
Pre-Travel-Clearance: Wer sie ausfüllen muss und wer nicht
Mit Wirksamkeit zum 10. Juni 2021 entfällt aus vielen Staaten kommend die Abgabe der österreichischen Pre-Travel-Clearance. Stattdessen muss bei einer vom Bundesheer im Auftrag des jeweiligen Gesundheitsamts durchgeführten Kontrolle der so genannte 3G-Nachweis erbracht werden. Reist man ab Donnerstag aus den so genannten “Anlage A-Staaten” ein und ist geteset, geimpft oder genesen, so muss man die bislang verpflichtende Pre-Travel-Clearance nicht mehr ausfüllen. Kommt man aus den Ländern, die in den Anlagen B1 oder B2 gelistet sind, so ändert sich nichts und die Einreiseanmeldung muss weiterhin elektronisch getätigt werden und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. Aus welchen Ländern kommend braucht man KEINE Pre-Travel-Clearance mehr? Mit Stand 10. Juni 2021 ist diese nicht mehr erforderlich, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist und aus nachstehenden Staaten kommend nach Österreich einreist: Andorra Australien Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Fürstentum Liechtenstein Griechenland Irland Island Israel Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Monaco Neuseeland Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien San Marino Schweden Singapur Slowakei Slowenien Spanien Schweiz Südkorea Tschechische Republik Ungarn Vatikan Zypern Welche Staaten sind auf der Liste B1 (Hochinzidenzgebiete)? Mit Stand 10. Juni 2021: keine Welche Staaten sind auf der Liste B2 (Virusvariantengebiete)? Brasilien Indien Südafrika Vereinigtes Königreich Was ist, wenn ein Staat auf keiner der drei Listen angeführt ist? Dann wird es kompliziert, denn die Einreise nach Österreich ist dann nur im Ausnahmefall für Personen, die keinen Wohnsitz in der Alpenrepublik haben, möglich. Österreichische Staatsbürger können immer einreisen. Allerdings kann dies eine Quarantäne nach sich ziehen. Die Pre-Travel-Clearance ist jedenfalls







