Einreise

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Deutschland wirft wieder Virusvarianten-Keule um sich

Die deutsche Bundesregierung hat acht afrikanische Staaten zu so genannten Virusvariantengebieten erklärt. Das bedeutet, dass ein defacto-Beförderungsverbot, von dem nur deutsche Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltstitel oder Wohnsitz in Deutschland ausgenommen sind. Für Südafrika wurde bereits Ende der vergangenen Woche diese Maßnahme ausgesprochen. Nun kommen Namibia, Simbabwe, Botsuana, Mosambik, Eswatini, Malawi und Lesotho. Für manche genannte Staaten ist der Bann eher von symbolischer Bedeutung, weil es ohnehin keine Nonstop-Flugverbindungen gibt. Sehrwohl betroffen ist aber die kommerzielle Business Aviation. Umsteiger sind vom Bann nicht erfasst, da sich das defacto-Beförderungsverbot nur auf Nonstop-Flüge bezieht. Von den Airlines wird das aber äußerst unterschiedlich interpretiert, denn manche befördern Umsteiger anstandslos, andere nehmen auch diese nicht mit, sofern diese nicht deutsche Staatsbürger sind oder unter sonstige Ausnahmen fallen. Südafrika hat auf internationaler Ebene erhebliche Kritik an den erlassenen Maßnahmen ausgesprochen. Man fühle sich diskriminiert, weil man im Gegensatz zu anderen Staaten in hohem Umfang sequenziere und mit der Entdeckung der Mutation transparent umgegangen ist. Im Gegensatz zur Einigung, die auf dem G20-Gipfel erzielt wurde, werde man für die Meldung nun international bestraft, worunter die Wirtschaft Südafrikas besonders stark zu leiden habe.

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Hongkong sperrt viele Europäer aus

Die chinesische Sonderverwaltungszone Hongkong untersagt ab 2. Dezember 2021 Personen, die sich in den letzten 21 Tagen in Deutschland, Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Tschechien, Dänemark, Israel oder Italien aufgehalten haben die Einreise. Lediglich vollständig geimpfte Einwohner dürfen weiterhin Hongkong betreten. Diese müssen sich aber sieben Tage in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung absondern und sich anschließend auf eigene Kosten in eine zweiwöchige Hotelquarantäne begegeben. Die Kosten für regelmäßige PCR-Testungen sind ebenfalls selbst zu tragen. Ausländer, die sich in den oben genannten Staaten aufgehalten haben, dürfen grundsätzlich nicht einreisen, wobei es wenige Ausnahmen, für die vorab eine Sondergenehmigung einzuholen ist, gibt. Diese befreit jedoch nicht von der Quarantäne. Personen mit Wohnsitz oder letztem Aufenthaltsort in Angola, Äthiopien, Nigeria und Sambia ist die Einreise nach Hongkong nun generell untersagt. Die Regierung der Sonderverwaltungszone will dadurch die Einschleppung und Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus vermeiden.

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Spanien: Nur geimpfte UK-Bürger dürfen einreisen

Mit Wirksamkeit zum 1. Dezember 2021 schränkt Spanien die Einreise von aus dem Vereinigten Königreich kommenden Personen ein. Nur noch Passagiere, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, dürfen von UK aus einreisen. Bislang akzeptierte Spanien auch das Vorweisen negativer PCR-Befunde, die nicht älter als 72 Stunden sein durften. In erster Linie sind Staatsbürger und Einwohner des Vereinigten Königreichs betroffen, jedoch gilt die Anordnung auch für EU-Bürger, die von UK aus nach Spanien reisen. Ausnahme: Bloßer Umstieg ohne Verlassen des Terminals. Die Omikron-Corona-Mutation macht die europäischen Regierungen zunehmend nervös. Einreisebestimmungen werden wieder verschärft. In den Niederlanden mussten Passagiere zweier Flüge aus dem südlichen Afrika, die vor dem Bann gelandet sind, länger auf das Aussteigen warten. Insgesamt 61 Personen wurden positiv auf das Coronavirus getestet und in einem Hotel nahe des Flughafens Schiphol abgesondert. Kurz darauf folgten weitere Maßnahmen anderer Regierungen.

