Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Singapur vereinfacht Testregime bei VTL-Passagieren

Die Regierung von Singapur hat am Montag die Einreisebestimmungen für vollständig geimpfte Personen gelockert. In erster Linie betrifft das Personen, die über die so genannte „Vaccinated Travel Lane“ in den Stadtstaat fliegen. Grundvoraussetzung ist, dass man mindestens 14 Tage vor der geplanten Einreise vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurde. Anerkannt werden die Vakzine von Moderna, AstraZeneca, Biontech/Pfizer und Johnson&Johnson. Weiters ist es notwendig, dass der Staat, in dem man geimpft wurde, ein VTL-Abkommen mit Singapur hat. Mindestens drei und höchstens 60 Tage vor der bevorstehenden Einreise nach Singapur müssen die Passagiere über das Internet einen so genannten „Vaccinated Travel Pass“ beantragen. Dieser ist notwendig, um die VTL-Nonstop-Flüge nutzen zu können. Nur diese speziellen Verbindungen berechtigen zur Inanspruchnahme der Einreise-Erleichterungen. Man darf sich in den letzten 14 Tagen vor dem Abflug ausschließlich in den VTL-Vertragsstaaten, beispielsweise Deutschland, aufgehalten haben. Der Impfnachweis ist für die quarantänefreie Einreise nach Singapur aber nicht ausreichend. Es müssen mehrere Coronatests durchgeführt werden. Den ersten muss man vor dem Abflug bereits absolviert haben. Es darf sich um einen maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigenschnelltest handeln. Maßgeblich ist, dass dieser von einer offiziellen Teststelle oder einem Arzt durchgeführt wird. Der Befund bzw. das negative Testzertifikat muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Der nächste Coronatest muss unmittelbar nach der Landung in Singapur am Airport durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um einen PCR-Test. Man darf dann zum Hotel weiterreisen, muss dort jedoch auf das negative Ergebnis warten. Anschließend darf man sich in Singapur bewegen. Allerdings muss man

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Geimpfte: England schafft Testpflicht bei Einreise ab

Der britische Premierminister Boris Johnson kündigte am Montag an, dass die derzeit für die Einreise verpflichtenden Corona-Tests für Geimpfte komplett abgeschafft werden sollen. Momentan müssen auch diese spätestens am zweiten Tag nach der Einreise auf eigene Kosten eine Testung durchführen lassen. Vorerst wird die Einreiseerleichterung nur für den Landesteil England gelten, jedoch schließen sich Schottland, Wales und Nordirland in der Regel an. Die überwiegende Mehrheit der Passagiere reist über die Flughäfen Londons ins Vereinigte Königreich ein. Die Änderung soll zum 11. Februar 2022 in Kraft treten. Naturgemäß reagierte die Luftfahrt- und Reisebranche positiv auf die bevorstehende Abschaffung der Testpflicht. Beispielsweise sagte Easyjet-Chef Johan Lundgren: „Wir begrüßen diese Nachricht, da wir wissen, dass Millionen unserer Kunden ebenfalls erfreut sein werden, die Rückkehr des uneingeschränkten Reisens in Großbritannien zu sehen. Wir blicken nun auf einen unserer Meinung nach starken Sommer. Wir glauben, dass das Testen für Reisen nun endgültig der Vergangenheit angehören sollte. Es ist klar, dass Reisebeschränkungen die Verbreitung von Omicron in Großbritannien nicht wesentlich verlangsamt haben, und daher ist es wichtig, dass es keine reflexartigen Reaktionen auf zukünftige Varianten mehr gibt“.

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Deutschland deklariert 60 weitere Staaten als „Hochrisikogebiete“

Die Bundesrepublik Deutschland betrachtet weitere 19 Staaten als so genannte Hochrisikogebiete. Damit rückt man immer näher an die vormalige „weltweite Reisewarnung“ heran, denn nur wenige Länder sind nicht mit diesem Makel belegt. Beachtlich ist abermals, dass die Sieben-Tagesinzidenzen in einigen neuen „Hochrisikogebieten“ deutlich unter jenen der Bundesrepublik liegen. Beispiele hierfür sind unter anderem Indien, Ecuador, Marokko, Tunesien und Japan. Die inflationäre Aussprache von Reisewarnungen führt bei Pauschalreisen mittlerweile zunehmend dazu, dass Tour Operator die vormals üblichen kostenfreien Stornierungen verweigert. Neu auf die deutsche Hochrisikoliste geschafft haben es: Algerien Bhutan Brasilien Chile Ecuador Indien Japan Kasachstan Kosovo Malediven Marokko Moldau, Republik Mongolei Nepal Paraguay Rumänien Saudi-Arabien Tunesien Usbekistan

