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Kein Urteil im Fall FTI: Außergerichtliche Einigung zwischen Reisenden und Vergleichsportal

Der seit Monaten andauernde Rechtsstreit zwischen Mandanten des Wiesbadener Anwalts Holger Hopperdietzel und dem Vergleichsportal Check 24 im Zusammenhang mit der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Group ist außergerichtlich beigelegt worden. Kurz vor einer möglichen Gerichtsverhandlung haben sich die Parteien geeinigt, wodurch ein Präzedenzurteil in der heiklen Frage der Informationspflicht von Reisevermittlern ausbleibt. Über die genauen Details der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart. Die außergerichtliche Lösung des Falles, in dem eine Familie 7.725 Euro für Einzelleistungen bei FTI verloren hatte, stellt einen Dämpfer für die juristische Klärung der Haftung von Vermittlern dar. Obwohl die Einigung für die betroffene Familie eine finanzielle Kompensation bedeuten dürfte, bleibt die Branche mit der ungelösten Frage zurück, inwieweit Vermittler künftig über die finanzielle Situation von Reiseanbietern informieren müssen. Die Kernthemen des Rechtsstreits Der nun beigelegte Fall drehte sich um eine Familie aus dem Rhein-Main-Gebiet, die kurz vor der Insolvenz von FTI im Juni 2024 Hotelübernachtungen in Spanien als Einzelleistung über das Portal Check 24 gebucht hatte. Da es sich nicht um eine Pauschalreise handelte, trat die Absicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds nicht in Kraft. Die Familie verlor dadurch den vollen Betrag von 7.725 Euro. Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel reichte eine Klage auf Schadensersatz gegen Check 24 ein, die sich auf den Paragraphen 280 des Bürgerlichen Gesetzbuches stützte. Die zentrale Argumentation von Hopperdietzel war, daß Check 24 eine Informationspflicht gegenüber den Kunden verletzt habe. Seiner Auffassung nach waren die finanziellen Schwierigkeiten der FTI Group bereits lange vor der Pleite bekannt. Ein seriöser Vermittler, so die These, hätte seine Kunden

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Der Inselstaat im Stillstand: Cabo Verde Airlines kämpft mit gravierenden operativen Problemen

Die staatliche Fluggesellschaft Cabo Verde Airlines steht erneut vor erheblichen Herausforderungen, nachdem sie gezwungen war, ihren Flugbetrieb teilweise einzustellen. Die Stilllegung von zwei im Wet-Lease betriebenen Flugzeugen am 31. August 2025 infolge zweier voneinander unabhängiger Zwischenfälle hat die ohnehin fragile operative Situation des Unternehmens weiter verschärft. Während sich die Fluggesellschaft um eine schnelle Lösung durch die Aushandlung neuer Wet-Lease-Verträge bemüht, ist dies bereits die dritte operationelle Störung innerhalb eines Monats, die auf Flotten- und Kapazitätsengpässe zurückzuführen ist. Diese wiederkehrenden Probleme beeinträchtigen nicht nur den regulären Flugplan, sondern werfen auch Fragen über die Stabilität und Zuverlässigkeit der nationalen Fluglinie auf, die für die Anbindung der Inseln des Archipels von entscheidender Bedeutung ist. Zwei Zwischenfälle, zwei Flugzeuge am Boden Am 31. August ereigneten sich am Flughafen von Praia zwei Zwischenfälle, die zur sofortigen Stilllegung von zwei Flugzeugen führten. Betroffen waren die Flugzeuge LY-JUP, eine ATR72-500, die von der Fluggesellschaft Jump Air im Wet-Lease betrieben wurde, und ZS-DHA, eine DHC-8-Q300, die von CemAir stammte. Während die genaue Natur der Zwischenfälle nicht öffentlich gemacht wurde, versicherte Cabo Verde Airlines in einem Update über soziale Medien, daß alle Passagiere sicher an Bord des Fluges VR4501 und VR4204 von Praia aus von Bord gegangen seien. Seitdem sind die Maschinen laut Flugverfolgungsdaten nicht mehr in Betrieb gewesen. Die Fluggesellschaft hat eine Untersuchung der Vorfälle eingeleitet und ein spezielles Team eingesetzt. Die Konsequenzen dieser Zwischenfälle sind jedoch weitreichend, da sie die ohnehin begrenzte Flotte der Fluggesellschaft weiter dezimieren. Die Praxis des Wet-Lease, bei dem eine Fluggesellschaft ein Flugzeug

