Das momentane Flugchaos, von dem die Bundesrepublik Deutschland besonders stark betroffen ist, führt nun dazu, dass Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) die Vorauszahlungspraxis der Fluggesellschaften in Frage stellt. Bei den nunmehrigen Überlegungen spielt auch eine Rolle, dass zu Beginn der Corona-Pandemie die meisten Airlines, darunter auch die deutschen Unternehmen Lufthansa, Eurowings und Condor die gesetzliche Verpflichtung der Erstattung binnen sieben Tagen missachtet haben. Man hat nicht nur automatische Funktionen deaktiviert, sondern mit purer Absicht die Rückzahlungen verschleppt. Condor handelte sich sogar eine Klage der Verbraucherzentrale ein, da man anfangs behauptet hatte, dass man nur Gutscheine bekommen könnte. Auch Lufthansa, Eurowings und viele andere Fluggesellschaften haben versucht mit „Zwangsgutscheinen“ abzuspeisen. Teilweise wurden diese einfach per E-Mail zugeschickt anstatt das Geld zu erstatten. Der Verbraucherschutz hatte vor einigen Jahren gegen die Vorkassepraxis vieler Airlines geklagt, jedoch unterlag man vor Gericht. Die Branche konnte die Richter davon überzeugen, dass man im Gegenzug einen wesentlich günstigeren Preis anbieten könne. Dennoch vertritt die Verbraucherzentrale weiterhin die Rechtsansicht, dass die Vertriebspraxis bei Flugtickets dem Grundprinzip Ware gegen Geld widerspricht. Dazu kommt, dass es keinerlei Insolvenzabsicherung gibt, so dass die Passagiere auch das Risiko einer Airline-Pleite tragen. Bislang hielt man sich seitens der deutschen Bundesregierung aus dieser Diskussion heraus, jedoch dürfte nun die Performance des „nationalen Champion“, wie ein ehemaliger Verkehrsminister die Lufthansa nannte, das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Die Problematik ist, dass derzeit enorm viele Flüge gestrichen werden bzw. massiv verspätet sind. Sowohl bei der Auszahlung der Ausgleichsleistungen als auch bei der Erstattung der Ticketgelder ziehen