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ANA: Unternehmenspartner können jetzt nahhaltiger fliegen

Die Airline weitet ihr Angebot im Rahmen der „SAF Flight Initiative“ jetzt auf Geschäftsreisen ihrer Unternehmenspartner aus. Das im Oktober 2021 gestartete Programm zielt darauf ab, den Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffe zu steigern und so die mit Geschäftsreisen verbundenen Emissionen zu reduzieren. Ursprünglich war das Programm zunächst nur für den Bereich Fracht entwickelt worden. „Seit dem Start der ‚SAF Flight Initiative‘ für den Frachtbereich im Oktober vergangenen Jahres war die Resonanz sowohl in Japan als auch aus dem Ausland viel größer, als wir erwartet hatten. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, glaube ich, dass das Umweltbewusstsein in der Unternehmenswelt in Zukunft noch weiter zunehmen wird“, sagte Shinichi Inoue, Executive Vice President für den Bereich Sales & Marketing. „Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um eine nachhaltig wirtschaftende Gesellschaft zu schaffen und den blauen Himmel an die nächste Generation weiterzugeben.“

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Ab Februar: Thailand erleichtert die Einreise wieder

Das quarantänefreie „Test & Go“-Modell wird zum 1. Februar wieder aufgenommen, nachdem es Ende Dezember ausgesetzt wurde. Vollständig geimpfte Touristen müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen, nach Ankunft in Thailand einen kostenpflichtigen PCR-Test machen und dann eine Nacht im Hotel auf das Ergebnis warten. In dieser Fassung galt die Regelung auch im letzten Jahr. Neu hingegen ist ein zweiter PCR-Test am fünften Aufenthaltstag. Das berichtet das Reiseportal Reisevor9. Auch eine Tracking-App muss zur Nachverfolgung der Aufenthaltsorte verpflichtend heruntergeladen werden.

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Mauritius: Einreise ohne Quarantäne nur für Geboosterte

Der Inselstaat Mauritius verschärft mit Wirksamkeit zum 19. Februar 2022 die Einreisbestimmungen. Ab diesem Tag gelten nur noch Personen, die eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 nachweisen können, als vollständig geimpft. Konkret bedeutet das, dass bei allen Impfstoffen, ausgenommen Johnson&Johnson, drei Stiche notwendig sind. Beim genannten Vakzin gilt eine Nachimpfung als Auffrischung. Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die letzte für die Einreise notwendige Spritze muss mindestens 14 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Zusätzlich müssen Einreisende einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Nur so kann man der ansonsten üblichen Hotel-Quarantäne entgehen. Eine Ausnahme gibt es für Genesene: Bei diesen reicht unter bestimmten Umständen auch der Nachweis einer Impfung als Auffrischung aus. Personen, die nicht oder unvollständig gegen Covid-19 geimpft sind, müssen eine 14-tägige Hotelquarantäne auf eigene Kosten antreten. Weiters ist der Nachweis einer Krankenversicherung, die Erkrankungen an Covid-19 auf dem Gebiet von Mauritius abdeckt, dann obligatorisch.

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Australien: Queensland schafft Einreise-Quarantäne ab

Der australische Bundesstaat Queensland will sich mit Wirksamkeit zum 22. Jänner 2022 wieder vollständig für internationale Einreisen öffnen. Ins Land lassen will man allerdings ausschließlich Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind. Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt des Besteigens des Flugzeugs nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorzulegen. Stichprobenartig sollen bei der Ankunft Antigen-Schnelltests vorgenommen werden. Allenfalls sollen ankommende Reisende innerhalb von 24 Stunden nach der Landung einen solchen in Australien absolvieren. Die bislang übliche Quarantäne entfällt. Ohne den Nachweis der vollständigen Impfung gegen Covid-19 soll die Einreise verweigert werden. Der Bundesstaat Queensland gilt bei Touristen nicht zuletzt aufgrund des Great Barrier Reef als besonders beliebt.

