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Wizz Air schaltet immer mehr deutsche Strecken frei

Weniger Reisebeschränkungen und mehr Flüge: Wizz Air tritt kräftig in die Pedale. Denn nachdem in etlichen Ländern die Einreiseregelungen gelockert wurden, reaktiviert die Airline immer mehr Strecken. Von und nach Deutschland wird das Streckennetz in den nächsten Tagen kontinuierlich um weitere Verbindungen erweitert. Den Anfang macht eine echte Premiere: Denn ab 20. Mai geht es erstmals von Dortmund und Memmingen nach Sarajewo. Mehrmals pro Woche steht die ehemalige Olympiastadt in Bosnien und Herzegowina, die 1984 die Winterspiele ausgetragen hat, auf den Flugplänen der beiden Airports. Es sind insbesondere Ziele in Rumänien, Bulgarien, Ungarn, die nun wiederbelebt werden.  „Wir sind in den Pandemie-Monaten möglichst viele Strecken geflogen“, erklärt Pressesprecher Andras Rados. „Nun kommt aber neuer Schwung.“ Denn bei der Rückkehr in diese Länder und nach Deutschland müssen neben Geimpften und Genesenen auch jene nicht in Quarantäne, die einen negativen Antigen- oder einen PCR-Test vorweisen können. „Das ist im Grunde jeder Passagier“, so Rados, „denn ohne Test oder Bescheinigung kommt man ja nicht an Bord.“ Zudem gibt es ab neun deutschen Flughäfen mehrmals pro Woche Nonstop-Flüge nach Varna an der bulgarischen Schwarzmeerküste, dem international bekannten Badeort. Wer es kühler liebt, kann ab 15. Juni von Dortmund nach Island aufbrechen. Zwei Mal pro Woche geht es mit nonstop zum Flughafen Keflavik vor den Toren der isländischen Hauptstadt Reykjavik. Auch die italienischen Städte Bari und Catania sowie Larnaka auf Zypern sollen schon bald wieder ab mehreren deutschen Flughäfen mit  dem Low-Coster erreichbar sein. Wizz Air fliegt in Deutschland ab Köln, Dortmund, Frankfurt Hahn, Hamburg, Memmingen,

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Österreich anerkennt China-Impfstoff doch – Sputnik V nicht

Vor wenigen Tagen erklärte das Gesundheitsministerium Österreichs, dass Impfungen, die mittels Sinopharm (China) bzw. Sputnik V (Russland) vorgenommen wurden, mangels EMA-Zulassungen zu keinen Einreiseerleichterungen führen. Das war offensichtlich nur die halbe Wahrheit, denn ein Blick in die von Wolfang Mückstein (Grüne) unterschriebene Einreiseverordnung zeigt ein anderes Bild. Auf der Liste der Vakzine, die in Österreich zu Erleichterungen bei der Einreise führen, findet sich entgegen ursprünglicher Angaben des Mückstein-Ministeriums auch der chinesische Sinopharm-Impfstoff. Nicht enthalten ist der russische Sputnik-V, so dass dieser nicht anerkannt wird. Der Umstand, dass das chinesische Mittel zu Erleichterungen führt, wurde so zu keinem Zeitpunkt öffentlich von Mückstein und/oder seinem Ministerium kommuniziert. Ganz im Gegenteil: In einer Art Mini-PR-Kampagne betonte man sogar, dass nur jene Impfstoffe, die von der EMA zugelassen sind, anerkannt werden. Von der Anerkenntnis des chinesischen Impfstoffs profitieren unter anderem Personen aus Serbien, Tschechien und Ungarn, wo dieser auf Basis nationaler Notfallzulassungen zum Einsatz kommt. Serbien ist kein Mitglied der Europäischen Union, so dass dieser Staat auf EMA-Zulassungen sowieso nicht angewiesen ist. Die von Wolfang Mückstein unterschriebene Liste der Impfstoffe wurde im Bundesgesetzblatt II Nr. 222/2021 veröffentlicht. Der entsprechende Passus im Original aus der Verordnung des Ministers: „Anlage IImpfstoffe gemäß § 2 Abs. 3Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNtech/Pfizer: 2 DosenChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India: 2 DosenCOVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US + NL-Sites): 1 DosisCovid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von Moderna: 2 DosenSinopharm / BIBP (Beijing Bio-Institute of Biological Products Co-Ltd.) SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell),

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Ryanair gewinnt Klagen gegen Staatshilfen für TAP und Air France-KLM

