
Boeings Übernahme von Spirit AeroSystems verzögert sich durch Europäische Prüfungen
Die geplante Übernahme des wichtigen Zulieferers Spirit AeroSystems durch den Flugzeugbauer Boeing läuft hinter dem ursprünglichen Zeitplan her. Das im Sommer 2024 angekündigte Megadeal, welches ursprünglich bereits im Juli 2025 abgeschlossen sein sollte, steht noch immer unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und die US Federal Trade Commission (FTC). Die größten Verzögerungen sind derzeit in Europa zu verzeichnen, da die Europäische Kommission die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Transaktion prüft. Die komplexe Struktur des Geschäfts, die eine parallele Übernahme von Airbus-relevanten Anlagen durch den europäischen Konkurrenten vorsieht, soll jedoch sicherstellen, daß die Konsolidierung keine Marktbeherrschung zur Folge hat und die Fertigung beider Großflugzeugbauer gewährleistet bleibt. Ein Abschluß wird nun frühestens Ende 2025 erwartet. Die Hürden der Kartellrechtlichen Prüfung Die Übernahme von Spirit AeroSystems durch Boeing ist eine der bedeutendsten Konsolidierungen in der Luftfahrtindustrie seit Jahrzehnten und ist von Notwendigkeit, aber auch von Risiken geprägt. Boeing erwarb Spirit im Rahmen einer Aktientransaktion mit einem Eigenkapitalwert von etwa 4,7 Milliarden US-Dollar, um die Kontrolle über seine kritischsten Lieferketten – insbesondere die Rümpfe der 737 MAX und 787 – zurückzuerlangen. Die Verzögerung resultiert in erster Linie aus dem Erfordernis der Regulierungsbehörden, die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des Deals umfassend zu prüfen. Da Spirit AeroSystems nicht nur ein Hauptzulieferer von Boeing, sondern auch für Airbus ist (unter anderem für A220-Flügel und A350-Rumpfteile), ist die Europäische Kommission besonders wachsam. Die Kommission und die britische Competition and Markets Authority (CMA) untersuchen, ob die Übernahme eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Luftfahrtsektor darstellen könnte. Die CMA hat








