Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Sebastian Kurz will Maskenpflicht „schrittweise abschaffen“

Ab 19. Mai 2021 soll die Einreise nach Österreich deutlich vereinfacht werden. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte an, dass die Einstufung der Staaten nicht nur EU-Mitglieder, sondern auch Drittstaaten umfasst. Man mache da keinen Unterschied, so das Regierungsmitglied während einer Pressekonferenz. Mückstein kündigte an, dass es künftig drei Kategorien der Herkunftsländer geben wird: Sichere Staaten, Risikogebiete und Virusvariantengebiete. In zuletzt genannter Klasse sind laut dem Gesundheitsminister derzeit nur Brasilien, Südafrika und Indien eingestuft. Auch Gimpfte und Genesene müssen aus diesen Gebieten kommend weiterhin einen negativen PCR-Test bei der Einreise vorlegen. Anschließend ist eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann, anzutreten. Laut Wolfgang Mückstein wird es aus den so genannten „sicheren Staaten“ für Geimpfte und Genesene keine Auflagen geben. Diese können mit einem entsprechenden Nachweis ohne Quarantäne nach Österreich einreisen. Belegt werden kann der Status beispielsweise mit dem Impfpass oder einem medizinischen Dokument, aus dem die Genesung hervorgeht. Personen, auf die beide Kriterien nicht zutreffen, können unter Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Befunds ohne Absonderung einreisen. Aus den so genannten Risikogebieten kommend werden nur Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne einreisen können. Mückstein sagte dazu explizit, dass „nur ein negatives Testergebnis hier nicht ausreichend sein wird“. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch nicht final abgeschlossen. Die Verordnung soll in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Erstimpfung gilt drei Monate als „Eintrittskarte“ Bezüglich der Gültigkeit der Impfungen sagte der österreichische Gesundheitsminister, dass festgelegt wurde, dass der Abstand zwischen der ersten Impfung und der Auffrischung maximal drei Monate

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Ab 19. Mai 2021: Diese Einreiseregeln gelten in Österreich

Ab 19. Mai 2021 gelten in Österreich neue Regeln für die Einreise. Die bislang – abgesehen von wenigen Ausnahmen – praktizierte Zwangsquarantäne soll dann weitgehend der Vergangenheit angehören. Die schriftliche Ausfertigung der Verordnung des von Wolfgang Mückstein (Grüne) geleiteten Ministeriums wurde bislang nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Gegenüber Aviation Direct erklärt das zuständige Gesundheitsministerium, dass man sich künftig an der Ampelkarte der Europäischen ECDC orientieren wird. Das hat zur Folge, dass es darauf ankommt in welcher Farbe der Staat, aus dem man gerade kommt, leuchtet. Bei grün und orange gilt freie Einreise für alle. Das bedeutet konkret, dass weder Test- noch Impfnachweis erforderlich sein werden. Leuchtet ein Gebiet rot, so ist bei der Einreise nach Österreich ein Nachweis über die bereits erfolgte Impfung gegen Covid-19 erforderlich. Alternativ können genesene Personen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Reisende, auf die beide Möglichkeiten nicht zutreffen, müssen wahlweise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Dabei ist die maximale Gültigkeitsdauer zu beachten. Dem aktuellen Informationsstand nach soll diese bei Schnelltests mit 48 Stunden beschränkt sein und bei PCR mit 72 Stunden. Unabhängig davon ist unter den aufgezählten Voraussetzungen bei aus „roten Gebieten kommend“ keine Quarantäne in Österreich erforderlich. Sofern der letzte Aufenthaltsort als „dunkelrot“ auf der ECDC-Karte markiert ist, gelten fast die gleichen Voraussetzungen wie bei „rot“. Der große Unterschied ist aber, dass unabhängig im Impf-, Test-, oder Genesungsstatus weiterhin eine zehntägige Zwangsquarantäne angetreten werden muss. Freitesten ist nach dem fünften Tag möglich. Somit werden in der Kategorie „dunkelrot“ die aktuellen Bestimmungen fortgeführt. Einreiseanmeldung bleibt vorerst Laut

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Quarantäne missachtet: James Hogan vor hoher Geldstrafe

