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Mit strengen Auflagen: Wien öffnet die Besucherterrasse

Ab 21. Mai 2021 ist die Besucherterrasse am Flughafen Wien-Schwechat wieder täglich von 13 Uhr 00 bis 19 Uhr 00 geöffnet. Aufgrund der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen gelten auf der Besucherterrasse eine FFP2-Maskenpflicht, ein Mindestabstand von zwei Metern und eine maximale Anzahl von 80 Personen. Für den Zutritt auf die Besucherterrasse muss ein negativer Test, das Impfzertifikat oder ein Immunstatus-Nachweis vorgelegt werden. Im Health Center Vienna Airport können Besucher einen Antigen-Schnelltests mit einem Ergebnis innerhalb kurzer Zeit machen, die Kosten für den Test sind im Besucherwelt-Ticket enthalten. Informationen zu den Öffnungszeiten und dem Angebot im Health Center Vienna Airport unter www.healthcenterairport.com. Zur Eröffnung gibt es ein besonderes Highlight: Alle Besucher können am 21. Mai 2021 mit dem Terrassenticket vergünstigt mit dem Birdly abheben und virtuell New York oder andere Städte wie ein Vogel aus der Luft erkunden. VIScope-Erlebnisfernrohre neues Highlight auf der Terrasse Um das Flughafen-Geschehen im beeindruckenden 270-Grad-Panorama noch besser betrachten zu können, gibt es ab sofort zwei VIScope-Erlebnisfernrohre, die außerdem auch interessante Zusatzinfos rund um den Airport vermitteln. Das gesamte Angebot der Besucherwelt am Flughafen Wien wird voraussichtlich im Juni wieder zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zur Besucherwelt Flughafen Wien unter www.viennaairport.com/besucherwelt.

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Italien schafft Quarantäne für EU-Bürger ab

Italien macht als erstes EU-Land die Grenzen komplett auf, denn ab Montag können alle Personen, die aus Mitgliedsländern der Europäischen Union kommen, wieder ohne Test und Quarantäne einreisen. Besondere Auflagen gibt es nicht mehr. Mit zahlreichen Nicht-EU-Staaten wurden bereits Abkommen geschlossen. Dies erfolgte wohl im Hinblick darauf, dass Italien ein beliebtes Tourismusland ist und die Nation auf die Einnahmen aus diesem Segment angewiesen ist. Lediglich für Gebiete mit Mutationen, beispielsweise Indien und Brasilien, hält Italien weiterhin sehr strenge Einreisebestimmungen aufrecht. Gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Amerika testet man seit einiger Zeit Flüge, auf denen die Reisenden umfangreich getestet werden. Im Gegenzug ist die Einreise auf beiden Seiten ohne Quarantäne möglich. Dieses Modell soll nun im Rahmen bilateraler Abkommen auch auf Kanada, Japan und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgedehnt werden. In Italien praktiziert dies bereits in Rom-FCO und Mailand-MXP. Künftig sollen auch Venedig und Neapel in der Lage sein so genannte „Covid-freie Flüge“ anzubieten.

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Österreich: Keine Erleichterungen für Sputnik- und Sinopharm-Geimpfte

