Einreise

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Tanner: „Bundesheer kontrolliert in Innsbruck lückenlos“

Seit Mittwoch kontrolliert das österreichische Bundesheer im Auftrag der Gesundheitsbehörde am Flughafen Innsbruck die verschärften Einreisebestimmungen. Zuletzt gab es Kritik, dass in Tirol – im Vergleich mit anderen Bundesländern – die Dokumente eher lasch überprüft wurden. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dass seit Mittwoch Soldaten des Bundesheeres die Dokumente der Reisenden nach den verschärften Einreisbestimmungen überprüfen. Derzeit gilt die so genannte 2G-Regel, wobei Personen ohne Auffrischungsimpfung einen zusätzlichen negativen PCR-Test benötigen. Dieser kann im Bedarfsfall binnen 24 Stunden in Österreich nachgeholt werden, wobei dann die Pre-Travel-Clearance auszufüllen ist. Aus Virusvariantengebieten kommend benötigen auch Geimpfte einen negativen PCR-Test, um der Quarantäne entgehen zu können. Generell wird die Anzahl der in Tirol eingesetzten Soldaten auf 78 erhöht. Diese unterstützen die Gesundheitsbehörden auch in den Bereichen Kontaktnachverfolgung. Das Verteidigungsministerium erklärt, dass am Flughafen Innsbruck nun lückenlos kontrolliert werden soll. „Das Bundesheer nimmt seine Aufgabe bei der Pandemiebekämpfung sehr ernst und unterstützt daher immer dort, wo es dringend gebraucht wird. Wir wollen durch unsere Verstärkungskräfte dazu beitragen, dass die durch das Omikron-Virus gefährdete kritische Infrastruktur in Tirol aufrecht erhalten bleibt. Dieser rasche Einsatz zeigt wieder einmal, wie sehr wir auf unsere Soldatinnen und Soldaten zählen können“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP).

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Japan verlängert Ausländer-Einreiseverbot

Die japanische Regierung verlängert das Einreiseverbot für Nicht-Einwohner bzw. Nicht-Staatsbürger bis mindestens Ende Feber 2022. Dies teilte Premierminister Fumio Kishida am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz mit. Aufgrund der Omikron-Corona-Variante entschied sich Japan dazu, dass seit 30. November 2021 die Grenzen neuerlich geschlossen sind. Von diesem Bann ausgenommen sind Personen mit Wohnsitz, Aufenthaltstitel oder Staatsbürgerschaft. Allerdings müssen sich diese einer umfangreichen Quarantäne unterziehen. „Die Infektionssituationen bezüglich Omikron sind im Inland deutlich anders als im Ausland, daher bleiben die Rahmenbedingungen der aktuellen Grenzkontrollen bis Ende Februar bestehen“, so der japanische Regierungschef. Die Höchstanzahl der einreiseberechtigten Personen beträgt weiterhin rund 3.500 Personen pro Tag. Seitens der Fluggesellschaft All Nippon Airways wurde die Entscheidung der Staatsführung mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Shinya Katanozaka, President der ANA Holdings, wird in einer Aussendung wie folgt zitiert: „Wir sehnen uns nach praktischen Antivirus-Maßnahmen sowie gleichzeitiger Förderung sozialer und wirtschaftlicher Aktivitäten“. Das Unternehmen hofft, dass der internationale Tourismus so bald wie möglich wieder aufgenommen werden kann, jedoch will man keine Prognose über mögliche Zeitpunkte machen.

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Griechenland verlangt PCR-Test oder Schnelltest vor Einreise

Griechenland verlangt ab sofort einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vor Reiseantritt. Das gilt für alle Reisenden ab fünf Jahren – und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht. Der negative PCR-Test darf zum Zeitpunkt der Ankunft höchstens 72 Stunden, die Schnelltestung darf maximal 24 Stunden her sein. Diese verschärfte Regelung sei zunächst bis zum 24. Jänner 2022 in Geltung, so der ORF. Vor Antritt der Reise müssen sich Reisende nach Griechenland zudem weiterhin registrieren. In Griechenland sind die Zahlen der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen Tagen wegen der neuartigen Variante rasant gestiegen.

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Bahamas lockern Einreisebestimmungen für Geimpfte

Die Bahamas haben mit Wirksamkeit zum 7. Januar 2022 die Einreisebestimmungen geändert. Vollständig Geimpfte müssen nun keinen negativen RT-PCR-Test mehr vorlegen.  Neu werden auch Antigen-Befunde akzeptiert. Selbiges gilt auch für Kinder bis maximal 11 Jahre, die derzeit für die Einreise noch keine Impfung benötigen. Zusätzlich müssen alle Reisenden – egal ob genesen, geimpft oder ungeimpft – vor Ort einen Antigen-Schnelltest absolvieren. Davon ausgenommen sind nur Personen, die sich weniger als 48 Stunden auf den Bahamas aufhalten werden. Jener Befund, der vorgelegt werden muss, darf maximal 72 Stunden alt sein. Der bislang am fünften Tag nach der Einreise vorgeschriebene Schnelltest entfällt künftig für Geimpfte und Kinder bis 11 Jahre. Personen, die nicht oder nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, müssen zwingend einen negativen PCR-Test vorlegen. Seitens der Bahamas werden die Testverfahren NAAT, RNA-PCR, RT-PCR und TMA akzeptiert. Die Befunde dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Je nach Herkunftsort kann eine Quarantäne anzutreten sein.

