Kündigung

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Führungswechsel am Bodensee-Airport Friedrichshafen durch Kündigung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer des Flughafens Friedrichshafen, Detlef Schäfer-Carroll, hat überraschend seine Kündigung eingereicht und wird das Unternehmen zum Juni verlassen. Dieser Schritt erfolgt aus persönlichen Gründen und trifft den regionalen Verkehrsflughafen in einer sensiblen Phase der Umstrukturierung. Schäfer-Carroll war erst im Mai 2025 in die Geschäftsführung aufgerückt und war eigentlich als alleiniger Nachfolger für Claus-Dieter Wehr vorgesehen, der im Mai in den Ruhestand tritt. Durch das Ausscheiden beider Führungskräfte steht der Airport nun vor der Herausforderung, kurzfristig eine neue Spitze für das operative Geschäft und die strategische Neuausrichtung zu finden. Die Gesellschafter, zu denen maßgeblich die Stadt Friedrichshafen und der Bodenseekreis gehören, haben bereits mit der Suche nach einer geeigneten Nachfolge begonnen. Trotz des personellen Vakuums betonen Vertreter der Politik, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs fortgesetzt werden soll. Finanziell steht der Flughafen unter erheblichem Druck, da die öffentlichen Anteilseigner beschlossen haben, künftige Betriebszuschüsse einzustellen. Investitionen sollen nur noch getätigt werden, wenn eine klare wirtschaftliche Aufwärtsbewegung erkennbar ist. Das Ziel ist eine vollständige finanzielle Eigenständigkeit, um die Belastung der kommunalen Haushalte zu beenden. In operativer Hinsicht zeigt die Kurve der Passagierzahlen nach oben, wenngleich die selbstgesteckten Ziele noch nicht erreicht wurden. Mit über 250.000 Fluggästen im vergangenen Jahr konnte ein Zuwachs generiert werden, die von den politischen Gremien geforderte Marke von 295.000 Passagieren wurde jedoch verfehlt. Hoffnung setzt die Flughafenleitung auf die Rückkehr des Billigfliegers Ryanair, der ab April Verbindungen nach Mallorca und Alicante anbietet. Zudem sollen die zu Jahresbeginn aufgenommenen innerdeutschen Linienverbindungen nach Berlin, Hamburg und Düsseldorf die Auslastung stabilisieren und das

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Urlaubsabrechnung nach Arbeitszeitreduktion: Handelskette lenkt nach AK-Klage ein

Ein Arbeitnehmer aus Linz hat erfolgreich gegen eine internationale Handelskette geklagt, die seinen Resturlaub nach einer massiven Reduzierung der Wochenstunden unter Wert auszahlen wollte. Der Mann war ursprünglich für 30 Stunden pro Woche angestellt, bevor das Unternehmen das Ausmaß auf lediglich acht Stunden senkte und kurze Zeit später die Kündigung aussprach. Bei der Endabrechnung berechnete die Firma die Urlaubsersatzleistung ausschließlich auf Basis der geringen Acht-Stunden-Woche. Da ein Großteil des Urlaubsanspruchs jedoch während der Phase der höheren Beschäftigung erworben wurde, sah die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich darin eine unzulässige Benachteiligung und brachte den Fall vor Gericht. Rechtlicher Hintergrund des Streits ist eine Diskrepanz zwischen nationalem Recht und europäischer Judikatur. Während das österreichische Urlaubsgesetz eine solche Aliquotierung bisher nicht explizit untersagt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits vor Jahren klargestellt, dass erworbenes Urlaubsrecht bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeit ungeschmälert erhalten bleiben muss. Die AK stützte ihre Argumentation auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta, die als unmittelbar anwendbares Recht Vorrang vor schlechteren nationalen Regelungen haben. Zusätzliche Recherchen bestätigen, dass dieser Grundsatz verhindern soll, dass Arbeitnehmer durch eine Arbeitszeitverkürzung bereits erdiente Freizeitansprüche verlieren. Der betroffene Handelskonzern versuchte zunächst, das Verfahren durch eine Vergleichszahlung in Höhe von 500 Euro abzuwenden. Die Arbeiterkammer lehnte dies jedoch unter Verweis auf die eindeutige EuGH-Rechtsprechung ab und forderte die volle Differenzsumme von 1.800 Euro ein. Angesichts der drohenden juristischen Niederlage und um ein kostspieliges Grundsatzurteil zu vermeiden, zahlte das Unternehmen schließlich den gesamten ausstehenden Betrag sowie die angefallenen Gerichtskosten. AK-Präsident Andreas Stangl betonte, dass dieser Erfolg Signalwirkung für