Österreich wird Covid-Impfungen, bei denen Vakzine, die (noch) keine EMA-Zulassung haben, weder bei den Erleichterungen noch bei der Einreise anerkannten. In erster Linie sind Sputnik V und Sinopharm betroffen, da diese beispielsweise in Ungarn und Serbien verimpft werden. Das Gesundheitsministerium stellte klar, dass Erleichterungen für Geimpfte nur dann gelten, wenn Moderna, Biontech/Pfizer, AstraZeneca oder Johnson & Johnson verabreicht wurden. Alle anderen Vakzine führen zu keinen Erleichterungen – weder fürs Gasthaus, noch für die Einreise. Sollten beispielsweise Sputnik V und/oder Sinopharm eine EMA-Zulassung erhalten, so werden diese ab dem Zeitpunkt der Zulassung anerkannt. Problematisch könnte das für Personen, die beispielsweise in Ungarn geimpft wurden, werden. In diesem Land werden sowohl der russische als auch der chinesische Impfstoff verabreicht. Auch andere EU-Länder praktizieren dies. Serbien und San Marino impfen auch Ausländer mit diesen Mitteln. Der Kleinststaat bietet Sputnik-Impfungen zum Preis von 50 Euro an, wobei aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen italienische Staatsbürger ausgeschlossen sind. Der Großteil der Bevölkerung von San Marino wurde mit Sputnik V geimpft. Ein nicht nennenswerter Anteil der Impfkampagne wurde mit dem Vakzin von Pfizer durchgeführt. Die Haltung des österreichischen Gesundheitsministeriums bedeutet vereinfacht gesagt, dass Personen, die mit „Nicht-EMA-Vakzinen“ geimpft sind, keine Erleichterungen bei der Einreise und bei Zutrittsbeschränkungen erhalten. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden, da es andernfalls bei Einreisekontrollen zur Verhängung von Quarantäne kommen kann.

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Nürnberg: Tuifly eröffnet Griechenland-Flüge

Tuifly-Flug X3 4102 läutete am Freitag den Start der Griechenland-Saison ab Nürnberg ein. Heuer werden vier Ziele in dieser Region angeboten. An Bord von Tuifly geht es in die kretische Hauptstadt Heraklion. Außerdem steuert die Urlaubs-Airline Kos (ab 24. Mai) und Rhodos (ab. 3. Juni) an. Auch Corendon Airlines verbindet Franken mit den griechischen Inseln und fliegt ab Ende Juni ebenfalls nach Kos, Rhodos und nach Chania, als zweiten Flughafen auf der Insel Kreta. Mit dem Ziel Korfu hebt ab 1. Juli Ryanair ab. Auf dem griechischen Festland lockt Thessaloniki mit Badewetter und Kultur und wird ebenso von Ryanair angesteuert.

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Swiss bestellt neuen Flugbetriebsleiter

Per 1. Juni 2021 übernimmt Stefan-Kenan Scheib die Leitung des Flugbetriebs der Swiss. Zuvor war er unter anderem als Head of Lufthansa Aviation Training Pilot Schools in München tätig. Scheib folgt auf Oliver Buchhofer, der per 1. April 2021 als Head of Operations von Swiss die Verantwortung für einen sicheren und reibungslosen Gesamtbetrieb übernommen hat. In seiner neuen Funktion führt Stefan-Kenan Scheib das Pilotenkops von rund 1.400 Pilotinnen und Piloten und ist für die strategische Gesamtverantwortung des Flugbetriebs von Swiss verantwortlich. Er wird in seiner Funktion direkt an seinen Vorgänger Oliver Buchhofer berichten, der per 1. April 2021 als Head of Operations und Accountable Manager von Swiss die Verantwortung für einen sicheren und reibungslosen Gesamtbetrieb übernommen hat.

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Ryanair richtet Kundenbeirat ein

Der Billigflieger Ryanair will einen Kundenbeirat einrichten, der die Geschäftsleitung beraten soll und zur Verbesserung der Produkte beitragen soll. Interessierte Personen können sich bis Ende Mai 2021 bewerben. Die erste Zusammenkunft des neuen Gremiums soll im Herbst 2021 in Dublin stattfinden. Weitere Panels sollen in Madrid, Rom, Berlin und Warschau durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Conventions sollen in das so genannte „Kundenverbesserungsprogramm 2022“ einfließen. Ryanair will die Bewerber bis zum 14. Juni 2021 über ihre mögliche Aufnahme informieren. Für die Teilnahme an den Panels übernimmt der Carrier die Kosten. „Wir freuen uns, unser allererstes Customer Advisory Panel anzukündigen, um Kunden die Möglichkeit zu geben, uns dabei zu helfen, Verbesserungen in der Kundenbetreuung und im Service von Ryanair voranzutreiben. Da Ryanair unschlagbar ist, wenn es um niedrige Preise, Auswahl und pünktliche Flüge geht und gleichzeitig auf 200 Millionen Passagiere pro Jahr anwächst, sind wir entschlossen, unseren Kunden zuzuhören und unseren Service für sie zu verbessern. Unser neues Customer Advisory Panel wird uns direktes Feedback und Empfehlungen von Kunden liefern und uns dabei helfen, unseren Gästen im Jahr 2022 und darüber hinaus einen verbesserten Service zu bieten. Während Ryanair aus der Covid-19-Pandemie herauskommt, können sich die Kunden auf noch mehr Serviceverbesserungen in neuen Flugzeugen zu noch günstigeren Preisen freuen“, so Dara Brady, Director of Marketing & Digital bei Ryanair.