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Flugbetrieb gesichert: Spirit Airlines erhält grünes Licht für Restrukturierung trotz erneuter Insolvenz

Die amerikanische Fluggesellschaft Spirit Airlines hat nach ihrer erneuten Beantragung von Insolvenzschutz nach Chapter 11 in der vergangenen Woche die gerichtliche Zustimmung für die Fortsetzung ihrer Geschäftsabläufe erhalten. Trotz erheblicher Turbulenzen und der zweiten Insolvenzanmeldung innerhalb eines Jahres, hat das Unternehmen die Genehmigung erhalten, den Flugbetrieb, die Ticketverkäufe und die Zahlung von Gehältern wie gewohnt aufrechtzuerhalten. Diese Entscheidung der Gerichte signalisiert einen wichtigen Schritt für die angeschlagene Fluglinie, die nun eine tiefgreifende Restrukturierung anstrebt, um eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Während die Unsicherheit auf dem Markt anhält und die Aktienkurse von Rivalen wie Frontier Airlines in die Höhe schnellten, hat Spirit Airlines klargestellt, daß die Passagiere keine Einschränkungen bei ihren Reiseplänen befürchten müssen. Die Hintergründe der wiederholten Insolvenz Die Situation von Spirit Airlines ist bemerkenswert, da die Fluggesellschaft erst vor wenigen Monaten aus einer ersten Chapter 11-Insolvenz hervorgegangen war, die im November 2024 beantragt worden war. Nach der ersten Runde der Umstrukturierung, in der fast 800 Millionen US-Dollar Schulden in Eigenkapital umgewandelt wurden, hatte man gehofft, daß das Unternehmen wieder auf stabile Beine kommen würde. Doch die anhaltenden Herausforderungen, darunter hohe Betriebskosten und ein intensiver Wettbewerb auf dem Markt der Ultrabilligfluglinien, haben Spirit Airlines erneut in die Knie gezwungen. Die Entscheidung des Unternehmens, nun erneut unter Chapter 11 Schutz zu suchen, ist ein klares Zeichen für die Dringlichkeit der Lage. Die Führung von Spirit Airlines, allen voran Präsident und CEO Dave Davis, sieht die erneute Insolvenz als eine strategische Chance. In einer Erklärung betonte Davis, daß die Genehmigung der Gerichte

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Dax-Reform läßt Lufthansa außen vor und befördert Scout24 und Gea in die erste Liga

Die Frankfurter Börsenlandschaft erlebt im September 2025 eine bedeutsame Umwälzung, da der deutsche Aktien-Leitindex Dax eine Neugewichtung erfährt. Wie die Deutsche Börse am Mittwoch in Frankfurt mitteilte, müssen zwei prominente Konzerne den Dax verlassen: der Sportwagenhersteller Porsche und der Pharma- und Laborzulieferer Sartorius. Sie steigen beide in den MDax ab, den Index für mittelgroße Unternehmen. An ihrer Stelle werden zwei neue Aufsteiger in die erste Börsenliga aufgenommen: der Immobilienplattform-Betreiber Scout24 und der Anlagenbauer Gea. Die Änderungen, die am 22. September wirksam werden, spiegeln die dynamischen Kräfte des deutschen Aktienmarktes wider, wobei die Marktkapitalisierung der frei gehandelten Aktien als entscheidendes Kriterium für Auf- und Abstieg gilt. In der aktuellen Runde wurde auch der Flugkonzern Lufthansa als potentieller Aufstiegskandidat gehandelt, hat es jedoch nicht geschafft, in den Kreis der vierzig größten börsennotierten Unternehmen zurückzukehren. Die Kriterien des Auf- und Abstiegs Die Zusammensetzung des Dax, der seit der letzten Reform im Herbst 2021 vierzig Unternehmen umfaßt, wird von der Deutschen Börse vierteljährlich überprüft. Die Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluß von Unternehmen basiert hauptsächlich auf der Marktkapitalisierung des sogenannten Streubesitzes, also des Wertes der frei gehandelten Aktien. Die jüngsten Veränderungen zeigen, daß selbst etablierte Marken wie Porsche und stark wachsende Unternehmen wie Sartorius nicht vor einem Abstieg gefeit sind, wenn die Kennzahlen eine Umschichtung erforderlich machen. Porsche, das erst vor weniger als einem Jahr nach seinem Börsengang in den Dax aufstieg, muß nun den Platz räumen. Sartorius, das die letzten Jahre eine beeindruckende Wachstumsgeschichte hingelegt hatte, wird ebenfalls in den MDax zurückgestuft.

