
Bundeskabinett beschließt umfassende Erweiterung der Bundespolizeibefugnisse
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Neufassung des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht, der eine deutliche Ausweitung der Befugnisse für die Bundespolizei vorsieht. Die Reform, die auch als Reaktion auf jüngste Drohnenvorfälle an Flughäfen gilt, umfasst neben neuen Kompetenzen zur Drohnenabwehr auch erweiterte Rechte zur Datenerhebung bei Flugreisen und zur Durchführung von Personenkontrollen. Ein zentraler Pfeiler der Gesetzesänderung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Abwehr von unbemannten Fahrzeugsystemen – Drohnen kommen im über 30 Jahre alten Gesetz bislang nicht vor. Ein neuer Paragraph ermächtigt die Bundespolizei, geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einzusetzen. Dies ist dann zulässig, wenn andere Abwehrmaßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären. Explizit genannt werden in der Gesetzesbegründung kritische Infrastrukturen wie Flughäfen, Bahnanlagen und Schiffe, die besonders geschützt werden sollen. Gleichzeitig soll die Bundespolizei selbst sogenannte „mobile Sensorträger“ (Drohnen) für die Bild- und Tonaufzeichnung, etwa zur Erstellung eines Lagebildes bei Demonstrationen, einsetzen dürfen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Vorfeld angekündigt, zur Bewältigung der wachsenden „Drohnenbedrohung“ eine eigene, technologisch hochgerüstete Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei aufzustellen. Des Weiteren ist der Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums geplant, das die Koordination und Lagebewertung zwischen Bund und Ländern verbessern soll. Überdies soll das Luftsicherheitsgesetz geändert werden, um der Bundeswehr die Amtshilfe bei der Abwehr von Drohnengefahr, insbesondere bei militärischen Fluggeräten in größerer Höhe, formal zu ermöglichen. Die Justizministerin hatte in diesem Zusammenhang vor einem zu weitreichenden Einsatz der Bundeswehr im Innern gewarnt. Über die Drohnenabwehr hinaus sieht die Reform weitere umfassende Befugnisse vor. Dazu zählt die Möglichkeit








