
Schlappe: Zwei Gerichte kippen „Irland-Klausel“ von Lauda und Ryanair
In Deutschland erlitt Ryanair in Sachen Laudamotion gleich zwei empfindliche Schlappen vor den Landgerichten in Kleve und Berlin. Beide Gerichte kippten die „Irland-Klausel“ in der Beförderungsbedingungen. In Österreich fuhr bereits im Vorjahr das Landesgericht Korneuburg über diesen Passus. Geklagt hatte das Unternehmen RightNow, das auf den Ankauf von ungenutzten Flugtickets spezialisiert ist. Passagiere treten ihre Steuern und Gebühren an den Dienstleister ab und erhalten von diesem eine gewisse Summe ausbezahlt. RightNow holt sich dann das Geld von den Airlines und zieht nötigenfalls auch vor Gericht. Falls man damit nicht erfolgreich ist, bleibt der Dienstleister auf den Kosten sitzen, da mit dem Forderungsankauf die Passagiere sprichwörtlich „aus dem Schneider“ sind. Die Billigfluggesellschaften Ryanair, Easyjet und Wizzair weisen allerdings die Steuern und Gebühren auf ihren Tickets nicht aus. Man beruft sich darauf, dass die jeweilige nationale Rechtslage das alleinige Ausweisen des Endpreises zulässig machen würde. Die Folge daraus ist, dass wenn Fluggäste, die nicht geflogen sind, ihre Steuern und Gebühren zurück haben wollen, dann vom Kundenservice das Märchen aufgebunden bekommen, dass sie ja gar keine Taxen bezahlt hätten. Diverse Gerichte haben diese Praxis in Einzelfällen für unzulässig erklärt, denn die Steuern und Gebühren sind schlichtweg eingepreist, müssen jedoch von den Airlines nicht abgeführt werden, wenn der Flug nicht angetreten wurde. Ein nettes Körberlgeld für die Lowcoster. Insbesondere Ryanair hat etwas gegen Abtretung an Dienstleister, die dann genau dieses „Körberlgeld“ zurückholen. Allerdings sind Fluggesellschaften schlichtweg aus gesetzlichen Gründen verpflichtet die Taxen bei No-Show oder Storno auf Verlangen zu erstatten. Der Spezialanbieter konnte sich