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Westjet beglückt Boeing mit Großbestellung

Der Flugzeughersteller Boeing und die kanadische Fluggesellschaft WestJet haben am 3. September 2025 die größte Flugzeugbestellung in der Geschichte der kanadischen Fluglinie bekanntgegeben. Die umfangreiche Vereinbarung umfaßt den Kauf von 67 neuen Maschinen, darunter 60 Boeing 737-Max-10 und sieben 787-9 Dreamliner. Mit dieser strategischen Investition, welche Optionen für 29 weitere Flugzeuge beinhaltet, baut WestJet seine Flotte erheblich aus und festigt seine Position als größter Boeing-Kunde in Kanada. Die Bestellung, die bis 2034 ausgeliefert werden soll, ist ein klares Signal für die Wachstumspläne der Fluggesellschaft, die sowohl ihr nationales als auch ihr internationales Streckennetz erweitern möchte. Für Boeing bedeutet der Auftrag eine Stärkung der Geschäftsbeziehung, die seit fast drei Dekaden besteht, und eine wichtige Bestätigung für die Modelle 737-10 und 787-9. Eine strategische Flottenerneuerung und -erweiterung Die nunmehr beschlossene Bestellung ist das Resultat einer langfristigen Strategie von WestJet, die darauf abzielt, die Flotte zu erneuern und gleichzeitig die Kapazitäten zu steigern. Mit den neuen Maschinen steigt die Gesamtzahl der fest bestellten Flugzeuge von WestJet bei Boeing auf 123. Dies unterstreicht die tiefe Bindung an den amerikanischen Flugzeugbauer und die strategische Ausrichtung der Flotte auf dessen Produkte. Die Wahl der Modelle ist dabei kein Zufall: Der Boeing 737-10, der größte Vertreter der 737-Familie, gilt als das kostengünstigste Schmalrumpfflugzeug pro Sitzplatz und ist damit ideal für das Geschäftsmodell von WestJet. Die Fluggesellschaft plant, diese Maschinen vor allem auf inländischen und grenzüberschreitenden Strecken einzusetzen, um dort mehr Kapazitäten anzubieten. Zusätzlich zur Stärkung der Kurz- und Mittelstreckenflotte setzt WestJet auch auf eine Expansion im Langstreckenbereich.

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Schlag gegen Fluggesellschaften: EuGH-Generalanwältin lehnt Staatshaftung für Flugsicherungs-Verzögerungen ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem Rechtsstreit zwischen Austrian Airlines und dem österreichischen Staat eine wegweisende Entscheidung vorbereitet. In ihren am Donnerstag veröffentlichten Schlußanträgen hat Generalanwältin Juliane Kokott die Klage der Fluggesellschaft auf Staatshaftung für Vermögensverluste, die durch technische Probleme bei der Flugsicherung entstanden sind, als unbegründet eingestuft. Diese rechtliche Einschätzung, der der Gerichtshof in seinen Urteilen häufig folgt, stellt eine Absage an die Möglichkeit dar, daß Fluglinien europäische Verordnungen als Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen staatlich kontrollierte Flugsicherungsdienste nutzen können. Der Fall, der auf einen Vorfall im August 2016 zurückgeht, hat weitreichende Implikationen für die gesamte Luftfahrtindustrie. Er verdeutlicht, daß die finanziellen Risiken von Verzögerungen und Annullierungen weiterhin primär bei den Fluggesellschaften liegen. Der Ursprung des Rechtsstreits: Ein Passagier-Stau am Flughafen Wien Der Fall, der nun den Europäischen Gerichtshof beschäftigte, begann im August 2016 am Flughafen Wien-Schwechat. Aufgrund technischer Probleme im Zuständigkeitsbereich der Austro Control, der staatlichen Flugsicherung Österreichs, kam es zu massiven Verzögerungen bei der Abfertigung und Annahme von Flügen. Die Folge war ein erheblicher Stau von Passagieren und Flugzeugen. Auch Austrian Airlines war von diesen Problemen stark betroffen. Die Fluggesellschaft sah sich gezwungen, 60 Flüge zu annullieren, was zu beträchtlichen finanziellen Einbußen führte. Austrian Airlines forderte daraufhin Schadensersatz vom österreichischen Staat, dem Eigentümer der Austro Control. Die Forderung umfaßte Kosten für die Rückerstattung von Flugtickets, Umbuchungen auf Flüge anderer Fluglinien, die Unterbringung und Verpflegung von Passagieren sowie deren Transport. Der österreichische Staat lehnte die Haftung jedoch ab. Die Begründung lautete, daß die rechtlichen Bestimmungen über

