Lauda-Leiharbeitsfirma Crewlink: Wer nicht arbeitet, verdient mehr Geld

Lauda-Leiharbeitsfirma Crewlink: Wer nicht arbeitet, verdient mehr Geld

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Knapp über die Hälfte des fliegenden Personals der Lauda-Europe-Basis Wien ist über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink beschäftigt. Diese befindet sich – im Gegensatz zur Fluggesellschaft – seit November 2020 in Kurzarbeit. Somit trägt das Arbeitsmarktservice Niederösterreich den Großteil der Lohnkosten.

Die Ryanair Group schoss sich in Sachen Kurzarbeit in Österreich sprichwörtlich selbst ins Knie, denn nach einer regelrechten Seifenoper konnte diese bei Laudamotion eingeführt werden, ehe man diese beendete, um Druck bezüglich der Durchsetzung des gewünschten neuen Kollektivvertrags machen zu können. Der KV wurde nie formell abgeschlossen und unmittelbar nach der Schutzfrist erhielten viele Laudamotion-Mitarbeiter die Kündigung.

Crwlink war im Frühjahr nicht in Kurzarbeit

Bedingt dadurch, dass der Flugbetrieb inklusive Personal auf die neugegründete maltesische Lauda Europe Ltd. übertragen wurde, ist diese nicht zur Inanspruchnahme der Kurzarbeit berechtigt. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Lage, denn ein Unternehmen muss mindestens ein Jahr auf dem Markt bestehen, um von dieser staatlichen Beihilfe profitieren zu können.

Die Personalleasingfirma Crewlink konnte im Frühjahr keine Kurzarbeit bewilligt bekommen, da man erst im Herbst 2019 mit der österreichischen Zweigniederlassung aktiv wurde. Unmittelbar nachdem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren, wurde diese Maßnahme beim Leiharbeitsunternehmen eingeführt. Die Ryanair Basis Wien, die mit Jahresende geschlossen wurde, bekam übrigens die Kurzarbeit nicht bewilligt, weil man eben weniger als ein Jahr in Österreich tätig war.

Unter dem Aspekt, dass mehr als die Hälfte des fliegenden Personals über Crewlink beschäftigt ist und aufgrund der staatlichen Unterstützungsmaßnahme der Großteil der Lohnkosten vom Arbeitsmarktservice Niederösterreich getragen werden, erscheint das Rundschreiben von Lauda-Europe-Geschäftsführer David O’Brien, über das Aviation Direct berichtete, regelrecht absurd. Kein Wort verliert er darüber, dass viele Flugbegleiter und Piloten via Crewlink in Kurzarbeit sind und obendrein die Ryanair Group selbst mit ihrer Ausflaggung nach Malta dafür verantwortlich ist, dass man diese für die Festangestellten nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

Crewlink-Mitarbeiter bangen um Vertragsverlängerung

Unter den über Crewlink beschäftigten Lauda-Mitarbeitern geht allerdings eine ganz andere Sorge um: Ausnahmslos alle Verträge sind befristet und zahlreiche laufen im April 2021 ab. Betroffene wollen Anzeichen dafür, dass diese nicht verlängert werden sollen, vernommen haben. Somit bangen auch bei Crewlink – trotz Kurzarbeit – viele Flugbegleiter und Piloten um ihre Jobs. In den vorliegenden Arbeitsverträgen, die in kompliziertem juristischen Englisch gehalten sind, geht man grundsätzlich nur vom befristeten Vertragszeitraum aus und weist darauf hin, dass weder eine Übernahme noch eine Verlängerung in irgendeiner Form garantiert werden können.

Ob die Befristung überhaupt zulässig ist, muss im Falle des Falles ein Arbeitsgericht klären. Die österreichische Rechtslage ist in diesem Aspekt äußerst strikt, denn Verträge mit Ablaufdatum sind nur mit sehr guter Begründung zulässig. Diese muss sich im Arbeitsvertrag befinden, jedoch hat man bei Crewlink – warum auch immer – darauf verzichtet. Die Kontrakte ähneln stark jenen, die in ganz Europa zur Anwendung kommen und wurden nur minimalistisch auf Österreich angepasst.

Für die Crewlink-Beschäftigten gibt es aber noch ein weiteres Problem: Das Unternehmen wäre – so die Gewerkschaft – zur Anwendung des Kollektivvertrags für Arbeitskräfteüberlasser verpflichtet. Grundsätzlich ist jener KV anzuwenden, der auch für die Fixangestellten gilt. Lauda Europe hat jedoch keinen, weshalb laut Arbeitnehmervertretern der KV für Arbeitskräfteüberlasser anwendbar ist. Statt sich an diesen zu halten, werden die Lauda-Europe-Mitarbeiter, die über Crewlink beschäftigt sind, nach dem hauseigenen Lohnmodell von Lauda bezahlt.

Absurd: Wer nicht arbeitet, verdient mehr Geld

Das führt zu äußerst absurden Umständen: Laut betroffenen Flugbegleitern versucht man sich vor den ohnehin äußerst spärlichen Flugdiensten zu drücken, da sich die flugstundenabhängige Bezahlung negativ auf das Monatsgehalt auswirkt. Diese liegt unter jenem Bezug, den man rechnerisch in Kurzarbeit ohne Fliegen bekommt. Das heißt, dass wer in Kurzarbeit nichts arbeitet, fährt finanziell besser als wer ein paar Flugstunden ableistet. An Absurdität wohl kaum zu übertreffen.

Das Lauda-Lohnblatt für Flugbegleiter sieht vor, dass unabhängig der Flugstunden ein Mindestlohn in der Höhe von 1.700 Euro zu bezahlen ist. Auf diesen bezieht sich auch Firmenchef David O’Brien in seinem Rundschreiben. Allerdings berichten mehrere Lauda-Europe-Mitarbeiter unabhängig voneinander, dass die Höhe des Bezuges monatlich stark variiert und kaum durchblickbar ist wie sich die ausbezahlte Summe zusammensetzt. In einigen Fällen soll es auch nur zur Auszahlung des Grundlohns ohne die variablen Bestandteile gekommen sein.

Bei Crewlink soll die Situation ähnlich sein, wobei deren Mitarbeiter eigentlich dem Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser unterliegen würden. Laut betroffenen Flugbegleitern variiert die Auszahlungssumme in der Kurzarbeit zwischen 1.400 Euro und 1.700 Euro. Im Dezember wurden inklusive Weihnachtsgeld rund 2.200 Euro auf die Konten überwiesen.

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