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Gerichtsurteil verpflichtet Wizz Air zur Wiedereinstellung entlassener Piloten in Rumänien

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air ist durch rechtskräftige Urteile rumänischer Gerichte dazu verpflichtet worden, eine Gruppe von Piloten wieder einzustellen, die während der Pandemie unrechtmäßig entlassen wurden. Die Entscheidungen betreffen ehemaliges Personal an den Standorten Bukarest und Cluj-Napoca. Die Justiz stellte fest, dass die Kündigungen gegen geltendes Arbeitsrecht verstießen und die angeführten Gründe unvereinbar mit gesetzlichen Sicherheitsgrundsätzen waren. Damit gilt das Arbeitsverhältnis rechtlich als nie unterbrochen, was die Fluggesellschaft dazu zwingt, nicht nur die Stellen anzubieten, sondern auch Dienstjahre und berufliche Rechte rückwirkend anzuerkennen. Die Gewerkschaftsorganisation FPU Rumänien, welche die Betroffenen seit 2021 durch die Instanzen vertrat, wertet den Ausgang des Verfahrens als bedeutenden Präzedenzfall für die gesamte europäische Luftfahrtbranche. Neben den Verstößen gegen das Arbeitsrecht wurden in separaten Verfahren zudem Anzeichen von Diskriminierung bei der Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter festgestellt. Dieser spezifische Sachverhalt ist derzeit noch vor dem Obersten Kassations- und Gerichtshof anhängig. Die Arbeitnehmervertreter fordern nun eine transparente Umsetzung der Wiedereingliederung und bestehen darauf, den Prozess mit Rechtsberatern zu begleiten, um die Einhaltung nationaler und europäischer Standards sicherzustellen. Zusätzliche Recherchen zur wirtschaftlichen Lage von Wizz Air zeigen, dass das Unternehmen derzeit massiv expandiert und händeringend qualifiziertes Personal sucht, um den ambitionierten Flugplan für das Jahr 2026 umzusetzen. Der Konzern steht jedoch aufgrund seiner Personalpolitik immer wieder in der Kritik internationaler Gewerkschaftsverbände. In Rumänien, einem der wichtigsten Märkte für den Low-Cost-Carrier, könnte dieses Urteil nun die Verhandlungsposition der Belegschaft nachhaltig stärken. Die Gerichte machten deutlich, dass wirtschaftliche Krisen wie eine Pandemie keine Rechtfertigung für die Umgehung fundamentaler Arbeitnehmerrechte darstellen.

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Mit sofortiger Wirkung: Austrian Airlines beendet Braathens-Wetlease

Eigentlich war die Wetlease-Kooperation zwischen Austrian Airlines und Braathens auf mehrere Jahre ausgelegt. Nun zog die österreichische Lufthansa-Tochter die Reißleine und beendete die Zusammenarbeit mit dem schwedischen Luftfahrtunternehmen am 15. Dezember 2025 „mit sofortiger Wirkung“. Bis zuletzt waren laut einer Sprecherin der Austrian Airlines drei Turbopropflugzeuge des Typs ATR72-600 auf insgesamt 12 AUA-Routen im Einsatz. Noch vor wenigen Monaten hob das Management die professionelle Zusammenarbeit mit der schwedischen Regionalfluggesellschaft hervor. Doch seither hat sich einiges getan, denn die Konzernschwester Braathens International musste zuerst Insolvenz anmelden und wenige Tage später traf es auch Braathens Regional, die überwiegend im Auftrag von SAS und Austrian Airlines unterwegs war. Genau diese Vorgänge hätten indirekte Auswirkungen auf die operationelle Performance gehabt. Konkret wäre Braathens laut Austrian nicht mehr in der Lage gewisse Bewertungsparamenter und –standards zu erfüllen. Dazu eine Sprecherin der AUA: „Wie bereits bekannt, ist der Wetlease-Partner von Austrian Airlines, Braathens Regional Airways (Fremdairline, die im Auftrag von Austrian Airlines Flüge durchführt), indirekt von der Ende September bekannt gewordenen Insolvenz der Schwesterngesellschaft Braathens International Airways betroffen. Austrian Airlines stand seither in engem und kontinuierlichem Kontakt mit Braathens Regional Airways und hat die daraus resultierenden Entwicklungen engmaschig beobachtet und bewertet.  Im Rahmen dieser laufenden Evaluierung zeigte sich, dass sich der Wetlease-Partner infolge der Insolvenz der Schwesterngesellschaft in einem operativen Veränderungsprozess befindet. Infolgedessen konnten wesentliche Bewertungsparameter im Zuge der Evaluierung nicht mehr belastbar beurteilt werden. Vor diesem Hintergrund erfüllt Braathens Regional Airways zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Wetlease-Standards der Lufthansa Group, denen diese Partner uneingeschränkt entsprechen müssen, nicht

