
EU-Parlament fordert kostenloses Handgepäck: Ryanair reagiert mit moderaten Anpassungen
Die Diskussion um kostenpflichtiges Handgepäck bei Flugreisen erreicht einen neuen Höhepunkt: Das Europäische Parlament und verschiedene Verbraucherschutzorganisationen drängen auf eine verbindliche Gesetzgebung, die Fluggesellschaften dazu verpflichten soll, ein kleines Handgepäckstück stets kostenfrei zu befördern. Im Lichte dieser Forderungen hat die irische Billigfluggesellschaft Ryanair angekündigt, ihre Bestimmungen für kostenfrei mitgeführtes Handgepäck anzupassen. Künftig sollen Passagieren etwas großzügigere Maße zugestanden werden, ein Schritt, der von Branchenbeobachtern als Reaktion auf den zunehmenden politischen und verbraucherschutzrechtlichen Druck gewertet wird. Die Frage nach einheitlichen und fairen Gepäckregeln bleibt ein zentrales Thema für Millionen von Flugreisenden in Europa. Der Druck aus Brüssel: Eine lange Debatte um Gepäckgebühren Die Praxis vieler Fluggesellschaften, insbesondere der sogenannten Billigflieger, für die Mitnahme von Handgepäck zusätzliche Gebühren zu verlangen, ist seit Jahren ein Dorn im Auge vieler Verbraucher und politischer Entscheidungsträger. Während traditionelle Fluggesellschaften oft ein kleines Handgepäckstück – und manchmal sogar einen kleinen Rollkoffer – im Flugpreis inkludieren, haben Airlines wie Ryanair oder Wizz Air oft nur ein sehr kleines persönliches Gepäckstück (oft eine Handtasche oder einen kleinen Rucksack) kostenfrei zugelassen, das unter den Vordersitz passen mußte. Größere Handgepäckstücke oder Rollkoffer, die in die Gepäckfächer über den Sitzen passen würden, waren in der Regel nur gegen Aufpreis erhältlich. Diese Praxis führte zu intransparenten Preisen und Verwirrung bei den Reisenden, die oft erst am Flughafen mit unerwarteten Zusatzkosten konfrontiert wurden. Im Jahre 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits entschieden, daß für Handgepäck keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf, sofern es „angemessenen Vorgaben“ hinsichtlich Größe und Gewicht entspricht. Trotz dieses Urteils








