
Barrierefreiheit: Kanada straft Fluggesellschaften ab
Die kanadische Luftfahrtbranche steht vor betrieblichen und rechtlichen Anpassungen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Passagierverkehr. Trotz aufsichtsbehördlicher Bußgelder und Anordnungen durch die Canadian Transportation Agency suchen betroffene Passagiere verstärkt den Weg über die Zivilgerichte. Eine zugelassene Sammelklage gegen die Fluggesellschaft Air Canada zeigt, dass verwaltungsrechtliche Strafen aus Sicht von Passagiervertretungen nicht immer ausreichen, um organisatorische Mängel in den Abläufen der Fluggesellschaften zu beheben. Im Zentrum der Kontroversen stehen technische Einschränkungen der Flugzeugflotten, Belastungsgrenzen von Frachträumen sowie die Zuverlässigkeit von Hilfestellungen beim Ein- und Aussteigen. Grenzen der behördlichen Sanktionen und zivilrechtliche Aufarbeitung Die Aufsichtsbehörde Canadian Transportation Agency besitzt die Befugnis, Beschwerden von Passagieren zu untersuchen, Verstöße gegen Barrierefreiheitsstandards festzustellen und Verwaltungsstrafen zu verhängen. Zudem kann die Behörde Fluggesellschaften dazu verpflichten, ihre Betriebsabläufe anzupassen. So wurde gegen Air Canada im Dezember 2023 eine Pönale in Höhe von 97.500 kanadischen Dollar verhängt, nachdem ein Passagier mit cerebraler Kinderlähmung in Las Vegas unsachgemäß behandelt worden war. Bereits wenige Wochen zuvor war eine Strafe von 52.500 kanadischen Dollar wegen Mängeln beim Einsteigen und der verzögerten Rückgabe von Mobilitätshilfen ausgesprochen worden. Diese behördlichen Maßnahmen beendeten den rechtlichen Auseinandersetzungsprozess jedoch nicht. Die initiierte Sammelklage zielt auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für eine Gruppe von Reisenden ab, die von systemischen Versäumnissen in den Prozessen der Fluggesellschaft betroffen waren. Die rechtliche Debatte berührt dabei die Frage, ab wann organisatorische Defizite bei der Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen die Schwelle von Einzelfallfehlern hin zu strukturellen Mängeln im Flugbetrieb überschreiten. Einfluss der Flugzeugauswahl auf die Barrierefreiheit Die Verpflichtungen der Fluggesellschaften reichen über die reine Assistenz am








