
Krank im Urlaub: Was Beschäftigte wissen müssen
Die Sommer-Urlaubswelle ist in vollem Gange und viele Arbeitnehmer gönnen sich eine wohlverdiente Pause. Doch manchmal kommt es anders als geplant: Eine Erkrankung zwingt Tausende, das Bett zu hüten statt den Strand zu genießen. Diese Situation wirft zahlreiche Fragen auf, besonders in Bezug auf den Urlaub und den Umgang mit Krankheitstagen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Gewerkschaften erhalten derzeit zahlreiche Anfragen besorgter Beschäftigter. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko gibt Auskunft und klärt über die wichtigsten Regelungen auf. Wenn man im Urlaub krank wird, sollte man unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. „Nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können“, erklärt Michael Trinko. Diese ärztliche Bestätigung ist wichtig, um die Urlaubstage zu sichern. Sie muss dem Arbeitgeber bei der Rückkehr aus dem Urlaub vorgelegt werden. Laut Trinko gilt: „Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht.“ Das bedeutet, die Tage, an denen man krank war, werden wieder auf das Urlaubskonto gutgeschrieben, sofern die Krankheit mehr als drei Tage andauert. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Regelung: Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines zweiwöchigen Urlaubs von Freitag bis einschließlich Montag, so liegt eine Krankheit von vier Kalendertagen vor. In einer normalen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) werden dann der Freitag und der Montag nicht als Urlaubstage gewertet. Kein automatischer Urlaubsverlängerung Wichtig zu wissen ist auch, dass sich der Urlaub durch Krankheitstage nicht automatisch verlängert. „Man kann die Krankenstandstage nicht einfach am








