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Zahl der Flugpannen steigt wieder an

Das Aufleben der Luftfahrt sorgt nicht nur dafür, dass Flugverbindungen wieder allmählich zurückkehren. Auch die Probleme in Verbindung mit einer Flugreise finden den Weg zurück. Das zeigen jüngst ausgewertete Daten von Airhelp, einem Portal, dass Fluggästen in solchen Fällen gerichtlich zur Seite steht. Als Grundlage für die Erkenntnisse nennt das Unternehmen eine Analyse der Flugdaten aller Flüge, die von deutschen Flughäfen im Juni 2021 abgeflogen sind. Besonders störanfällig war demnach die Verbindung zwischen Düsseldorf nach Teneriffa. 90 Prozent der Passagiere seien im Juni von außerplanmäßigen Flügen betroffen gewesen. Auf Flügen von Düsseldorf auf die Kanareninsel Fuerteventura hätten 67 Prozent der Passagiere Unregelmäßigkeiten erlebt. Von vielen Verspätungen und Ausfällen seien auch Flüge von Frankfurt nach Nairobi (82 Prozent), Beirut (79 Prozent) oder Lagos (76 Prozent) gewesen. Auch Reisen in die Türkei leiden häufiger unter Flugpannen, Passagiere müssen hier vermehrt mit Verspätungen oder Ausfällen rechnen. Das berichtet reisevor9.de. Insgesamt hätten neun der störungsanfälligsten Strecken einen türkischen Flughafen (Istanbul, Ankara, Izmir, Kayseri) zum Ziel. Im Schnitt komme es bei jedem zweiten Flug auf diesen Strecken zu Problemen.

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Italienische Fluglotsen streiken

Reisende sollten morgen die italienischen Flughäfen wenn möglich meiden: Gewerkschaften haben zum Streik aufgerufen. Konkret sollen die Fluglotsen an den Flughäfen Mailand und Pescara von 8 Uhr bis 20 Uhr die Arbeit niederlegen. Von 13 Uhr bis 17 Uhr werden sich ihre Kollegen in Turin und Napoli anschließen. Flugreisende müssen mit erheblichen Verzögerungen rechnen. Darüber informiert das Luftfahrtportal Aero.

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BER konnte 50.000-Passagiere-Marke knacken

Der Flughafen Berlin-Brandenburg zählte am Freitag erstmals rund 51.000 Reisende an einem Tag. Das Passagieraufkommen liegt damit zwar deutlich unter den Zahlen im Sommerreiseverkehr 2019 mit bis zu 120.000 Fluggästen an den Spitzentagen. Im vergangenen Jahr wurden an den Hauptreisetagen aber nur rund 30.000 Passagiere gezählt. Aktuell steuern mehr als 60 Airlines Ziele in rund 50 Ländern an. Aktuell beliebt sind insbesondere Ziele in der Mittelmeerregion wie Spanien, die Türkei, Griechenland und Italien. Erstmals werden in diesem Sommer von Berlin aus Thira auf Santorin, Tivat in Montenegro und Zakinthos Island angeflogen. Als neue Airlines konnten der BER Play (Reykjavik) und Sky Alps (Bozen) begrüßen. Ab August fliegt Scoot, die Low-Cost-Tochter von Singapore Airlines, drei Mal wöchentlich vom Flughafen BER über Athen nach Singapur. Zudem stockt Norwegian Airlines ihre Flüge nach Skandinavien auf. „Der positive Trend der letzten Wochen setzt sich in den Ferien deutlich fort. An unserem Flughafen herrscht Urlaubsstimmung, wir spüren die Vorfreude unserer Passagiere auf Strände, Kultur und Begegnungen insbesondere in Gebieten der Mittelmeerregion. Wir freuen uns, dass unser neues Terminal 1 sich auch bei steigendem Verkehr gut bewährt und wir unsere Gäste optimal betreuen können. Jetzt kommt es darauf an, die Corona-Entwicklung im Griff zu behalten, damit die Reiselust auch über den Sommer hinaus anhalten wird”, so BER-Chef Engelbert Lütke Daldrup.

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Tipps: Das braucht man für die Einreise nach Kroatien

