Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Einreise: Malaysia streicht Testpflicht für Geimpfte

Mit Wirksamkeit zum 1. Mai 2022 lockert Malaysia die Einreisebestimmungen für vollständig geimpfte Personen. Die bislang praktizierte Testpflicht entfällt für Geimpfte sowie deren mitreisende Kinder unter zwölf Jahren. Neu ist dann auch, dass keine Reiseversicherung, die Covid-19-Erkrankungen abdeckt, nachgewiesen werden muss. Ungeimpfte können bereits seit 1. April 2022 nach Malaysia einreisen, jedoch müssen diese auch weiterhin einen negativen PCR-Befund vorweisen. Unmittelbar nach der Ankunft muss ein Antigen-Schnelltest absolviert werden. Diese Personengruppe muss weiterhin eine fünftägige Quarantäne einhalten. Per 1. Mai 2022 lockert Malaysia auch die im Inland praktizierte Maskenpflicht. Nur noch in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Mund und Nase bedeckt werden. Das bedeutet konkret, dass in Flughafenterminals und an Bord von Flugzeugen weiterhin das Tragen einer Maske verpflichtend ist.

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Ostern: Fast 120.000 Passagiere nutzten den Dortmunder Airport

In den zweiwöchigen Osterferien konnte der Dortmund Airport 117.098 Passagiere begrüßen (Vorjahr: 34.204 Passagiere). Das sind rund 71 Prozent mehr als 2021. Damit konnte der Dortmunder Flughafen wieder annähernd Zahlen des Rekordjahres 2019, in dem 127.829 Reisende in den Osterferien das Flugangebot genutzt hatten, erreichen. „Zu 91,6 Prozent konnten wir uns dem Vorkrisenniveau wieder annähern“, resümiert Flughafen-Chef Ludger van Bebber. „Wir freuen uns über die gute Entwicklung der Passagierzahlen – insbesondere im Vergleich zu den Ferien des vergangenen Jahres, die durch die Pandemie stark gezeichnet waren“, so Ludger van Bebber weiter. „Die Bekanntgabe der neuesten Ziele Heviz (Balaton), Venedig und Rom stimmt uns zuversichtlich, dass wir diesen Trend fortführen können.“

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PAD: Corendon fliegt nach Kreta und Rhodos

Corendon Airlines fliegt ab dem 2. Mai zweimal wöchentlich – montags und freitags – zwischen Heraklion auf der Insel Kreta und Paderborn/Lippstadt. Ab dem 3. Mai geht es auch nach Rhodos – zweimal wöchentlich, am Dienstag und Samstag. Schrittweise erweitert sich im Laufe des Sommers 2022 die Anzahl der Sonnenziele, die vom Flughafen Paderborn/Lippstadt erreichbar sind. Ab dem 2. Mai steuert die Fluggesellschaft Corendon wieder die beliebten griechischen Inseln an. Auf dem Flugplan bis Ende Oktober stehen vier wöchentliche Flüge, die sich auf die beiden Ziele Heraklion/Kreta und Rhodos verteilen und ab sofort buchbar sind. Los geht’s am Montag, 2. Mai, mit dem ersten Flug nach Heraklion/Kreta, den Corendon in den kommenden sechs Monaten jeweils am Montag und am Freitag durchführen wird. Am Dienstag, 3. Mai, folgt die Insel Rhodos, die im Sommer 2022 jeweils am Dienstag und Samstag vom Flughafen Paderborn/Lippstadt erreichbar ist. Corendon bedient die Flüge mit einer B738, die über 189 Sitzplätze verfügt. „Die Osterferien haben gezeigt, dass die Reiselust der Menschen in unserer Region ungebrochen ist. Auch die vorliegenden Buchungen für die ersten Flüge auf die griechischen Inseln bestätigen diesen Eindruck. Nach und nach werden im Sommer weitere attraktive Ziele von unserem Flughafen erreichbar sein“, erläutert Flughafen-Geschäftsführer Roland Hüser.

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Flughafen München fliegt dicken Verlust ein

