Einreise

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Frankreich-Einreise: Booster-Impfung nach vier Monaten erforderlich

Personen, die nach Frankreich fliegen oder fahren wollen, müssen berücksichtigen, dass Geimpfte nach maximal vier Monaten eine Auffrischungsimpfung nachweisen müssen. Andernfalls gelten sie im Sinne der Einreiseregeln als nicht geimpft und müssen einen negativen Coronatest vorlegen. Frankreich akzeptiert zwei Stiche gegen Covid-19 nur noch vier Monate nach der zweiten Impfung. Danach benötigt man einen Booster oder aber man kann nicht mehr von den Einreiserleichterungen für Geimpfte profitieren. Von der Auffrischungspflicht ausgenommen sind momentan nur Kinder und Jugendliche. Frankreich anerkennt bei der Einreise generell sowohl PCR- als auch Antigen-Befunde. Die maximale Gültigkeitsdauer ist zu beachten. Zu beachten ist auch, dass Frankreich in vielen Bereichen des täglichen Lebens sowie im überregionalen Fernverkehr (Flüge, Busse, Züge und Schiffe) die 2G-Regel praktiziert. Kann man keinen gültigen 2G-Nachweis vorlegen, so ist man von der Beförderung ausgeschlossen. Kinder und Jugendliche bis maximal 15 Jahre dürfen weiterhin auch einen negativen Coronatest vorweisen.

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Österreich: Mückstein kündigt Umstellung der Einreisebestimmungen auf 3G an

Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte am Mittwoch an, dass ab „Mitte/Ende nächster Woche“ die Einreiseverordnung geändert wird. Die bislang praktizierte 2Gplus-Regel soll abgeschafft werden. „Wir werden die Einreisebestimmungen dahingehend gestalten, dass der 3G-Nachweis für die Einreise nach Österreich ausreichend ist. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Virusvariantengebiete“, erklärte Mückstein während einer Pressekonferenz. „Die EU legt die EU-Reisebestimmungen fest. Wenn man im Sommer beispielsweise nach Deutschland oder Griechenland reisen will, wird man weiterhin den grünen Pass brauchen, so der bis dahin überhaupt vorgesehen ist. Es kommt dann auf die Regelungen, die im jeweiligen Land gelten, an“. Ein genauer Termin für das Inkrafttreten der vom österreichischen Gesundheitsminister angekündigten Lockerungen bei der Einreise in die Alpenrepublik steht noch nicht fest. Das Regierungsmitglied kündigte an, dass die Novelle „Mitte/Ende nächster Woche“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll. Die momentane Fassung ist bis zum 28. Feber 2022 befristet, kann jedoch jederzeit von Wolfgang Mückstein novelliert oder verlängert werden. Derzeit sehen die momentan noch gültigen Einreiseregeln vor, dass – abgesehen von Ausnahmen – nur Personen, die drei Impfungen gegen Covid-19 nachweisen können, gänzlich von Auflagen befreit sind. Wer „nur“ genesen oder zweimal geimpft ist, muss zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser kann auch binnen 24 Stunden in Österreich nachgeholt werden. In diesem Fall muss man die Pre-Travel-Clearance ausfüllen. Transitreisende, also beispielsweise Personen, die an einem Flughafen umsteigen oder vom Airport auf direktem Weg ins Ausland weiterfahren, sind generell ausgenommen.

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Einreise: Schweden schafft Corona-Auflagen ab

Schweden hat am Mittwoch nicht nur fast alle Coronamaßnahmen abgeschafft, sondern auch die Einreiseregeln deutlich gelockert. Aus den Nachbarländern sowie aus EU- und EWR-Staaten kommend benötigt man keinerlei Nachweise oder Formulare mehr. Zuvor praktizierte das nordische Land die 3G-Regel. Diese gilt weiterhin, wenn man aus sogenannten Drittstaaten kommt. Beispielsweise aus Österreich, Deutschland und der Schweiz einreisend, benötigt man keinerlei Nachweise mehr. Das gilt sowohl für Geimpfte, Genesene als auch Ungeimpfte. Gegen Ende des Vorjahres verlangte Schweden kurzzeitig auch von Geimpften und Genesenen zusätzlich einen negativen Coronatest. Nach nur drei Wochen schaffte man diese Auflage wieder ab. Einer Regierungserklärung nach habe diese sich als unwirksam erwiesen.