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32 neue Strecken: Wizz Air kündigt Basis in Rom-FCO an

Die ungarische Billigfluggesellschaft Wizz Air errichtet auf dem Flughafen Rom-Fiumicino eine weitere Basis. Es handelt sich um den fünften Stützpunkt in Italien. Der Carrier kündigt gleichzeitig die Aufnahme von 32 neuen Strecken an. Wizz Air steuert in Rom beide Flughäfen an. Auch ab Wien bietet man sowohl Ciampino als auch Fiumicino an und liefert sich einen harten Konkurrenzkampf mit Ryanair, denn auch dieser Anbieter hat beide Airports Roms ab der österreichischen Hauptstadt im Angebot. Demnach ist es nicht verwunderlich, dass Wizz Air keine neuen Österreich-Strecken ab FCO angekündigt hat. In Fiumicino wird der ungarische Billigflieger vorerst vier Airbus A321neo stationieren. Mit diesen sollen 32 Destinationen in 19 Ländern angeflogen werden. Die nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht über die angekündigten Neuaufnahmen. Neue Wizz-Air-Strecken ab Rom-FCO auf einen Blick: Destination Frequenz Aufnahme Alexandria 2 18.07.2021 Antalya 2 15.07.2021 Bodrum 2 18.07.2021 Casablanca 2 16.07.2021 Constanta 2 02.07.2021 Korfu 2 02.07.2021 Dubrovnik 3 01.07.2021 Eindhoven 4 02.07.2021 Faro 2 04.07.2021 Fuerteventura 2 15.07.2021 Heraklion 3 16.07.2021 Hurghada 2 17.07.2021 Keflavik 3 16.07.2021 Kharkiv 2 18.07.2021 Larnaca 3 01.07.2021 Liverpool 3 01.07.2021 London Luton 7 01.07.2021 Marrakesch 2 02.11.2021 Mykonos 3 01.07.2021 Nizza 4 02.07.2021 Prag 4 02.07.2021 Pristina 2 18.07.2021 Santorini 3 01.07.2021 Satu Mare 2 17.07.2021 Sharm El Sheikh 2 17.07.2021 Sofia 4 16.07.2021 Split 3 02.07.2021 Tallinn 2 02.07.2021 Tel Aviv 3 16.07.2021 Teneriffa Süd 2 03.07.2021 Tirgu Mures 3 01.07.2021 Zakynthos 3 15.07.2021

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Deutschland: Scholz will Ticket-Mindestpreise einführen

Deutschlands Finanzminister Olaf Scholz (SPD), der im Herbst auch als Spitzenkandidat um die Nachfolge für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ins Rennen geht, forderte in einem TV-Interview mit ProSieben die Einführung von Mindestpreisen für Flugtickets. Dabei nannte er „50 oder 60 Euro“ als Untergrenze. Damit greift der deutsche Politiker ein Projekt der österreichischen Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) auf. Dieses gilt als massiv umstritten, da es nur äußerst schwer mit bestehenden internationalen Abkommen, aber auch Verordnungen der Europäischen Union in Einklang zu bringen ist. Der ursprünglich von Gewessler genannte Termin „Herbst 2021“ konnte nicht eingehalten werden. Auch gab es aus Brüssel Signale, dass das Vorhaben nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist. Doch: Auch Unionsrecht kann geändert werden und wenn eine Vielzahl von Mitgliedsstaaten dies einfordern, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass eine EU-weite Regelung eingeführt werden kann. Die Betonung liegt auf kann, denn nicht alle Mitglieder sind der Ansicht, dass Mindestpreise für Flugtickets eine gute Sache sind. Scholz fordert jedenfalls: „Kein Flug darf billiger sein als die Flughafengebühren und alle anderen Gebühren, die dafür anfallen“. Er will sich nun auf europäischer Ebene einsetzen und gegen Billigflüge innerhalb des Unionsgebiets vorgehen. Dabei will er eine „Preisuntergrenze durchsetzen“. Diese legte er im Gespräch mit ProSieben bei etwa „50 bis 60 Euro“ fest. Diesen Wert bezeichnet er im Vergleich zu dem „was Fliegen früher gekostet hat“ als „günstig“.