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United-Flugbegleiterin nach Alkoholkonsum im Dienst in London verurteilt

Eine langjährige Flugbegleiterin der US-amerikanischen Fluggesellschaft United Airlines stand kürzlich in London vor Gericht, nachdem sie während eines Interkontinentalfluges von San Francisco nach London-Heathrow im Dienst Alkohol konsumiert hatte. Wie Medien berichteten, hatte die 56-jährige Amerikanerin mehrere kleine Fläschchen Wodka heimlich getrunken. Ein Test ergab nach der Landung, dass ihr Blutalkoholwert den in Großbritannien für Luftfahrtpersonal zulässigen Grenzwert um das Zehnfache überschritten hatte. Nach der Ankunft in London-Heathrow musste die Flugbegleiterin aufgrund ihres Zustands von Sanitätern behandelt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden. In Großbritannien stellt das Ausüben einer luftfahrtbezogenen Tätigkeit unter Alkoholeinfluss ein schwerwiegendes Vergehen dar, das mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Vor Gericht gab der Verteidiger der Frau an, seine Mandantin habe sich vor dem Flug isoliert gefühlt und mit der Bewältigung eines Trauerfalls zu kämpfen gehabt. Sie habe den Alkohol getrunken, um sich selbst zu beruhigen. Der Anwalt versicherte, dass die langjährige Mitarbeiterin, die seit 26 Jahren für United Airlines tätig war, ihr Verhalten zutiefst bereue. Das Gericht sah von einer Haftstrafe ab und verhängte stattdessen eine Geldstrafe, da der Flug durch das Verhalten der Flugbegleiterin nicht gestört wurde und keine unmittelbare Gefahr für die Passagiere entstanden war. Dieser Umstand wurde bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Solche Vorfälle unterstreichen die strikten Richtlinien im internationalen Luftverkehr hinsichtlich des Alkoholkonsums von Personal im Dienst, die die Einhaltung eines Blutalkoholspiegels von höchstens 0,2 Promille oder weniger fordern. Unmittelbar nach dem Vorfall reichte die betroffene Mitarbeiterin Berichten zufolge ihre Kündigung bei United Airlines ein.

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Spirit Airlines sichert wichtige Finanzierung im Konkursverfahren

Die amerikanische Billigfluggesellschaft Spirit Airlines hat im Rahmen ihres Chapter-11-Verfahrens in New York nach eigenen Angaben wichtige Fortschritte bei der Restrukturierung erzielt. Kernstück der Vereinbarung ist eine neue Finanzierung in Höhe von bis zu 475 Millionen Dollar durch die Anleihegläubiger. Die erste Tranche von 200 Millionen Dollar könnte sofort nach einer positiven Gerichtsentscheidung am 10. Oktober 2025 zur Auszahlung gelangen. Zusätzlich wurde der Fluggesellschaft der sofortige Zugang zu 120 Millionen Dollar Liquidität gewährt. Die gesicherte Finanzierung soll dem Unternehmen die notwendige Liquidität verschaffen, um den Geschäftsbetrieb während des laufenden Konkursverfahrens aufrechtzuerhalten und die Umstrukturierung voranzutreiben. Spirit Airlines, welche sich auf das Segment der Ultra-Low-Cost-Carrier konzentriert, hatte im Sommer 2025 Insolvenz anmelden müssen. Das Chapter-11-Verfahren in den Vereinigten Staaten von Amerika ermöglicht dem Management, den Betrieb fortzuführen und gleichzeitig einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Des weiteren meldete Spirit Airlines eine Einigung mit dem Großvermieter AerCap. Die Fluggesellschaft sagte eine Zahlung von 150 Millionen Dollar zu und einigte sich auf die Rückgabe von insgesamt 27 Flugzeugen. Zudem wurden gerichtlich die Kündigung von zwölf Mietverträgen für Flughafeneinrichtungen und neunzehn Verträgen für Bodenabfertigungsdienste genehmigt. Diese Maßnahmen dienen der Anpassung der Flottenstruktur und der Reduzierung der Betriebskosten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Airline wiederherzustellen.

