Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Österreich anerkennt China-Impfstoff doch – Sputnik V nicht

Vor wenigen Tagen erklärte das Gesundheitsministerium Österreichs, dass Impfungen, die mittels Sinopharm (China) bzw. Sputnik V (Russland) vorgenommen wurden, mangels EMA-Zulassungen zu keinen Einreiseerleichterungen führen. Das war offensichtlich nur die halbe Wahrheit, denn ein Blick in die von Wolfang Mückstein (Grüne) unterschriebene Einreiseverordnung zeigt ein anderes Bild. Auf der Liste der Vakzine, die in Österreich zu Erleichterungen bei der Einreise führen, findet sich entgegen ursprünglicher Angaben des Mückstein-Ministeriums auch der chinesische Sinopharm-Impfstoff. Nicht enthalten ist der russische Sputnik-V, so dass dieser nicht anerkannt wird. Der Umstand, dass das chinesische Mittel zu Erleichterungen führt, wurde so zu keinem Zeitpunkt öffentlich von Mückstein und/oder seinem Ministerium kommuniziert. Ganz im Gegenteil: In einer Art Mini-PR-Kampagne betonte man sogar, dass nur jene Impfstoffe, die von der EMA zugelassen sind, anerkannt werden. Von der Anerkenntnis des chinesischen Impfstoffs profitieren unter anderem Personen aus Serbien, Tschechien und Ungarn, wo dieser auf Basis nationaler Notfallzulassungen zum Einsatz kommt. Serbien ist kein Mitglied der Europäischen Union, so dass dieser Staat auf EMA-Zulassungen sowieso nicht angewiesen ist. Die von Wolfang Mückstein unterschriebene Liste der Impfstoffe wurde im Bundesgesetzblatt II Nr. 222/2021 veröffentlicht. Der entsprechende Passus im Original aus der Verordnung des Ministers: „Anlage IImpfstoffe gemäß § 2 Abs. 3Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNtech/Pfizer: 2 DosenChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India: 2 DosenCOVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US + NL-Sites): 1 DosisCovid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von Moderna: 2 DosenSinopharm / BIBP (Beijing Bio-Institute of Biological Products Co-Ltd.) SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell),

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Österreich: Wirtschaftskammer von neuer Einreiseverordnung enttäuscht

Seit Mitternacht gelten in Österreich einfachere Einreisebestimmungen. Aus vielen Ländern kommend entfällt für Geimpfte, Genesene und Getestete die Quarantäne. Der Wirtschaftskammer gehen die Lockerungen aber nicht weit genug. Diese übt Kritik an der Regierung. „Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung. Kinder ab einem Alter von 10 Jahren müssen getestet werden, darunter zählt der Immunitätsstatus der Eltern bzw. der Aufsichtsberechtigten. Dennoch beinhaltet die neue Regelung – entgegen den Erwartungen und den ursprünglichen Skizzierung des Ministeriums – auch einige Schwierigkeiten für die österreichische Reisebürobranche und Hotellerie“, so die WKÖ in einer Aussendung. „Es ist natürlich erfreulich, dass nun in viele Länder der EU viel einfacher gereist werden kann und die Gäste vice versa zu uns kommen können. Andererseits ist es enttäuschend und schwierig, dass ganz wichtigen Herkunftsländern, wie den USA, Großbritannien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Einreise komplett untersagt ist“, kommentieren Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die aktuelle Regelung. „Es ist sehr schade, dass die Reisefreiheit in Europa nicht komplett wieder hergestellt wurde,“ sagt Kadanka. Wenn man genesen, geimpft oder getestet ist, kann man zwar aus den meisten Ländern Europas einreisen, für Länder auf einer anderen Liste, wie zum Beispiel das wichtige Urlaubsland Kroatien, gilt dies allerdings nur eingeschränkt. Das ist nicht nachvollziehbar.“ Kraus-Winkler unterstreicht: „Auch Gäste aus für Österreich wichtigen Herkunftsmärkten, wie etwa den Niederlanden oder Schweden, müssen trotz Tests bei der Einreise eine Quarantäne antreten. Diese kann

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Angebot in Memmingen wird weiter ausgebaut

