In den letzten Jahren hat sich der Flugverkehr stark verändert, und Flugreisen wurden aufgrund von Unsicherheiten und Beschränkungen häufiger abgesagt. Passagiere, die ein nichtstornierbares Flugticket besitzen, stehen oft vor der Frage, ob und wie sie ihre Steuern und Gebühren zurückerhalten können, wenn sie den Flug nicht antreten können. Den reinen Flugpreis gibt es bei den meisten Tickets, es sei denn es handelt sich um spezielle flexible Tarife, nur dann zurück, wenn die Airline selbst den Flug storniert. Wenn man aber selbst storniert beziehungsweise die Buchung einfach nicht in Anspruch nimmt, gibt es vom Netto-Air-Fare besonders in günstigen Tarifklassen nichts zurück. Ganz anders steht es um die Steuern und Gebühren, die bei vielen Airlines einen erheblichen Teil des bezahlten Geldes ausmachen. Diese muss die Fluggesellschaft nämlich nur dann abführen, wenn der Passagier tatsächlich geflogen ist. Es gibt sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man die „Taxen“ zurückbekommen kann. Viele Fluggäste wissen das aber nicht, so dass „No Shows“ ein nicht unerhebliches „Körberlgeld“ ausmachen können. Die Steuern und Gebühren müssen übrigens nicht sofort zurückgefordert werden, sondern dafür hat man stolze drei Jahre Zeit. Danach gilt der Anspruch als verjährt und die Airline kann völlig legal unter dem Hinweis auf die Verjährung die Erstattung verweigern. Vorsicht: In manchen EU-Staaten gelten kürzere Verjährungsfristen. Es macht daher Sinn, dass man die Taxen bei Storno und/oder so rasch wie möglich zurückfordert. Die in diesem Artikel genannten Tipps stellen keine Rechtsberatung, die nach österreichischem Recht Notaren und Rechtsanwälten vorbehalten ist, dar. Für eine ausführliche Beratung sollten sich