Verschiedene Fluggesellschaften haben während der Corona-Pandemie die Gehälter ihrer Mitarbeiter gekürzt. In Spanien hat nun der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die von Ryanair gewählte Vorgehensweise rechtswidrig war.
In den EU-Staaten gab es verschiedene Modelle, die Unternehmen, die besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen waren, unterstützen sollten. In manchen Staaten gab es Kurzarbeit und vergleichbare Programme, in einigen wenigen überhaupt nichts vergleichbares. Doch egal wie man es auch immer bezeichnet hat: Die Betroffenen haben mitunter erheblich weniger Geld aufs Konto bekommen als bei normaler Arbeit.
Manche Unternehmen haben sich mit ihren Beschäftigten mehr oder weniger freiwillig auf gekürzte Bezüge geeinigt. Beispielsweise wurde bei Austrian Airlines ein so genannter Krisen-Kollektivvertrag abgeschlossen, der gekürzte Löhne und Gehälter für die Zeit nach der Kurzarbeit beinhaltet hat. Dieser wurde offenbar äußerst leichtfertig und unter dem ersten Schock der Corona-Pandemie von den Arbeitnehmervertretern „durchgewunken“. Als dieser dann tatsächlich in Kraft getreten ist, wollte man diesen so schnell wie möglich wieder loswerden.
In Spanien haben die Flugbegleiter von Ryanair etwa zehn Prozent weniger Lohn erhalten. Bei den Piloten wurden die Bezüge um 20 Prozent gekürzt. Die Problematik: Laut Gewerkschaft USO habe eine Sozialpartnervereinbarung gefehlt, so dass die Arbeitnehmervertreter juristisch dagegen vorgegangen sind. Der Fall ist vor dem Obersten Gerichtshof gelandet, der nun entschieden hat, dass die vom Arbeitgeber vorgenommen Kürzungen der Gehälter, die Streichung von vertraglich vereinbarten Bonuszahlungen sowie der Reduktion der arbeitsfreien Tage nach fünf Arbeitstagen, nichtig ist.
Die Entscheidung kann erhebliche Folgen haben, denn bedingt dadurch, dass der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass die „Sparmaßnahmen“ von Anfang an nichtig sind, stehen den fliegenden Ryanair-Mitarbeitern erhebliche Nachzahlungen zu. Diese will die Gewerkschaft USO nun im Nahmen ihrer Mitglieder einfordern und nötigenfalls neuerlich vor Gericht ziehen.
Es handelt sich nicht um das einzige Verfahren dieser Art, mit dem die spanische Justiz beschäftigt ist. Auch gegen die Konzernschwester Lauda, die in Palma de Mallorca eine Basis unterhält, klagt die Gewerkschaft. Es liegt aber noch kein höchstrichterliches Urteil vor, so dass abgewartet werden muss wie die spanische Justiz die Vorgehensweise bei der maltesischen Fluggesellschaft beurteilt.