Am Flughafen Memmingen wird das Flugangebot eigenen Angaben nach Woche für Woche ausgebaut. Hintergrund sind die in Europa sinkenden Inzidenzen und damit weitgehende Öffnungen des Reiseverkehrs. Aus einem „normalen Risikogebiet“ kommend reicht für die Einreise in Deutschland ein Schnelltest aus. Am Flughafen Memmingen gehen pünktlich zu Pfingsten wieder zahlreiche beliebte Reiseziele an den Start. So Alghero auf Sardinien, Brindisi, Siziliens Hauptstadt Palermo und Lissabon. Ferien-Dauerbrenner wie Mallorca, Chania auf Kreta, Alicante und das portugiesische Faro werden bereits regelmäßig angeflogen. „Keine unserer Destinationen ist aktuell ein Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet. Die Ziele in Spanien und Portugal werden auch nicht mehr als Risikogebiete eingestuft. Die Rückkehr nach Deutschland ist somit ohne Einschränkungen möglich“, erläutert Airport Vertriebsleiter Marcel Schütz. „Die ergriffenen Maßnahmen bieten Schutz und Freiheit und machen das Reisen endlich wieder sicher“. Neben Geimpften und Genesenen müssen auch jene nicht in Quarantäne, die einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen können. Die Bestätigungen lassen sich einfach mit der digitalen Einreiseanmeldung hochladen. Der Flugplan in Memmingen wird von Woche zu Woche umfangreicher. Am 20. Mai steht zudem ein Erstflug auf dem Programm. An diesem Tag startet Wizz Air nach Sarajevo. Die Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina erweitert das dicht geknüpfte Netz an osteuropäischen Reisezielen um eine wichtige Verbindung und ist nach Tuzla und Banja Luka das dritte Ziel des Landes, das ab Memmingen erreichbar ist. Weitere Premieren folgen. So können längst Tickets für die neuen Verbindungen nach Rhodos, Korfu, Zagreb und ins finnische Lappeenranta gebucht

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Austrian Airlines fährt das Sommerangebot hoch

Zeitgleich mit Inkrafttreten der gelockerten Einreiseregeln in Österreich und vielen europäischen Ländern fährt Austrian Airlines das touristische Angebot hoch. Zunächst startet Österreichs Heimatairline zum kommenden langen Pfingstwochenende mit Klassikern wie Kreta und Rhodos.  Zusätzlich gibt es mehr Flüge nach Athen und Thessaloniki. Im Juni folgen weitere Ziele wie Chania, Karpathos, Palma de Mallorca, Santorin, Skiathos oder Zakynthos. Ab Juli runden weitere Strecken wie Cagliari, Catania, Funchal, Gran Canaria, Ibiza, Kalamata, Mykonos, Neapel, Olbia oder Teneriffa das Angebot ab. Insgesamt bietet Austrian Airlines diesen Sommer über 100 Destinationen an – davon liegt mit rund 30 Zielen der klare Fokus auf Urlaubsorten am Mittelmeer. „Mit unserem starken Sommerangebot kommen wir im touristischen Segment wieder auf Vorkrisen-Niveau. Die Nachfrage stimmt, die Leute wollen reisen. Zusätzlich helfen uns die neuen Reiseerleichterungen für Österreich und diverse europäische Länder – weg von Quarantäne, hin zu Impf-, Test- und Genesungsnachweisen“, so Austrian Airlines Vertriebsvorstand Michael Trestl. Deutschland-Verkehr nimmt wieder Fahrt auf Neben den Erleichterungen für touristische Ziele hat jüngst Deutschland ebenfalls die Reisebestimmungen gelockert. Auch hier ist die Quarantänepflicht durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung ersetzt, sofern man nicht aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet kommt. Akzeptiert werden Antigen-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind, sowie PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind. „Der deutsch-österreichische Nachbarschaftsverkehr ist jetzt in beide Richtungen quarantänefrei möglich. Das ist für uns natürlich eine hervorragende Nachricht, da wir unseren Gästen nun wieder ein umfassendes Programm anbieten können. Wir erwarten wieder mehr Nachfrage auf unseren Strecken“, so Trestl weiter. Ab dem

