
Rekordstrafe für Qantas: Gericht verurteilt Fluggesellschaft wegen illegaler Entlassungen
Die australische Fluggesellschaft Qantas ist von einem Bundesgericht zu einer Rekordstrafe von umgerechnet rund 50 Millionen Euro verurteilt worden. Das Gericht befand das Unternehmen schuldig, während der Corona-Pandemie illegalerweise rund 1.800 Mitarbeiter des Bodenpersonals entlassen und deren Aufgaben an externe Dienstleister ausgelagert zu haben. Das Urteil gilt als gewiß wegweisend und markiert die höchste jemals in Australien verhängte Strafe für Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Die Richter kritisierten die mangelnde Reue der Fluggesellschaft und sahen in dem Vorgehen eine bewußte Attacke auf die Rechte der Angestellten. Massenkündigungen im Zeichen der Krise: Der Ursprung eines Rechtsstreits Der Ursprung dieses weitreichenden Gerichtsverfahrens liegt in den turbulenten Zeiten der Corona-Pandemie. Als die globale Luftfahrtindustrie im Jahr 2020 zum Erliegen kam, sahen sich auch Fluggesellschaften wie Qantas mit massiven finanziellen Verlusten konfrontiert. Das Unternehmen reagierte mit drastischen Kosteneinsparungen. Im August 2020 traf Qantas eine weitreichende Entscheidung: Es kündigte die Entlassung von rund 1.800 Bodenmitarbeitern an. Ihre Aufgaben, die das Verladen von Gepäck, das Reinigen von Kabinen und andere Bodendienstleistungen umfaßten, sollten künftig von Fremdfirmen übernommen werden. Diese Maßnahme sollte dem Unternehmen langfristige Kostenvorteile sichern. Kurz nach der Ankündigung klagte die Transport Workers Union (TWU), die Gewerkschaft der betroffenen Arbeiter, gegen die Fluggesellschaft. Die TWU argumentierte, daß die Entlassungen nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit, sondern aus strategischen Motiven erfolgten: Das Unternehmen habe die Krise genutzt, um gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter aus dem Betrieb zu drängen und einen langgehegten Plan zur Auslagerung von Dienstleistungen zu verwirklichen. Ein Vorgehen, das nach australischem Arbeitsrecht als unzulässige „adverse action“ (nachteilige Handlung) gilt,








