Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Tschechien verlangt CoV-Test bei Einreise

Ein derber Schlag für die tschechische Tourismusbranche. In Tschechien gelten ab heute verschärfte Einreiseregeln für Urlauber aus Österreich. So muss jedermann einen gültigen Testnachweis erbringen, sofern keine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, vorgezeigt werden kann. Die Tourismusbranche des Landes befürchtet nun einen erneuten Einbruch bei den Besucherzahlen. „Jede derartige Barriere ist ein Hindernis für Urlauber“, sagte der Präsident des tschechischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Vaclav Starek, am Donnerstag. Wer aus einem sogenannten grünen Land wie Österreich, Deutschland oder der Schweiz kommt, muss ab morgen ein negatives Schnelltest-Ergebnis mit im Gepäck haben, das nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem ist vor der Einreise ein Online-Meldeformular auszufüllen. Begründet werden die Verschärfungen mit der fortschreitenden Ausbreitung der Delta-Virusvariante. Das berichtet vienna.at.

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USA denken nicht an Lockerung der Reiseregeln

Während bei europäischen Staaten gerade die Einreisebestimmungen fallen, lassen es die Amerikaner eher langsam angehen. Die US-Regierung plant keine frühzeitige Aufhebung der Reisebeschränkungen. Wie ein Sprecher des Weißen Hauses gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagt, wolle man dem wachsenden Druck von US-Wirtschaftsgruppen und einigen Abgeordneten vorerst nicht nachgeben: „Wir haben enorme Fortschritte in unseren Impfbemühungen gemacht, so wie viele andere Länder auch, aber wir wollen sicherstellen, dass wir uns bewusst bewegen und in der Lage sind, den internationalen Reiseverkehr nachhaltig wieder zu öffnen, wenn es sicher ist, dies zu tun.“ Das berichtet das Luftfahrtportal Aero.

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Tipps für die Einreise nach Deutschland

Für Urlauber und Geschäftsreisende ist es momentan besonders wichtig die für das jeweilige Zielland gültigen Einreisebestimmungen zu beachten. Auch für die Rückkunft in den Heimatstaat gilt es einiges zu beachten. Die Verordnungen der einzelnen EU-Mitglieder sind nicht nur extrem unterschiedlich, sondern ändern sich im Extremfall auch über Nacht. Deutschland hat eine generelle Testpflicht, die auch dann gilt wenn man aus Nicht-Risikogebieten kommt. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Aus Risikogebieten kommend haben es Geimpfte und Genesene am einfachsten. Virusvariantengebiete sind für alle mit Zwangsquarantäne ohne Möglichkeit des Freitestens verbunden. Doch wer muss die Einreiseanmeldung ausfüllen und wer nicht? In einem kurzen Video, das am Flughafen Köln/Bonn aufgenommen wurde, gibt Aviation Direct einen kompakten Überblick über die aktuellen Einreisebestimmungen Deutschlands und erklärt worauf es derzeit ankommt. Wichtiger Hinweis: Die Regeln können sich ändern. Daher sollte man sich kurz vor der Reise nochmals über die Einreisebestimmungen informieren.

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Slowakei: Nur noch Geimpfte ohne Quarantäne

Die Slowakei prescht als erstes EU-Mitglied vor und gestattet ab 9. Juli 2021 nur noch Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind, die Einreise. Alle anderen, auch Genesene und Getestete, müssen 14 Tage in Quarantäne. Es besteht die Möglichkeit der Freitestung mittels PCR nach fünf Tagen. Laut der Verordnung der slowakischen Regierung muss der Impfschutz vollständig seit mindestens 14 Tagen vorhanden sein. Das bedeutet, dass beide Impfdosen verabreicht worden sein müssen und dann zwei Wochen Zeit vergangen sein müssen. Eine Ausnahme stellt das Vakzin von Johnson & Johnson dar, da bei diesem nur eine Spritze erforderlich ist – 14 Tage danach ist man von der slowakischen Quarantäne befreit. Die Maßnahme wird unter dem Deckmantel „Delta-Variante“ eingeführt. Die slowakische Regierung behauptet, dass Urlaubsrückkehrer diese Mutation ins Land schleppen würden. Wissenschaftlich fundierte Nachweise gibt es dafür aber nicht. Tschechische Republik verschärft ebenfalls Auch das Nachbarland Tschechien wird ab 9. Juli 2021 die Einreise für Ungeimpfte verschärfen. Es wird dann die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der jedoch von der Quarantäne befreien soll, verlangt. Weiters sind dann wieder Formulare auszufüllen. Derzeit ist die Einreise in dieses Land aus vielen Staaten kommend ohne Auflagen möglich. Künftig besteht PCR-Testpflicht, von der lediglich vollständig Geimpfte ausgenommen sind. Die tschechische Regierung argumentiert ebenfalls mit der „Delta-Keule“. Man behauptet, dass diese einen immer größeren Anteil der Neuinfektionen ausmachen würde und gleichzeitig prangert man Urlaubsrückkehrer und Touristen an. Bemerkenswert ist aber, dass Tschechien gegen die Maßnahmen der Slowakei protestiert. Flickenteppich setzt sich fort Eigentlich sollte der „Grüne Pass“ mehr oder weniger