In Sachen der Klagen, die von Ryanair gegen Staatshilfen an diverse Fluggesellschaften erhoben wurden, obsiegte der Carrier in den Fällen von TAP und Air France-KLM. Das Gericht der Europäischen Union stellte in erster Instanz fest, dass die Genehmigung, die von der EU-Kommission erteilt wurde, nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist. Das Urteil ist insofern besonders spannend, da selbiges Gericht, das als Vorstufe vor dem Europäischen Gerichtshof eingerichtet wurde, in vergleichbaren Fällen zu Ungunsten des Billigfliegers entschieden hat. Zwar erhob Ryanair stets das Rechtsmittel der Berufung an den EuGH, dennoch unterlag man eben in erster Instanz. Die Entscheidungen in Sachen Air France-KLM und TAP sind ausdrücklich noch nicht rechtskräftig, denn die unterlegenen Parteien, können Berufung an den EuGH erheben. Die Klagen von Ryanair richten sich ausdrücklich nicht gegen die Fluggesellschaften selbst, sondern gegen die von der EU-Kommission erteilten Genehmigungen für die Staatshilfen. Vereinfacht gesagt: Die betroffenen Airlines sind den Verfahren nur „Passagiere“ und haben nicht einmal Parteienstellung. Diesen bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten was die Justiz entscheidet. „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines Binnenmarktes für den Luftverkehr. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Air France-KLM und TAP durch die Europäische Kommission verstieß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und kehrte den Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs um, indem Ineffizienz belohnt und unlauterer Wettbewerb gefördert wurde. Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 30 Mrd. EUR an EU-Flaggenträger vergeben. Sofern die EU-Gerichte nicht im Einklang mit den heutigen Entscheidungen stehen bleiben, wird diese

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Grüner Pass ab 4. Juni 2021: Datenschützer laufen Sturm

Der vor einiger Zeit von Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigte „Grüne Pass“ soll am 4. Juni 2021 zumindest national an den Start gehen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte dies an. Die App soll bereits „EU-fit“ sein, jedoch zunächst nur im Inland anwendbar sein. Im Unionsgebiet soll die Lösung spätestens ab 1. Juli 2021 im Reiseverkehr und bei nationalen Zugangsbeschränkungen zum Einsatz kommen. Österreich bringe schon im Juni 2021 eine App an den Start, die bereits die gemeinsamen Voraussetzungen erfüllen wird, so Mückstein. Allerdings hegen sich hinter den Kulissen immer mehr datenschutzrechtliche Bedenken, denn das Gesetz, das hinter der Applikation steht, sieht eine umfangreiche Verknüpfung verschiedenster Daten vor. Laut einem Bericht der Tageszeitung Kurier, der sich auf Epicenter Works beruft, sollen unter anderem aktuelle und historische Daten über den Beruf, Bildungsweg, Arbeitslosigkeiten, Krankenstände und gar das Einkommensniveau einfließen. Dies wäre – so das Institut – vom Gesetz her gedeckt. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten, denn sollten tatsächlich derartig umfangreiche Datenverknüpfungen umgesetzt werden, so ist mit erheblichem Widerstand seitens Datenschützern zu rechnen. Der Einbezug der im vorherigen Absatz zitierten Informationen ergibt im Zusammenhang damit, dass nachgewiesen werden soll, ob man gestestet, geimpft oder genesen ist, überhaupt keinen Sinn. Einige Datenschützer befürchten, dass durch das Abscannen der QR-Codes regelechte Bewegungsprofile erstellt werden können. In der Tat konnten bislang weder die EU-Kommission noch die nationalen Regierungen schlüssig erklären wer eigentlich Zugriff auf die Abfragen bekommt und wo und wie lange diese gespeichert werden.

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Startup Joot legt sich neuen Namen zu: Leav Aviation

Das Airline-Startup des ehemaligen Germania-Chefs Johannes Klinsmann, änderte vor wenigen Tagen den Firmennamen. Dieser lautet nun nicht mehr Joot Aviation Project GmbH, sondern Leav Aviation GmbH. Das Unternehmen reichte – noch unter dem alten Namen – beim Luftfahrtbundesamt einen Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung ein. Auch sicherte man sich bereits erste Maschinen des Typs Airbus A320, wobei die erste Einheit schon in Deutschland eingetroffen ist. Nähere Einzelheiten dazu in diesem Artikel. Das Startup machte noch keine näheren Angaben zum Geschäftsfeld – Linie oder Charter/ACMI – oder möglichen Strecken. Die Änderung des Firmenwortlauts wurde zwischenzeitlich im deutschen Handelsregister veröffentlicht. Sitz von Leav Aviation ist weiterhin Köln.

