
Strukturreform am Regionalhimmel: EU-Kommission plant Neuausrichtung der Flughafen-Subventionen
Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Reformpaket für die staatlichen Beihilferegelungen im Luftverkehrssektor vorgelegt, das insbesondere die finanzielle Absicherung kleinerer Regionalflughäfen grundlegend verändern soll. In einem am Montag veröffentlichten Entwurf schlägt die Brüsseler Wettbewerbsbehörde vor, die bürokratischen Hürden für Betriebskostenzuschüsse bei Kleinstflughäfen mit weniger als 500.000 Passagieren pro Jahr massiv zu senken. Die Behörde räumt ein, dass solche Standorte ohne öffentliche Unterstützung in der Regel nicht rentabel betrieben werden können. Gleichzeitig sieht der Entwurf eine Verschärfung der Kriterien für größere Regionalflughäfen sowie das Ende für sogenannte Anlaufbeihilfen bei der Eröffnung neuer Flugstrecken vor. Diese Neuregelung ist Teil einer größeren Strategie, die darauf abzielt, die regionale Anbindung innerhalb der Europäischen Union zu sichern, während gleichzeitig die Eigenverantwortung der Luftfahrtunternehmen gestärkt und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt minimiert werden sollen. Die neuen Richtlinien sollen nach einer Konsultationsphase, die bis Mitte Juni 2026 läuft, Anfang 2027 in Kraft treten. Wirtschaftliche Realität kleiner Flugplätze Im Fokus der Brüsseler Überlegungen steht die Erkenntnis, dass Flughäfen mit geringem Passagieraufkommen systembedingt unter hohen Fixkosten leiden, die durch die geringen Einnahmen aus Landegebühren und kommerziellen Dienstleistungen oft nicht gedeckt werden können. Bisher unterlagen Subventionen für diese Standorte einer strengen Einzelfallprüfung durch die EU-Wettbewerbswächter, um sicherzustellen, dass staatliche Gelder nicht dazu verwendet werden, Konkurrenten in der Nachbarschaft unzulässig zu schwächen. Die Kommission argumentiert nun jedoch, dass Flughäfen mit weniger als einer halben Million Fluggästen nur begrenzte Auswirkungen auf den gesamteuropäischen Wettbewerb haben. Durch eine geplante Freistellung von der Anmeldepflicht könnten die EU-Mitgliedstaaten diesen Standorten künftig schneller und unbürokratischer unter die Arme