Die Verkehrsentwicklung am Münchner Flughafen war im Geschäftsjahr 2021 noch stark von den Auswirkungen der weltweiten Covid-19-Pandemie geprägt. Unter dem Strich steht ein dickes Minus. Die konzernweit erzielten Umsatzerlöse der FMG beliefen sich im vergangenen Jahr auf 601 Millionen Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei –286 Millionen Euro und fiel damit um fast 120 Millionen Euro besser aus als im Vorjahr. Im Jahresergebnis (EAT) verbuchte die FMG ein Minus von 261 Millionen Euro und konnte sich damit im Vergleich zum Vorjahresverlust um rund 60 Millionen Euro bzw. 19 Prozent verbessern. Dennoch spiegelt das tiefrote Ergebnis die noch weiterhin spürbaren Auswirkungen der Krise wider. Mit einem Passagieraufkommen von 12,5 Millionen Reisenden verbuchte der Airport zwar einen Anstieg von mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr, blieb aber noch weit hinter dem Rekordergebnis von rund 48 Millionen Fluggästen im Jahr 2019 zurück. Trendwende für das laufende Jahr erwartet Wie die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH (FMG) bei der heutigen Jahrespressekonferenz des Unternehmens erläuterte, zeichnet sich im laufenden Jahr eine deutliche Erholung in der Verkehrsentwicklung ab. So lag das Verkehrsaufkommen am Münchner Airport während der gerade zu Ende gegangenen Osterferien mit insgesamt rund 13.000 Flügen bereits bei etwa 70 Prozent des Vergleichswertes aus dem Jahr 2019. „Wir rechnen für das Jahr 2022 insgesamt mit einem signifikanten Plus bei Flugbewegungen und Passagieren. Eine vollständige Rückkehr auf das Vorkrisenniveau ist am Flughafen München nach unserer Einschätzung im Jahr 2024 zu erwarten“, erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Jost Lammers, dazu. Neben

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Singapur lässt Geimpfte ohne Test und Quarantäne einreisen

Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, können seit 26. April 2022 ohne Quarantäne und weitere Tests nach Singapur einreisen. Dies gilt auf dem Land-, Luft-, und Seeweg. Kinder unter 12 Jahren waren auch schon bisher von den einst sehr scharfen Einreisebestimmungen ausgenommen. Geimpfte müssen ihren Status im Zuge der Einreisekontrolle nachweisen können. Es sind dann keine Testungen mehr notwendig. Auch muss man keine Absonderung mehr antreten. Personen, die nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, müssen zusätzlich zur Vorlage eines negativen PCR-Befunds vor Ort einen weiteren Test absolvieren. Anschließend ist eine siebentägige Quarantäne anzutreten, die dann mit einem erneuten PCR-Test abgeschlossen wird. Ungeimpfte müssen die Kosten für die insgesamt drei PCR-Testungen selbst tragen. Auch müssen etwaige Kosten, die durch die Quarantäne entstehen können, aus eigener Tasche bezahlt werden. Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, benötigen seit Dienstag weder Test noch Absonderung. Singapur hofft, dass die gelockerten Einreisebestimmungen dem Tourismus zusätzlichen Schub geben. Unter anderem verweist man auf das Formel-Eins-Rennen, das heuer wieder im Stadtstaat durchgeführt werden soll.

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Einreise: Geimpfte brauchen in Thailand keinen PCR-Befund

Thailand lockert ab Anfang Mai 2022 die Einreisebestimmungen. Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, müssen keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen. Auch ist keine Quarantäne mehr anzutreten. Geimpfte müssen im Zuge der Einreisekontrolle ihren Status nachweisen können. Weiters muss eine Krankenversicherungspolizze, die Covid-19-Erkrankungen auf dem Gebiet von Thailand abdeckt, vorgewiesen werden. Thailand erhofft sich, dass der für den Staat so wichtige Tourismus aufgrund der Lockerungen einen zusätzlichen Schub bekommt. Ungeimpfte können gegen Vorlage eines negativen PCR-Befunds, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, einreisen. Alternativ kann man eine fünftägige Quarantäne in dafür vorgesehenen Hotels antreten.

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Ab 2. Mai 2022: Malta schafft ePLF-Formular ab

Mit Wirksamkeit zum 2. Mai 2022 kommt es bei der Einreise nach Malta zu weiteren Lockerungen. Das bislang verlangte elektronische PLF-Formular ist dann nicht mehr notwendig. Allerdings bleibt die 3G-Regel aufrecht. Diese soll weiterhin am Flughafen Luqa bzw. an den Seehäfen kontrolliert werden. Über einen längeren Zeitraum hinweg hat Malta lediglich Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, ohne Quarantäne einreisen lassen. Seit 11. April 2022 kann man auch wieder mit negativem Coronatest einreisen, wobei erstmals auch Ergebnisse von Antigen-Schnelltests akzeptiert werden. Daran wird sich vorläufig nichts ändern, jedoch muss man laut einer Ankündigung von Gesundheitsminister Chris Fearne ab 2. Mai 2022 das elektronische PLF (umgangssprachlich auch „Einreiseformular“ genannt) dann nicht mehr ausfüllen. Innerhalb des Landes wird die Maskenpflicht weiter gelockert. So muss man ab diesem Datum in Geschäften, Hotels, Restaurants, öffentlichen Gebäuden und vergleichbaren Innenräumen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Lediglich in Altenheimen und Krankenhäusern bleibt die Maske. Die Anordnung, dass auf Flügen von/nach Malta Mund und Nase bedeckt werden müssen, bleibt ebenfalls aufrecht. Im übrigen öffentlichen Verkehr, beispielsweise in Linienbussen, entfällt am 2. Mai 2022 die Maskenpflicht.

