Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Bei Rückkunft: Kostenlose PCR-Tests in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland will künftig sämtlichen Reisenden, die beispielsweise von einem Auslandsurlaub nach Hause zurückkehren, kostenlose Testungen auf das Corona-Virus ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn man sich gar nicht in einem von den Behörden als Risikogebiet eingestuften Region aufgehalten hat. Die Umsetzung soll wie folgt erfolgen: Auf allen deutschen Flughäfen und Seehäfen sollen Teststationen eingerichtet werden, wo ein PCR-Abstrich genommen wird. Personen, die aus Risikogebieten einreisen wollen, sollen an Ort und Stelle getestet werden. Die Ergebnisse sollen innerhalb von 72 Stunden vorliegen. Allerdings müssen die Betroffenen, die aus Risikozonen einreisen, zumindest bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne.  Erfolgt der Grenzübertritt aus einem als Nicht-Risiko-Gebiet eingestuften Region, beispielsweise Malta, Österreich oder Italien, so kann ebenfalls ein kostenloser Corona-Test absolviert werden, jedoch nicht direkt am Flughafen. Hierzu sollen die Reisenden eine Arztpraxis oder ein Labor aufsuchen. So dies innerhalb von drei Tagen nach der Rückkunft in Deutschland erfolgt, übernimmt der Staat die Kosten für die Testung. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es allerdings zumindest vorläufig nicht. Das Regierungspapier gibt aber bereits Anhaltspunkte dafür, dass in Zukunft sämtliche Reisenden bei ihrer Ankunft in Deutschland einen PCR-Test absolvieren muss. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür will man prüfen. Das soll dann nicht nur für die Luft- und Seefahrt, sondern auch für Bahn, Auto und Fernbus gelten, sofern die Einreise aus Risikoländern erfolgt oder aber die entsprechende rechtliche Grundlage zur Testung aller Reisenden geschaffen wird. Klagenfurt interpretiert Einreisebestimmungen äußerst eigenwillig In Österreich fordert die Oppositionspartei Neos bereits seit einiger Zeit verpflichtende und kostenfreie Testungen für

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Quarantänepflicht in Finnland und Tunesien

Als erster europäischer Staat reagiert Finnland auf die in Österreich steigenden Corona-Fallzahlen. Ab Montag befindet sich die Alpenrepublik auf der roten Liste, was zur Folge hat, dass sich Einreisende in Finnland 14 Tage in Quarantäne begeben müssen. Laut Mitteilung des finnischen Außenministeriums wurden kurz darauf auch die Schweiz und Slowenien auf die rote Liste gesetzt. Keine Veränderungen gibt es für Deutschland, Italien, Ungarn und Griechenland. Die genannten Staaten werden weiterhin als sicher eingestuft. Kurz darauf teilte auch das finnische Außenministerium mit, dass aus Österreich kommende Reisende vierzehn Tage in Quarantäne müssen. Auch das afrikanische Land strich Österreich von der grünen Liste. Ob weitere Staaten ähnliche Schritte setzen werden, ist derzeit noch unklar.

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Österreich: Quarantäne für alle Balkan-Rückkehrer

Die Republik Österreich verschärft ab Freitag die Einreisebestimmungen für Personen, die aus der Balkan-Region (ausgenommen Slowenien und Kroatien) kommen drastisch. Künftig kann die Quarantäne nicht mehr mit einem negativen Corona-Test umgangen werden. In den letzten Wochen hätten Balkan-Rückkehrer zu einem erheblichen Anstieg der Infizierten in Österreich geführt und das obwohl zumeist eine negative Testung vorgelegt wurde. Bundeskanzler Sebastian Kurz unterstellte zwar nicht direkt Fälschungen, umschrieb es jedoch damit, dass die Qualität der Testungen in dieser Region nicht mit jener in Österreich vergleichbar wäre. Ab Freitag muss ein negativer Corona-Test (PCR), der von bestimmten Einrichtungen, die von der Republik Österreich anerkannt sind, ausgestellt sein muss, vorgelegt werden. Zusätzlich müssen Einreisende aus der Balkan-Region 14 Tage in Quarantäne. Hierzu kündigte die Regierung an, dass die Einhaltung dieser streng kontrolliert werde. Betroffen sind sämtliche Verkehrswege. Aus diesem Grund will man sowohl auf dem Landweg als auch an den Flughäfen verstärkt Balkan-Rückkehrer kontrollieren. Beim Nicht-Vorliegen einer negativen Testung wird die Einreise nach Österreich verweigert. Das Vorlegen der negativen Testung entbindet nicht mehr von der 14-tägigen Quarantäne. Ein wenig lockerer wird es für Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder aber die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, gehandhabt. Diese können alternativ nach der Rückkehr aus der Balkan-Region innerhalb kurzer Zeit auf eigene Kosten die PCR-Testung in Österreich nachholen und damit die Quarantäne beenden. Die Republik Österreich will mit dieser Maßnahme Urlaube und Heimatbesuche in den meisten Balkanstaaten möglichst bürokratisch und teuer machen, um die Personen vom Reisen in diese Gebiete abhalten zu können. Mit Ausnahme von