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Einreise: Schweden schafft Testpflicht ab

Die schwedische Regierung hat die Einreisebestimmungen geändert und verzichtet künftig auf die Vorlage negativer Coronatests. Diese Regelung wurde am 28. Dezember 2022 aufgrund der Omikron-Corona-Variante eingeführt. Nun hat man in Schweden offenbar festgestellt, dass die Vorgabe wenig effektiv war, denn mittlerweile ist diese Mutation auch in diesem nordischen Land dominierend. Die Regierung begründet die Abschaffung der Vorlagepflicht negativer Coronatests damit, dass dies nicht mehr angemessen sein soll. „Reisende gelten nicht mehr als besonders relevant, die Verbreitung von Omicron in Schweden zu beeinflussen“, teilte die Regierung Schwedens mit.

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Ab 22.01.2022: Schweiz vereinfacht Einreiseregeln

Mit Wirksamkeit zum 22. Feber 2022 ändert die Schweiz ihre Einreisebestimmungen. Künftig müssen Geimpfte und Genesene keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen. Ungeimpfte müssen dies weiterhin, jedoch wird der zweite Test, der bislang nach der Einreise vorzunehmen ist, abgeschafft. Die Gültigkeit der Impfzertifikate wird von 365 Tagen auf 270 Tage reduziert. Hintergrund ist, dass die Europäische Union diese Maßnahme für ihre Mitglieder empfohlen hat. Die Eidgenossenschaft will sicherstellen, dass die EU-Mitglieder die in der Schweiz ausgestellten Impfnachweise auch weiterhin anerkennen. Allerdings gilt es darauf hinzuweisen, dass mittlerweile ein regelrechter Flickenteppich herrscht, im Rahmen nationaler Alleingänge haben Staaten wie Österreich die Gültigkeit an Auffrischungen geknüpft. In nachstehender Grafik sind die neuen Bestimmungen, die am 22. Jänner 2022 in Kraft treten werden, vereinfacht dargestellt:

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Ab Montag: Mückstein streicht Virusvariantengebiete aus den Einreiseregeln

Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) lockert mit Wirksamkeit zum 24. Jänner 2022 die Einreiseverordnung, indem die derzeit 14 Virusvariantengebiete entfernt werden. Dies hat zur Folge, dass nun aus allen Staaten kommend die so genannte 2G-plus-Regel gilt. Vor einigen Wochen setzte das Gesundheitsministerium nach und nach insgesamt 14 Staaten auf die Liste der Virusvariantengebiete. Dies hatte zur Folge, dass nur Personen, die drei Impfungen und einen negativen PCR-Test vorweisen konnten, der Quarantäne entgehen können. Noch bis Sonntag müssen alle anderen eine zehntägige Absonderung, aus der man sich nach fünf Tagen freitesten kann, antreten. Ab Montag, 24. Jänner 2022, gibt es zumindest vorläufig keine Virusvariantengebiete mehr. Für die „normale Einreise“ bedeutet das konkret, dass ohne Quarantäne nur mit Genesungs- oder Impfnachweis sowie einem negativem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, eingereist werden darf. Ausnahme: Personen, die dreimal geimpft sind, benötigen keinen zusätzlichen PCR-Test. Die Ausnahmen, beispielsweise für Schwangere, Kinder und Transitreisende, bleiben unverändert bestehen. Unverändert bleibt, dass die PCR-Testung in Österreich binnen 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden kann. In diesem Fall muss die so genannte Pre-Travel-Clearance ausgefüllt und auf Verlangen des Bundesheers, das im Auftrag der jeweiligen lokalen Gesundheitsbehörde die Kontrollen durchführt, vorgezeigt werden. Grundsätzlich werden sämtliche Coronadokumente (z.B. EU-Impfzertifikat) sowohl auf Papier als auch in digitaler Form auf dem Smartphone akzeptiert. Mit der 12. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung, die am Mittwochabend im Bundesgesetzblatt publiziert wurde, gelten nun das Vereinigte Königreich, Norwegen, Dänemark, die Niederlande sowie zehn Staaten auf dem afrikanischen Kontinent nicht mehr als Virusvariantengebiete. Wie bereits

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