
Kein Urteil im Fall FTI: Außergerichtliche Einigung zwischen Reisenden und Vergleichsportal
Der seit Monaten andauernde Rechtsstreit zwischen Mandanten des Wiesbadener Anwalts Holger Hopperdietzel und dem Vergleichsportal Check 24 im Zusammenhang mit der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Group ist außergerichtlich beigelegt worden. Kurz vor einer möglichen Gerichtsverhandlung haben sich die Parteien geeinigt, wodurch ein Präzedenzurteil in der heiklen Frage der Informationspflicht von Reisevermittlern ausbleibt. Über die genauen Details der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart. Die außergerichtliche Lösung des Falles, in dem eine Familie 7.725 Euro für Einzelleistungen bei FTI verloren hatte, stellt einen Dämpfer für die juristische Klärung der Haftung von Vermittlern dar. Obwohl die Einigung für die betroffene Familie eine finanzielle Kompensation bedeuten dürfte, bleibt die Branche mit der ungelösten Frage zurück, inwieweit Vermittler künftig über die finanzielle Situation von Reiseanbietern informieren müssen. Die Kernthemen des Rechtsstreits Der nun beigelegte Fall drehte sich um eine Familie aus dem Rhein-Main-Gebiet, die kurz vor der Insolvenz von FTI im Juni 2024 Hotelübernachtungen in Spanien als Einzelleistung über das Portal Check 24 gebucht hatte. Da es sich nicht um eine Pauschalreise handelte, trat die Absicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds nicht in Kraft. Die Familie verlor dadurch den vollen Betrag von 7.725 Euro. Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel reichte eine Klage auf Schadensersatz gegen Check 24 ein, die sich auf den Paragraphen 280 des Bürgerlichen Gesetzbuches stützte. Die zentrale Argumentation von Hopperdietzel war, daß Check 24 eine Informationspflicht gegenüber den Kunden verletzt habe. Seiner Auffassung nach waren die finanziellen Schwierigkeiten der FTI Group bereits lange vor der Pleite bekannt. Ein seriöser Vermittler, so die These, hätte seine Kunden