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Portugal öffnet die Grenzen für Touristen

Portugal nimmt abermals den Fuß vom Gaspedal und lockert die Corona-Reisebeschränkungen.  Ab sofort erlaube die Regierung wieder das touristische Reisen. Vorausgesetzt es handelt sich dabei um Einreisende aus EU-Staaten mit Inzidenzwerten von weniger als 500 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Zusätzlich dazu müsse ein negatives PCR-Testergebnis – nicht älter als 72 Stunden – vorgezeigt werden. Die bisher geltenden Einreisebeschränkungen würden am Montag aufgehoben, berichtet unter anderem das Reiseportal Reisevor9. Nach der Beendigung des Ausnahmezustands macht das EU-Land also einen nächsten Schritt in Richtung Normalität. Das Land, das noch im Februar mit Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 800 zu kämpfen hatte, liegt mittlerweile bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 25. 

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Einreise nach Österreich: Diese Regeln gelten ab 19. Mai 2021

Am Montagabend veröffentlichte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die neuen Einreisebestimmungen für Österreich. Diese treten am Mittwoch um Mitternacht in Kraft und werden bis vorläufig 30. Juni 2021 gelten. Bis dahin wird man evaluieren, ob danach noch Einschränkungen notwendig sein werden. „In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen. Dreh- und Angelpunkt auch dieser Verordnung ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung. Als Impfnachweis werden all jene Impfungen anerkannt, die von der EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist zudem eine Quarantäne anzutreten, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln“, so Mückstein in einer Erklärung. Die jüngste Novelle der Einreiseverordnung sieht drei neue Kategorien vor: 1. Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A): 3-G-Regel, keine Quarantäne Diese Staaten sind auf der Anlage A zusammengefasst; berücksichtigt werden sowohl EU-/EWR-Staaten als auch Drittstaaten mit niedriger Inzidenz. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich. Für die Einreise ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in

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Österreich: Mückstein erleichtert die Einreise aus Deutschland

Österreichs Gesundheitsminister hat eine Sonderbestimmung erlassen, die Einreisen aus der Bundesrepublik Deutschland kommend deutlich erleichtert. Diese ist ein Vorgriff auf die bevorstehenden Reiseerleichterungen, die ab 19. Mai 2021 gelten sollen. Die nunmehrige Lockerung für Personen, die aus Deutschland kommen, ist bereits in Kraft. Konkret sieht der neue Paragraph 4a der Einreiseverordnung vor, dass Personen, die sich in den letzten zehn Tagen ausschließlich in Österreich oder Deutschland aufgehalten haben und ein ärztliches Attest, ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder ein Genesungszertifikat vorweisen können, von der Quarantäne befreit sind. „Kann weder ein ärztliches Zeugnis noch ein Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat vorgewiesen werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen“, sieht die Verordnung von Wolfgang Mückstein (Grüne) vor. Bezüglich der Gültigkeit von Impfungen ist in der Verordnung festgehalten, dass nur „zentral zugelassene Impfstoffe“ anerkannt werden. Gemeint ist damit die EMA-Zulassung, so dass beispielsweise Sputnik V und Sinopharm derzeit ausgeschlossen sind. Weiters wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: „Für die Einreise nach § 4a und § 6a Abs. 1a ist einem ärztlichen Zeugnis nach Abs. 1 und einem Testergebnis nach Abs. 2 ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes ärztliches Zeugnis nach Anlagen C oder D oder Impfzertifikat über die Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 gleichgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese

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Italien schafft Quarantäne für EU-Bürger ab

