Einreise

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Malta: Zwei Impfungen gelten nur noch drei Monate

Die Republik Malta verschärft mit Wirksamkeit zum 17. Januar 2022 die Einreisebestimmungen. Ab diesem Tag sind Impfnachweise, die “nur” zwei Dosen aufweisen, nur noch drei Monate gültig. Anschließend muss eine Auffrischung nachgewiesen werden. Andernfalls blüht eine 14-tägige Quarantäne. Für Urlauber bedeutet das konkret, dass aus EU-Staaten kommend eine Dosis Johnson&Johnson bzw. zwei anderer Vakzine nur noch drei Monate zur quarantänefreien Einreise – aus der Red Zone kommend – berechtigen werden. Hat man drei Impfungen verabreicht bekommen, so gilt der “grüne Pass” neun Monate ab dem letzten Stich. Zu beachten ist weiters, dass Malta viele Nicht-EU-Staaten in der so genannten “Dark Red List” führt. Aus diesen Ländern kommend ist eine Genehmigung für die Einreise zu beantragen und anschließend muss eine Quarantäne angetreten werden. Aus den “Red-List-Staaten” kann eine Absonderung blühen, wenn man nicht vollständig geimpft ist. Diese ist – wenn keine Heimquarantäne am Wohnsitz möglich ist – kostenpflichtig und teuer in speziellen Quarantänehotels zu verbringen. Maltas Gesundheitsminister Chris Fearne begründet die jüngste Verschärfung unter anderem mit der Omikron-Variante. Im kleinsten Mitglied der Europäischen Union sind die ersten Fälle aufgetreten. Lokale Medien spekulieren ohne nähere Beweise zu nennen, dass diese möglicherweise durch Kleinkinder, die von allen Impf- und Testpflichten ausgenommen sind, eingeschleppt worden sein könnten.

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Österreich erklärt vier Länder zu Virusvariantengebieten

Gestern wurden die Einreiseregeln in Österreich aufgrund der neuen Omikron-Variante für einige Länder erheblich verschärft. Dem Tourismus kommt man mit einer Ausnahme etwas entgegen. Die neue CoV-Variante ist auch in Österreich angekommen und sorgt hierzulande ordentlich für Wirbel. In anderen Teilen der Welt kann die Ausbreitung der – so scheint es – noch infektiöseren Variante schier nicht mehr gestoppt werden – Großbritannien registrierte gestern erstmals über 100.000 Neuinfektionen. Die österreichische Regierung hat deswegen in einer Pressekonferenz erneut Verschärfungen verkündet: Die Länder Großbritannien, Norwegen, Dänemark und die Niederlande werden mit Wirkung 25. Dezember zu Virusvariantengebieten erklärt, womit grundsätzlich zwingend eine Quarantäne von zehn Tagen notwendig wird. Diese Maßnahme trifft die Reise- und Tourismusbranche zu Jahresende ziemlich hart. Eine Ausnahme von der Regel: Dreifach Geimpfte mit gültigem PCR-Test.

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Salzburg und Innsbruck vor Desaster: Mückstein packt die Virusvarianten-Keule aus

Nach Deutschland beabsichtigt auch die österreichische Regierung dem Vereinigten Königreich mal wieder die Einstufung „Virusvariantengebiet“ aufzustempeln. In der Alpenrepublik sind mit dieser Negativ-Auszeichnung zwar keine Beförderungsverbote verbunden, jedoch gelten besondere Einreisebestimmungen, die sich besonders für die Flughäfen Innsbruck und Salzburg nachteilig auswirken können. Doch damit nicht genug, denn auch Dänemark, Norwegen und die Niederlande sollen als Virusvariantengebiete eingestuft werden. Aus diesen Staaten sowie dem Vereinigten Königreich kommen traditionell besonders viele Wintersportler nach Österreich, um hier ihren Schi- oder Snowboard-Urlaub zu verbringen. Die Einstufung als Virusvariantengebiet hätte zur Folge, dass die ausländischen Gäste mindestens fünf Tage in Quarantäne müssen und sich dann „freitesten“ können. Das stellt nicht nur die Flughäfen, sondern auch die Beherbergungsbetriebe vor Probleme, denn eine so genannte „häusliche Selbstisolation“ ist bei Urlaubern schlichtweg nicht möglich. In Beherbergungsbetrieben dürfen Personen in Quarantäne und normale Urlauber nicht miteinander vermischt werden. Sofern keine „Quarantänehotels“ geschaffen werden, dürften die ausländischen Gäste ihr Zimmer nicht verlassen. Lediglich der Gang zu einer Teststation wäre bedenkenlos zulässig. Urlauber müssten Tests selbst bezahlen Die Einreiseverordnung sieht aber auch vor, dass die Kosten für Testungen aller Art selbst zu tragen sind. Die Teilnahme an den Gratis-Tests, die von den Bundesländern, Apotheken und privaten Anbietern durchgeführt werden, ist im Regelfall an eine gültige österreichische Sozialversicherungsnummer (sprich E-Card) geknüpft. Lediglich die Stadt Wien bietet auch Personen ohne österreichische Krankenversicherung bedingungslos kostenfreie PCR-Testungen und übrigens auch Impfungen gegen Covid-19 an. Außerhalb der Hauptstadt herrscht ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen. Landeverbote sind mit der Einstufung als Virusvariantengebiet nur dann verbunden, wenn Gesundheitsminister