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Offizielle App für den Grünen Pass ab sofort im App Store verfügbar

Endlich ist sie da: die Regierung bringt die erste offizielle App für den Grünen Pass auf den Markt. Die Anwendung gibt es zunächst nur im App Store. Zum Start der EU-konformen Zertifikate innerhalb der Europäischen Union stellt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit der Bundesrechenzentrum GmbH allen Bürgern den Grünen Pass als digitale Anwendung kostenlos zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine App, die eine Speicherung und sichere Handhabe auf dem Smartphone sowie einen einfachen Vorweis der EU-konformen Zertifikate inklusive QR-Code bei Zutritten und Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. „Die Umsetzung des Grünen Passes erfolgte schrittweise. Gestartet haben wir mit den einzelnen Zertifikaten, anlässlich des EU-weiten Startes steht nun auch eine App zur Verfügung. Da es sich bei den Zertifikaten des Grünen Passes um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt, mussten wir in der Entwicklung der App enge rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Mein Ressort hat dabei nicht nur einen gesundheitspolitischen, sondern auch einen gesellschaftspolitischen Auftrag zum Datenschutz. Ich freue mich, dass wir mit der App ‚Grüner Pass‘ nun eine Anwendung präsentieren können, die einen bestmöglichen Schutz der Gesundheitsdaten gewährleistet“, erklärt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Kein Speichern der Gesundheitsdaten in Cloud Die neue App-Lösung speichert und verarbeitet die Daten der EU-konformen Zertifikate ausschließlich offline, also nur am Handy des Endverbrauchers. Angezeigt werden in der App dann nur mehr wesentliche Informationen, wie z.B. Vorname, Nachname, COVID-19-Impfstoff sowie der EU-konforme QR-Code. Eine Speicherung der Zertifikate in einer Cloud, so wie es bei App-Lösungen in der Regel der Fall ist, erfolgt

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Bulgarien erleichtert Einreise – 3G-Nachweis erforderlich

Mit dem Start des EU-weiten digitalen Impfpasses öffnet auch Bulgarien seine Grenzen unter Einhaltung der hierzulande bekannten 3G-Regeln (getestet, genesen, geimpft). Die Regierung teilt die Welt – je nach Infektionslage – in drei Zonen auf. Österreich und die meisten EU-Staaten gehören danach zur Grünen Zone, die keine Risikogebiete umfasst. Demnach genüge eines der drei Nachweise, um auflagenfrei in das Schwarzmeerland einzureisen. Dabei müssen Urlauber berücksichtigen, dass nur gültige PCR-Tests als Nachweis anerkannt werden. Ein einfacher Schnelltest reicht da nicht aus. Die Impfkampagnen laufen hingegen nur mäßig. Nur 11,6 Prozent der Einwohner genießen einen vollständigen Schutz, wie tip-online.at berichtet. 

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Aktueller Hinweis: Einreise nach Kroatien nur noch mit Nachweis

Das bei Urlaubern hoch im Kurs stehende Kroatien hat ohne Vorlaufzeit die Einreisebestimmungen geändert. Mit sofortiger Wirkung ist bei der Grenzkontrolle der Grüne Pass vorzulegen. Alternativ können negative Testbefunde oder Impf- bzw. Genesungsnachweise verwendet werden. Die Änderung kommt überraschend und trifft insbesondere Urlauber, die auf dem Landweg anreisen, sprichwörtlich eiskalt, denn an den Grenzübergängen soll es laut lokalen Medienberichten bereits zu stundenlangen Wartezeiten gekommen sein. Nach Angaben der kroatischen Polizei sind mit sofortiger Wirkung nachstehende Nachweise bei der Einreise vorzulegen. Diese sollen lückenlos im Zuge der Grenzkontrolle, die in Kroatien aufgrund des Umstands, dass man kein Schengen-Mitglied ist ohnehin standardmäßig durchgeführt werden, kontrolliert werden: EU-Impfzertifikat („Grüner Pass“) EU-Genesungszertifikat („Grüner Pass“) EU-Testzertifikat Antigen („Grüner Pass“), maximal 48 Stunden alt EU-Testzertifikat PCR („Grüner Pass“), maximal 72 Stunden alt Testbefund Antigen, maximal 48 Stunden alt Testbefund PCR, maximal 72 Stunden alt Impfnachweis z.B. Impfpass oder Bescheinigung behördlicher Genesungsnachweis Personen, die nach Kroatien einreisen, müssen zumindest eines der oben genannten Dokumente vorlegen können. Seitens der Nachbarländer wurde Kritik an der Vorgehensweise ausgeübt, denn man habe derartig kurzfristig darüber informiert, dass keinerlei Vorbereitungen gemacht werden konnten. Zuvor gestattete Kroatien allen Bürgern aus Mitgliedsländern der EU, die niedrige Inzidenzen aufweisen, die Einreise gänzlich ohne Auflagen und Testpflichten. Das wurde kurzfristig ohne Vorankündigung zum Nachteil von Urlaubern geändert. Der „Fall Kroatien“ zeigt neuerlich, dass sich Reisende immer wieder und insbesondere kurz vor der Abfahrt bzw. dem Abflug über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für ihr Zielland informieren sollen. Diese können sich äußerst kurzfristig ändern – Grüner Pass hin