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Omikron: Einreisebestimmungen verschärfen sich wieder

Die neue Omikron-Corona-Variante führt dazu, dass äußerst kurzfristige Änderungen im Bereich der Einreisebestimmungen erlassen werden. Immer mehr europäische Staaten bannen Passagierverbindungen aus Staaten im Süden des afrikanischen Kontinents und erlassen zusätzlich harte Einreisebestimmungen. Das Vereinigte Königreich lässt nun niemanden mehr ohne Quarantäne einreisen. Sofern man nicht zufällig aus Südafrika oder dessen Nachbarstaaten kommt, muss man nun am zweiten Tag der Einreise einen kostenpflichtigen PCR-Test absolvieren. Bis das Ergebnis vorliegt ist man unter Quarantäne, die dann mit einem negativen Befund sofort beendet ist. Das gilt ausdrücklich auch für Geimpfte und Genesene. Für die Staaten im Süden Afrikas gilt wieder Hotelquarantäne. Schweiz: Quarantäne auch für europäische Staaten Die Schweiz zieht nun ebenfalls strenge Einreisebestimmungen auf. Dabei ist auffällig, dass diese sich offensichtlich am Bekanntwerden von Omikron-Fällen orientieren. Hat man sich zuvor in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, in Tschechien, Ägypten oder Malawai aufgehalten, so ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Für die Staaten rund um Südafrika gilt ein defacto-Beförderungsverbot. Dazu die Fluggesellschaft Swiss in einer Aussendung: “Swiss unterstützt die weltweiten Bemühungen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren. Aus diesem Grund wird Swiss den Entscheid der Bundesbehörden umsetzen und bis auf weiteres von Südafrika in die Schweiz lediglich Fluggäste mit Schweizer und Liechtensteiner Staatsbürgerschaft oder entsprechender Schweizer oder Liechtensteiner Aufenthaltsbewilligung transportieren. Diese müssen bei der Einreise außerdem ein negatives COVID-Testresultat vorweisen können. Voraussetzung ist die behördliche Genehmigung der Rückflüge. Swiss respektiert den Entscheid der Bundesbehörden und setzt die Massnahmen entsprechend um. Swiss weist jedoch darauf hin, dass aufgrund von Erfahrungen der vergangenen Monate Flugverbote

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Philippinen lassen Österreicher nicht einreisen

Nach fast zwei Jahren öffnen die Philippinen vom 1. Dezember an vorübergehend ihre Grenzen für Touristen aus bestimmten Ländern – Reisende aus Österreich werden zunächst aber noch nicht eingelassen. Nur internationale Feriengäste, die vollständig geimpft sind und aus „grünen“ Ländern mit einer hohen Impfquote und niedrigen Infektionszahlen kommen, dürfen einreisen. Europäische Staaten seien zunächst nicht darunter, so der ORF. Es sei ein erster Öffnungsschritt, der nur bis zum 15. Dezember gelte: „Wenn wir sehen, dass die Umsetzung gut läuft, werden wir die Termine verlängern“, ergänzt Präsidentensprecher Karlo Nograles heute. Die Philippinen hatten bereits im März 2020 die Grenzen des Landes CoV-bedingt geschlossen. Auf der Liste der „grünen“ Länder stehen mehrere afrikanische Länder, darunter auch Südafrika, wo jüngst die Coronavirus-Variante B.1.1.529 aufgetreten ist. Aber: Einreisebeschränkungen wegen der neuen Variante seien nach Angaben der Einwanderungsbehörde nicht ausgeschlossen.