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EuGH: Harte Landungen sind keine Unfälle

Harte Landungen können sowohl für das Fluggerät als auch für die Insassen durchaus unangenehm sein. Eine Reisende, die im Jahr 2014 eine solche miterlebt hat, zog mit dem Argument, dass sie dadurch einen Bandscheibenvorfall erlitten hat, vor Gericht. Der Fall zog sich durch alle Instanzen und ist nun vor dem Obersten Gerichtshof anhängig. Die Dame fordert eine Summe in der Höhe von etwa 70.000 Euro und unterlag bislang in allen Instanzen der Airline. Diese haben unter anderem auf Grundlage des Abkommens von Montreal entschieden, dass kein Unfall vorlag. Daher kann kein Schadenersatzanspruch gegenüber der Fluggesellschaft abgeleitet werden. Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof Fragestellungen vor. Dabei handelt es sich um so genannte Vorab-Entscheidungen, die Gerichte in besonders kniffligen Fragen gelegentlich beim europäischen Höchstgericht anfordern. Der EuGH entschied, dass es sich eben nicht um einen Unfall handelte, da kein Pilotenfehler vorgelegen habe. Das Begehren der Dame wäre eine unverhältnismäßige Erweiterung der Unfalldefinition im Sinne des Abkommens von Montreal. Laut Europäischem Gerichtshof kommt es darauf an, ob es sich bei einer „harten Landung“ um einen Unfall handelt oder nicht. Kann man keinen Pilotenfehler und auch keine technischen Mängel feststellen, scheide die Annahme, dass es sich um einen Unfall handeln würde, aus. Der EuGH ist der Ansicht, dass im konkreten Fall alles im Rahmen einer üblichen Landung, die durchaus mal härter ausfallen kann, geblieben ist. Der Oberste Gerichtshof hat nun das letzte Wort und muss über das Rechtsmittel der Klägerin entscheiden.

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Deutschland: Nur Geimpfte und Genesene profitieren von neuen Einreiseregeln

Ab Donnerstag, 20. Mai 2021, gelten in Deutschland neue Einreiseregeln. Diese bringen Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Diese sind – sofern der entsprechende Nachweis erbracht werden kann – von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Doch es gibt einen „Haken“: Dieser Vorteil gilt nur dann, wenn man aus einem so genannten „Risikogebiet“ kommt. Das Robert-Koch-Institut versieht Staaten und Regionen ab einer Siebentagesinzidenz von 50 auf 100.000 Einwohner mit diesem Stigma. Ist das Gebiet jedoch als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft, so ist auch weiterhin die Vorlage einer negativen Testung erforderlich. Anschließend ist eine Quarantäne anzutreten, aus der man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, ändert sich an der Vorlagepflicht negativer Testbefunde nichts. Das schließt ausdrücklich auch Nicht-Risikogebiete ein, denn die Testpflicht soll beibehalten werden. Das führt dazu, dass von der neuen Verordnung ausschließlich Geimpfte und Genesene profitieren. Auch bleibt bei Risikogebieten für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene die Quarantänepflicht aufrecht. Diese müssen lediglich aus Nicht-Risikogebieten kommend nicht in Absonderung, jedoch trotzdem einen negativen Befund vorlegen.

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