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Einreise nach Thailand wird wieder erschwert

Thailand hat wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus die Einreiseregeln zumindest vorübergehend wieder verschärft. Das quarantänefreie „Test&Go“-Modell, wonach vollständig geimpfte Reisende seit November bei der Einreise nur noch einen PCR-Test machen und dann eine Nacht in ihrem Hotel auf das Ergebnis warten müssen, werde ab sofort für zwei Wochen ausgesetzt, so der ORF. Reisende, die sich bereits unter dem „Test&Go“-Modell für die Einreise registriert haben, würden von den neuen Regeln ausgenommen und dürften wie geplant nach Thailand reisen. Neue Registrierungen würden aber vorerst nicht mehr angenommen. Wer trotzdem kommen wolle, müsse sieben oder zehn Tage in Quarantäne – je nach Herkunftsland und Impfstatus. Die Lage soll nach den Feiertagen am 4. Jänner neu bewertet werden. Das bereits seit Juli laufende Sandbox-Modell auf der größten Insel Phuket, bei dem vollständig geimpfte Reisende unter bestimmten Auflagen quarantänefrei Ferien machen können, soll hingegen weitergehen.

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Brasilien verschärft Einreisebestimmungen

Brasilien lässt ab sofort nur noch gegen das Coronavirus geimpfte und von einer Infektion genesene Menschen ins Land. Darüber hinaus sei zusätzlich ein negativer Test vorzulegen, wie der ORF berichtet. Demnach müsse der Impfnachweis vor dem Einsteigen bei der zuständigen Fluggesellschaft vorgezeigt werden. Damit folgt die Regierung, die eine solche Einreisebedingung zunächst abgelehnt hatte, einer Entscheidung des Obersten Gerichts in Brasília. Die Gesundheitsüberwachungsbehörde Anvisa hatte die Maßnahme ebenfalls empfohlen. In Brasilien, das im Jänner mit der Impfkampagne begonnen hatte, haben sich nach offiziellen Angaben mehr als 22 Millionen der 210 Millionen Landesbewohner mit dem Coronavirus infiziert.

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Einreise nach Österreich: Wer einen PCR braucht und wer nicht

Seit Mitternacht gelten in Österreich verschärfte Einreisebestimmungen. Insbesondere Geimpfte müssen nun einiges beachten, um nicht vermeidbar in Quarantäne gesteckt zu werden. Der Grundsatz, dass zwei Impfungen ausreichen, um als „vollständig geimpft“ zu gelten, ist gefallen. Das von Wolfang Mückstein (Grüne) geleitete Gesundheitsministerium erklärte gegenüber Aviation.Direct, dass nur Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ohne die zusätzliche PCR-Testung einreisen können. Die PCR-Testung muss aber nicht zwingend im Ausland vorgenommen werden, sondern alternativ können die kostenlosen Angebote in Österreich binnen 48 Stunden in Anspruch genommen werden. Zum einfacheren Verständnis werden hier nun fiktive Fallbeispiele dargestellt: 1. Person, die dreimal geimpft ist In diesem Fall hat man die so genannte Auffrischungsimpfung bereits erhalten und benötigt für die Einreise keinen zusätzlichen PCR-Test. Auch ist keine Quarantäne anzutreten. Die so genannte Pre-Travel-Clearance muss nicht ausgefüllt werden. Achtung! Kommt man aus so genannten Virusvariantengebieten dann gelten abweichende Bestimmungen. 2. Person, die mit Johnson&Johnson geimpft wurde und dann mit Moderna oder Pfizer aufgefrischt wurde In diesem Fall gelten die selben Regeln wie für dreimal geimpfte Personen (siehe Punkt 1). 3. Person, die zweimal geimpft wurde Abgesehen vom in Punkt 2 dargestellten Sonderfall benötigt man zusätzlich zum Impfnachweis einen negativen PCR-Test. Kann dieser nicht vorgelegt werden oder will man sich in Österreich testen lassen, so muss man die so genannte Pre-Travel-Clearance ausfüllen. Die PCR-Testung ist dann innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise vorzunehmen. Man befindet sich bis zum Vorliegen des Befunds in Quarantäne. Achtung! Kommt man aus so genannten Virusvariantengebieten dann gelten abweichende Bestimmungen. 4. Genesener

