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Köln: Ryanair ändert Flugplan nach Malaga und Valencia

Der Billigflieger Ryanair wird im Sommerflugplan 2022 ab Köln/Bonn zwei spanische Destinationen häufiger anfliegen. Die Aufstockung auf den Strecken nach Valencia und Malaga soll Anfang Mai 2022 vollzogen werden. Derzeit führt die Tochtergesellschaft Malta Air drei wöchentliche Umläufe von Köln/Bonn nach Malaga durch. Mit Wirksamkeit zum 4. Mai 2022 soll an den Verkehrstagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag geflogen werden. Auf der Valencia-Route reduziert man zunächst im April 2022 auf zwei Rotationen pro Woche. Ab Mai 2022 sollen wieder vier wöchentliche Umläufe angeboten werden. Allerdings ändert man die Verkehrstage auf Montag, Dienstag, Freitag um Samstag. Im Regelfall kommen Boeing 737-800, die von der Tochtergesellschaft Malta Air betrieben werden, zum Einsatz.

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Swiss beendet Kurzarbeit für Bodenpersonal und Flugbegleiter

Die Fluggesellschaft Swiss beabsichtigt Anfang März die Kurzarbeit für die Bodenmitarbeiter sowie das Kabinenpersonal zu beenden. Dies hat zur Folge, dass die Beschäftigten wieder das normale Gehalt verdienen werden. Derzeit rechnet die schweizerische Lufthansa-Tochter mit einer starken Nachfrage im Sommerflugplan 2022. Dies führte auch dazu, dass man Beschäftigten, von denen man sich im Laufe der Corona-Pandemie betriebsbedingt getrennt hatte, ein Angebot zur Wiedereinstellung gemacht hat. Gleichzeitig haben aber die ersten Flugbegleiter, die sich nicht impfen haben lassen, bereits die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt bekommen. Swiss teilte bezüglich der Beendigung der Kurzarbeit mit, dass man den Beschäftigten Perspektiven bieten will. Dazu verweist man auf firmeninterne Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Bei den Piloten ist noch keine Entscheidung bezüglich der Beendigung oder Fortführung der Kurzarbeit gefallen. Eigenen Angaben nach befindet man sich in Verhandlungen mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern.

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Leiharbeitsfirma Crewlink feiert Comeback bei Lauda Europe

Die Leiharbeitsfirma Crewlink befindet sich momentan wieder auf der Suche nach Flugbegleitern für die maltesische Ryanair-Tochter Lauda Europe. Man will diese für alle Bases, ausgenommen London-Stansted einstellen. Noch unter der Geschäftsleitung von Niki Lauda wurde versprochen, dass es keine Leiharbeit mehr geben wird. Doch unter der Eigentümerschaft von Ryanair wurde bei Laudamotion dieses Vehikel wiedereingeführt. Dazu errichtete der irische Personalleasinganbieter Crewlink nahe dem österreichischen Parlament bei einem einschlägig bekannten Briefkastenanbieter eine „virtuelle“ österreichische Zweigniederlassung. Jenes Crewlink-Personal, das vormals für Laudamotion im Einsatz war, wurde im Zuge der Umstellung auf die maltesische Lauda Europe an diese verleast. Laudamotion ist mittlerweile keine Fluggesellschaft mehr, jedoch gab es eine Zeit lang die Besonderheit, dass das in Österreich tätige Personal dann direkt bei Lauda Europe eingestellt wurde und nicht über Crewlink. Von dieser Strategie verabschiedet man sich nun wieder, denn die Leiharbeitsfirma sucht auch für Wien-Schwechat nach Kabinenpersonal. In der Stellenausschreibung, in der abweichend von der österreichischen Rechtslage keine Gehaltsangaben gemacht werden, sucht man nach Flugbegleitern für Wien, Zadar, Zagreb und Palma de Mallorca – nicht jedoch für London-Stansted. Für den britischen Airport sucht Lauda Europe selbst über die die Stellenanzeigen-Homepage der Ryanair Group. Eine Logik ergibt diese Vorgehensweise nicht. Lauda Europe ist eine maltesische Fluggesellschaft, die im Auftrag der Konzernschwester Ryanair DAC mit dem Maschinentyp Airbus A320 im Ryanair-Streckennetz fliegt. Die Flugzeuge des Carriers, der indirekt aus Niki hervorgegangen ist, sind in Wien, Palma de Mallorca, London-Stansted, Zagreb und Zadar stationiert. Die zuletzt genannte Basis ist eine reine Sommerstation, die in der warmen

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Urteil: Deutscher Staat haftet für lange Wartezeiten bei der Siko

