Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Für Geimpfte: Australien öffnet sich ab 21.02.2022 vollständig

Zum 21. Feber 2022 will sich Australien wieder vollständig für den internationalen Tourismus öffnen. Bereits zuvor haben einzelne Bundesstaaten die Einreisebestimmungen deutlich gelockert. Laut Erklärung von Premierminister Scott Morrison will man sich nun komplett öffnen. Allerdings dürfen nur Personen, die mindestens zwei Impfungen gegen Covid-19 nachweisen können, nach Australien einreisen. Wenn man aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss man vorab eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hierzu müssen Nachweise wie ein ärztliches Attest in englischer Sprache vorgelegt werden. Morrison betonte im Zuge der Pressekonferenz auch, dass die Obergrenzen für internationale Ankünfte, die von einzelnen Bundesstaaten eigenständig festgelegt wurden, vorerst in Kraft bleiben. Es obliegt den Regionalregierungen diese aufzuheben oder die Quote zu erhöhen. Daher sollten sich Australien-Reisende zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen jenes Bundesstaats, in dem sie landen werden, informieren.

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Griechenland schafft Testpflicht für Genesene und Geimpfte ab

Seit Montag gelten für die Einreise nach Griechenland wieder einfachere Einreisebestimmungen. Die zusätzliche Testpflicht, die für Geimpfte und Genesene bestanden hat, wurde abgeschafft. Dies hat zur Folge, dass der 2G-Nachweis wieder ausreichend ist. Ungeimpfte Personen profitieren von der Lockerung nicht wirklich, denn diese müssen auch weiterhin einen negativen Testbefund vorlegen. Dabei werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltest-Ergebnisse akzeptiert. Griechenland hatte im Dezember 2021 aufgrund der Omikron-Variante eine zusätzliche Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene eingeführt. Man hoffte, dass man damit die Ausbreitung dieser Corona-Mutation eindämmen kann. Nun hat man sich von dieser Sonderregel wieder verabschiedet. Die aktuellen Einreisebestimmungen Griechenlands entsprechen weitgehend der Einigung, auf die sich der EU-Mitglieder festgelegt hatten. Angewandt werden diese aber nicht von allen Staaten, denn viele, darunter auch Österreich, scheren aus.

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Einreise: Marokko setzt auf 1G-plus

Am 7. Feber 2022 wird sich Marokko wieder für den internationalen Flugverkehr öffnen. Nun gab die Regierung die Einreiseregeln bekannt. Nur vollständig geimpfte Personen können unter zusätzlicher Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ohne Quarantäne einreisen. Marokko versteht derzeit unter „vollständig geimpft“ noch zwei Stiche. Allerdings kann es dazu kommen, dass auch eine Auffrischungsimpfung notwendig ist, wenn die zweite Dosis schon länger zurückliegt. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Hier gibt es die Besonderheit, dass ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zum Boarding des Flugzeugs gezählt wird. Vereinfacht gesagt: Es zählt der Zeitpunkt des Abflugs in Richtung Marokko und nicht der Moment der Einreisekontrolle. Zusätzlich müssen sich alle Passagiere, die auf dem Luftweg einreisen, verpflichtenden Antigen-Schnelltests unterziehen. Stichprobenartig sollen auch PCR-Abstriche genommen werden. Die Kosten für die Arrival-Tests werden von der Regierung getragen. Die Reisenden sollen über das Ergebnis, beispielsweise per SMS, informiert werden. Weiters weist Marokko die Fluggesellschaften an, dass diese das Vorhandensein der Dokumente (Impfungen und negativer PCR-Test) vor dem Einsteigen prüfen müssen. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, dürfen nur dann befördert werden, wenn sie entweder unter eine allgemeine Ausnahme oder aber eine Sondergenehmigung der Regierung fallen. Letztere ist bei den Behörden zu beantragen, jedoch muss man dafür triftige Gründe haben. Nach der Einreise kann die lokale Gesundheitsbehörde zu einem weiteren Coronatest auffordern. Dabei soll es sich um einen PCR-Test handeln, der beispielsweise im Hotel durch mobile Teams genommen wird. Auch diese

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Neuseeland öffnet sich stufenweise für den Tourismus

