
Kartellrechtliche Auflagen für Boeing: Fusion mit Spirit AeroSystems erfordert weitreichende Veräußerungen
Die geplante Übernahme des wichtigen Zulieferers Spirit AeroSystems durch Boeing, eine Transaktion im Wert von rund 8,3 Milliarden US-Dollar (einschließlich Schulden), steht unter kartellrechtlicher Beobachtung der Federal Trade Commission (FTC). Um wettbewerbsrechtliche Bedenken im großen zivilen und militärischen Flugzeugbau auszuräumen, hat die US-Wettbewerbsbehörde Boeing zur Veräußerung bedeutender Geschäftsbereiche von Spirit AeroSystems verpflichtet. Diese Auflage zielt darauf ab, sicherzustellen, dass wichtige Konkurrenten, insbesondere Airbus, weiterhin ungehinderten Zugang zu kritischen Flugzeugstrukturen erhalten. Die FTC kündigte am 3. Dezember 2025 eine vorgeschlagene Zustimmungsanordnung an, welche Boeing dazu verpflichtet, jene Spirit-Betriebe zu veräußern, die Flugzeugstrukturen an Airbus und den malaysischen Hersteller von Verbundwerkstoffstrukturen, Composites Technology Research Malaysia (CTRM), liefern. Diese Auflage beinhaltet die Übergabe aller wesentlichen Vermögenswerte und des notwendigen Personals. Die weitreichenden Verkaufsauflagen markieren einen entscheidenden Wendepunkt in dem Bemühen Boeings, einen seiner wichtigsten Zulieferer vollständig zu reintegrieren. Die beabsichtigte Rückführung von Spirit AeroSystems in den Konzern, der den Zulieferer 2005 abgespalten hatte, sollte ursprünglich bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Die Komplexität der Fusion: Interessenkonflikte im globalen Flugzeugbau Spirit AeroSystems spielt eine zentrale Rolle in der globalen Lieferkette für Flugzeuge. Das Unternehmen liefert nicht nur etwa 70 Prozent der Struktur für Boeings meistverkauften Flugzeugtyp, die 737-Serie, einschließlich des gesamten Rumpfes, sondern ist auch ein bedeutender Zulieferer für den europäischen Konkurrenten Airbus. Spirit liefert beispielsweise wichtige Komponenten für die Flügel der Airbus A220 und Sektionen für die A350. Diese doppelte Rolle als Hauptlieferant für die beiden größten Flugzeugbauer der Welt begründet die kartellrechtlichen Bedenken der FTC. Die Wettbewerbsbehörde argumentierte, dass ohne die vorgeschriebenen Regulierungen