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Wirtschaftlicher Druck in Sachsen: Lufthansa zieht Bodenpersonal aus Leipzig und Dresden ab

Die Lufthansa-Gruppe vollzieht einen harten Einschnitt an den sächsischen Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden und entläßt ihr gesamtes Bodenpersonal an diesen Standorten. Von der Maßnahme sind rund 130 Mitarbeiter der Konzerntöchter Airport Services Leipzig GmbH (ASL) und Airport Services Dresden GmbH (ASD) betroffen. Als Hauptgrund nannte die Fluggesellschaft die wirtschaftlich unrentable Situation, welche durch hohe Betriebskosten und eine unzureichende Erholung des innerdeutschen Flugverkehrs nach den Belastungen der vergangenen Jahre bedingt sei. Mit dem Wechsel zum Winterflugplan Ende Oktober sollen die Aufgaben der Lufthansa-Tochterfirmen an zwei Unternehmen der Mitteldeutsche Flughafen AG übergehen. Der Schritt wirft ein Schlaglicht auf die kritischen Rahmenbedingungen des Luftverkehrsstandortes Deutschland. 130 Mitarbeiter vor dem Verlust des Arbeitsplatzes Die Entscheidung der Lufthansa, das Bodenpersonal an den beiden sächsischen Airports abzuziehen, wurde von der Konzernsprecherin Anja Lindenstein bestätigt, nachdem bereits regionale Zeitungen wie die „Leipziger Volkszeitung“ und die „Sächsische Zeitung“ darüber berichtet hatten. Die betroffenen Angestellten der ASL und ASD waren bisher für die Abfertigung der Lufthansa-Maschinen sowie für die Flugzeuge der Konzerngeschwister Eurowings, Austrian Airlines und Swiss zuständig. Diese Dienstleistungen umfaßten unter anderem die Gepäckabfertigung, die Einweisung der Flugzeuge und verschiedene logistische Aufgaben auf dem Rollfeld. Der Verlust von rund 130 Arbeitsplätzen in der Region ist ein empfindlicher Schlag für die betroffenen Familien und die lokale Wirtschaft. Die Lufthansa hat zwar zugesichert, daß für die betroffenen Beschäftigten ein „sozial fairer und überdurchschnittlicher Ausgleich für den Verlust ihrer Arbeitsplätze“ vereinbart wurde. Zudem bestehe die Möglichkeit, sich auf freie Stellen innerhalb des Lufthansa-Konzerns zu bewerben, was laut Lindenstein bereits in Teilen

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Hotelstreit in Rostock: Friedemann Kunz beendet Zusammenarbeit mit Radisson

Ein bedeutender Konflikt im Hotelgewerbe bahnt sich in Rostock an. Der renommierte Unternehmer Friedemann Kunz, Gründer des Fertighausanbieters Scan Haus Marlow, hat die Zusammenarbeit seiner Hotels mit dem internationalen Hotelkonzern Radisson einseitig beendet. Kunz, der seine Hotelbeteiligungen, Immobilien und weitere Geschäfte in der Friedemann-Kunz-Familienstiftung zusammengefaßt hat, ist offenbar zu der Überzeugung gelangt, die größten Hotels der Stadt – das bestehende Haus mit 251 Zimmern und ein fast fertiggestelltes Hotel auf der Silohalbinsel – zukünftig besser ohne Radisson führen zu können. Dies stellt eine Abkehr von üblichen Managementverträgen dar, die in der Branche oft zehn Jahre oder länger laufen. Die Auseinandersetzung hat bereits sichtbare Formen angenommen: Das Radisson-Logo wurde bereits demontiert. Ab dem 16. Juli sollen die Hotels unter der neuen Marke „Scanhotels“ firmieren, deren Name sich an das erfolgreiche Fertighausunternehmen von Kunz anlehnt. Auch der fast bezugsfertige Neubau werde unter dieser neuen Eigenmarke betrieben. Radisson war zwar schon länger über Abwanderungsgedanken informiert, gab sich jedoch sichtlich überrascht, aus der Presse von der Demontage des eigenen Logos erfahren zu haben. Konzernsprecher Simon Riegler-Kern erklärte auf Anfrage, man betrachte die einseitige Kündigung der Managementverträge als unwirksam. Radisson gehe weiterhin davon aus, daß beide Hotels unter ihrer Marke geführt werden, und kündigte umfassende rechtliche Schritte an, um vertragliche und markenbezogene Rechte zu wahren. Solche Managementverträge sind in der Hotelbranche rechtlich komplex und ihre einseitige Kündigung führt fast immer zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Hansjörg Kunze, Sprecher der Friedemann-Kunz-Familienstiftung, bestätigte die vollständige Übernahme des Betriebs in Eigenregie. Die FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH, eine Tochtergesellschaft der Familienstiftung,