Der ehemalige Geschäftsführer von Gulf Air und Etihad Airways, James Hogan, handelte sich im Vereinigten Königreich ordentlich Ärger ein. Der Doppelstaatsbürger soll die Einreise- und Quarantänebestimmungen missachtet haben und nun blüht dem Ex-Airline-Chef eine saftige Geldstrafe von bis zu 10.000 Britischen Pfund. Laut Daily Mail soll Hogan zunächst von Abu Dhabi nach Genf geflogen sein. Bei der Einreise in die Schweiz zeigte er seinen australischen Reisepass vor. Dieser wies auch Passtempel der Vereinigten Arabischen Emirate, die UK hinsichtlich Corona auf der roten Liste führt. Zwei Tage später flog er weiter nach London. Dort wies er sich mit seinem britischen Pass aus. Die Behörden werfen Hogan vor, dass er die Quarantänebestimmungen bewusst missachtet habe. Eigentlich hätte sich James Hogan – so die britischen Behörden – in UK in eine zehntägige Hotelquarantäne begeben müssen. Das erfolgte jedoch nicht. Die britischen Behörden kamen dem Manager dennoch auf die Schliche. Der Vorfall, für den die Unschuldsvermutung gilt, ereignete sich bereits im März 2021, kam jedoch erst jetzt ans Tageslicht. Behörden haben sich nicht täuschen lassen Demnach flog Hogan am 10. März 2021 nach Abu Dhabi und nutze dabei einen Nonstop-Flug. Die Rückreise trat er am 17. März 2021 an und landete zunächst in Genf. Zwei Tage später flog er von der Schweiz aus weiter in die britische Hauptstadt. Die Behörden erheben auch den Vorwurf, dass er gezielt seine beiden Staatsbürgerschaften eingesetzt habe, um den Aufenthalt in einer roten Zone verschleiern zu können. Laut lokaler Berichterstattung soll der ehemalige Etihad-Chef als Australier in die VAE

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Strenge Auflagen: Bangladesch reaktiviert internationalen Flugverkehr

Die Regierung von Bangladesch gestattet wieder internationale Flüge. Allerdings sind 12 Staaten weiterhin gebannt. Auch gelten strenge Voraussetzungen, unter denen Passagiere in das Land eingeflogen werden dürfen. Weiterhin gebannt sind Nonstopflüge, die in folgenden Staaten starten: Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Zypern, Georgien, Indien, Iran, Mongolei, Oman, Südafrika und Tunesien. Zwischen Bangladesch und Indien gab es ein so genanntes Safe-Travel-Abkommen im Flugverkehr. Dieses bleibt aufgrund der indischen Corona-Mutation weiterhin ausgesetzt. Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltstitel dürfen zwar weiterhin einreisen, müssen sich jedoch einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Personen, die sich zuvor in Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Chile, Kroatien, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irak, Kuwait, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Paraguay, Peru, Katar, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei oder Uruguay aufgehalten haben, dürfen zwar einreisen. müssen jedoch eine 14-tögige Quarantäne in einem von der Regierung zugewiesenen Hotel verbringen. Die Kosten sind selbst zu tragen. Eine Besonderheit besteht für Bahrain, Kuwait und Katar: Die Absonderung im Hotel beträgt nur drei Tage. Unabhängig davon: Bei der Einreise muss immer ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stundens ein darf, vorgelegt werden. Für die Fluggesellschaften ergeben sich nun ebenfalls Restriktionen: Langstreckenmaschinen dürfen mit maximal 280 Passagieren besetzt werden. Davon ausgenommen sind die Typen Boeing 777 und 747, die maximal 350 Reisende nach Dhaka befördern dürfen. Narrowbodies dürfen höchstens 140 Passagiere an Bord haben. Alle anderen Typen – ausgenommen 777 und 747 – höchstens 200 Reisende.