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Vereinigtes Königreich erleichtert Geimpften die Einreise

Das Vereinigte Königreich verlangt seit 7. Jänner 2022 von vollständig geimpften Personen kleinen zusätzlichen PCR-Test, der bei einer möglichen Einreisekontrolle vorgelegt werden müsste. Der Test, der unmittelbar nach der Ankunft angetreten werden muss, bleibt aufrecht. Die Quarantäne entfällt allerdings. Ab Sonntag wird es für vollständig Geimpfte noch eine Erleichterung geben, denn anstatt PCR-Tests sind für den “Ankunftstest” auch Antigen-Schnelltests zulässig. Dies gilt jedoch ausschließlich für vollständig geimpfte Personen, denn für Ungeimpfte gelten stark abweichende Bestimmungen. So müssen diese weiterhin vor dem Abflug einen Coronatest durchführend und den negativen Befund bei einer etwaigen Kontrolle vorlegen. Nach der Einreise müssen an den Tagen zwei und acht PCR-Tests auf eigene Kosten vorgenommen werden. Ungeimpfte müssen eine zehntägige Quarantäne einhalten.

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Einreisebestimmungen: Zypern verlangt bis zu drei Coronatests

Wer in den nächsten Tagen nach Larnaka oder Paphos fliegen möchte, muss künftig zwei bis drei Corona-Tests absolvieren. Auch Geimpfte und Genesene müssen bis mindestens 15. Jänner 2022 bei der Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen. Zusätzlich muss unmittelbar nach der Einreise eine zweite PCR-Testung absolviert werden. Die Kosten sind selbst zu tragen und im Regelfall vorab bei der Terminbuchung oder an Ort und Stelle zu begleichen. Fällt der Befund ebenfalls negativ aus, kann man den Zypern-Urlaub ohne weitere Auflagen verbringen. Wichtig: Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung (auch als “Drittimpfung” bezeichnet) nachweisen können, müssen sogar einen dritten Coronatest absolvieren. Dieser muss rund 72 Stunden nach der Einreise in den Inselstaat durchgeführt werden. Im Gegensatz zu den beiden vorherigen Testungen ist dann ein Antigen-Schnelltest vorgesehen. Auch für diesen müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Die zypriotische Regierung will diese Einreisebestimmungen bis mindestens 15. Jänner 2022 praktizieren, wobei eine mögliche Verlängerung bereits in Aussicht gestellt wurde. Personen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, müssen damit rechnen einen Quarantäne antreten zu müssen. Es gilt auch darauf hinzuweisen, dass alle Personen – unabhängig vom Impfstatus – den so genannten Cyprus Flight Pass online erstellen müssen.

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Einreisebestimmungen: Finnland führt 2Gplus ein

Nach Malta hat sich nun auch die finnische Regierung dazu entschlossen, dass nur noch Personen, die vollständig gegen Corona geimpft bzw. genesen und geimpft sind, einreisen dürfen. Allerdings gibt es einen großen Unterschied, denn Finnland verlangt zusätzlich die Vorlage eines negativen Coronatests. So genanntes “2Gplus” gilt nun, wenn man aus dem EU-Raum kommend nach Finnland einreisen möchte. Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene sind von der Einreise – abgesehen von wenigen Ausnahmen – faktisch ausgeschlossen. Doch vollständige Impfung oder Genesung und Impfung reichen der finnischen Regierung nicht aus, denn zusätzlich ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Von dieser scharfen Regelung sind primär Personen ab 16 Jahren betroffen. Darunter gibt es einige Ausnahmen. Ebenso ist die Vorschrift nicht für  für Personal des Gesundheits- und Transportsektors, sowie für Grenzgänger aus spezifischen Gemeinden der Nachbarländer Schweden und Norwegen, als auch bei Reisen aus dringend familiären Gründen anwendbar.