Neuseeland kündigt erstmals seit dem Beginn der Corona-Pandemie die Lockerung der Einreise- und Quarantänebestimmungen an. Es hängt allerdings vom Reisepass ab, ob man bereits ab Juli 2022 oder erst ab Oktober 2022 zu touristischen Zwecken einreisen darf. Ministerpräsidentin Jacinda Ardern kündigte an, dass Personen, die über eine Staatsbürgerschaft, die zur Einreise ohne Visum berechtigt, ab Juli 2022 wieder Urlaub in Neuseeland machen dürfen. Das betrifft beispielsweise Personen mit britischem oder australischem Reisepass. Allerdings wird man die 1G-Regel praktizieren. Ab Ende Feber 2022 lässt man eigene Staatsbürger, die sich derzeit in Australien aufhalten, wieder ohne Quarantäne einreisen. Voraussetzung ist, dass diese vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Mitte März 2022 sollen dann Staatsbürger folgen, die aus anderen Teilen der Welt kommen. Unter Umständen kann dennoch eine Quarantäne von sieben bis zehn Tagen abverlangt werden. Dies hängt in erster Linie vom aktuellen Infektionsgeschehen ab. Für den internationalen Tourismus will sich Neuseeland erst im Oktober 2022 öffnen. Man wird dann die 1G-Regel praktizieren. Es ist noch offen, ob man zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen muss oder nicht. Die Regierung verfolgte über eine lange Zeit hinweg die so genannte Null-Covid-Strategie. Anfangs hatte man damit Erfolg, jedoch gilt diese spätestens seit dem Auftreten der Delta-Variante als gescheitert.

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Kein Testpflicht bei Einreise: Auch Finnland lockert

In Finnland kommt es bei den Einreisebeschränkungen zu Lockerungen. Anfang Dezember wurde in Finnland im Zuge der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante die 2G-Plus-Regel für die Einreise eingeführt, mit welcher nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Negativtest in das Land einreisen durften. Wie es auf der finnischen Regierungswebsite heißt, bestehen ab sofort für die Einreise aus EU- und Schengenländern keine Einreisebeschränkungen mehr, es muss jedoch auf Forderung ein gültiges Reisedokument vorgelegt werden können. Derzeit hat das österreichische Außenministerium seinen Reisehinweis für Finnland noch nicht aktualisiert und gibt bisher die alte Regelung an, nach der Reisende aus besagten Gebieten einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis vorzulegen haben. Das berichtet das Touristikportal Reisevor9.

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Von wegen „einheitliche Reisegeln“ – Viele EU-Staaten kochen eigene Suppe

Viele Medien haben regelrecht gefeiert, dass ab 1. Feber 2022 das Reisen innerhalb der Europäischen Union wieder einfacher möglich sein wird. Allerdings ist die Einigung, die auf europäischer Ebene erzielt wurde, erneut ein regelrechter Murks, denn beispielsweise Österreich hat sie gar nicht übernommen. In der Coronakrise zeigte sich schon öfters, dass sich Regierungschefs und/oder Minister der EU-Mitglieder in Brüssel oder Straßburg auf einheitliche Regeln einigen. Kaum waren die Videokonferenz oder die Besprechung vor Ort beendet, verkündete man groß den Erfolg. Genau so machte es zuletzt auch Österreichs EU-Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). In einer OTS-Mitteilung feierte sie den Erfolg regelrecht. Doch sie machte offensichtlich die Rechnung nicht mit dem Wirt, sprich ihrem Ministerkollegen Wolfgang Mückstein (Grüne). Kurios, aber wahr: Österreich wirkte an einheitlichen Reisegeln für den EU-Raum mit und setzt sie selbst gar nicht um. Mückstein denkt gar nicht daran die Einreiseverordnung, die auf 2Gplus (geimpft plus PCR-Test, genesen plus PCR-Test oder dreimal geimpft) zu lockern. Das Gesundheitsministerium bezog auf mehrfache Nachfrage, ob Österreich die EU-Regeln übernimmt und falls nein warum, keine Stellung. Es ist mittlerweile üblich, dass sich dieses Ministerium zu „unangenehmen Dingen“ überhaupt nicht äußert. Von Reisenden kann und muss man verlangen, dass diese sich selbst im Vorfeld über die Voraussetzungen für die jeweilige Einreise informieren. „Hab ich nicht gewusst“ kann in Ländern, die visumspflichtig sind, nicht dazu führen, dass man dennoch einreisen darf. Schafft man es überhaupt ins Flugzeug, folgt in der Regel die Zurückweisung und die Airline muss die Person wieder zurückbefördern. Selbstverständlich gibt es dafür dann

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Einreise: Spanien verkürzt Gültigkeit von Antigen-Schnelltests

