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Spaniens halbherziger „Bann für Inlandsflüge“

Die spanische Regierung plant Inlandsflüge mit einer Reisedauer von weniger als 2,5 Stunden zu verbieten, sofern eine Bahnalternative zur Verfügung steht. Das Vorhaben steht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes, hat jedoch einen Haken, denn nur Point-to-Point-Verbindungen sollen betroffen sein. Flüge zwischen dem Festland und den Inseln sowie unter den Inseln sollen vom angedachten Verbot nicht umfasst sein, da es mangels Schienen allenfalls Fähren als Alternativen gibt. Der spanische Bann soll also hauptsächlich Inlandsflüge auf dem Festland betreffen und da gibt es einen Haken. Auf den ersten Blick liest es sich so, dass künftig nicht mehr kommerziell mit Passagieren geflogen werden darf, wenn die Flugdauer unter 2,5 Stunden liegt und eine Bahnalternative zur Verfügung steht. Tatsächlich will man aber nur die Point-to-Point-Verbindungen bannen. In diesem Segment sind Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Volotea und Vueling, aber auch Iberia stark vertreten. Es soll künftig darauf ankommen wohin die Fluggäste wollen, denn reine Zubringer- bzw. Anschlussflüge sollen auch weiterhin erlaubt sein. Mit anderen Worten: Ryanair dürfte nicht mehr von A nach B fliegen, aber Air Europa und/oder Iberia sehr wohl, sofern man – zumindest offiziell – Umsteiger an Bord hat. Somit wäre der vorgeschlagene Bann von Inlandsflügen, die unter 2,5 Stunden Flugzeit aufweisen, eine eher populistische Maßnahme, da in der Praxis die Netzwerkflüge gar nicht betroffen sind. Fix ist das Vorhaben auf keinen Fall, denn die Regierung rund um Pedro Sánchez muss sich am 27. November 2023 erst im Amt bewähren, denn an diesem Tag stimmt das Parlament über die Bildung der neuen Regierung ab.

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BGH: Pauschalreise trotz Reisewarnung gebucht – kein Geld zurück

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Pauschalreisende, die trotz einer Reisewarnung zum Buchungszeitraum buchen und die branchenübliche Anzahlung leisten, bei einer späteren Stornierung keinen Anspruch auf Rückzahlung haben. Voraussetzung ist, dass absehbar ist, dass die Reisewarnung nicht aufgehoben wird. Bemerkenswert ist, dass der behandelte Fall, der unter der Geschäftszahl X ZR 103/22 vom BGH behandelt wurde, in die Zeit fällt, in der Reisewarnungen inflationär und oftmals auch nicht nachvollziehbar ausgesprochen wurden. Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte im September 2020 eine Pauschalreise für März 2021 in die Dominikanische Republik gebucht. Zu diesem Zeitpunkt hat Deutschland so ziemlich die ganze Welt mit Reisewarnungen höchster Stufen eingedeckt gehabt. Dies war eine Woche vor dem Reiseantritt noch immer nicht aufgehoben. Unter Verweis auf die Reisewarnung wollten die Urlauber kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Dies wurde vom Veranstalter nicht nur verweigert, sondern die Anzahlung in der Höhe von 1.540 Euro wurde einbehalten. Die Vorinstanzen entschieden zu Gunsten des Tour Operators und auch der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile. Der BGH führte unter anderem aus, dass zum Zeitpunkt der Buchung die „Risikolage“ bekannt war und diese sich bis zum Reiseantritt nicht verändert hätte. Somit wäre der Antritt der Urlaubsreise in die Dominikanische Republik zumutbar gewesen. Der BGH impliziert damit auch indirekt, dass die damals ausgesprochenen Reisewarnungen äußerst inflationär waren.

