
Auch Bahn-Fahrgäste haben Passagierrechte
Aufgrund des Lokführerstreiks in Deutschland können sich auch internationale Bahnverbindungen erheblich verspäten oder aber ausfallen. Ähnlich wie in der Luftfahrt gibt es auch im Schienenverkehr Passagierrechte. Über diese informiert die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Grundsätzlich haben Fahrgäste gemäß den nationalen und EU-Fahrgastrechten im Bahnverkehr jedenfalls folgende Rechte bzw. Pflichten: Informationspflichten bei Störungen für Unternehmen und Fahrgast Unternehmen: Fahrgäste sind vom Unternehmen über allfällige Störungen schnellst- und bestmöglich (je nach Kenntnisstand des Bahnunternehmens) zu informieren. Die Information muss über sämtliche vorhandenen Kommunikationskanäle (z. B. Personenschalter, Fahrkartenautomat, Aushänge, Monitore) ergehen. Eine erhöhte Informationsverpflichtung trifft die Unternehmen dann, wenn ihnen Daten der Reisenden vorliegen (etwa bei personenbezogenen Buchungen über das Internet). Fahrgast: Auch der Fahrgast hat sich angemessen und rechtzeitig über allfällige Störungen zu informieren – etwa über Verspätungen und Zugausfälle. Zugausfall/Fahrpreiserstattung Wenn es zu einem Zugausfall durch Streik kommt und die Fahrt nicht anderweitig in Anspruch genommen werden kann (z.B. mittels einer vergleichbaren Verbindung), so besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der vollen Ticketkosten in Bar. Entschädigung Einzelfahrkarte Reisende mit einer Einzelfahrkarte haben bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, auch wenn ein Streik dafür verantwortlich ist, Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. „Wenn Fahrgäste sich nicht sicher sind ob ihnen eine Verspätungsentschädigung zusteht, geben die Expert*innen der apf gerne auch telefonisch Auskunft. Außerdem können hilfreiche Informationen über unsere Website abgerufen werden“, so Maria-Theresia Röhsler. Keine Entschädigung! Achtung, wenn der Fahrgast bereits vor Kauf der Fahrkarte über