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Deutschland: Einreiseregeln werden wohl bis Ende Mai verlängert

Für Urlaubsrückkehrer nach Deutschland sollen vorerst weiter CoV-Regeln gelten. Das deutsche Gesundheitsministerium will die an diesem Donnerstag auslaufende Einreiseverordnung bis Ende Mai verlängern, wie der ORF berichtet. Schutz vor einem zusätzlichen Viruseintrag durch Einreisende bleibe wichtig. In der aktuellen CoV-Situation sei nun in kürzeren Abständen zu schauen, was der Lage angemessen sei. Damit soll es vorerst dabei bleiben, dass alle ab zwölf Jahren bei der Einreise nach Deutschland über einen 3-G-Nachweis als geimpft, genesen oder negativ getestet verfügen müssen. Die Verordnung sieht für Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet darüber hinaus auch Quarantänepflichten vor. Aktuell wird laut der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) aber kein Land von der Bundesregierung als ein solches Gebiet eingestuft.

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Portugal: Touristen müssen kein Einreiseformular mehr ausfüllen

Bisher forderte Portugal von Einreisenden das Ausfüllen einer digitalen Reiseanmeldung, dies galt gleichermaßen für Ankommende auf dem Luft-, Land- und Seeweg. Seit dem 23. April ist dieses Dokument allerdings nicht mehr nötig. Weiterhin wird für die Einreise jedoch die 3G-Regel angewendet, ab einem Alter von zwölf Jahren muss also ein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis erbracht werden. Das berichtet Check24. Anerkannt werden dafür bis zu 72 Stunden alte PCR-Tests sowie Antigen-Schnelltests, wenn diese nicht älter als 24 Stunden sind. Darüber hinaus wird bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Darüber hinaus wurde auch das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Raum bekannt gegeben. Nach wie vor verpflichtend bleibt das Utensil jedoch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern, Pflegeheimen und vergleichbaren Institutionen. Explizit genannt wurde auch die fortbestehende Maskenpflicht in Flugzeugen, sodass die meisten Airlines auch auf Flügen nach Portugal weiterhin auf das Anlegen der Maske bei Passagieren sowie Personal bestehen werden. Die zu Portugal gehörende Insel Madeira hat andere Regelungen als das portugiesische Festland. So fordert die Blumeninsel derzeit keinerlei Corona-Nachweise mehr bei der Einreise. Es wird lediglich empfohlen, sich auf der digitalen Plattform Madeira Safe anzumelden und die Corona-App „S-ALERTA CIDADÃO“ zu nutzen. Dafür herrschen auf Madeira noch strengere Maskenregeln.

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Easyjet verweigerte Passagier die Beförderung – laut OGH zu Unrecht

OGH: Fluggesellschaft überschritt ihre Befugnisse im Zuge der Überprüfung behördlicher Dokumente. Der britische Low-Coster verweigerte einem irakischen Staatsbürger aufgrund eines vermeintlich fehlenden Visums einen Flug von Wien nach London. Eine vorhandene gültige Aufenthaltskarte, die zur visumsfreien Einreise berechtigte hätte, wurde von EasyJet nicht akzeptiert. Denn das Unternehmen ging davon aus, dass der Betroffene die Voraussetzungen für die – behördlich ausgestellte – Aufenthaltskarte in Wirklichkeit nicht erfülle. Die Beförderungsverweigerung war unzulässig, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) geführten Verfahren.  Der Carrier muss in der Folge die Kosten für die verfallenen Flugtickets erstatten und Ausgleichszahlung leisten – und zwar doppelt: an den Betroffenen und seine mitreisende Ehefrau. Die Ehefrau hätte ihr Ticket zwar in Anspruch nehmen können, doch die Beförderungsverweigerung des Ehemannes kam letztlich auch einer Beförderungsverweigerung seiner Frau gleich, so das Gericht. „Easyjet hat sich hier die Befugnis angemaßt, zu hinterfragen, ob die Aufenthaltskarte von den österreichischen Behörden rechtmäßig ausgestellt wurde. Die Überprüfung eines solchen Dokuments hat sich rein auf die Echtheit und die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben zu beschränken. Easyjet hatte bei dieser Aufenthaltskarte keine konkreten Anhaltspunkte, die auf einen Rechtsmissbrauch oder Betrug geschlossen hätten“, kommentiert VKI-Juristin Verena Grubner das Urteil. Easyjet akzeptiert das Urteil „Easyjet ist wie alle anderen Fluggesellschaften von den zuständigen Behörden dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Passagiere die richtigen, gültigen Reisedokumente vorlegen können, um die Sicherheit aller Passagiere und der Besatzung zu gewährleisten“, so ein Sprecher der Fluggesellschaft gegenüber Aviation.Direct. „Wir bedauern, dass dem betroffenen Fluggast zu Unrecht

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