Einreise

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Mauritius: Einreise ohne Quarantäne nur für Geboosterte

Der Inselstaat Mauritius verschärft mit Wirksamkeit zum 19. Februar 2022 die Einreisbestimmungen. Ab diesem Tag gelten nur noch Personen, die eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 nachweisen können, als vollständig geimpft. Konkret bedeutet das, dass bei allen Impfstoffen, ausgenommen Johnson&Johnson, drei Stiche notwendig sind. Beim genannten Vakzin gilt eine Nachimpfung als Auffrischung. Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die letzte für die Einreise notwendige Spritze muss mindestens 14 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Zusätzlich müssen Einreisende einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Nur so kann man der ansonsten üblichen Hotel-Quarantäne entgehen. Eine Ausnahme gibt es für Genesene: Bei diesen reicht unter bestimmten Umständen auch der Nachweis einer Impfung als Auffrischung aus. Personen, die nicht oder unvollständig gegen Covid-19 geimpft sind, müssen eine 14-tägige Hotelquarantäne auf eigene Kosten antreten. Weiters ist der Nachweis einer Krankenversicherung, die Erkrankungen an Covid-19 auf dem Gebiet von Mauritius abdeckt, dann obligatorisch.

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Australien: Queensland schafft Einreise-Quarantäne ab

Der australische Bundesstaat Queensland will sich mit Wirksamkeit zum 22. Jänner 2022 wieder vollständig für internationale Einreisen öffnen. Ins Land lassen will man allerdings ausschließlich Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind. Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt des Besteigens des Flugzeugs nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorzulegen. Stichprobenartig sollen bei der Ankunft Antigen-Schnelltests vorgenommen werden. Allenfalls sollen ankommende Reisende innerhalb von 24 Stunden nach der Landung einen solchen in Australien absolvieren. Die bislang übliche Quarantäne entfällt. Ohne den Nachweis der vollständigen Impfung gegen Covid-19 soll die Einreise verweigert werden. Der Bundesstaat Queensland gilt bei Touristen nicht zuletzt aufgrund des Great Barrier Reef als besonders beliebt.

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Einreise: Schweden schafft Testpflicht ab

Die schwedische Regierung hat die Einreisebestimmungen geändert und verzichtet künftig auf die Vorlage negativer Coronatests. Diese Regelung wurde am 28. Dezember 2022 aufgrund der Omikron-Corona-Variante eingeführt. Nun hat man in Schweden offenbar festgestellt, dass die Vorgabe wenig effektiv war, denn mittlerweile ist diese Mutation auch in diesem nordischen Land dominierend. Die Regierung begründet die Abschaffung der Vorlagepflicht negativer Coronatests damit, dass dies nicht mehr angemessen sein soll. „Reisende gelten nicht mehr als besonders relevant, die Verbreitung von Omicron in Schweden zu beeinflussen“, teilte die Regierung Schwedens mit.

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Ab 22.01.2022: Schweiz vereinfacht Einreiseregeln

Mit Wirksamkeit zum 22. Feber 2022 ändert die Schweiz ihre Einreisebestimmungen. Künftig müssen Geimpfte und Genesene keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen. Ungeimpfte müssen dies weiterhin, jedoch wird der zweite Test, der bislang nach der Einreise vorzunehmen ist, abgeschafft. Die Gültigkeit der Impfzertifikate wird von 365 Tagen auf 270 Tage reduziert. Hintergrund ist, dass die Europäische Union diese Maßnahme für ihre Mitglieder empfohlen hat. Die Eidgenossenschaft will sicherstellen, dass die EU-Mitglieder die in der Schweiz ausgestellten Impfnachweise auch weiterhin anerkennen. Allerdings gilt es darauf hinzuweisen, dass mittlerweile ein regelrechter Flickenteppich herrscht, im Rahmen nationaler Alleingänge haben Staaten wie Österreich die Gültigkeit an Auffrischungen geknüpft. In nachstehender Grafik sind die neuen Bestimmungen, die am 22. Jänner 2022 in Kraft treten werden, vereinfacht dargestellt:

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Ab Montag: Mückstein streicht Virusvariantengebiete aus den Einreiseregeln

Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) lockert mit Wirksamkeit zum 24. Jänner 2022 die Einreiseverordnung, indem die derzeit 14 Virusvariantengebiete entfernt werden. Dies hat zur Folge, dass nun aus allen Staaten kommend die so genannte 2G-plus-Regel gilt. Vor einigen Wochen setzte das Gesundheitsministerium nach und nach insgesamt 14 Staaten auf die Liste der Virusvariantengebiete. Dies hatte zur Folge, dass nur Personen, die drei Impfungen und einen negativen PCR-Test vorweisen konnten, der Quarantäne entgehen können. Noch bis Sonntag müssen alle anderen eine zehntägige Absonderung, aus der man sich nach fünf Tagen freitesten kann, antreten. Ab Montag, 24. Jänner 2022, gibt es zumindest vorläufig keine Virusvariantengebiete mehr. Für die „normale Einreise“ bedeutet das konkret, dass ohne Quarantäne nur mit Genesungs- oder Impfnachweis sowie einem negativem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, eingereist werden darf. Ausnahme: Personen, die dreimal geimpft sind, benötigen keinen zusätzlichen PCR-Test. Die Ausnahmen, beispielsweise für Schwangere, Kinder und Transitreisende, bleiben unverändert bestehen. Unverändert bleibt, dass die PCR-Testung in Österreich binnen 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden kann. In diesem Fall muss die so genannte Pre-Travel-Clearance ausgefüllt und auf Verlangen des Bundesheers, das im Auftrag der jeweiligen lokalen Gesundheitsbehörde die Kontrollen durchführt, vorgezeigt werden. Grundsätzlich werden sämtliche Coronadokumente (z.B. EU-Impfzertifikat) sowohl auf Papier als auch in digitaler Form auf dem Smartphone akzeptiert. Mit der 12. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung, die am Mittwochabend im Bundesgesetzblatt publiziert wurde, gelten nun das Vereinigte Königreich, Norwegen, Dänemark, die Niederlande sowie zehn Staaten auf dem afrikanischen Kontinent nicht mehr als Virusvariantengebiete. Wie bereits

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Deutschland verkürzt Genesenenstatus auf 90 Tage

Der Genesenenstatus ist in Deutschland auf drei Monate verkürzt worden – das Gesundheitsministerium begründet das mit der neuen Virusvariante Omikron. Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man vor allem mit der Delta-Variante umgehen musste. Diese Neueinstufung hat gravierende Auswirkungen auf die Einreise aus sogenannten Hochrisikogebieten und damit auch auf die Einreise aus Österreich: Denn wenn eine Corona-Erkrankung länger als 90 Tage zurückliegt, gilt man nunmehr nicht mehr als genesen und muss eine Quarantäne antreten. Zweimal geimpfte Menschen dürfen demgegenüber bis zu neun Monate nach der zweiten Dosis auflagenfrei einreisen. Konkret wird der reine Genesenen-Status jetzt anerkannt, wenn erstens der positive Test, mit dem die Erkrankungen festgestellt wurde, mindestens 28 Tage zurückliegt und wenn zweitens die Erkrankung nicht länger als 90 Tage in der Vergangenheit liegt. „Netto“ würde der Genesenenstatus damit für gut zwei Monate gelten, wie fvw.de berichtet.

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Einreisebestimmungen: Israel stellt neue Info-Page ins Web

Israel hat sich am 9. Jänner 2022 wieder für Touristen geöffnet. Es gelten jedoch strenge Einreisebestimmungen, über die nun auf einer neuen Homepage, die die Behörden ins Netz gestellt haben, informiert wird. Unter https://israelsafe.com/ wird nun umfangreich über die Voraussetzungen, die man für einen Aufenthalt in Israel erfüllen muss, informiert. Weiters ist hier so ziemlich alles zu finden, das man über lokale Sicherheitsmaßnahmen wissen sollte. Laut Erklärung des Tourismusverbands soll die Website laufend aktualisiert werden, so dass Reisende sich aus erster Hand informieren können. Da Israel je nach aktuellem Aufenthaltsort unterschiedliche Einreisebestimmungen praktiziert, ist es äußerst ratsam sich rechtzeitig vor dem Abflug zu informieren und alle notwendigen Dokumente zu erlangen.

