
Boeing 737 Max-Unglücke: Vergleich vor Prozeßauftakt – Juristische Aufarbeitung geht weiter
Kurz vor dem geplanten Auftakt des ersten Prozesses zu den tragischen Abstürzen zweier Boeing 737 Max 8-Flugzeuge hat sich der US-Flugzeugbauer mit einem Kläger geeinigt. Dies gab der Anwalt eines Kanadiers bekannt, dessen Familie – Ehefrau, drei Kinder und Schwiegermutter – bei dem Unglück der Ethiopian Airlines im März 2019 ums Leben gekommen war. Der Prozeß, der am Montag in Chicago hätte beginnen sollen, wäre der erste gegen Boeing gewesen. Diese außergerichtliche Einigung erfolgt im Schatten weiterer anstehender Gerichtsverfahren, während die juristische Aufarbeitung der folgenschweren Unglücke, bei denen insgesamt 346 Menschen starben und die zu einem 20-monatigen weltweiten Flugverbot für den Flugzeugtyp führten, weitergeht. Vergleich vor Gerichtstermin: Erste juristische Hürde genommen Die Einigung mit einem der Hauptkläger kurz vor Prozeßbeginn ist ein strategischer Schritt für Boeing. Der Prozeß hätte am Montag, den 14. Juli 2025, in Chicago beginnen sollen und wäre der erste Gerichtsfall gewesen, in dem sich der US-Flugzeugbauer direkt den Vorwürfen der Opferfamilien stellen mußte. Die Klage wurde von einem kanadischen Staatsbürger eingereicht, der bei dem Absturz des Ethiopian Airlines Fluges ET302 im März 2019 seine Ehefrau, drei Kinder und seine Schwiegermutter verloren hatte. Dieses Unglück, das sich nur wenige Monate nach dem Absturz von Lion Air Flug JT610 im Oktober 2018 ereignete, führte zur weltweiten Erdung der Boeing 737 Max und löste eine umfassende Krise bei dem Flugzeughersteller aus. Über die Bedingungen der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart. Solche Vertraulichkeitsklauseln sind in Vergleichen dieser Art üblich, da sie beiden Parteien ermöglichen, die Details der Abmachung privat zu halten.