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American Airlines verschleudert Japan-Flüge für 90 U.S.-Dollar

Noch ist völlig unklar ab welchem Zeitpunkt wieder einigermaßen normal zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan gereist werden kann. Die Nachfrage scheint nicht sonderlich gut zu sein, denn American Airlines verschleudert derzeit Onewayflüge für 89,70 U.S.-Dollar. Laut dem Portal Viewformthewing.com sind diese unter anderem zwischen Miami und Tokio-Haneda verfügbar. Es handelt sich um Verbindungen mit Umstieg in Dallas/Fort Worth. Diese ultrabilligen Tickets werden ab September 2021 über die gesamte Winterflugplanperiode 2021/22 zu verschiedenen Terminen angeboten. Entsprechende Rückflüge sollen in etwa 50 U.S.-Dollar teurer sein. Selbstverständlich handelt es sich nicht um Business-, sondern um Economy-Class-Tickets. Der Haken an der Sache: Dieser Tarif kann weder umgebucht noch erstattet werden. Es gibt noch keinen konkreten Termin wann U.S.-Amerikaner wieder zu touristischen Zwecken in Japan einreisen dürfen. Umgekehrt ist die Einreise in die Vereinigten Staaten ebenfalls äußerst mühsam.

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Drittstaaten: EU will Geimpften die Einreise erleichtern

Innerhalb der Europäischen Union soll das Reisen mit dem Grünen Pass erleichtert werden. Nun prescht die EU-Kommission vor und empfiehlt, dass touristische Einreisen aus Drittstaaten ebenfalls ermöglicht werden sollen. Dabei soll die vollständige Impfung nachgewiesen werden müssen. Eine Besonderheit soll es für Kinder, die noch nicht geimpft werden können, geben. Wenn diese gemeinsam mit ihren geimpften Eltern reisen, sollen die Minderjährigen einen negativen PCR-Test vorlegen müssen. Es gibt allerdings eine große Einschränkung, denn die avisierte Regelung soll nur dann zum Tragen kommen, wenn der Herkunftsstaat eine „gute Inzidenz“ aufweist. Andernfalls soll der Zutritt verwehrt bleiben. Bislang handelt es sich lediglich um eine Empfehlung der EU-Kommission. Die tatsächliche Umsetzung obliegt den Mitgliedsstaaten. Diese können frei darüber entscheiden, ob sie Angehörigen von Drittstaaten bzw. ihren eigenen Bürgern bei der Rückreise Erleichterungen gewähren oder eben nicht. Es wird angestrebt, dass eine einheitliche Regelung gefunden wird, doch in der Vergangenheit brachten die Beschlüsse der EU-Botschafter recht wenig, denn die Nationalstaaten kochten weiterhin ihre eigene Suppe.

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Gelber Impfpass wird „zweiter Reisepass“

Zumindest in einer Übergangsphase soll der klassische gelbe Impfpass als eine Art „Passierschein“ gelten. Gleichgestellt sind die Impfkarten, die zu Beginn der Impfungen von Pfizer ausgegeben wurden. Dieser Hersteller führte erst später die klassischen Etiketten ein. Ab 19. Mai 2021 sollen der gelbe Impfpass bzw. die in einer kurzen Phase verwendeten Pfizer-Karten als Nachweis für erhaltene Immunisierungen dienen. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Dokumente bei Grenzkontrollen und Örtlichkeiten, die andernfalls eine Vorlagepflicht negativer Tests erfordern, vorgezeigt werden müssen. Eigentlich wollte die Bundesregierung den so genannten Grünen Pass, der unter anderem auf dem bei der Elga geführten E-Impfpass basiert, bereits ab 19. Mai 2021 – zumindest im Inland – einführen. Aufgrund einer Blockade des Bundesrats ist dies nicht möglich. Daher sollen in einer Übergangsphase die klassischen Papier-Dokumente als „Ersatz“ dienen. Relevant für Reisende ist, dass die Änderung der gesetzlichen Grundlage vorsieht, dass Genesene, Geimpfte und Geteste künftig gleichgestellt sind. Das führt zu Erleichterungen für Personen, die Covid-19 überstanden haben bzw. die Impfungen erhalten haben. Der Gesundheitsminister kann im Rahmen von Verordnungen die Gültigkeit der Nachweise festlegen. Wolfgang Mückstein (Grüne) äußerte sich bereits dahingehend, dass der „Impfschutz“ nur rund ein halbes Jahr lang anerkannt werden soll. Für Reisende, die Covid-19 überstanden haben, geimpft sind oder einen positiven Antikörpertest vorweisen können, bedeuten die Änderungen, dass nebst einem Ausweisdokument auch der entsprechende Nachweis mitgeführt werden muss. Achtung! Die Einreisebestimmungen des Ziellands können von jenen, die Österreich ab 19. Mai 2021 anwenden will, massiv abweichen. Daher sollte man sich rechtzeitig informieren, ob zusätzlich ein

