Corona

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Flughafen Zürich fast wieder auf Vorkrisenniveau an

Der Flughafen Zürich kann die Differenz zwischen dem aktuellen und dem Vor-Corona-Ergebnis weiter verringern. Mit dem Mai-Ergebnis konnte die Differenz auf nur noch zwei Prozent reduziert werden. Der Flughafen Zürich konnte mit den aktuellen Ergebnissen die Differenz zum Vor-Corona-Niveau weiter verringern. Mit dem Mai-Ergebnis, in welchem der Flughafen Zürich 23.465 Flüge durchführen konnte, konnte die Differenz auf nur noch zwei Prozent reduziert werden. Zum Vergleich: Im April dieses Jahres betrug die Differenz noch 4,7 Prozent, so das Portal Aero.de.

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2023: Flughafen München schreibt schwarze Zahlen

Nach jahrelangen Verlusten kann der Flughafen München endlich wieder Gewinne erwirtschaften. Im Jahr 2023 konnte der Flughafen München einen Gewinn von 25 Millionen Euro verbuchen. Die Corona-Krise hat den Münchner Flughafen in eine jahrelange Krise geführt, in der viele Verluste verkraftet werden mussten. Doch das ist nun vorbei: Im Jahr 2023 konnte der Flughafen einen Gewinn von 25 Millionen Euro erwirtschaften, der vor allem durch die Ausweitung des Flugbetriebs erreicht wurde. Mit diesem Ergebnis kann der Flughafen München allerdings noch lange nicht an das Vorkrisenniveau anknüpfen, im Jahr 2019 konnte zum Vergleich ein Gewinn von 178 Millionen Euro erzielt werden, so das Portal Aero.de.

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Spanien: Oberster Gerichtshof kippt Corona-Lohnkürzungen von Ryanair

Verschiedene Fluggesellschaften haben während der Corona-Pandemie die Gehälter ihrer Mitarbeiter gekürzt. In Spanien hat nun der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die von Ryanair gewählte Vorgehensweise rechtswidrig war. In den EU-Staaten gab es verschiedene Modelle, die Unternehmen, die besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen waren, unterstützen sollten. In manchen Staaten gab es Kurzarbeit und vergleichbare Programme, in einigen wenigen überhaupt nichts vergleichbares. Doch egal wie man es auch immer bezeichnet hat: Die Betroffenen haben mitunter erheblich weniger Geld aufs Konto bekommen als bei normaler Arbeit. Manche Unternehmen haben sich mit ihren Beschäftigten mehr oder weniger freiwillig auf gekürzte Bezüge geeinigt. Beispielsweise wurde bei Austrian Airlines ein so genannter Krisen-Kollektivvertrag abgeschlossen, der gekürzte Löhne und Gehälter für die Zeit nach der Kurzarbeit beinhaltet hat. Dieser wurde offenbar äußerst leichtfertig und unter dem ersten Schock der Corona-Pandemie von den Arbeitnehmervertretern „durchgewunken“. Als dieser dann tatsächlich in Kraft getreten ist, wollte man diesen so schnell wie möglich wieder loswerden. In Spanien haben die Flugbegleiter von Ryanair etwa zehn Prozent weniger Lohn erhalten. Bei den Piloten wurden die Bezüge um 20 Prozent gekürzt. Die Problematik: Laut Gewerkschaft USO habe eine Sozialpartnervereinbarung gefehlt, so dass die Arbeitnehmervertreter juristisch dagegen vorgegangen sind. Der Fall ist vor dem Obersten Gerichtshof gelandet, der nun entschieden hat, dass die vom Arbeitgeber vorgenommen Kürzungen der Gehälter, die Streichung von vertraglich vereinbarten Bonuszahlungen sowie der Reduktion der arbeitsfreien Tage nach fünf Arbeitstagen, nichtig ist. Die Entscheidung kann erhebliche Folgen haben, denn bedingt dadurch, dass der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass

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Corona-Zeit: SWISS holt letztes Flugzeug aus Amman

Die Fluggesellschaft SWISS hat ihr letztes Flugzeug aus Amman abgeholt und wieder in Betrieb genommen. 25 Flugzeuge waren während der COVID-Zeit in Amman stationiert, nun konnte das letzte Flugzeug wieder in Betrieb genommen werden. Die Fluggesellschaft SWISS hatte in der COVID-Zeit zahlreiche Flugzeuge nach Amman verlegt, der Einbruch der Nachfrage begründete diesen Schritt. Nach mehr als drei Jahren konnte die Schweizer Fluggesellschaft nun ihr letztes Flugzeug aus Amman zurückholen und wieder in Betrieb nehmen. Es handelt sich um einen Airbus A320 mit der Immatrikulation „HB-IJO“. Dieser wurde am Sonntag aus Amman abgeholt und damit erstmals wieder in Betrieb genommen.