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Für Geimpfte und Genesene: Portugal schafft Testpflicht ab

Seit Montag gelten für die Einreise nach Portugal vereinfachte Regeln. Diese bringen in erster Linie Geimpften und Genesenen Erleichterungen, denn die Testpflicht, die im Dezember 2021 eingeführt wurde, ist aufgehoben. Konkret bedeutet das, dass Personen, die die vollständige Impfung gegen Covid-19 nachweisen können, nun keinen negativen Coronatest vorlegen müssen. Das gilt auch für Genesene, deren Erkrankung maximal sechs Monate zurückliegt und dies durch die Vorlage des entsprechenden EU-Zertifikats belegbar ist. Für Ungeimpfte Reisende gibt es derzeit keine nennenswerten Erleichterungen. Diese unterliegen weiterhin der Testpflicht. Die Lockerungen für Geimpfte und Genesene gelten vorläufig nur dann, wenn man aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat, der von Portugal entsprechend eingestuft ist, kommt.

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Für Geimpfte: Australien öffnet sich ab 21.02.2022 vollständig

Zum 21. Feber 2022 will sich Australien wieder vollständig für den internationalen Tourismus öffnen. Bereits zuvor haben einzelne Bundesstaaten die Einreisebestimmungen deutlich gelockert. Laut Erklärung von Premierminister Scott Morrison will man sich nun komplett öffnen. Allerdings dürfen nur Personen, die mindestens zwei Impfungen gegen Covid-19 nachweisen können, nach Australien einreisen. Wenn man aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss man vorab eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hierzu müssen Nachweise wie ein ärztliches Attest in englischer Sprache vorgelegt werden. Morrison betonte im Zuge der Pressekonferenz auch, dass die Obergrenzen für internationale Ankünfte, die von einzelnen Bundesstaaten eigenständig festgelegt wurden, vorerst in Kraft bleiben. Es obliegt den Regionalregierungen diese aufzuheben oder die Quote zu erhöhen. Daher sollten sich Australien-Reisende zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen jenes Bundesstaats, in dem sie landen werden, informieren.

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Griechenland schafft Testpflicht für Genesene und Geimpfte ab

Seit Montag gelten für die Einreise nach Griechenland wieder einfachere Einreisebestimmungen. Die zusätzliche Testpflicht, die für Geimpfte und Genesene bestanden hat, wurde abgeschafft. Dies hat zur Folge, dass der 2G-Nachweis wieder ausreichend ist. Ungeimpfte Personen profitieren von der Lockerung nicht wirklich, denn diese müssen auch weiterhin einen negativen Testbefund vorlegen. Dabei werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltest-Ergebnisse akzeptiert. Griechenland hatte im Dezember 2021 aufgrund der Omikron-Variante eine zusätzliche Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene eingeführt. Man hoffte, dass man damit die Ausbreitung dieser Corona-Mutation eindämmen kann. Nun hat man sich von dieser Sonderregel wieder verabschiedet. Die aktuellen Einreisebestimmungen Griechenlands entsprechen weitgehend der Einigung, auf die sich der EU-Mitglieder festgelegt hatten. Angewandt werden diese aber nicht von allen Staaten, denn viele, darunter auch Österreich, scheren aus.

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Einreise: Marokko setzt auf 1G-plus

Am 7. Feber 2022 wird sich Marokko wieder für den internationalen Flugverkehr öffnen. Nun gab die Regierung die Einreiseregeln bekannt. Nur vollständig geimpfte Personen können unter zusätzlicher Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ohne Quarantäne einreisen. Marokko versteht derzeit unter „vollständig geimpft“ noch zwei Stiche. Allerdings kann es dazu kommen, dass auch eine Auffrischungsimpfung notwendig ist, wenn die zweite Dosis schon länger zurückliegt. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Hier gibt es die Besonderheit, dass ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zum Boarding des Flugzeugs gezählt wird. Vereinfacht gesagt: Es zählt der Zeitpunkt des Abflugs in Richtung Marokko und nicht der Moment der Einreisekontrolle. Zusätzlich müssen sich alle Passagiere, die auf dem Luftweg einreisen, verpflichtenden Antigen-Schnelltests unterziehen. Stichprobenartig sollen auch PCR-Abstriche genommen werden. Die Kosten für die Arrival-Tests werden von der Regierung getragen. Die Reisenden sollen über das Ergebnis, beispielsweise per SMS, informiert werden. Weiters weist Marokko die Fluggesellschaften an, dass diese das Vorhandensein der Dokumente (Impfungen und negativer PCR-Test) vor dem Einsteigen prüfen müssen. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, dürfen nur dann befördert werden, wenn sie entweder unter eine allgemeine Ausnahme oder aber eine Sondergenehmigung der Regierung fallen. Letztere ist bei den Behörden zu beantragen, jedoch muss man dafür triftige Gründe haben. Nach der Einreise kann die lokale Gesundheitsbehörde zu einem weiteren Coronatest auffordern. Dabei soll es sich um einen PCR-Test handeln, der beispielsweise im Hotel durch mobile Teams genommen wird. Auch diese

