, das detaillierte Informationen über Wirkstoffe, Einnahmeintervalle und geforderte Beobachtungsphasen bereitstellt. In der ersten Betriebsstufe enthält die Datenbank ausschließlich Arzneimittel, die von der Behörde als grundsätzlich zulässig eingestuft werden. Die Ergänzung von bedingt akzeptablen sowie strikt untersagten Präparaten ist für spätere Aktualisierungsschritte vorgesehen. Das Fehlen eines bestimmten Medikaments in der aktuellen Fassung bedeutet daher nicht automatisch dessen Freigabe für den Flugdienst. Nach den allgemeinen Richtlinien der FAA gilt bei der Ersteinnahme eines neuen Medikaments in der Regel eine Beobachtungszeit von mindestens 48 Stunden, bevor wieder sicherheitsrelevante Aufgaben im Cockpit oder in der Flugverkehrskontrolle übernommen werden dürfen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Wirkstoff sowie von der zugrunde liegenden Erkrankung können diese Fristen jedoch abweichen. Über die bloße Einnahme eines Präparats

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FAA untersucht neuerlichen Zwischenfall am Flughafen LaGuardia

Auf dem Flughafen New York-LaGuardia ist es am Nachmittag des 7. Oktober 2026 zu einem schwerwiegenden Zwischenfall im Pistenbereich gekommen. Ein Regionalflugzeug der Fluggesellschaft Endeavor Air, das im Auftrag von Delta Connection als Flug DL5415 aus Omaha unterwegs war, musste das Landemanöver auf der Landebahn 22 wenige Augenblicke vor dem Aufsetzen abbrechen. Ursache für das Ausweichmanöver war der unautorisierte Start eines Privatjets vom Typ Embraer Phenom 300 der Bedarfsfluggesellschaft NetJets auf der sich kreuzenden Startbahn 13. Flugverfolgungsdaten und Funkaufzeichnungen belegen, dass die Besatzung des Privatjets ohne die erforderliche Startfreigabe der Flugverkehrskontrolle mit dem Startlauf begann. Die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat eine formelle Untersuchung eingeleitet, um die genauen Abläufe und das Ausmaß des Fehlverhaltens im Tower und im Cockpit zu klären. Hergang des Ausweichmanövers und Auswertung der Flugdaten Der Zwischenfall ereignete sich am 7. Oktober 2026 gegen 15:55 Uhr Ortszeit bei regulärem Flugbetrieb auf dem verkehrsreichen New Yorker Stadtfllughafen. Die Bombardier CRJ900 mit der Flugnummer DL5415 befand sich im Endanflug auf die Landebahn 22 aus nordöstlicher Richtung. Zeitgleich rollte der Embraer Phenom 300 des Betreibers ExecJet (NetJets) mit dem Rufzeichen EJA398 auf die Piste 13, die die Landebahn 22 in einem spitzen Winkel schneidet. Aus den Datensätzen der Flugverfolgung geht hervor, dass der Regionaljet der Delta Connection eine Flughöhe von knapp 100 Fuß (etwa 30 Metern) über Grund erreicht hatte und mit einer Fluggeschwindigkeit von circa 128 Knoten (rund 236 km/h) flog, als die Besatzung die Gefahr erkannte und ein abruptes Durchstartmanöver einleitete. Der kreuzende Privatjet bewegte sich

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Lufthansa plant den Erstflug ihres ersten Airbus A350-1000 für Dezember 2026 ab München

Die Deutsche Lufthansa AG bereitet die operative Integration ihres ersten Langstreckenflugzeugs vom Typ Airbus A350-1000 in das weltweite Streckennetz vor. Wie die Fluggesellschaft Mitte Oktober 2026 mitteilte, wird die erste Maschine der vergrößerten A350-Variante im November 2026 am Drehkreuz München eintreffen. Nach verbleibenden Ausrüstungsarbeiten durch Lufthansa Technik soll das Flugzeug mit der Registrierung D-AIFA und dem Taufnamen „Deutschland“ am 3. Dezember 2026 seinen Jungfernflug im regulären Passagierbetrieb von München nach Tokio-Haneda absolvieren. Im Verlauf des Winterflugplans 2026/2027 folgen sukzessive weitere Langstreckenverbindungen nach Shanghai und Singapur. Der Konzern verbindet mit dem Zulauf des Modells eine Neuausrichtung seiner Sitzplatzkonfigurationen auf den Fernstrecken, wobei der Fokus verstärkt auf höherpreisigen Beförderungsklassen liegt. Einsatzplanung und Kabinenarchitektur auf den Asien-Routen Die Führung der Kernmarke Lufthansa Airlines setzt den Airbus A350-1000 im Wechsel mit der kleineren Ausführung A350-900 auf stark frequentierten Asien-Verbindungen ein. Sämtliche Flüge auf den Routen nach Tokio-Haneda, Shanghai und Singapur werden dabei mit dem neuen Kabinenstandard Allegris durchgeführt. Mit einer Kapazität von insgesamt 300 Sitzplätzen fällt die Bestuhlung der D-AIFA im Branchenvergleich vergleichsweise locker aus, da der Hersteller für das Modell A350-1000 in regulären Mehrklassen-Anordnungen Kapazitäten für 350 bis 410 Passagiere vorsieht. Die Raumaufteilung der Kabine spiegelt die Strategie der Fluggesellschaft wider, den Anteil an Premiumsitzen auf den interkontinentalen Verbindungen zu erhöhen. In der First Class stehen drei Suiten für bis zu vier Fluggäste zur Verfügung. Die Business Class umfasst 49 Sitzplätze, während in der Premium Economy Class 35 Sitze verbaut sind. Beide Klassen fallen damit spürbar größer aus als im Standardmodell A350-900. Für

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