Bei der Spanien-Einreise ist ab sofort eine Änderung im Bereich der Antigen-Schnelltests zu berücksichtigen. Diese werden ab Abstrichnahme nur noch maximal 24 Stunden lang anerkannt. Nicht betroffen sind Nukleinsäureamplifikationstests. Konkret bedeutet das, dass Personen, die weder Impfung noch Genesung nachweisen können, Schnelltest-Ergebnisse nur noch 24 Stunden lang ab Abstrichnahme zur Einreise nach Spanien verwenden können. Befunde, die auf den Verfahren PCR-, LAMP oder TMA basieren, sind weiterhin 72 Stunden lang gültig. Auch hier ist nicht der Zeitpunkt der Ausstellung des Befunds bzw. des Zertifikats maßgeblich, sondern jener der Abstrichnahme. Unverändert bleibt, dass Spanien weiterhin das Ausfüllen eines Online-Formulars verlangt. Der QR-Code muss bei einer etwaigen Einreisekontrolle vorgewiesen werden. Die Zentralregierung hat die Fluggesellschaften mittels Notam angewiesen, dass die Vollständigkeit der Corona-Unterlagen spätestens beim Boarding gesichtet werden muss. Andernfalls kann der Mitflug verweigert werden, was in der Vergangenheit schon für Aufsehen sorgte.

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Tunesien lockert die Einreiseregeln

Das nordafrikanische Tunesien verlangt von vollständig geimpften Personen keinen negativen PCR-Test mehr. Künftig kann auch ein Antigen-Schnelltest-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Weiterhin erforderlich ist, dass zwei Formulare online ausgefüllt werden müssen. Diese müssen in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Fluggesellschaften sind angewiesen das Vorhandensein von Impfnachweis, Testbefund und der Formulare spätestens im Zuge des Boardings zu überprüfen. Kinder unter sechs Jahren sind generell ausgenommen. Ab dem sechsten Lebensjahr sind Impfung und mindestens Antigen-Schnelltest sowie die Formulare vorzulegen. Personen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, dürfen – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht nach Tunesien einreisen. Das Tourismusamt weist darauf hin, dass es an allen Grenzübergängen zu stichprobenartigen Coronatests kommen kann. Die Kosten hierfür trägt der Staat. Falls dieser positiv ausfallen sollte, ist eine fünftägige Quarantäne anzutreten.

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Lufthansa fliegt Team Deutschland zu den Olympischen Winterspielen

Um 17:45 Uhr hieß es „all doors in flight“ für die Boeing 747-8 mit der Kennung D-ABYA und dem Taufnamen „Brandenburg“ am Frankfurter Flughafen. Flugkapitän Christian Leyhe und seine Crew begrüßten an Bord die Teams Rodeln Doppelsitzer mit Tobias Arlt, Sascha Benecken, Toni Eggert und Tobias Wendl, Eiskunstlauf, Freeski, Ski Alpin Damen, Biathlon, Snowboard Halfpipe und Skisprung rund um Karl Geiger und Katharina Althaus. Zuvor wurde das Team in der Business Class Lounge der Lufthansa verabschiedet. DOSB-Vize-Präsidentin Miriam Welte und Lufthansa Airlines-CEO Klaus Froese gaben den Sportlern ihre guten Wünsche für die sportlichen Wettkämpfe mit auf die Reise. „Wir freuen uns, dass der Tag des Abflugs für das Team D endlich gekommen ist“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert, Delegationsleiter in Peking. „In gerade einmal vier Tagen findet die Eröffnungsfeier statt und die Vorfreude steigt. Wir fliegen mit einem starken Team nach Peking und ich bin mir sicher, dass unsere Athleten sowohl als Vorbilder für die Gesellschaft als auch als Botschafter unseres Landes eine hervorragende Leistung zeigen werden.“ Lufthansa Airlines-CEO Klaus Froese sagte: „Es ist Tradition, dass das Team Deutschland mit Lufthansa zu Olympischen Spielen fliegt. Für uns ist das eine ganz besondere Aufgabe, die wir jedes Mal wieder mit Freude und Stolz übernehmen.“ Lufthansa Cargo hat in den letzten Wochen bereits 100 Tonnen Sportgeräte und Sportgepäck nach Peking geflogen. Seit vielen Jahren ist der „Frachtkranich“ ein verlässlicher Partner für den Transport der Sportgeräte für das Olympiateam. Die Transporte der Sportgeräte seien besonders zeitkritisch und würden große Sorgfalt und Erfahrung erfordern.

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Südafrika vereinfacht die Einreise

Angesichts einer mittlerweile abgeebbten vierten Infektionswelle lockert Südafrika seine CoV-Maßnahmen weiter. Die Regierung des Kap-Staates hat beschlossen, dass positiv getestete Personen ohne Symptome nicht mehr in Quarantäne müssen. Für solche mit Symptomen wurde die Dauer der Isolierung von zehn Tagen auf sieben Tage verkürzt. Wer Infizierten nahegekommen ist, muss nur noch in Quarantäne, falls Symptome bestehen. Das berichtet der ORF. Begründet wurden die Lockerungen mit Studien, wonach in Südafrika rund 70 Prozent der Bevölkerung bereits eine Infektion hatten.

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