Lange Wartezeiten vor den Sicherheitskontrollen hat es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben. Allerdings treten diese in Deutschland seit dem Beginn der Krise auffällig häufig auf, denn die im Regelfall von der Bundespolizei beauftragten Dienstleister haben oftmals Personalmangel. Und dafür haftet der Staat, entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt. Hintergrund ist, dass Passagiere aufgrund enorm langer Warteschlangen ihren Flug in die Dominikanische Republik verpasst haben. Dabei haben die Reisenden sämtliche Empfehlungen des Flughafens Frankfurt am Main und der Fluggesellschaft eingehalten. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, laut Gerichtsverfahren etwa drei Stunden vor dem Abflug, am Check-in-Schalter erschienen und haben sich dann sofort auf den Weg in Richtung Sicherheitsbereich gemacht. Und genau da lag dann das Problem, denn die Kontrolllinien waren hoffnungslos unterbesetzt, so dass die klagenden Passagiere trotz langem „Zeitpuffer“ ihre Flüge verpasst haben. Das wollten sich diese nicht gefallen lassen und zogen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. Die Sicherheitskontrollen waren zu diesem Zeitpunkt in vollständiger Verantwortung der Bundespolizei, für die der Staat verantwortlich ist. Diese hat eine Sicherheitsfirma mit der tatsächlichen Durchführung der Kontrolltätigkeiten beauftragt. Und dort gab es Personalmangel. Unter der Geschäftszahl 1 U 220/20 erkannte das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Bundespolizei die Kontrolltätigkeiten nicht ausreichend organisiert habe. Den klagenden Passagieren war besonders nützlich, dass diese die Empfehlungen von Airline und Flughafen übererfüllt haben, denn diese waren rund eine Stunde früher da als zu diesem Zeitpunkt empfohlen. Das OLG Frankfurt sieht daher eine Schadenersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Oman Air stockt in Frankfurt und München auf

Golfcarrier Oman Air erhöht mit Beginn der Sommerflugplanperiode 2022 die Präsenz auf den deutschen Flughäfen Frankfurt am Main und München. Der Carrier legt je einen weiteren Umlauf auf. Die Änderung wird in München zum 28. März 2022 wirksam. Oman Air wird den bayerischen Flughafen dann an den Verkehrstagen Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag von Muscat aus ansteuern. Im Regelfall werden Langstreckenflugzeuge des Typs Boeing 787-8 zum Einsatz kommen. Bereits einen Tag zuvor wird die Route Muscat-Frankfurt aufgestockt. Diese Strecke soll im Sommerflugplan 2022 an den Verkehrstagen Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag bedient werden. Derzeit ist der Einsatz von Boeing 787-9 geplant.

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Einreise: Marokko setzt auf 1G-plus

Am 7. Feber 2022 wird sich Marokko wieder für den internationalen Flugverkehr öffnen. Nun gab die Regierung die Einreiseregeln bekannt. Nur vollständig geimpfte Personen können unter zusätzlicher Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ohne Quarantäne einreisen. Marokko versteht derzeit unter „vollständig geimpft“ noch zwei Stiche. Allerdings kann es dazu kommen, dass auch eine Auffrischungsimpfung notwendig ist, wenn die zweite Dosis schon länger zurückliegt. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Hier gibt es die Besonderheit, dass ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zum Boarding des Flugzeugs gezählt wird. Vereinfacht gesagt: Es zählt der Zeitpunkt des Abflugs in Richtung Marokko und nicht der Moment der Einreisekontrolle. Zusätzlich müssen sich alle Passagiere, die auf dem Luftweg einreisen, verpflichtenden Antigen-Schnelltests unterziehen. Stichprobenartig sollen auch PCR-Abstriche genommen werden. Die Kosten für die Arrival-Tests werden von der Regierung getragen. Die Reisenden sollen über das Ergebnis, beispielsweise per SMS, informiert werden. Weiters weist Marokko die Fluggesellschaften an, dass diese das Vorhandensein der Dokumente (Impfungen und negativer PCR-Test) vor dem Einsteigen prüfen müssen. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, dürfen nur dann befördert werden, wenn sie entweder unter eine allgemeine Ausnahme oder aber eine Sondergenehmigung der Regierung fallen. Letztere ist bei den Behörden zu beantragen, jedoch muss man dafür triftige Gründe haben. Nach der Einreise kann die lokale Gesundheitsbehörde zu einem weiteren Coronatest auffordern. Dabei soll es sich um einen PCR-Test handeln, der beispielsweise im Hotel durch mobile Teams genommen wird. Auch diese

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Neuseeland öffnet sich stufenweise für den Tourismus

Neuseeland kündigt erstmals seit dem Beginn der Corona-Pandemie die Lockerung der Einreise- und Quarantänebestimmungen an. Es hängt allerdings vom Reisepass ab, ob man bereits ab Juli 2022 oder erst ab Oktober 2022 zu touristischen Zwecken einreisen darf. Ministerpräsidentin Jacinda Ardern kündigte an, dass Personen, die über eine Staatsbürgerschaft, die zur Einreise ohne Visum berechtigt, ab Juli 2022 wieder Urlaub in Neuseeland machen dürfen. Das betrifft beispielsweise Personen mit britischem oder australischem Reisepass. Allerdings wird man die 1G-Regel praktizieren. Ab Ende Feber 2022 lässt man eigene Staatsbürger, die sich derzeit in Australien aufhalten, wieder ohne Quarantäne einreisen. Voraussetzung ist, dass diese vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Mitte März 2022 sollen dann Staatsbürger folgen, die aus anderen Teilen der Welt kommen. Unter Umständen kann dennoch eine Quarantäne von sieben bis zehn Tagen abverlangt werden. Dies hängt in erster Linie vom aktuellen Infektionsgeschehen ab. Für den internationalen Tourismus will sich Neuseeland erst im Oktober 2022 öffnen. Man wird dann die 1G-Regel praktizieren. Es ist noch offen, ob man zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen muss oder nicht. Die Regierung verfolgte über eine lange Zeit hinweg die so genannte Null-Covid-Strategie. Anfangs hatte man damit Erfolg, jedoch gilt diese spätestens seit dem Auftreten der Delta-Variante als gescheitert.