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Corona-Hilfen: Flughafen Salzburg blitzt vor dem VfGH ab

Der Salzburger Flughafen hat bis dato keine Corona-Hilfen erhalten. Es sieht auch nicht danach aus, dass noch etwas ausbezahlt wird, denn vor dem Verfassungsgerichtshof hat man eine Schlappe erlitten. Die umstrittenen Förderbedingungen, die von der damaligen Kurz-Regierung erfunden wurden, sehen vor, dass Unternehmen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, ausgeschlossen sind. Sowohl die Messe als auch der Flughafen Salzburg haben dagegen zunächst vor dem Handelsgericht Wien geklagt. Der Fall zog sich bis zum Verfassungsgerichtshof, der zu Ungunsten der Kläger entschieden hat. Anders ist es für den Grazer Flughafen ausgegangen, denn dieser obsiegte und bekommt nachträglich inklusive Zinsen immerhin 1,5 Millionen Euro zugesprochen. Grund für die stark abweichenden Entscheidungen dürfte sein, dass die Eigentümerstruktur anders ist.

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Urteil: Cofag muss 1,5 Millionen an den Flughafen Graz bezahlen

Der Grazer Flughafen hat seitens der Bundesregierung zunächst keine Coronahilfen bekommen. Dagegen ist man vor Gericht gezogen und obsiegte. Das mittlerweile rechtskräftige Urteil führt dazu, dass der Staat über die Cofag einen Millionen-Euro-Betrag nachzahlen muss. Zu Beginn der Corona-Pandemie lagerte die damalige Kurz-Bundesregierung die Bearbeitung von Anträgen für öffentlich zugesagte Unterstützungs- und Kostenersatzgeldern, die Unternehmern gewährt wurden bzw. werden sollten, an eine eigenes gegründete GmbH aus. Die Vorgehensweise wurde von der Opposition heftig kritisiert und mittlerweile wurde auch höchstrichterlich festgestellt, dass die gewählte Konstruktion, die dem Parlament fast keine Kontrollmöglichkeiten gewährte, verfassungswidrig ist. Im Bereich der Luftfahrt ist allgemein bekannt, dass die Kurz-Regierung der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines einen so genannten „nichtrückzahlbaren Zuschuss“ in der Höhe von 150 Millionen Euro gewährt hat. Damit sollten Einnahmenverluste kompensiert werden. Weiters gab es ein hohes Darlehen, das staatlich garantiert wurde. Dieses wurde seitens der AUA vollständig wieder zurückbezahlt. Austrian Airlines ist übrigens die einzige Fluggesellschaft, die seitens der österreichischen Regierung mit Geld versorgt wurde. Der Umstand, dass Level Europe, die ebenfalls ein heimisches Unternehmen war, leer ausgegangen ist, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Insolvenz angemeldet wurde. Weniger bekannt ist, dass auch Flughäfen im Rahmen verschiedener Programme, die über die Cofag aufgelegt wurden, Unterstützungen bekommen konnten. Allerdings gab es einen erheblichen Haken an der Sache, denn in den Förderbedingungen war vereinfacht festgehalten, dass Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, nichts bekommen dürfen. Einst waren alle österreichischen Verkehrsflughäfen in Bundes- und/oder Landesbesitz. An manchen Standorten haben sich auch Städte bzw. Stadtwerke beteiligt.

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Flughafen Ljubljana könnte 2023 die Millionenmarke knacken

Der Flughafen Ljubljana konnte letzten Donnerstag eine Weiterentwicklung in puncto Passagierzahlen verzeichnen. Der Flughafen konnte bisher 900.000 Passagiere abfertigen, wodurch der Airport langsam, aber sicher auf die Millionenmarke zuläuft. Der Flughafen Ljubljana konnte letzten Donnerstag folgende Weiterentwicklung verkünden: Der slowenische Flughafen konnte am besagten Tag die Zahl der 900.000 Passagiere knacken, wodurch die Millionenmarke an Passagieren langsam, aber sicher erreicht werden kann. Die Millionenmarke konnte zuletzt im Vor-Corona-Jahr 2019 erreicht werden, dieses Jahr könnte dieses Passagieraufkommen erneut erreicht werden. Die Prognose für den Jahresabschluss 2023 liegt bei 1,2 Millionen Fluggästen, wodurch der Flughafen Ljubljana erstmals seit 2019 die Millionenmarke knacken könnte. Das prognostizierte Passagieraufkommen liegt jedoch immer noch 30 beziehungsweise 34 Prozent unter den Niveaus der Jahre 2019 und 2018, wie das Portal Ex-Yu Aviation News verkündet.