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Österreich überlegt Einreise-Voranmeldung

Österreich plant die Einführung eines Pre-Travel Clearance Systems, das sich vom Grundsatz her an jenem, das Griechenland bereits praktiziert, orientieren soll. Dies kündigte Innenminister Karl Nehammer am Dienstag in einer Pressekonferenz an. Mehr als der „Arbeitstitel“ steht jedoch noch nicht fest. Derzeit ist geplant, dass die Voranmeldungen nur für Einreisen, die aus Corona-Risikogebieten (laut Einstufung der österreichischen Behörden) erfolgen sollen. Wie dies genau ausgestaltet sein wird, ist noch völlig offen. Nehammer meinte, dass es noch einige Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der genauen Umsetzung zu klären gilt. Auch einen Termin für den Start konnte der Innenminister nicht nennen. Karl Nehammer verwies darauf, dass derzeit die Verstärkung der Kontrollen, die gezielt auf Reisende, die vom Balkan zurückkehren, ausgelegt sind. Künftig darf nicht „jeder“ PCR-Test vorgelegt werden, sondern anerkannt werden nur noch jene, die von Laboren, die von Österreich auf eine Liste der zugelassenen Institute gesetzt werden. Damit will man Missbrauch mit gefälschten Testungen eindämmen. Auch soll bei Balkan-Rückkehrern die Quarantäne scharf kontrolliert werden. Seit Dienstag sind sämtliche Fluggesellschaften mittels NOTAM angewiesen, dass diese bei Flügen, die aus vom Außenministerium als Risikogebiet eingestuften Gebieten durchgeführt werden, von ihren Passagieren Daten erheben und auf Anfrage an die Behörden weiterleiten. Die Datensätze müssen 28 Tage vorgehalten werden. Erhoben werden: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Ort des Abflugs, Abflugs- und Ankunftszeit, Einreisepunkt in Österreich, Gesamtanzahl der Passagiere und die Flugnummer.

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Kommentar: Corona – who cares?

Fliegen in Zeiten in Corona-Zeiten unterscheidet sich – abgesehen von der Verpflichtung Masken oder einen adäquaten Schutz zu tragen – nicht sonderlich stark von den “guten alten Zeiten”. Zwar übertrumpfen sich die Fluggesellschaften und Airports mit regelrecht gebetsmühlenartigen Medienmitteilungen welch wichtige Maßnahmen für sicheres Reisen gesetzt wurden, doch in der Praxis regiert eher das Chaos. Zwar werden Passagiere an vielen Airports mittels Lautsprecherdurchsagen, Plakaten, Bildschirmanzeigen und Bodenmarkierungen auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht, doch subjektiv empfunden werden diese von einer ganz überwiegenden Mehrheit der Passagiere ignoriert. So sind an den Check-in-Schaltern, an den Sicherheitskontrollen und natürlich an den Gates Warteschlangen zu sehen, bei denen maximal der Trolleykoffer ein paar Zentimeter “Sicherheitsabstand” gewährt. Von einem Meter – wie in Österreich empfohlen – oder gar 1,5 Metern – wie in Deutschland nahegelegt – absolut keine Spur. Das Sicherheitspersonal der Airports schreitet in der Regel nicht ein, sondern nimmt die kollektive Ignoranz der Reisenden zur Kenntnis. An manchen Flughäfen, beispielsweise Stuttgart, wurden “Mittelsitze” auf Bänken, die zum warten dienen, mit Stickern, gesperrt. Da jedoch keine Reißnägel aufgelegt sind, werden rasch alle Plätze – selbstredend auch die “gesperrten” – genutzt. An anderen Airports, beispielsweise WIen, fehlen an einigen Gates die Bodenmarkierungen und “Sperrungen” von Sitzgelegenheiten überhaupt komplett. Dass die Bodenbeklebung den Reisenden nicht beim Abstandhalten hilft liegt daran, dass diese eine “who-cares-Haltung” an den Tag legen und diese einfach nicht beachten. Unabhängig davon welcher Airline-Name auf dem Rumpf der Maschine zu lesen ist, die Kunden interessiert es überhaupt nicht, dass diese in den Gangways, Vorfeldbussen

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AK: Quarantäne muss einkalkuliert werden

