Die Gewerkschaft Verdi kündigt einen Streik der Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit am deutschen Hauptstadtflughafen BER für kommenden Mittwoch, den 25. Januar, an. Verdi rechnet mit einer hohen Beteiligung. Wahrscheinlich kommt es zu massiven Einschränkungen des Flugverkehrs von und nach Berlin. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben. Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen „Durch den Warnstreik werden mehrere tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Betroffene haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Innerdeutsche Flüge können optional auf eine Bahnfahrkarte umgelegt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Außerdem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.” Anspruch auf Entschädigungszahlung ist bei Flughafenpersonal