In Deutschland will die Exekutive die Klimakleber der „letzten Generation“ für die von ihnen verursachten Einsatzkosten zur Kasse bitten. Die Beträge fallen aber wesentlich niedriger aus als man im ersten Moment vermuten würde, denn etwaiger Kostenersatz, den Verursacher leisten müssen, ist gesetzlich geregelt und gedeckelt. Unter anderem am 8. Dezember 2022 und am 5. Mai 2022 meinten die selbsternannten Klimaschützer unrechtmäßig in den Sicherheitsbereich des Flughafens Berlin-Brandenburg eindringen zu müssen. Dies verursachte nicht nur eine Störung des Flugbetriebs, sondern machte auch den Einsatz der Bundespolizei notwendig. Die entfernte die Klimakleber. Bei mutwilligen Aktionen ist es möglich, dass die Exekutive die Einsatzkosten in Rechnung stellen kann. Selbiges gilt auch, wenn man „nur zum Spaß“ den Notruf wählt und Einsatzkräfte rücken völlig ohne Notwendigkeit aus. Die Höhe des Kostenersatzes, der geleistet werden muss, sofern vom jeweiligen Träger eingefordert, ist gesetzlich geregelt. Es gibt also keinen Spielraum nach oben oder unten, denn für so ziemlich jeden „Handgriff“ gibt es eine genau bestimmte Höhe wie viel man bezahlen muss. Zu beachten ist auch, dass für die Kosten nicht die „Organisation“ der Klimakleber aufkommen muss, sondern jene Personen, die die Tat begangen haben, persönlich belangt werden. Laut Mitteilung der Bundespolizei werden den „Aktivisten“ für die von ihnen mutwillig verursachten Polizeieinsätze auf dem Areal des Flughafens Berlin-Brandenburg für die Tage 8. Dezember 2022 und 5. Mai 2022 zunächst 5.330 Euro in Rechnung gestellt. Kostenersatz ist gesetzlich geregelt Auf den ersten Blick erscheint die Summe niedrig, denn 1.060 Euro entfallen auf den 24. November 2022 und verteilen