Die Arbeiterkammer Wien weist in einer Medienmitteilung ausdrücklich darauf hin, dass bei der Rückreise aus Urlaubsländern eine Quarantäne möglich ist. Dies betrifft insbesondere auch Gastarbeiter, die nach Hause zu ihren Familien reisen. In den letzten Tagen belegte die Republik Österreich Einreisende aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Rumänen wieder mit Quarantänepflicht und kündigt verstärkte Kontrollen an. Die AK Wien informiert angesichts der Reisewarnung über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern: Wer in ein Land/Gebiet mit den Sicherheitsstufen 5 oder 6 reist, muss entweder nach der Rückkehr nach Österreich 14 Tage in Quarantäne oder muss den Behörden einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Quarantäne muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in den Urlaub einkalkulieren, wenn auf Grund der Rechtslage schon vor Antritt der Reise klar war, dass eine 14-tätige Absonderung vorgeschrieben ist. Der Corona-Test kann entweder im Urlaubsland oder am Flughafen gemacht werden und darf bei Wiedereinreise nicht älter als vier Tage sein. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin. Die AK fordert die Behörden auf, kostengünstige Möglichkeiten der Testung auch an den Grenzübergängen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kann nach einem Aufenthalt in einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 um einen Test ersuchen, um die Dauer der Quarantäne zu verkürzen. Eine Verpflichtung zum Test besteht jedoch nicht. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss dem Unternehmen nicht vorab bekannt geben, wo der Urlaub verbracht wird. Die Beschäftigten sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach dem Urlaub mitzuteilen, ob sie einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 waren. Wer in ein Gebiet/Land der Stufe 5 oder 6 fährt, kann

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ÖAMTC: „Corona-Regeln im Ausland einhalten“

Der österreichische Autofahrerclub ÖAMTC mahnt in einer Medienmitteilung eindringlich, dass sich Urlauber sowohl mit den Einreisebestimmungen als auch den Corona-Regeln ihres Ziellandes vertraut machen sollen. Dies unbedingt noch vor der Abreise, um zum Teil saftige Strafen vermeiden zu können. „Heuer ist eine umfassende Reisevorbereitung unerlässlich: Genaue Informationen über die aktuellen Bestimmungen bezüglich Einreise und den Regeln vor Ort sind sehr wichtig“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Und auch während des Urlaubs gilt es die jeweiligen “Corona-Regeln“ einzuhalten – sonst drohen hohe Strafen, teils mehrere tausend Euro. „Für den Fall, dass während des Urlaubs grippeähnliche Symptome auftreten, sollte man gewappnet sein. Die jeweilige Telefonnummer, an die man sich bei einem Covid19-Verdacht wenden kann, speichert man am besten gleich im Handy ein“, empfiehlt Renner. Die Expertin liefert einen Überblick über die „Corona-Regeln“ der beliebten Reiseländer Italien, Kroatien, Spanien, Griechenland, Slowenien und Deutschland. Für welche Länder Vorab-Registrierungen nötig sind – auch “Wie“ ist wichtig „Für Italien-Urlaube in die Regionen Apulien und Kalabrien sowie auf die Inseln Sardinien und Sizilien muss vor der Einreise eine Online-Registrierung vorgenommen werden“, sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. Wer zum Beispiel per Flugzeug oder Fähre nach Sardinien möchte, muss das entsprechende Formular 48 Stunden vorab elektronisch ausfüllen und bei der Einreise eine Kopie dessen, zusammen mit Bordkarte und Ausweis, vorlegen. Bei der Ankunft in Sardinien wird außerdem die Körpertemperatur gemessen. Für die Einreise nach Griechenland, egal ob am Land-, See- oder Luftweg, ist eine Online-Registrierung 48 Stunden vorab verpflichtend. Dabei erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise kontrolliert wird.

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Österreich führt Quarantäne für Rumänien und Bulgarien ein

Wer in Österreich aus Bulgarien oder Rumänien kommend einreisen will, muss nun wieder in Quarantäne oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Österreich dehnt die Reisewarnung der höchsten Stufe nun auch auf die Balkan-Ländern Bulgarien und Rumänien aus. Dies könnte insbesondere in Varna und Burgas auch fatale Auswirkungen auf den Tourismus haben, denn Heimkehrer müssen in Österreich nun einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Außenminister Alexander Schallenberg und Bundeskanzler Sebastian Kurz erklärten, dass die Reaktion aufgrund der zuletzt stark steigenden Fallzahlen dringend notwendig wäre. Welche Auswirkungen dies auf die Flugangebote von Ryanair/Lauda, Wizzair, Austrian Airlines und anderer Carrier haben wird, ist noch unklar. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der eine oder andere Urlaub aufgrund der Reisewarnung und der damit verbundenen Quarantäne bei der Rückkehr nach Österreich abgesagt werden könnte. Insbesondere Gastarbeiter, die in ihrer Heimat waren, will man stärker kontrollieren. Sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg sollen die Kontrollen von Balkan-Rückkehrern massiv verstärkt werden. In diesem Zusammenhang verwies Schallenberg auch darauf, dass das Brechen der Quarantäne mit saftigen Strafen verbunden ist und so eine Testung positiv sein sollte auch eine Straftat vorliegt. In Rumänien hingegen kippte ein Gericht die Isolation. Es gibt nach Ansicht der Richter kein gültiges Gesetz, auf das sich die Anordnung stützt. Die Regierung will nun nachbessern, jedoch leistet die Opposition erheblichen Widerstand. Auch dies könnte durchaus zur Entscheidung Österreichs beigetragen haben.

