
Neuregelung der Luftverkehrsteuer: Bundesregierung beschließt Entlastung für den zivilen Luftverkehr
Die deutsche Luftfahrtbranche steht vor einer steuerlichen Veränderung. Der Deutsche Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die eine Senkung der Luftverkehrsteuer für Abflüge von deutschen Flughäfen ab Juli 2026 vorsieht. Mit dieser Maßnahme setzen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD eine zentrale Zusage aus ihrem Koalitionsvertrag um, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu stärken. Je nach Distanz des Flugziels sinkt die Abgabe pro Ticket um Beträge zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro. Während der Staat dadurch mit Mindereinnahmen im mittleren dreistelligen Millionenbereich kalkuliert, bleibt die zentrale Frage für die Verbraucher offen, ob die Airlines diese Einsparungen angesichts volatiler Betriebskosten tatsächlich an die Passagiere weitergeben werden. Die Neuregelung erfolgt in einer Zeit, in der der deutsche Luftraum im europäischen Vergleich mit hohen Standortkosten kämpft und Kapazitäten zunehmend in das günstigere Ausland abwandern. Struktur der Steuersenkung und fiskalische Auswirkungen Die Höhe der steuerlichen Entlastung ist nach der bewährten Distanzregelung gestaffelt. Für Flüge der Mittelstrecke, die Ziele in einer Entfernung zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern ansteuern, reduziert sich der Steuersatz von derzeit 39,34 Euro auf künftig 33,01 Euro. Bei Langstreckenflügen mit einer Distanz von mehr als 6.000 Kilometern fällt die Senkung am deutlichsten aus: Hier sinkt der Betrag von 70,83 Euro auf 59,43 Euro pro Fluggast. Auch für Kurzstreckenflüge innerhalb Europas ist eine entsprechende Reduzierung vorgesehen. Diese fiskalische Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Die Bundesregierung rechnet für das laufende Kalenderjahr mit einem Einnahmenverlust von etwa 185 Millionen Euro. Da das Passagieraufkommen in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen wird,