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Klagenfurt: Restart der Flüge ab 4. Juni 2021

Ab 4. Juni 2021 wird Springer Reisen mit Charterflügen auf die griechische Insel Skiathos das „Comeback“ des Klagenfurter Flughafens einleiten. Austrian Airlines wird die Anbindung an das Drehkreuz Wien am 21. Juni 2021 reaktivieren. Die Konzernschwester Austrian Airlines wird ab 26. Juni 2021 wieder das Ziel Köln/Bonn anbieten. Rechtzeitig zum Start der Gastronomie am 19. Mai, eröffnet auch das neue Bistro „Gravity“ am Airport Klagenfurt. Das „Gravity“ liegt im Abflugbereich noch vor der Sicherheitskontrolle und ist damit sowohl für alle Passagagiere, als auch für alle Besucherinnen und Besucher am Flughafen frei zugänglich. Für den Umbau wurden die eingeschränkten Öffnungszeiten der letzten Monate genutzt. Das Gravity bietet eine breite Auswahl an heißen und kalten Getränken, sowie süßen und pikanten Snacks an. Das Angebot reicht von süßen Waffeln mit frischen Früchten, sowie Apfelstrudel bis hin zu belegten Weckerl oder auch gesunden Smoothies. Zusätzlich werden auch alle gängigen Trafikwaren und Lottoleistungen angeboten. Die Speisen und Getränke können gerne vor Ort konsumiert, aber auch mitgenommen werden. Bis zur vollständigen Aufnahme des Flugbetriebs hat das Bistro Montag bis Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr geöffnet, sowie selbstverständlich vor allen Abflügen.

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Salzburg: Tui bietet 22 Flüge pro Woche an

Der Reiseveranstalter Tui wird im Sommer 2021 ab dem Salzburger Flughafen wöchentlich 22 Direktflüge in fünf Urlaubsländer anbieten. Neu werden neuer Verbindungen nach Zakynthos, Kalabrien und Zypern angeboten. „Im vergangenen Jahr zählte Reisen zu den am stärksten vermissten Aktivitäten. Der Wunsch zu reisen ist also groß. Das zeigen die Zugriffszahlen auf unserer Website und die Anfragen in unseren Reisebüros, die seit der Ankündigung über die Lockerungen der Reisebeschränkungen im Sommer stark gestiegen sind“, sagt Gottfried Math, Geschäftsführer Tui Österreich, am Dienstag anlässlich eines Pressegesprächs am Flughafen Salzburg. „Endlich wieder: Flieg ab Salzburg! Selbstverständlich mit den aktuellsten Covid-Regelungen. TUI – einer der stärksten Partner hier am Salzburger Flughafen – hat gemeinsam mit unserem stärksten Airline-Partner Eurowings ein Sommerprogramm ab Salzburg aufgelegt, das sich sehen lassen kann. Neben den altbewährten Klassikern wie Mallorca und den touristischen Lieblingen auf den griechischen und italienischen Inseln, sind auch spannende neue Ziele wie etwa Zakynthos, Larnaca und Lamezia Terme im Angebot. Es wird ein bunter Sommer und die Urlaubsziele ab Salzburg lassen keine Wünsche offen“, so Flughafenchefin Bettina Ganghofer. Direkt ab dem Flughafen Salzburg geht es für Tui-Gäste im Sommer 2021 auf die griechischen Inseln Karpathos, Korfu, Kreta, Rhodos, Kos und neu nach Zakynthos, nach Mallorca, Olbia/Sardinien und Hurghada/Ägypten. Neu sind auch die Direktverbindung nach Lamezia Terme/Kalabrien ab Juni und Larnaca/Zypern ab Juli, die Tui ein bzw. zwei Mal pro Woche anbietet. Ganghofer rechnet mit gutem Gelingen des Restarts „Ab Juli dürfen wir endlich auch die neue Verbindung mit Flydubai begrüßen. Es ist uns damit gelungen,

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Mückstein sieht Reisen zwischen Österreich und Italien positiv

Seit Mitternacht ist das Reisen zwischen Italien und Österreich vice versa wieder weitgehend normal möglich. Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, können zwischen den beiden Staaten ohne Quarantäne reisen. Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dazu: „Durch den Rückgang der Infektionszahlen in vielen Ländern Europas und den gemeinsamen Impffortschritt ist es uns möglich, den Menschen wieder mehr Reisefreiheiten zu ermöglichen. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Grenzen innerhalb Europas Schritt für Schritt wieder öffnen. Ab Mittwoch wird dann der Weg aus Italien nach Österreich auch ohne verpflichtende Quarantäne möglich sein, wenn ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorliegt. So kann es künftig wieder den langersehnten grenzüberschreitenden Austausch geben – egal ob Familienbesuche oder Reisen und Ausflüge. Das freut mich besonders.“