Italien macht als erstes EU-Land die Grenzen komplett auf, denn ab Montag können alle Personen, die aus Mitgliedsländern der Europäischen Union kommen, wieder ohne Test und Quarantäne einreisen. Besondere Auflagen gibt es nicht mehr. Mit zahlreichen Nicht-EU-Staaten wurden bereits Abkommen geschlossen. Dies erfolgte wohl im Hinblick darauf, dass Italien ein beliebtes Tourismusland ist und die Nation auf die Einnahmen aus diesem Segment angewiesen ist. Lediglich für Gebiete mit Mutationen, beispielsweise Indien und Brasilien, hält Italien weiterhin sehr strenge Einreisebestimmungen aufrecht. Gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Amerika testet man seit einiger Zeit Flüge, auf denen die Reisenden umfangreich getestet werden. Im Gegenzug ist die Einreise auf beiden Seiten ohne Quarantäne möglich. Dieses Modell soll nun im Rahmen bilateraler Abkommen auch auf Kanada, Japan und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgedehnt werden. In Italien praktiziert dies bereits in Rom-FCO und Mailand-MXP. Künftig sollen auch Venedig und Neapel in der Lage sein so genannte „Covid-freie Flüge“ anzubieten.

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Deutschland: Nur Geimpfte und Genesene profitieren von neuen Einreiseregeln

Ab Donnerstag, 20. Mai 2021, gelten in Deutschland neue Einreiseregeln. Diese bringen Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Diese sind – sofern der entsprechende Nachweis erbracht werden kann – von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Doch es gibt einen „Haken“: Dieser Vorteil gilt nur dann, wenn man aus einem so genannten „Risikogebiet“ kommt. Das Robert-Koch-Institut versieht Staaten und Regionen ab einer Siebentagesinzidenz von 50 auf 100.000 Einwohner mit diesem Stigma. Ist das Gebiet jedoch als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft, so ist auch weiterhin die Vorlage einer negativen Testung erforderlich. Anschließend ist eine Quarantäne anzutreten, aus der man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, ändert sich an der Vorlagepflicht negativer Testbefunde nichts. Das schließt ausdrücklich auch Nicht-Risikogebiete ein, denn die Testpflicht soll beibehalten werden. Das führt dazu, dass von der neuen Verordnung ausschließlich Geimpfte und Genesene profitieren. Auch bleibt bei Risikogebieten für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene die Quarantänepflicht aufrecht. Diese müssen lediglich aus Nicht-Risikogebieten kommend nicht in Absonderung, jedoch trotzdem einen negativen Befund vorlegen.

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Urlaub 2021: ÖAMTC gibt wertvolle Tipps

Die von der österreichischen Bundesregierung geplanten Einreisebestimmungen können dazu führen, dass es auch während dem Aufenthalt in einem Urlaubsland zu einer Umstufung kommen kann. Beispielsweise kann der Fall eintreten, dass bei der Abreise die Zielregion noch grün ist und während dem Aufenthalt erfolgt eine Umfärbung. Gesundheitsminister Wolfang Mückstein (Grüne) gab am Montag einen ersten Ausblick auf die neue Verordnung, die am 19. Mai 2021 in Kraft treten soll. Ist das Aufenthaltsland als „sicher“ (grün) eingestuft, so wird es bei der Rückkunft nach Österreich keinerlei Auflagen geben. Rot bedeutet, dass Test- und/oder Impfungen bzw. Genesung nachgewiesen werden müssen. Bei so genannten Virusvariantengebieten ist eine Quarantäne anzutreten. Der ÖAMTC erklärte auf Anfrage zu diesem Thema: „Der Reiseveranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Familie gut retour kommt bzw keiner Gefahr ausgesetzt ist. Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, hängt von der konkreten Situation ab. Richtig verhält sich die Familie, wenn sie die Berichterstattung verfolgt, auf der Seite des Außenministeriums nachsieht, ob es konkrete Hinweise zu ihrem Urlaubsziel gibt und mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnimmt.“ Individualreisende können sich nicht an einen Veranstalter wenden, denn diese organisieren ihren Trip selbst und buchen die einzelnen Bausteine wie Flüge, Hotels oder Ausflüge in Eigenregie. Das führt dazu, dass im Regelfall keine Absicherung aufgrund der Pauschalreiserichtlinie besteht. Davon ausgenommen sind so genannte „verbundene Reiseleistungen“, die entstehen können, wenn zumindest zwei Bausteine über einen Anbieter gebucht werden. Die Vorteile der Pauschal- gegenüber der Individualreise beschriebt der ÖAMTC wie folgt: „Es gibt einen zentralen Ansprechpartner (den Reiseveranstalter) und man muss

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