Kroatien steht als Urlaubsziel auch heuer wieder hoch im Kurs. Besonders beliebt sind die Adria-Strände bei Österreichern, denn diese sind sowohl mit dem Auto als auch dem Flugzeug rasch erreichbar. Bei der Einreise gilt es allerdings einige Punkte zu beachten. Seit 1. Juli 2021 kann man der Quarantäne nur dann entgehen, wenn der 3G-Nachweis erbracht wird. Kroatien akzeptiert dabei Testbefunde sowie Nachweise über Impfungen und Genesungen. Im Vergleich mit anderen Ländern ist der Mittelmeer-Staat sehr locker und macht es Urlaubern einfach die Anforderungen zu erfüllen. In nachstehendem Video, das in Ċirkewwa (Malta) aufgenommen wurde, werden die zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Bestimmungen ausführlich erklärt. Gleichzeitig gilt es darauf hinzuweisen, dass für die Rückreise ins Heimatland auch die dortigen Einreisebestimmungen zu beachten sind. Kroatien-Anforderungen auf einen Blick: Testbefunde: Antigen: maximal 48 Stunden alt PCR: maximal 72 Stunden alt Impfungen: frühestens 22 Tage nach der ersten Impfung; maximal 42 Tage nach der ersten Impfung (Ausnahme: AstraZeneca, maximal 84 Tage nach der ersten Impfung) bei Johnson & Johnson frühestens 14 Tage nach der Impfung vollständige Impfungen gelten maximal 210 Tage anerkannte Impfstoffe: Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V, Sinopharm, AstraZeneca, Johnson & Johnson Genesung: frühestens 11 Tage, maximal 180 Tage Besonderheit: Genesen + 1 Impfung: maximal 210 Tage Kinder: bis 12 Jahre vom 3G-Nachweis generell ausgenommen Einreise mit Quarantäne (=ohne 3G-Nachweis): Testung in Kroatien kann vorgenommen werden, bei negativem Ergebnis endet die Absonderung sofort ohne Test endet die Quarantäne nach 10 Tagen Einreiseanmeldung: nicht erforderlich, aber empfohlen: https://entercroatia.mup.hr/ (Die Angaben in diesem Artikel stellen den

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SZG: Flynas fliegt nach Saudi-Arabien

Ab sofort wird Salzburg dreimal wöchentlich, jeden Montag, Mittwoch und Freitag, nonstop mit Saudi-Arabien verbunden. Den Planungen für Flugstrecken in den arabischen Raum machte in der jüngsten Vergangenheit die weltweite Corona Pandemie immer wieder einen Strich durch die Rechnung. „Ich bin sehr froh, dass es diesen Sommer mit der Anpassung der Einreiseverordnung doch noch geklappt hat und wir Riad in unseren Flugplan aufnehmen dürfen. Ursprünglich sollte Flynas bereits 2020 bei uns in Salzburg durchstarten – jetzt können wir endlich die Hauptstadt Saudi-Arabiens als spannende und neue Destination im arabischen Markt aufnehmen“ freut sich Flughafengeschäftsführerin Bettina Ganghofer.

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IATA-Chef: „Corona-Tests sind zu teuer!“

Corona-Testungen bringen viele Reiseerleichterungen mit sich. Doch andererseits können die Kosten dafür den Geldbeutel auch enorm belasten – und das tun sie auch! IATA-Chef Willie Walsh sieht nun die Regierungen in der Pflicht. Diese sollen im best-case die Kosten für vorgeschriebene CoV-Tests tragen und auch kostengünstigere Antigen-Schnelltests akzeptieren. Aufgrund der Delta-Variante gestatten viele Länder die Einreise nur mit gültigen PCR-Tests, die in der Regel wesentlich mehr kosten. Die Testkosten unterschieden sich von Land zu Land erheblich und hätten die Relation zu den tatsächlichen Kosten verloren, kritisiert Walsh. Dabei hebt er besonders Großbritannien negativ hervor. Die Kosten seien dort im besten Fall hoch und im schlimmsten Fall „erpresserisch“. 

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Ryanair kündigt Manchester-Flüge ab Salzburg an

Der Billigflieger Ryanair wird im Winterflugplan 2021/22 von Dublin, London-Stansted und Manchester aus nach Salzburg fliegen. Die beiden UK-Ziele werden im Zeitraum von 18. Dezember 2021 bis 26. März 2022 jeweils am Verkehrstag Samstag angeboten. Stansted ist als Ganzjahresstrecke angelegt und wird mehrmals wöchentlich bedient. Während der Wintersaison richten sich die Flüge primär an Wintersportler, die ihren Urlaub in den Schigebieten rund um Salzburg verbringen wollen. Die tatsächliche Umsetzung der saisonalen Strecken von UK in die Mozartstadt ist höchstwahrscheinlich von den weiteren Entwicklungen der Coronapandemie abhängig. Für Salzburg sind Flüge von Schifahrern generell von besonderer Bedeutung, denn der Airport macht den großteil des Jahresumsatzes in der kalten Jahreszeit. Der Winterflugplan 2020/21 war ein faktischer Totalausfall, da aufgrund der harten Einreise- und Quarantänebestimmungen nur wenige Maschinen in Salzburg gelandet sind.

