Das nordafrikanische Tunesien verlangt von vollständig geimpften Personen keinen negativen PCR-Test mehr. Künftig kann auch ein Antigen-Schnelltest-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Weiterhin erforderlich ist, dass zwei Formulare online ausgefüllt werden müssen. Diese müssen in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Fluggesellschaften sind angewiesen das Vorhandensein von Impfnachweis, Testbefund und der Formulare spätestens im Zuge des Boardings zu überprüfen.
Kinder unter sechs Jahren sind generell ausgenommen. Ab dem sechsten Lebensjahr sind Impfung und mindestens Antigen-Schnelltest sowie die Formulare vorzulegen. Personen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, dürfen – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht nach Tunesien einreisen. Das Tourismusamt weist darauf hin, dass es an allen Grenzübergängen zu stichprobenartigen Coronatests kommen kann. Die Kosten hierfür trägt der Staat. Falls dieser positiv ausfallen sollte, ist eine fünftägige Quarantäne anzutreten.