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Edelweiss verkauft PCR-Testkits

Die Ferienfluggesellschaft Edelweiss verkauft ab sofort PCR-Heimkits über ihre Homepage. Diese kosten 165 Schweizer Franken und werden postalisch zugestellt. Die Proben müssen anschließend ein Partnerlabor übergeben werden. Die Swiss-Konzernschwester will damit Urlaubern das Erlangen negativer PCR-Befunde, die in vielen Ländern für die Einreise zwingend notwendig sind, erleichtern. Der Preis allerdings ist vergleichsweise äußert hoch. Die Probe ist anschließend an das Labor einzusenden oder am Flughafen Zürich-Kloten abzugeben. Der Befund soll spätestens am nächsten Tag per E-Mail zugestellt werden.

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Indien-Mutation: Österreich verschärft Einreisebestimmungen

Personen, die sich in Indien, Südafrika oder Brasilien aufgehalten haben, erwartet in Österreich verschärfte Einreisebestimmungen. Seit Montag werden nur noch negative PCR-Tests akzeptiert. Das gilt auch für das „Freitesten“ aus der zehntägigen Quarantäne. Antigen-Befunde werden nicht mehr anerkannt, wenn man sich zuvor in einem der drei genannten Staaten aufgehalten hat. Weiters sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein Wohnsitz in Österreich erforderlich. Aus dem NOTAM A1074/21 geht hervor, dass Nonstop-Passagierflüge, die in Indien gestartet sind, nicht mehr auf österreichischen Airports landen dürfen. Der Bann für Südafrika und Brasilien wurde ebenfalls verlängert. Die Landeverbote gelten bis mindestens 18. Mai 2021. Lockerungen gibt es für Finnland, Italien und die Slowakei. Das zuerst genannte Land wurde in die Anlage A der Einreiseverordnung aufgenommen. Das hat zur Folge, dass weder Test noch Quarantäne erforderlich sind. Italien und die Slowakei wurden von der Anlage B gestrichen. Das hat überwiegend für Pendler Vorteile, denn diese müssen nur noch einmal pro Woche einen negativen Coronatest vorlegen. Auf die Liste B (Hochinzidenzgebiete) haben es Kroatien und die Niederlande geschafft. Aus den beiden Staaten kommend müssen Pendler einen negativen Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) soll es ab 19. Mai 2021 für Getestete, Geimpfte und Genesene zu Einreiseerleichterungen kommen. Der Grüne Pass wird noch nicht aktiv sein, denn in einer Übergangsphase dienen zum Beispiel der gelbe Impfpass oder schriftliche Befunde als Nachweis. Der Start der App ist für Mitte Juni 2021 angekündigt.

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Israel: Geimpfte können wohl bald einreisen

Israel könnte schon bald den endgültigen Schritt aus der Krise setzen. Die Regierung redet jetzt offen über eine komplette Öffnung des Landes für vollständig immunisierte Touristen.  Seit Beginn der Pandemie war ausländischen Gästen die Einreise nur in Ausnahmefällen erlaubt. Doch das könnte sich schon bald ändern. Nach den ersten Gruppenreisen ab Ende Mai könnten im Juli möglichweise auch Individualbesuche erlaubt werden. Dies deutet Tourismusministerin Orit Farkash-Hacohen an. Es sei an der Zeit, den großen Vorteil zu nutzen, den Israel „als gesunde und geimpfte Destination“ habe. Voraussetzungen seien dann unter anderem von den Arzneimittelbehörden FDA und EMA anerkannte Impfungen, ein PCR-Test vor Abflug sowie ein Antikörpertest bei Ankunft, so der Kurier. Das Land mit seinen etwas mehr als neun Millionen Einwohnern setzt seit dem 19. Dezember erfolgreich eine Impfkampagne um. Die Zahl der Neuinfektionen und der schweren Erkrankungen ist stark zurückgegangen. Parallel zum Fortschritt der Impfkampagne begann die Regierung Schritt für Schritt mit Lockerungen der Corona-Beschränkungen.

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