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Nach Panne: Deutsche Apotheken können keine Impfzertifikate ausstellen

In Deutschland können Apotheken derzeit keine EU-Impfzertikate ausstellen. Hintergrund ist ein Softwareproblem beim Portal des Deutschen Apothekerverbands. Es wurde eine Schwachstelle gefunden, die es laut DAV zu untersuchen gilt. Im Gegensatz zu Österreich werden in Deutschland die Covid-Impfungen nicht automatisch in einem zentralen Register erfasst. Geimpfte können sich in Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken gegen Vorlage ihres klassischen Impfpasses oder einer sonstigen Bescheinigung das EU-Zertifikat ausstellen lassen. Zahlreiche EU-Länder kritisieren die Vorgehensweise, da es zumindest in der Theorie möglich erscheint, dass gefälschte Impfpässe in digitale EU-Impfnachweise “legalisiert” werden könnten. Das Handelsblatt deckte auf, dass es sogar möglich war über einen Gastzugang, der zu Testzwecken auf eine fiktive Apotheke ausgestellt war, die begehrten EU-Zertifikate auszustellen. Nun reagiert die Standesvertretung und unterbricht temporär die Ausstellung der Nachweise in allen Apotheken. Wie lange dieser Zustand andauern wird? Das ist noch völlig offen. Auch das deutsche Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Anfrage, dass temporär die EU-Impfzertifikate nur in den Impfzentren sowie in Arztpraxen erhältlich sind. Der Zugang über das Portal, das die Apotheken bislang genutzt haben, wäre übergangsweise deaktiviert worden.

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Deutschland steckt Kinder in Quarantäne – Geimpfte Eltern aber nicht

Ab 28. Juli 2021 können vollständig Geimpfte auch aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten kommend ohne Quarantäne nach Deutschland einreisen. Doch was ist mit deren Kindern, die in vielen Fällen altersbedingt gar keinen Zugang zu Impfungen haben? Diese müssen in Quarantäne, stellt das deutsche Bundesgesundheitsministerium klar. Das führt zum absurden Umstand, dass vollständig geimpfte Eltern nicht in Absonderung müssen, jedoch deren ungeimpfte Kinder schon. Welcher Impfstoff von der Quarantäne befreit, legt das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage fest. Daran haben sich die Gesundheitsämter der Bundesländer zu halten. Kinder unter sechs Jahren sind generell nicht testpflichtig, jedoch können die Ämter auch über diese eine Quarantäne verhängen. Das Bundesgesundheitsministerium verwendete dabei das Wording “Kinder sind damit grundsätzlich absonderungspflichtig”. Ab diesem Alter und für Jugendliche gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene und zwar auch dann, wenn altersbedingung gar keine Impfung zugelassen ist. Das bedeutet, dass diese aus Virusvariantengebieten kommend in Quarantäne müssen, ihre vollständig geimpften Eltern jedoch nicht. Bei Hochinzidenzgebieten können Kinder und Jugendliche, die Corona durchgemacht haben, von den Erleichterungen für Genesene profitieren. Getestete können sich weiterhin nach fünf Tagen freitesten. Allerdings: Ist der junge Mensch weder geimpft, noch genesen, so hat er sich aus Virusvariantengebieten kommend 14 Tage in Quarantäne zu begeben und eine Möglichkeit des Freitestens gibt es nicht. Nochmals der Hinweis: Vollständig geimpfte Eltern müssen ab 28. Juli 2021 nicht mehr in Absonderung.

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Krank im Urlaub: Das gilt es zu beachten

Im Urlaub kann es manchmal ziemlich schnell gehen und das Hotelzimmer verwandelt sich in ein kleines Lazarett. Kleine Erkrankungen oder Verletzungen können die Freude an der schönsten Zeit des Jahres trüben. Doch sind damit auch die Urlaubstage “verbraten”? Nicht unbedingt, sagt die Arbeiterkammer Steiermark und verweist darauf, dass “Krank im Urlaub auch krank heißt”. AK-Arbeitsrechtsexperte Lukas Lecker erklärt dazu: “Die Erkrankung muss länger als drei Kalendertage dauern. Sie darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein. Ich muss mich ärztlich krankmelden – direkt vor Ort und nicht erst zu Hause – und dazu die Erkrankung auch dem Arbeitgeber nach spätestens drei Tagen melden. Ist aufgrund der Schwere der Erkrankung eine rechtzeitige Meldung nicht möglich, so kann sie zum ehest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Unerlässlich ist auch die Krankenstandbestätigung. Sie ist bei Wiedereintritt des Dienstes unaufgefordert vorzulegen.“ Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass man am Urlaubsort einen Arzt aufsuchen muss und dieser die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muss. Nur dann kann sich der Urlaub in einen Krankenstand wandeln. twas komplizierter wird es beim Urlaub im Ausland. Hier bedarf es im Krankheitsfall neben dem ärztlichen Zeugnis einer behördlichen Bestätigung, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Sie entfällt, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgte. „Um lästige Formalitäten zu vermeiden, sollten Sie sich vor ihrem Auslandsurlaub erkundigen, ob die E-Card im Zielland gilt und ob weitere Unterlagen notwendig sind“, rät der Jurist. Je nach Land können auch Kosten entstehen, wie beispielsweise, dass die Behandlung zunächst selbst bezahlt

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