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Dubrovnik: Freebird nimmt zahlreiche Charter nach Deutschland und Österreich auf

Der Reiseveranstalter W-Touristic legt eine ganze Reihe von Charterflügen mit Zielort Dubrovnik auf. Diese sollen schrittweise ab dem 21. Feber 2022 aufgenommen werden und von der maltesischen Freebird Europe durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des Angebots liegt auf Deutschland. So soll die Charterfluggesellschaft ab Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart und Hannover für den Tour Operator fliegen. Ab Österreich legt man Flüge ab Wien auf. Weitere Airports, die bedient werden sollen, sind Brüssel, Marseille, Paris-CDG, Manchester und London-Gatwick. Hinsichtlich der Frequenz ist die Bedienung äußerst unterschiedlich. Zunächst bietet W-Touristic ab manchen Flughäfen nur alle zwei Wochen einen Charterflug an, ab anderen wöchentlich. Erhältlich sind Tickets derzeit nur über den Reiseveranstalter selbst. Das Angebot ist nicht gänzlich neu, denn vor der Corona-Pandemie hatte man bereits ähnliche Charterflüge im Programm. Teilweise wurden diese sogar ganzjährig angeboten.

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Flyr beantragt Staatshilfe und will nötigenfalls durch die Instanzen ziehen

Die norwegische Fluggesellschaft Flyr macht derzeit in Norwegen Stimmung gegen den Umstand, dass man eigenen Angaben nach als einzige lokale Fluggesellschaft von den staatlichen Coronahilfen ausgeschlossen ist. Der Carrier flog bislang einen Buchverlust in der Höhe von 100.000 Norwegischen Kronen ein. Flyr startete mitten in der Corona-Pandemie, denn man erhielt AOC und Betriebsgenehmigung erst im Juni 2021 erteilt. Der Erstflug wurde am 30. Juni 2021 durchgeführt. Derzeit sehen die Bestimmungen, um Staatshilfen und –kredite in Anspruch nehmen zu können vor, dass das Unternehmen bereits vor dem Beginn der Pandemie auf dem Markt aktiv gewesen sein muss. Das junge Luftfahrtunternehmen wurde im August 2020, also mitten in der Krise aus der Taufe gehoben und startete – wie erwähnt – im August 2021. Laut lokalen Medienberichten soll Flyr wiederholt schriftlich und persönlich beim Finanzministerium Norwegens Kritik ausgeübt haben. Auch habe man zwischenzeitlich einen offiziellen Antrag auf Staatshilfe eingebracht. In der Korrespondenz argumentiert man unter anderem, dass beispielsweise SAS und Norwegian von diversen Hilfsprogrammen sowie Bürgschaften für Kredite profitiert hätten. Man behauptet, dass Flyr als einzige norwegische Fluggesellschaft von den staatlichen Finanzmitteln ausgeschlossen wäre. Das will man nicht auf sich sitzen lassen und spricht von Wettbewerbsverzerrung. Eventuelle negative Entscheidungen will man durch die Instanzen bekämpfen. Bemerkenswert ist auch, dass Flyr in den Anschreiben, die an die Regierung gerichtet sind, auch schreibt, dass die momentane Situation, in der man sich befinde, „sehr ernst ist“. Man führt weiters aus, dass die Nachfrage nicht zuletzt wegen der Omikron-Variante weiterhin verhalten ist und dies negative Auswirkungen auf

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SAS Link kündigt Basis in Bergen an

Im norwegischen Bergen wird die SAS eine neue Basis errichten. Diese wird von der neuen Tochtergesellschaft SAS Link betrieben werden. Vor Ort sollen Regionaljets des Typs Embraer 195 stationiert werden. Laut Mitteilung des Unternehmens will man in Bergen in etwa 100 Mitarbeiter beschäftigen. Wie viele Flugzeuge stationiert werden, ist noch offen. Man teilte dazu mit, dass dies von der Entwicklung der Nachfrage abhängt. Den exakten Eröffnungszeitpunkt lässt man ebenfalls noch offen und gibt diesen vage mit „Sommer 2022“ an. Die Fluggesellschaft SAS stellt sich im Kurzstreckenbereich mit den Töchtern SAS Connect und SAS Link neu auf. Diese sollen kostengünstiger als die Muttergesellschaft unterwegs sein. Daher steht das Vorhaben unter scharfer Kritik der Gewerkschaften.

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