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Bulgarien-Einreise: Auch Geimpfte und Genesene brauchen negativen PCR-Befund

Bulgarien verlangt seit Anfang dieser Woche auf von Geimpften und Genesenen einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stunden, um ohne Quarantäne einreisen zu können. Personen mit EU-Staatsbürgerschaft oder bulgarischem Aufenthaltstitel können die Testung auch vor Ort binnen 24 Stunden nachholen. Entscheidet man sich für die Testung in Bulgarien muss man aber bedenken, dass man zunächst eine zehntägige Quarantäne antritt, die mit dem Vorliegen eines negativen Befunds sofort beendet wird. Bringt man ein negatives Ergebnis aus dem Ausland mit, so wird keine Absonderung verhängt. Zu beachten ist, dass Bulgarien nun explizit auch von Geimpften und Genesenen die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ab Abstrichnahme sein darf. Ausnahmen gibt es für Kinder unter 12 Jahren, die keinerlei Nachweise benötigen. Lastwagen- und Busfahrer haben ebenfalls Erleichterungen. Bulgarien ist einer der ersten EU-Staaten, der Geimpften und Genesenen die Einreise nicht mehr erleichtert, sondern auf einen zusätzlichen PCR-Test pocht. Bislang praktiziert lediglich Malta besonders strenge Einreiseregeln, denn – abgesehen von der Dark Red Zone – lässt man ausschließlich vollständig Geimpfte ohne Quarantäne einreisen. Kann dies nicht erfüllt werden oder kommt man aus einem Land, das dunkelrot gelistet ist, so ist eine kostenpflichtige Hotelquarantäne anzutreten.

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Kambodscha erleichtert Geimpften die Einreise

Kambodscha rudert bei den Einreisebestimmungen für Geimpfte zurück. Zunächst hieß es, dass Geimpfte zusätzlich einen negativen PCR-Befund vorlegen müssen. Das ist nun nicht mehr der Fall. Bei der Ankunft auf einem Flughafen dieses Staats muss ein Schnelltest absolviert werden. Personen, die die vollständige Impfung gegen Covid-19 nachweisen können, dürfen nach Kambodscha ohne Quarantäne einreisen. Zunächst war es so, dass nebst dem Impfnachweis auch ein negativer PCR-Befund vorgelegt werden muss. Die Vorlagepflicht des PCR-Tests entfällt nun. Stattdessen ist im Zuge der Einreise ein Antigen-Schnelltest zu absolvieren. Fällt dieser negativ aus, dann darf man ohne Quarantäne einreisen und sich im Land frei bewegen. Personen, die nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, haben sich auch weiterhin der Absonderung zu unterziehen. Bestehen weder Wohnsitz noch Staatsbürgerschaft von Kambodscha kann die Einreise für Ungeimpfte kompliziert werden oder in bestimmten Fällen auch unmöglich sein. Generell sollten sich Reisende regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen des Ziellandes, aber auch für die Rückkehr über jene des Wohnsitzstaats informieren.

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Neue Regeln verkomplizieren Einreise nach Österreich

Die Lage scheint sich zuzuspitzen. Die österreichische Regierung schärft daher auch in puncto Einreisebestimmungen nach und zieht die Zügel straffer an. Grundsätzlich muss an den Grenzen ab sofort ein 2,5-G-Nachweis vorgezeigt werden. Antigen- und Antikörpertests verlieren damit ihre Gültigkeit – mit einigen Ausnahmen. Denn für Pendler (Beruf, Schule, Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner) gilt weiterhin die 3-G-Regel. Das geht aus der geänderten Einreiseverordnung hervor. Wie auch österreichweit wird die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Für diese Anpassung an die dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung gilt eine Übergangsfrist bis zum 6. Dezember. Einige Kürzungen müssen auch Pendler hinnehmen: Die bisher privilegierte Dauer von PCR-Tests wird von sieben Tagen auf 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind künftig nur noch 24 statt 48 Stunden gültig. Der „Ninja-Pass“ für Schüler gilt für die Einreise als Ausnahme.