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Anti-Feuerwerkskörper-Regel: Tschechien setzt kleinen Grenzverkehr temporär aus

Die Regierung der Tschechischen Republik hat am Montag die Einreisebestimmungen verschärft. Personen, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in diesem Land haben, benötigen auch dann einen negativen PCR-Test, wenn sie geimpft oder genesen sind. Davon ausgenommen sind Reisende, die nachweisen können, dass sie bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 erhalten haben. Personen bis 18 Jahre können mit zwei Impfungen quarantäne- und testfrei einreisen. Darüber wird der so genannte Booster benötigt. Kinder unter 12 Jahren sollen von der Testpflicht weiterhin befreit werden. Personen, die in Tschechien wohnen, können auch ohne Test- und/oder Impfnachweis einreisen. Diese können, je nachdem wo sie sich zuvor ausgehalten haben, einen PCR-Test auf eigene Kosten nachholen. Ebenso bleibt der so genannte “kleine Grenzverkehr” bis maximal 24 Stunden ausgenommen. Allerdings will die tschechische Regierung den grenzüberschreitenden Verkauf von Feuerwerkskörpern eindämmen und setzt daher den kleinen Grenzverkehr ab Donnerstag, 30.12.2021 bis Samstag, 1.1.2022 aus.

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Allein am Sonntag: Tiroler Polizei verweigert 110 UK-Urlaubern die Einreise

Allein am Sonntag ist es am Flughafen Innsbruck zu 110 Zurückweisungen von Personen, die sich zuvor im Vereinigten Königreich aufgehalten hatten, gekommen. Die Tiroler Polizei erklärte unter anderem, dass die betroffenen Personen die notwendige Auffrischungsimpfung und/oder negativen PCR-Test nicht haben nachweisen können. “Entry denied” hieß es am Sonntag für insgesamt 110 Reisende, die aus dem Vereinigten Königreich kommend, ihren Urlaub in Tirol verbringen wollten. Nach Angaben der Exekutive konnte die überwiegende Mehrheit unverzüglich auf dem Luftweg wieder zurück nach UK befördert werden.  Bei 40 Personen war der Rückflug am 26.12.2021 nicht mehr möglich. Diese wurden ebenfalls an der Grenze abgewiesen und über Anordnung des Landes Tirol vorübergehend in einem Hotel untergebracht. Bei der Abklärung am 27.12.2021 mit dem Stadtmagistrat Innsbruck als zuständige Gesundheitsbehörde verhielten sich die 40 Personen sehr diszipliniert, höflich und verständnisvoll. Sie waren zum Teil aber aufgrund entsprechender Informationen im Internet – insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer des PCR-Tests (72 anstatt 48 Stunden) – offensichtlich unzureichend über die gesundheitsbehördlichen Einreisevoraussetzungen nach Österreich informiert. Während insgesamt 28 der britischen Staatsangehörigen wieder ausreisen mussten, war es möglich bei 12 Personen (Familien mit Kindern) das Einreisen nach Tirol, unter Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen, zu gestatten. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) setzte kürzlich unter anderem das Vereinigte Königreich, Dänemark, Norwegen und die Niederlande auf die Liste der Virusvariantengebiete. Dies hat zur Folge, dass besonders strenge Einreisebestimmungen gelten. Geimpfte können nur dann ohne Quarantäne einreisen, wenn diese drei Dosen sowie einen negativen PCR-Test nachweisen können. Diese “Virusvarianten-Keule” betrifft besonders stark die Flughäfen Salzburg

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Deutschland setzt Spanien, Finnland, Monaco, Portugal und USA auf die Hochrisiko-Liste

Mit Wirksamkeit zum 26. Dezember 2021 stuft Deutschland unter anderem Spanien und Portugal als so genannte Hochrisikogebiete ein. Österreich, Serbien und Bosnien-Herzegowina werden von der Liste gestrichen. Der Eintrag auf der so genannten Hochrisiko-Liste hat für vollständig Geimpfte und Genesene eher symbolische Bedeutung, da diese nicht in Quarantäne müssen. Ungeimpfte Personen müssen sowohl einen negativen Corona-Test vorlegen als auch sich in Absonderung mit der Möglichkeit des Freitestens nach fünf Tagen begeben. Für so genannte Virusvariantengebiete gelten deutlich strengere Einreisebestimmungen. Folgende Staaten werden mit Wirksamkeit zum 26. Dezember 2021 neu als so genannte Hochrisikogebiete betracht: Finnland Monaco Portugal inkl. der Azoren und Madeira Spanien inkl. der Balearen und Kanarischen Inseln Vereinigte Staaten von Amerika Zypern Von der Hochrisikoliste gestrichen werden mit Wirksamkeit zum 26. Dezember 2021: Belize Bosnien und Herzegowina Malaysia Österreich Serbien Derzeit hat die Bundesrepublik Deutschland die nachstehenden Staaten als so genanntes Virusvariantengebiet eingestuft. Botsuana (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021) Eswatini (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021) Lesotho (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021) Malawi (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021) Mosambik (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021) Namibia (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021) Simbabwe (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021) Südafrika (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021) Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete (Virusvariantengebiet seit 20. Dezember 2021; Hochrisikogebiet bis 19. Dezember 2021) Die nachstehenden Staaten sind mit Stand 25. Dezember 2021 so genannte Hochrisikogebiete: Andorra (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021) Ägypten (Hochrisikogebiet seit 24. Januar 2021) Äthiopien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)

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