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Wettstreit im österreichischen Luftraum: Ryanair fordert Abschaffung der Luftverkehrssteuer

In einem scharfen Appell hat die irische Fluggesellschaft Ryanair die österreichische Regierung aufgefordert, dringend die hohen Luftverkehrssteuern und Gebühren zu senken, um den heimischen Luftverkehr und Tourismus zu fördern. Die Forderung ist eine direkte Reaktion auf die jüngsten strategischen Entscheidungen der Lufthansa Gruppe, weitere Kapazitäten in Österreich abzubauen und das Management der Tochtergesellschaft AUA nach Frankfurt zu verlagern. Während die Lufthansa Group die regionale Anbindung, wie zuletzt die Strecke Linz-Frankfurt, aufgibt, positioniert sich Ryanair als der einzige verbliebene Linienflieger ab Linz und als potentieller Retter der österreichischen Flugverbindungen. Die Fluggesellschaft hat der Regierung einen ambitionierten Investitionsplan von einer Milliarde US-Dollar vorgelegt, um das Passagieraufkommen in Österreich signifikant zu steigern. Die Realisierung dieser Pläne ist jedoch an die Bedingung geknüpft, daß die österreichische Politik die Rahmenbedingungen durch eine Reduzierung der Kosten für Fluglinien verbessert. Lufthansa zieht sich zurück, Ryanair drängt vor Die Auseinandersetzung zwischen Ryanair und der Lufthansa Gruppe um den österreichischen Markt spitzt sich zu. Der Rückzug der Lufthansa aus regionalen Märkten in Österreich, wie die Einstellung der Route von Linz nach Frankfurt, wird von Ryanair als weiterer Beleg für die strategische Verlagerung des Wachstums nach Deutschland gesehen. Laut Ryanair ist die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die AUA gehört, eine „Hochpreis-Fluggesellschaft“, die in Österreich Kapazitäten abbaut, um die Ticketpreise weiter zu erhöhen. Dieses Vorgehen sei ein Schlag ins Gesicht der österreichischen Steuerzahler, die die AUA während der Krise mit 600 Millionen Euro gerettet hätten. Die AUA selbst hat in den letzten Jahren wiederholt Kapazitäten und Strecken reduziert, was zu einer

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Ein Festival der Sinne am Wörthersee: Klagenfurt im Zeichen der Alpen-Adria-Küche

Klagenfurt am Wörthersee verwandelt sich im September erneut in ein Mekka für Liebhaber der feinen Küche. Unter dem Titel „Tage der Alpen-Adria-Küche“ zelebriert der Tourismusverband Klagenfurt mit seinen Partnern aus Gastronomie und Wirtschaft ein 17tägiges Fest, das die kulinarische Vielfalt der Region in den Mittelpunkt rückt. Von Anfang bis Mitte September erwartet die Besucher ein breites Spektrum an Einzelveranstaltungen, die von publikumswirksamen Märkten bis hin zu intimen Kochevents reichen und Feinschmecker aus nah und fern anlocken. Die Veranstaltung, die sich mittlerweile als feste Größe im österreichischen Kulinarikkalender etabliert hat, zieht auch in diesem Jahr wieder zahlreiche hochdekorierte Küchenchefs an, die der Stadt ihren Stempel aufdrücken werden. Das Organisationskomitee setzt bei der achten Ausgabe des Festivals auf eine bewährte Mischung aus großformatigen Publikumsveranstaltungen und exklusiven, kleineren Formaten. Als zentrale Anziehungspunkte dienen dabei der „Slow Food Markt Mittelkärnten & Wein aus Kärnten“ und die abschließende „Alpen-Adria Genussmeile“. Der Markt, der am 6. September im Ossiacher Hof Premiere feiert, widmet sich der Philosophie der langsamen Küche und präsentiert regionale Produkte in ihrer ursprünglichen Form. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf den Weinen aus Kärnten. Die Genussmeile, die vom 18. bis 20. September die Klagenfurter Innenstadt rund um den Neuen und Alten Platz beleben wird, bildet den krönenden Abschluß des Festivals. Hier versammeln sich 46 Handwerker und Aussteller aus dem gesamten Alpen-Adria-Raum, um ihre Erzeugnisse einem breiten Publikum vorzustellen. Die Veranstaltung gilt als Höhepunkt der Festtage und zieht traditionell die größte Anzahl an Besuchern an. Prominenz am Herd: Gekrönte Häupter der Gastronomie Ein besonderes

