In der Bundesrepublik Deutschland wurden kürzlich Besitz und Konsum von Cannabis weitgehend legalisiert. Es gibt zwar Höchstmengen, die man mit sich führen darf, jedoch ansonsten kaum nennenswerte Einschränkungen. Das ist beispielsweise der Deutschen Bahn ein Dorn im Auge. Innerhalb Deutschlands darf man maximal 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Das schließt auch öffentliche Verkehrsmittel inklusive Flugzeugen ein. Bei Letzteren gibt es aber die besondere Konstellation, dass dies nur auf Inlandsflügen legal ist, während auf internationalen Flügen weiterhin das Mitführen von „Gras“ unter Strafe steht. Im Fernbus- und Eisenbahnverkehr kommt es ganz darauf an aus welchem Land man gerade kommt bzw. in welchen Staat man fährt. Innerhalb Deutschlands ist das Mitführen aber völlig legal. Nur weil man Cannabis in der Hosentasche „rauchbereit“ dabei haben darf, heißt das aber noch lange nicht, dass man gemütlich vor oder im Bahnhof einen Joint rauchen darf. Strafrechtlich kann einem dennoch genau gar nichts passieren. Das dürfte die Deutsche Bahn massiv stören, denn diese hat angekündigt, dass man auf Grundlage des Hausrechts den Konsum von Cannabis auf Bahnhöfen, Bahnsteigen und Bahnhofsvorplätzen, sofern diese Der DB gehören, untersagen will. Dazu bereitet man eine Änderung der Hausordnung, die in Kürze in Kraft treten soll, vor. Vor der Gesetzesänderung hatte die Bundespolizei, die in Deutschland für den Schutz von Bahnhöfen und Zügen zuständig ist, noch harte Möglichkeiten. Zum Beispiel konnte bei illegalem Besitz bzw. Konsum eine Strafanzeige erstattet werden. Diese hatte häufig eine strafrechtliche Verurteilung durch ein Gericht zur Folge. Genau das ist nun, sofern die Höchstmengen und das