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Neuseeland öffnet sich stufenweise für den Tourismus

Neuseeland kündigt erstmals seit dem Beginn der Corona-Pandemie die Lockerung der Einreise- und Quarantänebestimmungen an. Es hängt allerdings vom Reisepass ab, ob man bereits ab Juli 2022 oder erst ab Oktober 2022 zu touristischen Zwecken einreisen darf. Ministerpräsidentin Jacinda Ardern kündigte an, dass Personen, die über eine Staatsbürgerschaft, die zur Einreise ohne Visum berechtigt, ab Juli 2022 wieder Urlaub in Neuseeland machen dürfen. Das betrifft beispielsweise Personen mit britischem oder australischem Reisepass. Allerdings wird man die 1G-Regel praktizieren. Ab Ende Feber 2022 lässt man eigene Staatsbürger, die sich derzeit in Australien aufhalten, wieder ohne Quarantäne einreisen. Voraussetzung ist, dass diese vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Mitte März 2022 sollen dann Staatsbürger folgen, die aus anderen Teilen der Welt kommen. Unter Umständen kann dennoch eine Quarantäne von sieben bis zehn Tagen abverlangt werden. Dies hängt in erster Linie vom aktuellen Infektionsgeschehen ab. Für den internationalen Tourismus will sich Neuseeland erst im Oktober 2022 öffnen. Man wird dann die 1G-Regel praktizieren. Es ist noch offen, ob man zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen muss oder nicht. Die Regierung verfolgte über eine lange Zeit hinweg die so genannte Null-Covid-Strategie. Anfangs hatte man damit Erfolg, jedoch gilt diese spätestens seit dem Auftreten der Delta-Variante als gescheitert.

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Kein Testpflicht bei Einreise: Auch Finnland lockert

In Finnland kommt es bei den Einreisebeschränkungen zu Lockerungen. Anfang Dezember wurde in Finnland im Zuge der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante die 2G-Plus-Regel für die Einreise eingeführt, mit welcher nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Negativtest in das Land einreisen durften. Wie es auf der finnischen Regierungswebsite heißt, bestehen ab sofort für die Einreise aus EU- und Schengenländern keine Einreisebeschränkungen mehr, es muss jedoch auf Forderung ein gültiges Reisedokument vorgelegt werden können. Derzeit hat das österreichische Außenministerium seinen Reisehinweis für Finnland noch nicht aktualisiert und gibt bisher die alte Regelung an, nach der Reisende aus besagten Gebieten einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis vorzulegen haben. Das berichtet das Touristikportal Reisevor9.

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Von wegen „einheitliche Reisegeln“ – Viele EU-Staaten kochen eigene Suppe

Viele Medien haben regelrecht gefeiert, dass ab 1. Feber 2022 das Reisen innerhalb der Europäischen Union wieder einfacher möglich sein wird. Allerdings ist die Einigung, die auf europäischer Ebene erzielt wurde, erneut ein regelrechter Murks, denn beispielsweise Österreich hat sie gar nicht übernommen. In der Coronakrise zeigte sich schon öfters, dass sich Regierungschefs und/oder Minister der EU-Mitglieder in Brüssel oder Straßburg auf einheitliche Regeln einigen. Kaum waren die Videokonferenz oder die Besprechung vor Ort beendet, verkündete man groß den Erfolg. Genau so machte es zuletzt auch Österreichs EU-Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). In einer OTS-Mitteilung feierte sie den Erfolg regelrecht. Doch sie machte offensichtlich die Rechnung nicht mit dem Wirt, sprich ihrem Ministerkollegen Wolfgang Mückstein (Grüne). Kurios, aber wahr: Österreich wirkte an einheitlichen Reisegeln für den EU-Raum mit und setzt sie selbst gar nicht um. Mückstein denkt gar nicht daran die Einreiseverordnung, die auf 2Gplus (geimpft plus PCR-Test, genesen plus PCR-Test oder dreimal geimpft) zu lockern. Das Gesundheitsministerium bezog auf mehrfache Nachfrage, ob Österreich die EU-Regeln übernimmt und falls nein warum, keine Stellung. Es ist mittlerweile üblich, dass sich dieses Ministerium zu „unangenehmen Dingen“ überhaupt nicht äußert. Von Reisenden kann und muss man verlangen, dass diese sich selbst im Vorfeld über die Voraussetzungen für die jeweilige Einreise informieren. „Hab ich nicht gewusst“ kann in Ländern, die visumspflichtig sind, nicht dazu führen, dass man dennoch einreisen darf. Schafft man es überhaupt ins Flugzeug, folgt in der Regel die Zurückweisung und die Airline muss die Person wieder zurückbefördern. Selbstverständlich gibt es dafür dann

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