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Hisky Europe nimmt Bukarest-Frankfurt auf

Die rumänische Fluggesellschaft Hisky Europe beabsichtigt ab 18. Dezember 2023 mehrmals wöchentlich zwischen Bukarest (Otopeni) und Frankfurt am Main zu fliegen. Die Bedienung soll an den Verkehrstagen Montag, Donnerstag und Samstag mit Maschinen der Airbus A320-Reihe erfolgen. Flugscheine sind bereits im Verkauf ab knapp über 80 Euro oneway erhältlich. Hisky Europe ist der EU-Ableger von Hisky, einer Billigfluggesellschaft mit Sitz in der Republik Moldau. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass man auf dem rumänischen AOC einen Airbus A330 registrieren wird und mit diesem künftig Langstreckenflüge ab Rumänien anbieten wird.

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Sommer 2024: Sundair will ab Bremen nach Varna fliegen

Die Ferienfluggesellschaft Sundair plant im Sommerflugplan 2024 auch zwischen Bremen und Varna zu fliegen. Ab 25. Juni 2024 will der Carrier jeweils am Verkehrstag Dienstag ab Bremen Kurs auf die Schwarzmeerstadt Varna nehmen. Die Flugnummern lauten. SR7200/7201. Der Verkauf von Flugscheinen wurde bereits über die Unternehmenshomepage und Agenturen aufgenommen.

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Linz: Avanti Air fliegt für Rhomberg Reisen nach Preveza

Der Vorarlberger Tour Operator Rhomberg Reisen bietet im Sommerflugplan 2024 ab Linz ins griechische Preveza an. Diese sollen ab 11. Mai 2024 jeweils an Samstagen angeboten werden. Operating Carrier dieser Charterflüge ist die deutsche Fluggesellschaft Avanti Air, die die Route mit de Havilland Dash 8-400 bedienen wird. Rhomberg Reisen lässt die Lefkas-Flüge im Sommer 2024 auch ab Wien und Friedrichshafen durchführen. Ebenso hat man ab Altenrhein, Graz und Wien Vollcharterflüge nach Kefalonia im Portfolio. Der Reiseveranstalter konnte sich unter anderem in Oberösterreich einen Namen als Spezialanbieter für Korsika-Urlaube machen. Im Sommer 2024 will man mit Preveza eine Destination, die die Urlaubsregionen Lefkas und Epirus bedienen soll, ins Portfolio aufnehmen. Bislang waren diese ab Linz nur mit Umsteigeflügen erreichbar. Tickets sollen sowohl im Rahmen von Pauschalreisen als auch als „Nur Flug“ direkt vom Tour Operator sowie über Reisebüros verkauft werden. Der Verkauf wird Ende Oktober 2023 aufgenommen. Bis Jahresende 2023 sollen bei der Buchung von Pauschalreisen Preisvorteile gewährt werden.

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Ab Berlin, Hamburg und Stuttgart: Eurowings legt Erbil-Flüge auf

Ab Stuttgart, Berlin und Hamburg beabsichtigt Eurowings ab Mitte Dezember 2023 je zweimal wöchentlich Kurs auf Erbil zu nehmen. Von Hamburg und Berlin aus soll ab 19. Dezember 2023 jeweils an den Verkehrstagen Dienstag und Sonntag geflogen werden. Ab Stuttgart will Eurowings von 20. Dezember 2023 an jeweils Mittwochs und Samstags Kurs auf die Stadt im Irak nehmen.

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Qantas-Crew nach Landung ins Krankenhaus eingeliefert

Nach der Landung des von National Jet Systems im Auftrag von Qantas durchgeführten Linienfluges von Canberra nach Melbourne musste die Besatzung vorsorglich in ein Krankenhaus zur Untersuchung gebracht werden. Hintergrund ist, dass aus dem Cockpit der Boeing 717 ein „ungewöhnlicher Geruch“ ausgetreten sein soll. Der Vorfall ereignete sich am 26. Oktober 2023 auf Flug QF1527. Im Einsatz war die Boeing 717 mit der Registrierung VH-YQT. Die Maschine ist derzeit 19,6 Jahre alt. Der Kapitän informierte die Flugsicherung über einen ungewöhnlichen Geruch. Zumindest ein Besatzungsmitglied gab an, dass es sich unwohl fühlen wurde. Ein medizinisches Notfallteam, das schon in Bereitschaft stand, eilte sofort zur Maschine. Die Crew wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus zur vorsorglichen Untersuchung gebracht. Die Medienstelle von Qantas erklärte dazu wie folgt: „Die Piloten mussten nicht behandelt werden, ein Mitglied der Kabinenbesatzung wurde jedoch zu weiteren medizinischen Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht. Keiner der Passagiere wurde durch den Geruch beeinträchtigt und das Flugzeug wurde von den Technikern überprüft“. Die VH-YQT ist erst am 29. Oktober 2023 wieder in den Liniendienst gestellt worden. Weder Qantas noch National Jet Systems machten genaue Angaben dazu welches Problem tatsächlich vorgelegen hat. Im Spital konnte jedenfalls Entwarnung gegeben werden, denn alle Crewmitglieder haben dieses nach der Untersuchung wohlauf verlassen können.