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Trump macht Lufthansa schwer zu schaffen

Die einst profitablen Strecken zwischen Europa und den Vereinigten Staaten sind momentan unrentabel, da diese von den meisten potentiellen Passagieren gar nicht genutzt werden können. Eine Aussicht auf Normalität gibt es nicht und ein Börsenmagazin sieht in Donald Trump den Schuldigen. Die in den Vereinigten Staaten äußerst kritische Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus könnte sich für Netzwerkcarrier wie Lufthansa äußerst nachteilig erweisen. Nach Ansicht des Fachmagazins “Der Aktionär” leiden insbesondere Airlines, die auf das Hub-and-Spoke-Konzept setzen, besonders darunter, dass die einst hochprofitablen Transatlantikverkehre nicht oder nur äußerst eingeschränkt betrieben werden können. Die Zeitung schreibt, dass der MDAX-Konzern Lufthansa vor dem Ausbruch der Pandemie zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika die höchsten Gewinnmargen erzielen konnte. Unter Berufung auf Kranich-Chef Carsten Spohr berichtet “Der Aktionär”, dass die Nachfrage auf den Langstrecken “eher enttäuschend ausgefallen” ist. Innerhalb von Europa sollen Neubuchungen und Auslastung allerdings über den ursprünglichen Erwartungen, die vorsichtig niedrig angesetzt wurden, liegen. Laut Spohr ist normalerweise die Hälfte der Langstreckenflugzeuge für Transatlantikflüge in die USA eingeplant. Er hofft nun darauf, dass sich der Verkehr ab September 2020 wieder normalisieren wird. Das Fachmagazin “Der Aktionär” ist in diesem Zusammenhang allerdings ganz anderer Ansicht und verweist darauf, dass das Verhalten und die Entscheidungen von U.S.-Präsident Donald Trump derzeit unberechenbar sind und es seiner Regierung bislang nicht gelungen ist die Pandemie auch nur ansatzweise eindämmen zu können. Weiterhin gibt es in den Vereinigten Staaten so viele Neuinfektionen wie in keinem anderen Land der Welt. Dazu kommt, dass Trump weiterhin

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Kompliziertes Reisen in Zeiten von Corona

Immer mehr Staaten in Europa verlangen eine Online-Vorab-Anmeldung der geplanten Einreise. Andere Staaten machen das Ausfüllen von Formularen obligatorisch. Ein Überblick. Nachdem Griechenland Ende Juni 2020 mit einem neuen Einreiseverfahren, das äußerst kurzfristig eingeführt wurde, in der Tourismusbranche für Verstimmung sorgte, zogen nun auch andere Urlaubsländer nach und verlangen ebenfalls eine Vorab-Anmeldung. Dies ist beispielsweise in Spanien, Italien und Zypern (Süden) bereits der Fall. Wer nach Griechenland einreisen will, muss mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin im Internet einen Fragebogen ausfüllen. Anschließend wird ein QR-Code zugeschickt, der wahlweise in ausgedruckter Form oder digital auf dem Smartphone vorgezeigt werden muss. Die Fluggesellschaften wurden per NOTAM angewiesen das Vorhandensein des Strichcodes bereits vor dem Abflug am Check-In-Schalter oder beim Boarding zu kontrollieren. Wer ohne diesen QR-Code an einem griechischen Grenzübergang – unabhängig ob auf dem Luft-, See- oder Landweg – erscheint, riskiert eine Zurückweisung und eine Geldstrafe in der Höhe von 500 Euro. Griechenland führt stichprobenartige PCR-Testungen auf das Coronavirus durch. Die Kosten hierfür trägt der Staat, jedoch kann es dazu kommen, dass bis zum Vorliegen eines negativen Befunds das Hotel nicht verlassen werden darf. Zypern führte den so genannten “Cyprus Flight Pass” ein. Dieser muss bis spätestens 24 Stunden vor dem Abflug online beantragt werden. Für Reisende, die aus den von der Regierung in der Liste der Kategorie-A-Länder geführten Staaten kommen, gibt es keine weiteren Maßnahmen. Kommt man aus der Kategorie B, so kann unter Umständen die Ausstellung des Cyprus Flight Pass verweigert werden oder aber die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der vorab

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