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Ab Montag: Mückstein verschärft Österreichs Einreiseverordnung

Bereits ab Montag, 20. Dezember 2021 verschärft Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Einreiseverordnung. Künftig gilt 2G, wobei ohne Nachweis einer Auffrischungsimpfung zusätzlich ein negativer PCR-Test vorzulegen ist. Ausnahmen gibt es für Schüler und Pendler. Konkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.  Ausgenommen von dem Erfordernis eines 2G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Eine weitere Ausnahme gilt für Personen im schulpflichtigen Alter, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: Diese Personengruppe darf mit dem Ninja-Pass oder einem Äquivalent einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind ebenso ausgenommen, müssen aber wie ihre erwachsene Begleitperson in Quarantäne bzw. sich registrieren. Können weder Impfung noch Genesung nachgewiesen werden, so ist unmittelbar nach der Einreise eine Quarantäne anzutreten. Das gilt laut Gesundheitsministerium für sämtliche Personen, die in Österreich leben oder hier beispielsweise Urlaub machen wollen. Die Absonderung dauert zehn Tage, wobei Freitesten mittels PCR ab dem fünften Tag möglich bleibt. Die PTC ist in diesem Fall auszufüllen. „Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große

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Frankreich erlaubt Einreise aus Großbritannien nur aus wichtigem Grund

Frankreich schränkt die Einreise aus Großbritannien wegen der dort grassierenden Omikron-Variante des Coronavirus stark ein. Die Einreise aus sowie die Ausreise nach Großbritannien ist ab Samstag, 0.00 Uhr, nur noch aus zwingenden übergeordneten Gründen möglich, wie der ORF berichtet. Touristische oder berufliche Gründe gehören nicht dazu. Sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte müssen sich vor einer Reise von Großbritannien nach Frankreich registrieren, einen PCR- oder Schnelltest machen und sich nach der Ankunft in Frankreich an einem Ort ihrer Wahl in Quarantäne begeben. Diese können sie nach einem negativen Test nach 48 Stunden verlassen. Der Premierminister kündigte die Einrichtung von Kontrollen zur Überwachung der Maßnahmen an. Menschen, die eine Reise nach Großbritannien geplant haben, wurden aufgerufen, diese zu verschieben. Französische Staatsangehörige und Familienmitglieder können unter Beachtung der Anmelde-, Test- und Quarantäneregeln jederzeit zurückkehren.

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UK verschärft erneut: Comeback der „doppelten Testung“

Das Vereinigte Königreich verschärft die Einreisebestimmungen erneut und führt die „doppelte Testung“ wieder ein. Konkret bedeutet das, dass auch Geimpfte und Genesene bei der Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Anschließend muss man sich in Quarantäne begeben und sich zwei Tage nach der Einreise einem weiteren PCR-Test unterziehen. Sollte dieser negativ ausfallen, endet die Absonderung sofort. Diese Vorgehensweise gilt für alle – auch für Geimpfte und Genesene. Gesundheitsminister Sajid Javid begründet die neuerliche Verschärfung mit der Omikron-Variante. Bei Urlaubern und Passagieren kommen die neuen Regeln, insbesondere deshalb, weil auch Geimpfte und Genesene betroffen sind, gar nicht gut an. Airlines und Reiseveranstalter können bereits erhebliche Buchungsrückgänge verzeichnen und sind mit Storno- und Umbuchungsanfragen konfrontiert. Im Vereinigten Königreich sind PCR-Tests im direkten Vergleich mit anderen europäischen Staaten exorbitant teuer und müssen selbst bezahlt werden. Im Einreiseformular muss der Buchungscode des zweiten Tests bereits eingetragen werden. Die meisten Institutionen verlangen die Vorauszahlung gleich bei der Terminreservierung.

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Norwegen führt Testpflicht an der Grenze ein

Norwegen verschärft aufgrund der Omikron-Corona-Variante die Einreisebestimmungen. Seit Freitag muss man sich an den Grenzübergängen einer verpflichtenden Testung unterziehen und zwar völlig unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist oder nicht. Noch sind nicht an allen Grenzübergängen entsprechende Teststationen aufgebaut. Wo diese noch nicht vorhanden sind, muss man binnen 24 Stunden zumindest einen Antigen-Schnelltest in Norwegen vornehmen lassen. Ausnahmen gibt es nur für Bus- und Lastkraftwagenfahrer, Pendler und fliegendes Personal von Fluggesellschaften. Innerhalb Norwegens werden die Coronamaßnahmen wieder verschärft. Hintergrund ist laut Gesundheitsministerin Ingvild Kjerkol, dass die Zahlen in den letzten Wochen stark gestiegen sind. Auch will man wegen der Omikron-Variante weitere Daten sammeln und im Bedarfsfall entsprechend reagieren.

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