
Hahn-Subventionen: Lufthansa mit Klage aus formalen Gründen gescheitert
Im langjährigen Rechtsstreit um staatliche Subventionen des Landes Rheinland-Pfalz an den Flughafen Hahn hat das Gericht der Europäischen Union (EU) nunmehr erstmals zugunsten des Bundeslandes entschieden. In einem erneuten Urteil nach einer Revision vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde die Klage der Deutschen Lufthansa AG gegen die staatliche Unterstützung aus formalen Gründen abgewiesen (Aktenzeichen: T-218/18 RENV). Zur Begründung hieß es, die Fluggesellschaft habe ihre Klagebefugnis nicht hinreichend dargelegt und ihre Antragsziele unklar formuliert. Dieser juristische Erfolg für Rheinland-Pfalz ist ein bedeutender Wendepunkt in dem seit Jahren andauernden Konflikt um die Finanzierung des Hunsrücker Flughafens. EU-Kommission genehmigte Millionen-Beihilfe zur Verlustdeckung Der Kern des Streits dreht sich um eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 gestattete, Betriebsverluste des Flughafens Hahn für den Zeitraum von 2017 bis 2021 mit einer Beihilfe von insgesamt 25,3 Millionen Euro auszugleichen. Die Lufthansa, selbst keine Nutzerin des Flughafens Hahn, erachtete diese finanzielle Unterstützung als eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung und zog deshalb vor das Gericht der EU. Ihrer Ansicht nach würden die Subventionen den Wettbewerb im Luftverkehrsmarkt negativ beeinflussen und ihr somit einen wirtschaftlichen Nachteil zufügen. Eine zentrale Rolle in der Argumentation der EU-Kommission spielte die Tatsache, dass der Flughafen Hahn maßgeblich von der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair frequentiert wird, dem größten Low-Cost-Carrier Europas. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass die Flugverbindungen von und nach Hahn durch Ryanair die Wettbewerbssituation der Lufthansa nicht wesentlich beeinträchtigten. Diese Einschätzung basierte auf der Annahme, dass die Geschäftsmodelle der beiden Fluggesellschaften und ihre primären Zielgruppen sich hinreichend unterschieden. Erstes Urteil