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Lufthansa: Die Fluggesellschaft refinanziert sich am Kapitalmarkt

Die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, eines der größten Luftfahrtunternehmen der Welt, hat jüngst eine bedeutende Finanzierungsstrategie umgesetzt, die bei Kapitalmarktexperten auf großes Interesse stößt. Wie aus einer Unternehmensmitteilung hervorgeht, hat die Gesellschaft erfolgreich eine neue Wandelanleihe im Nennwert von 600 Millionen Euro platziert. Gleichzeitig hat sie ein Rückkaufangebot für ihre ausstehende Wandelanleihe mit Fälligkeit im Jahr 2025 durchgeführt. Diese komplexe Transaktion dient der vorzeitigen Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und untermauert das Vertrauen des Kapitalmarktes in die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Die Vorgehensweise, bei der eine neue Wandelanleihe zur Rückzahlung einer älteren genutzt wird, ist ein Zeichen für eine vorausschauende Finanzpolitik. Die neue Wandelanleihe und ihre Konditionen Die neu emittierte Wandelanleihe hat ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro und eine Laufzeit bis zum 10. September 2032. Sie ist nicht besichert und nicht nachrangig. Eine Besonderheit dieser Anleihe ist der jährliche Kupon von 0,00 Prozent, was bedeutet, dass die Lufthansa für diese Finanzierung keine laufenden Zinszahlungen leisten muss. Die Attraktivität für die Investoren liegt in der Möglichkeit, die Anleihen in neue oder bereits bestehende Lufthansa-Aktien umzuwandeln. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf 10,7550 Euro festgelegt, was eine Prämie von 42,5 Prozent auf den Referenzaktienkurs von 7,5474 Euro darstellt. Diese Prämie schützt die bestehenden Aktionäre vor einer Verwässerung des Aktienkapitals, es sei denn, der Aktienkurs steigt signifikant an. Die Anleihe ist in Stücke von je 100.000 Euro aufgeteilt und kann nach Ablauf der Frist zu 102,66 Prozent ihres Nennbetrages zurückgezahlt werden. Teilweiser Rückkauf der Anleihe aus 2025 Parallel zur Platzierung der neuen Anleihe hat die Lufthansa

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Gerechter Lohn im Krankenstand: Southwest Airlines sieht sich in Arizona mit Millionenforderungen konfrontiert

Ein eskalierender Rechtsstreit in den Vereinigten Staaten wirft ein Schlaglicht auf die Arbeitsbeziehungen in der Luftfahrtindustrie. Die amerikanische Fluggesellschaft Southwest Airlines sieht sich in Arizona mit Bußgeldern in Höhe von über 2,3 Millionen Dollar konfrontiert, weil sie angeblich Arbeitnehmer bestraft hat, die ihre rechtmäßig zustehenden bezahlten Freistellungen für Krankheitstage in Anspruch nahmen. Nach monatelangen Beschwerden von Flugzeugmechanikern entschied ein Verwaltungsrichter zugunsten der Arbeitnehmer und stellte fest, dass die Disziplinarmaßnahmen der Airline gegen die Arbeitsgesetze des Bundesstaates verstoßen. Southwest Airlines weist die Vorwürfe zurück, verteidigt ihre großzügige Regelung für bezahlte Freistellungen und kündigt an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Fall könnte weitreichende Konsequenzen für die Arbeitsrechte in der Luftfahrt haben und die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen dem Management und den Gewerkschaften weiter belasten. Der Konflikt um die bezahlten Krankheitstage Der Konflikt begann vor rund zwei Jahren, als Flugzeugmechaniker von Southwest Airlines in Arizona Beschwerden über Disziplinarmaßnahmen wegen der Inanspruchnahme ihrer bezahlten Freistellungen einreichten. Die Arbeitnehmer gaben an, Verwarnungsschreiben in ihren Personalakten erhalten zu haben, nachdem sie eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen innerhalb eines Jahres genutzt hatten. Laut Lee Seham, einem Anwalt, der sechs der betroffenen Mitarbeiter vertritt, erhielten die Arbeiter Verwarnungen, nachdem sie im Laufe von 12 Monaten ihren zehnten bezahlten Krankheitstag genommen hatten. Die Arbeiterkammer von Arizona (Arizona’s labor department) untersuchte die Angelegenheit und kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen von Southwest Airlines gegen das Gesetz über faire Löhne und gesunde Familien (Fair Wages and Healthy Families Act) verstoßen. Dieses Gesetz, das 2016 von den Wählern in Arizona

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