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Gewerkschaften klagen gegen US-Heimatschutzministerium: Streit um Kündigung des TSA-Tarifvertrags

Eine Koalition von Gewerkschaften hat Klage gegen das US-Heimatschutzministerium (DHS) eingereicht, um die einseitige Kündigung des Tarifvertrags für Beschäftigte der Transportation Security Administration (TSA) zu stoppen. Der Tarifvertrag, der im Mai 2024 in Kraft trat und etwa 47.000 TSA-Beschäftigte schützt, wurde am 7. März 2025 vom DHS gekündigt. Das Ministerium argumentiert, dass die Beendigung des Vertrags dazu beitragen werde, „bürokratische Hürden zu beseitigen, die die Produktivität verbessern, und die Wartezeiten der Passagiere in Sicherheitsleitungen zu verkürzen“. Die Gewerkschaften, darunter die American Federation of Government Employees (AFGE), die Communications Workers of America (CWA) und die Association of Flight Attendants-CWA (AFA-CWA), reichten die Klage am 13. März 2025 beim US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Washington in Seattle ein. Sie bezeichnen die Kündigung des ausgehandelten Tarifvertrags als „rechtswidrig“ und argumentieren, dass sie „die verfassungsmäßigen Rechte der Bundesbediensteten verletzt und den Schutz der Tarifverhandlungen untergräbt“. Hintergrund der Auseinandersetzung Der im Mai 2024 in Kraft getretene siebenjährige Tarifvertrag zwischen der TSA und den AFGE-Beschäftigten sollte bis 2031 gelten und gewährleistete den TSA-Beschäftigten bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen. Die Kündigung des Vertrags durch das DHS erfolgte mit der Begründung, dass dadurch die Effizienz der TSA gesteigert und die Wartezeiten für Passagiere verkürzt würden. Ein DHS-Sprecher erklärte, dass die Maßnahme sicherstellen werde, dass die Amerikaner eine effektivere und modernere Belegschaft in den Transportnetzwerken des Landes haben, was zu kürzeren Wartezeiten bei der Flughafensicherheit führen werde. Argumente der Gewerkschaften Die Gewerkschaften sehen in der Kündigung des Tarifvertrags einen Angriff auf die Rechte der Beschäftigten. Everett Kelley, Nationaler Präsident

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Kötter Aviation Security übernimmt Sicherheitskontrollen am BER

Seit dem 1. Juli 2024 hat der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) die Kötter Aviation Security SE & Co. KG mit den Kontrollen für Beschäftigte und Waren an den Zugängen zum Luftsicherheitsbereich beauftragt. Diese Maßnahme betrifft nicht die Sicherheitskontrollen für Fluggäste oder die Sicherung des Flughafengeländes insgesamt. Kötter Aviation Security wird die Aufgaben und Kapazitäten des bisherigen Dienstleisters nahtlos übernehmen. Kötter Aviation Security verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kapazitäten im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen an Flughäfen. Die Entscheidung zur Neuvergabe erfolgte, nachdem der Vertrag mit einem der bisherigen externen Sicherheitsdienstleister wegen ausgebliebener Gehaltszahlungen zum 30. Juni gekündigt wurde. Neben den eigenen Sicherheitskräften des Flughafens sind am BER zwei externe Sicherheitsdienstleister tätig, um die Kontrollen von Beschäftigten und angelieferten Waren zu gewährleisten.

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