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Slowenien ändert Quarantäne-Regeln bei Einreise

In Slowenien gelten seit heute veränderte Einreisebestimmungen. Die häusliche Quarantäne darf, wenn sie bei der Einreise verordnet wird, nicht mehr vorzeitig abgebrochen werden, geht aus der jüngsten Verordnung hervor. Bisher konnte die siebentägige Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden. Die Einreise in das Nachbarland ohne darauffolgende Quarantäne ist bei der Erfüllung der 3-G-Regel möglich. Diese Bestimmungen bleiben gleich wie bisher. So darf ein negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein, der Antigen-Test hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Auch die Regeln für Geimpfte und Genesene bleiben unverändert. Das berichtet der ORF.

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Air Astana nimmt Flüge ab Almaty wieder auf

Der Ausnahmezustand in Kasachstan hat den Betrieb der Air Astana Group beeinträchtigt. Zwischen dem 5. und dem 12. Januar 2022 mussten insgesamt 178 internationale sowie 621 innerkasachische Flüge von Air Astana und FlyArystan gestrichen werden. Nachdem der Flugverkehr in Nur-Sultan und an anderen kasachischen Flughäfen bereits am 7. Jänner 2022 wieder aufgenommen werden konnte, finden seit gestern auch Flüge ab und nach Almaty statt. Seit der Wiederaufnahme des internationalen Flugbetriebs konnten schon mehr als 7.500 Passagiere in ihre Heimatländer zurückkehren: auf Linienflügen nach Istanbul, Antalya, Dubai, Schardscha, Kiew, Moskau, Omsk, Nowosibirsk, Sankt Petersburg, Frankfurt, Taschkent und Kutaissi sowie mit Sonderflügen von den Malediven, Phuket, Colombo, Antalya, Tiflis, Baku und Goa, so der Carrier. Neue Regeln zur Einreise nach Kasachstan Ab morgen gelten neue Regeln zur Einreise in die Republik Kasachstan. Demnach müssen sowohl ungeimpfte als auch geimpfte Fluggäste einen negativen PCR-Test vorweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nach Kasachstan nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss das PCR-Testergebnis in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorliegen. Für Kinder, die jünger als fünf Jahre sind, gelten diese Regeln nicht. Wie auch bisher werden diese neu erlassenen Bestimmungen von den jeweiligen Airlines vorab überprüft. Air Astana betont in diesem Zusammenhang: „Fluggästen, die keinen negativen PCR-Test vorweisen können, wird der Zutritt ins Flugzeug verweigert.“

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Ab April 2022: Thailand führt Einreisegebühr für Urlauber ein

Das bei europäischen Urlaubern durchaus beliebte Thailand will ab April 2022 von Touristen eine Einreisegebühr verlangen. Diese wird zusätzlich zu eventuellen Kosten für ein Visum, sofern erforderlich, zu berappen sein. Interessant ist aber die Form wie Thailand die neue Einreisesteuer kassieren will. Flug- und Fährgesellschaften müssen diese im Zuge des Ticketverkaufs einheben und somit in den Endpreis einkalkulieren. Das hat zur Folge, dass für die Urlauber kein zusätzlicher Aufwand entstehen soll. Die Höhe wird rund acht Euro (300 Baht) betragen. Derzeit ist noch nicht geklärt wie mit Personen, die ihre Reisen bzw. Flüge bereits vor dem Beschluss gebucht haben, vorgegangen wird. Nähere Informationen sollen in den nächsten Wochen kommuniziert werden. Thailand will mit den Einnahmen aus dem „Eintrittsgeld“ die Versicherung für ausländische Urlauber finanzieren und nachhaltige Tourismusprojekte fördern.

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