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Österreich: Wirtschaftskammer von neuer Einreiseverordnung enttäuscht

Seit Mitternacht gelten in Österreich einfachere Einreisebestimmungen. Aus vielen Ländern kommend entfällt für Geimpfte, Genesene und Getestete die Quarantäne. Der Wirtschaftskammer gehen die Lockerungen aber nicht weit genug. Diese übt Kritik an der Regierung. „Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung. Kinder ab einem Alter von 10 Jahren müssen getestet werden, darunter zählt der Immunitätsstatus der Eltern bzw. der Aufsichtsberechtigten. Dennoch beinhaltet die neue Regelung – entgegen den Erwartungen und den ursprünglichen Skizzierung des Ministeriums – auch einige Schwierigkeiten für die österreichische Reisebürobranche und Hotellerie“, so die WKÖ in einer Aussendung. „Es ist natürlich erfreulich, dass nun in viele Länder der EU viel einfacher gereist werden kann und die Gäste vice versa zu uns kommen können. Andererseits ist es enttäuschend und schwierig, dass ganz wichtigen Herkunftsländern, wie den USA, Großbritannien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Einreise komplett untersagt ist“, kommentieren Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die aktuelle Regelung. „Es ist sehr schade, dass die Reisefreiheit in Europa nicht komplett wieder hergestellt wurde,“ sagt Kadanka. Wenn man genesen, geimpft oder getestet ist, kann man zwar aus den meisten Ländern Europas einreisen, für Länder auf einer anderen Liste, wie zum Beispiel das wichtige Urlaubsland Kroatien, gilt dies allerdings nur eingeschränkt. Das ist nicht nachvollziehbar.“ Kraus-Winkler unterstreicht: „Auch Gäste aus für Österreich wichtigen Herkunftsmärkten, wie etwa den Niederlanden oder Schweden, müssen trotz Tests bei der Einreise eine Quarantäne antreten. Diese kann

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Verbände kritisieren Überlegungen zum Kurzstrecken-Verbot

In Deutschland ist möglicherweise auch aufgrund des Wahlkampfs das Thema Kurzstreckenflüge wieder in den Fokus gerückt. Die Spitzenkandidaten der Grünen, Annalena Baerbock, sprach sich unter anderem dafür aus, dass Flüge „klimagerecht besteuert“ werden sollen und der Fokus auf Bahnfahrten gelegt werden soll. Der Verband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft und die Geschäftsreiseplattform TravelPerk kritisieren den Vorstoß und verweisen darauf, dass die innerdeutschen Verbindungen für die Langstreckendrehkreuze sehr wichtig sind. Ein Verbot von Kurzstreckenflügen wäre für das Segment der Geschäftsreisen fatal. „Die Belastung des Klimas durch Flugreisen ist unbestritten und der Vorstoß der Grünen im Kern richtig“, erklärt Eugen Triebelhorn, Country Manager der Geschäftsreiseplattform TravelPerk. „Trotzdem kommen wir um Kurzstreckenflüge so schnell nicht herum. Eine Abschaffung der innerdeutschen Flüge bis 2030 ist schlichtweg nicht realistisch.“ Dies liege vor allem an mangelnden Alternativen, so der Reiseexperte. Denn das deutsche Bahnnetz müsse dringend ausgebaut und modernisiert werden. Wer geschäftlich reise, sei auf ein verlässliches und leistungsfähiges Transportmittel angewiesen. Das überlastete deutsche Schienennetz sei in den Augen vieler Geschäftsreisender nicht attraktiv – einzig die längst überfällige Sanierung der Bahninfrastruktur könne das ändern. Und die dauere noch eine ganze Weile. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt mit technischen Innovationen zu glänzen anstatt Verbote zu fordern“, meint Triebelhorn. Während zum Beispiel China in den letzten zwanzig Jahren in Hochgeschwindigkeitstrassen investierte, konnten sich innovative Projekte wie die Magnetschwebebahn in Deutschland nicht durchsetzen. „Bis das Schienennetz modernisiert ist, wählen Geschäftsreisende die schnelle und verlässliche Variante, das Flugzeug,“ so Triebelhorn. Auch ein Vergleich mit Frankreich, das bereits im April verkündete, Kurzstreckenflüge zu

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