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Kommentar: Imaginäre „Corona-Kontrollen“ am Schienenweg

Eigentlich sollte niemand nach Österreich ohne “Corona-Kontrolle” einreisen können. Die Betonung liegt klar auf “eigentlich”, denn auf dem Landweg weichen die Realität und die Darstellung der Regierung stark von einander ab. Gänzlich anders ist die Situation auf dem Luftweg, wo die “Corona-Dokumente” nahezu lückenlos durch das Bundesheer im Auftrag der jeweiligen Bezirks-Gesundheitsbehörde gesichtet werden. Anders ausgedrückt: Wer mit dem Flugzeug nach Österreich kommt wird mit einer an die 100 Prozent gehenden Wahrscheinlichkeit nach der Ankunft nach Test, Impfung oder Genesung gefragt werden. Nutzt man allerdings die Bahn oder das Auto, so sind Kontrollen nicht der Regelfall, sondern eher die Ausnahme. Im Straßenverkehr kommt es stark darauf an welcher Grenzübergang genutzt wird, denn die Gesundheitskontrollen konzentrieren sich stark auf die größeren Übergänge. An kleineren werden, wenn überhaupt, nur wenige Soldaten vorgehalten, die nicht selten den Verkehr auch einfach durchwinken. In den meisten Fällen handelt es sich ohnehin um Pendler, die fast jeden Tag fahren. Auf dem Schienenweg muss man geradezu Pech haben, dass behördliche “Corona-Kontrollen” stattfinden. Diese finden äußerst selten statt und zwar primär in Fernreisezügen wie InterCity, EuroCity oder Railjet. Im Nahverkehr wie Regionalzug oder Regionalexpress hingegen eher selten. Die Folge daraus: Es ist problemlos möglich ganz ohne 3G-Nachweis, anonym und unbemerkt nach Österreich einzureisen. Selbstredend: Es gibt deutlich mehr Möglichkeiten auf dem Straßen- oder Schienenweg von den Nachbarländern aus nach Österreich zu kommen, doch in gewisser Weise stellt sich schon die Frage warum der Luftweg fast lückenlos kontrolliert wird und der Landweg gefühlt fast gar nicht. Eine schlüssige Antwort

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Österreich: Neue Einreisebestimmungen ab 1. November 2021

Mit Wirksamkeit zum 1. November 2021 modifiziert Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Einreisebestimmungen. Die bisherige Verordnung wäre mit 31. Oktober 2021 durch Zeitablauf außer Kraft getreten. Die neuen Regeln gelten bis vorerst 31. Dezember 2021. Der Inhalt der Verordnung wurde nur minimal verändert, bringt jedoch für Zypern-Urlauber eine entscheidende Erleichterung. Der Paragraph 5a der Covid-Einreiseverordnung wird ersatzlos gestrichen. Das hat zur Folge, dass das verpflichtende Vorweisen eines negativen PCR-Befunds bzw. die Durchführung einer solchen Untersuchung binnen 24 Stunden nach Einreise entfallen. Zypern war zuletzt der letzte Herkunftsort, der dieser im Sommer 2021 eingeführten Regel unterlag. Unverändert bleibt, dass der 3G-Nachweis das Kernstück der Einreisebestimmungen bleibt. Es ist weiterhin möglich, dass Ungeimpfte die notwendige Testung innerhalb eines Tages nach ihrer Ankunft in Österreich vornehmen lassen können. Die grundsätzliche Aufteilung der Welt in „Staaten und Gebiete mit geringem epidemiologischem Risiko“, „Virusvariantengebiete und –staaten“ sowie quasi „alle anderen“ wird beibehalten. Das gilt auch für die Regeln bei der Einreise, die an den Grenzen vom Bundesheer im Auftrag der jeweiligen Bezirksgesundheitsbehörde kontrolliert werden sollen. Maßgebliche Änderungen bei der Einteilung sind wie folgt: Von der „grünen Liste“ werden Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau gestrichen. Im Gegenzug betrachtet das Gesundheitsministerium nun Kuwait und Ruanda Staaten mit geringem epidemiologischem Risiko. Von der „roten Liste“ werden Brasilien, Chile, Costa Rica und Suriname gestrichen. Neuaufnahmen in die Liste der Virusvariantengebiete gibt es nicht, so dass es keine rot gelisteten Staaten mehr gibt. Daraus ergibt sich mit Wirksamkeit zum 1. November 2021 die nachstehende „grüne Liste“: Andorra

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