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Delta: Ukraine führt kostenpflichtige Zwangs-Schnelltests an der Grenze ein

Die Ukraine führt am 2. Juli 2021 für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in Indien, Russland, Portugal oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben, ein neues Verfahren für die Einreise ein. Im Zuge der Grenzkontrolle muss zwingend ein Antigen-Schnelltest absolviert werden. Wird dieser verweigert, droht die Zurückweisung. Zusätzlich müssen wahlweise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine Versicherungspolizze, die Covid-Erkrankungen auf dem Gebiet der Ukraine abdeckt, vorgelegt werden. Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, können ab 14 Tage nach der letzten notwendigen Dosis, als Alternative ihren Impfnachweis vorlegen. Vor dem Grenzübertritt ist an den Flughäfen ein Antigen-Schnelltest zu absolvieren. Dazu werden laut einer Mitteilung der Regierung entsprechende Teststationen eingerichtet. Wichtig: Die Kosten für den Antigentest, die nicht näher definiert wurden, müssen vom Reisenden selbst und an Ort und Stelle bezahlt werden. Sollte das Ergebnis des Schnelltests positiv ausfallen, so hat man sich zusätzlich einem PCR-Test zu unterziehen. Weiters muss man sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Ist das Ergebnis negativ, so wird die Einreise in die Ukraine gestattet. Sollte der Schnelltest verweigert werden, so erfolgt laut Regierung unabhängig davon, ob alle anderen Unterlagen vorliegen oder nicht, die Zurückweisung. Das bedeutet, dass die Einreise in die Ukraine verweigert wird. Für Personen, die sich nicht in den im ersten Absatz genannten Staaten aufgehalten haben, ist weiterhin die Einreise unter Vorlage eines Impfnachweises oder negativen PCR-Tests möglich.

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Island erleichtert Geimpften und Genesenen die Einreise

Die Einreise nach Island ist nun für Genesene und Geimpfte ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Gleichzeitig hob der Inselstaat auch die Maskenpflicht sowie Beschränkungen bei Zusammenkünften auf. Weiterhin verpflichtend ist eine elektronische Einreiseanmeldung. In dieser werden nebst Kontaktdaten und Informationen zu den Flugdaten auch Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Sofern man weder Genesung noch Impfung nachweisen kann, muss weiterhin ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Unmittelbar nach der Einreise wird ein Abstrich genommen. Personen ohne Impfung oder Genesung müssen sich dann bis zum Erhalt des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen.

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Ohne PCR nach Malta kostet 100 Euro pro Tag plus 120 Euro für den Test

Ohne negativen PCR-Testbefund in den Urlaub nach Malta fliegen ist absolut keine Idee, doch seit 1. Juni 2021 meinten 369 Touristen –immerhin 1,2 Prozent – ohne diese am Flughafen Luqa einreisen zu müssen. Für diese war es ein teures Unterfangen, denn vor Ort müssen 120 Euro für einen PCR-Test bezahlt werden und dann geht es in ein Quarantänehotel, das mit 100 Euro pro Tag in Rechnung gestellt wird. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses darf man das Hotelzimmer nicht verlassen. Im Preis von 100 Euro pro Tag sind Speisen und Getränke nicht inkludiert. Diese werden on-top berechnet. Wer sich weigert sich einem PCR-Test zu unterziehen, muss 14 Tage in der Quarantäneunterkunft bleiben und nur für die Übernachtungen im „Zimmerarrest“ stolze 1.400 Euro berappen. Laut Times of Malta wird derzeit das Corinthia Beach Resort in St George’s Bay als Quarantänehotel der Regierung genutzt. Das Gesundheitsministerium von Malta teilte mit, dass der Anschluss an das Green-Pass-System der EU per 1. Juli 2021 vollzogen wird. Ab diesem Tag werden auch neue Einreisebestimmungen gelten. Derzeit ist vorgesehen, dass unter anderem EU-Impfzertifikate zur Einreise ohne Quarantäne berechtigen werden. PCR-Befunde, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auf jeden Fall weiterhin akzeptiert. Ob in Zukunft auch Schnelltests anerkannt werden, ist noch offen. Bis inklusive 30. Juni 2021 berechtigen „ausländische“ Impfnachweise nicht zur Einreise ohne Quarantäne. Erst ab 1. Juli 2021 bringt das EU-Impfzertifikat Erleichterungen. Laut Eurostat verlor Malta bedingt durch die Corona-Pandemie rund 80 Prozent des touristischen Aufkommens. Damit liegt man deutlich unter dem EU-Schnitt von

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