Lufthansa nimmt sich Reisebüros schärfer zur Brust
Bei Lufthansa erweist es sich offenbar zunehmend als Problem, dass Reisevermittler Änderungen der Flugzeiten oder aber kurzfristige Streichungen nicht an die Kunden weitergeben. Lufthansa haftet jedoch dafür, da Vermittler und Reisebüros als so genannte Erfüllungsgehilfen anzusehen sind. Lange ist es her, aber es gab Zeiten, in denen Tickets nur telefonisch oder an Schaltern der Airlines bzw. in deren Stadtbüros gekauft werden konnten. Alternativ war es möglich in fast jedem Reisebüro zu buchen. Sogar Provisionen gab es früher für die Vermittlung. Mittlerweile ist vielen Fluggesellschaften der indirekte Vertrieb ein Dorn im Auge, denn es gibt nebst um die Kundschaft bemühten Reisebüros auch schwarze Schafe. Ryanair ist mit so genannten Online-Travel-Agents schon lange im Dauerclinch. Die Problematik liegt darin, dass Vermittler oftmals Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer der Passagiere nicht an die Fluggesellschaft weitergeben. Somit gehen Informationen der Airline an das Reisebüro bzw. den Vermittler. Gerade bei OTAs ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass Änderungen der Flugzeiten oder Streichungen gar nicht oder nur mit erheblicher Verzögerungen an die Fluggäste weitergegeben werden. Daraus können den Reisenden massive Probleme erwachsen, denn im Worst-Case stehen diese am Airport und der Flug ist bereits abgeflogen oder wird gar nicht durchgeführt. Fluggesellschaften haften jedoch dafür, dass die Informationen auch tatsächlich bei den Passagieren ankommen. Versäumnisse von Vermittlern werden den Airlines zugerechnet, da diese als Erfüllungsgehilfen anzusehen sind. Ähnlich wie wenn man bei einem Onlineshop etwas bestellt und der Paketbote wirft das Packerl durchs Toilettenfenster und landet eine Punktlandung direkt in der Klomuschel. Hierfür haftet