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Luftverkehr: Kreditversicherer Coface sieht deutliche Branchenerholung

Der Kreditversicherer Coface kommt in einer aktuellen Analyse zum Schluss, dass sich die Luftverkehrsbranche auf dem besten Weg der Erholung befindet. Dies habe für einige andere Branchen einen regelrechten „Lokomotiveneffekt“. Allerdings sieht man angesichts hoher Energiekosten auch potentielle Risiken. „Die Erholung im Luftverkehr hat positive Auswirkungen auf den Verkehrssektor“, sagt Dagmar Koch, County Managerin von Coface Österreich und zitiert die jüngsten Coface-Branchenanalysen. Die Erholung zeigt sich besonders stark in Westeuropa, im Nahen Osten und in Japan. „Gründe dafür sind die Wiedereröffnung Chinas, der Erholung des Tourismus und die Auswirkungen bestimmter staatlicher Maßnahmen“, so Koch weiter. Die Gesamtrisiken bleiben jedoch aufgrund der hohen Energiekosten und der schleppenden weltweiten Nachfrage hoch. „Innerhalb des Verkehrssektors hat der Luftverkehr am stärksten unter der Pandemie gelitten. Daher erlebt er jetzt eine dynamischste Erholung“, unterstreicht die Coface-Managerin. Die allmähliche Wiederöffnung der Volkswirtschaften seit dem 2. Halbjahr 2021 hat die Landschaft maßgeblich verändert. Die Wiedereröffnung der Grenzen Chinas (Anfang 2023) und Japans (Ende 2022) sowie die Lockerung der Reisebedingungen für internationale Touristen (Frühjahr 2023) sind starke Stützen. Die Zahl der kommerziellen Flüge hat ebenfalls zugenommen und liegt nun über dem Niveau vor der Pandemie – auch wenn die Sitzplatzauslastung weiterhin niedriger ist. Der asiatisch-pazifische Raum verzeichnete im April 2023 einen Anstieg des gesamten Passagieraufkommens um 171 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – insbesondere wegen China. Trotz dieses starken Anstiegs bleibt die Nachfrage in der Region geringer als im Jahr 2019 (-18 Prozent im April 2023 gegenüber April 2019).  Mehr Neubestellungen bei Airbus und Boeing In Westeuropa und

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EuGH: Repatriierungsflüge sind keine Ersatzbeförderung

Zu Beginn der Corona-Pandemie haben viele Airlines ihre Flugbetriebe stark eingeschränkt bzw. sogar eingestellt. Zum Teil, weil seitens einiger Regierungen generelle Verbote angeordnet wurden, aber überwiegend hatte es wirtschaftliche Gründe. Der EuGH entschied nun, dass von Regierungen organisierte Repatriierungsflüge keine Ersatzbeförderung im Sinne der Fluggastrechteverordnung darstellen. Die österreichische Bundesregierung setzte im März 2020 besonders auf den Faktor Angst, um einschränkende Maßnahmen wie Lockdowns und Einreisesperren durchsetzen zu können. Der Flugverkehr kam nahezu vollständig zu Erliegen, denn nur wenige Carrier hielten die Passagierflüge von/nach Österreich aufrecht. Austrian Airlines, Lauda und Wizz Air sagten von/nach Österreich alle planmäßigen Flüge ab. Die Folge daraus: Tausende Fluggäste sind an den verschiedensten Orten der Welt gestrandet. Unter anderem aus diesem Grund wurden spezielle Rückholerflüge, die von Lauda, Austrian Airlines und Level Europe durchgeführt wurden, organisiert. Diese waren aber nicht kostenfrei, sondern die Betroffenen hatten einen Kostenbeitrag zu leisten. Dieser war auch nicht gerade billig, jedoch gab es kaum eine Alternative. Mit einem Fall hatte sich der Europäische Gerichtshof zu befassen. Die Vorgeschichte: Ein Ehepaar fliegt im März 2020 im Rahmen einer Pauschalreise von Wien nach Mauritius. Der Rückflug für den 20. März muss jedoch aufgrund der durch die österreichische Bundesregierung verhängten Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie annulliert werden. Eine alternative Beförderung scheidet aus, da der kommerzielle Flugverkehr nach Österreich generell eingestellt wurde. Das Reisebüro des Ehepaars verweist dieses schließlich auf einen von der Republik Österreich organisierten Repatriierungsflug. Die Fluggäste registrieren sich in der Folge auf der Homepage des Außenministeriums und werden nach Wien befördert,

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Ischgl-Causa: OGH bestätigt Vorinstanzen

Der Oberste Gerichtshof hat die vom Verbraucherschutzverein unterstützen Klagen auf Amtshaftung rund um die Vorfälle in Ischgl im Jahr 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie abgewiesen und die Urteile der vorherigen Instanzen bestätigt. Damit ist Peter Kolba so ganz und gar nicht zufrieden und sieht um Umstand, dass keine Vorabentscheidung beim EuGH an als Grund für die Einbringung einer Staatshaftungsklage. Der OGH berücksichtigt in seiner Veröffentlichung nicht, dass die Kläger sich auch auf die EU-Grundrechte-Charta berufen haben und dazu eine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig wäre, so Kolba. „Diese Abfuhr für Geschädigte aus 45 Nationen ist eine tiefe Enttäuschung für diese, die durch die Fehler der Behörden in Tirol zum Teil schwere Schäden erlitten haben. Das Urteil ist ein Freibrief für Behörden, die während einer Pandemie nunmehr jeden Unsinn machen können, der ihnen einfällt. Wir werden das Urteil, wenn es uns im Volltext vorliegt, genau analysieren und ziehen in Erwägung gegen die Republik Österreich nun mit einer Staatshaftungsklage vorzugehen“, erklärt VSV-Funktionär Peter Kolba in einer Aussendung.

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