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München: Leav Aviation nimmt Arvidsjaur auf

Die deutsche Fluggesellschaft Leav Aviation nimmt am 12. Jänner 2024 eine neue Linienverbindung von München ins schwedische Arvidsjaur auf. Diese soll zweimal wöchentlich bedient werden. Die Durchführung erfolgt an den Verkehrstagen Montag und Freitag unter den Flugnummern KK656/657. Der Verkauf von Flugscheinen wurde unter anderem über die Firmenhomepage aufgenommen. Vorerst ist diese Route nur bis zum 15. März 2024 buchbar. Über eine mögliche Fortführung hat man noch nicht entschieden.

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EuGH: Buchungsänderungen durch die Airline können entschädigungspflichtig sein

Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit der Fragestellung zu befassen, ob Passagiere, deren Flüge bereits vorab von der Airline gestrichen wurden, dennoch beim Check-in-Schalter erscheinen müssen oder andernfalls ihr Anspruch auf eine Ausgleichsleistung als verwirkt gelten. Das Höchstgericht entschied, dass dies nicht erforderlich ist. Die klagenden Passagiere hatten bei Latam Airlines einen Fünfte-Freiheit-Flug von Frankfurt am Main nach Madrid gebucht. Dies durchaus kurzfristig, denn die Reise sollte bereits am nächsten Tag stattfinden. Da der Online-Check-in nicht funktionierte, wandte sich einer der Reisenden an die Hotline des Carriers. Dort erfuhr er, dass der gebuchte Flug nicht stattfinden wird und automatisch ohne weitere Information auf eine andere Verbindung umgebucht wurde. Nur: Dieser Flug wäre am Tag der Buchung durchgeführt worden. Weiters gab es die Hiobsbotschaft, dass wenn man diesen nicht antritt, dass dann beim Rückflug die Beförderung verweigert wird, weil man den Hinflug nicht genutzt hätte. Die Passagiere forderten von Latam Airlines die Ausgleichszahlung gemäß der Fluggastrechteverordnung ein. Besonders pikant war die Angelegenheit rund um den Rückflug, denn die Reisenden waren in Madrid gar nicht anwesend. Das deutsche Gericht wandte sich mit der Fragestellung, ob eine Zahlungspflicht besteht, weil die „Absage“ des Rückfluges mehr als 14 Tage vorher erfolgte und die Passagiere gar nicht am Check-in-Schalter erschienen sind, an den EuGH. Dieser entschied, dass Latam Airlines zahlungspflichtig ist und das unabhängig davon, dass die Verweigerung der Beförderung außerhalb der 14-Tage-Frist mitgeteilt wurde. Im konkreten Fall komme es auf alle Umstände an, denn die kurzfristige und unangekündigte Umbuchung beim Hinflug wäre maßgeblich dafür

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Deutschland-Chefin verlässt Ryanair nach nur einem Jahr

Erst vor rund einem Jahr wurde Annika Ledeboer als neue Country-Managerin von Ryanair für Deutschland, Österreich, die Schweiz und einige weitere Staaten vorgestellt. Nun verlässt sie den Billigflieger wieder. Das Portal FVW, das als erstes über den Abgang berichtet hat, schreibt unter anderem, dass Ledeboer innerhalb der Mobilitätsbranche einen neuen Job antreten wird. Für Ryanair war sie damit nur rund ein Jahr tätig.

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