Kündigung

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Tui trennt sich von Reisebüros mit geringem Vermittler-Umsatz

Der Reisekonzern Tui trennt sich von Agenturen, die keine oder nur geringe Vermittlungen von Produkten dieses Anbieters getätigt haben. Die betroffenen Reisebüros erhalten seit Freitag per Einschreiben die fristlosen Kündigungen der Zusammenarbeit. Offenbar geht es primär um Agenturen, die sehr geringe oder gar keine Tui-Umsätze an Land ziehen konnten. Von diesen will man sich nun trennen. Touristik Aktuell zitiert aus einem Einschreiben, das einem nicht näher bezeichneten Reisebüro geschickt wurde: „Die Analyse Ihrer Buchungszahlen hat ergeben, dass Sie das gesetzte Umsatzziel für das Geschäftsjahr 2021/2022 nicht erreicht haben und weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind (…) Wir sehen daher leider keine Basis für eine weitere wirtschaftlich sinnvolle Zusammenarbeit und kündigen unser Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund laut TUI-Agenturvertrag.“ Der Reisekonzern Tui bestätigt, dass es zu Kündigungen gekommen ist, sagt jedoch, dass es sich „nur um einzelne Agenturen, die gar keine Tui-Buchungen tätigen“ handeln soll.

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Vereinigung Cockpit kündigt Tuifly-Manteltarifvertrag auf

Die Geschäftsleitung der Ferienfluggesellschaft Tuifly und die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit liegen sich schon länger in den Haaren. Nun kündigten die Arbeitnehmervertreter den so genannten Manteltarifvertrag auf und werfen dem Management vor, dass dieses wiederholt gegen eine so genannte Protokollnotiz verstoßen habe. Im Zuge der Corona-Pandemie entschied sich die Konzernführung der Tui AG zur dauerhaften Verkleinerung der Flotte von Tuifly Deutschland. Diese wurde fast halbiert. Auch das Langstreckenprojekt, das ab Düsseldorf geplant war, wurde noch vor dem Erstflug abgeblasen. Im Zuge der Verkleinerung des Carriers wurden zahlreiche Stellen abgebaut, jedoch erklärte ein Gericht dies in einigen Fällen für unzulässig. In einem Schreiben, über das das deutsche Fachportal Airliners.de berichtet, wirft die Pilotengewerkschaft dem Tuifly-Management zahlreiche Verstöße vor. Beispielsweise behauptet man, dass Informationspflichten bzw. Abläufe bei der Wiedereinstellung von gekündigten Piloten nicht eingehalten worden wären. Die Vereinigung Cockpit habe dies mehrfach „eingemahnt“, jedoch ohne Erfolg. Die Folge daraus: Man macht von einem Sonderkündigungsrecht, das im Manteltarifvertrag enthalten ist Gebrauch und kündigt diesen auf. Die betroffene Fluggesellschaft will sich inhaltlich noch nicht äußern. Man verweist darauf, dass man das Schreiben derzeit analysiere und intern über das weitere Vorgehen berät. Daher gilt es abzuwarten, ob die Geschäftsleitung von Tuifly die Kündigung akzeptiert oder aber die für solche Fälle vorgesehenen juristischen Rechtsmittel einlegen wird.

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Ita Airways kündigt A330-Kapitän wegen Nickerchen im Cockpit

Ein Flugkapitän wurde seitens Ita Airways gekündigt, da dieser am 30. April 2022 auf Flug AZ 609 gegen einige Vorschriften verstoßen haben soll. Unter anderem wurden Funksprüche der Flugleitzentrale Marseille zehn Minuten lang nicht beantwortet. Kampfjets der französischen Luftwaffe wurden bereits in die Luft geschickt, jedoch wieder zurück an ihre Basis beordert. Die Fluglotsen erhielten rund zehn Minuten lang keine Antwort von der Piloten des Airbus A330-200 mit der Registrierung EI-EJP. Das Langstreckenflugzeug, das von Ita Airways betrieben wird, befand sich auf dem Weg von New York JFK nach Rom-Fiumicino. Zum Zeitpunkt des Vorfalls flog man im französischen Luftraum. Nachdem der Funkspruch mit zehnminütiger Verspätung beantwortet wurde, entschied die Flugsicherung die bereits in die Luft geschickten Kampfjets wieder zurück zu ihrer Basis zu rufen. Es kam somit zu keinem Abfangmanöver. Für den Flugkapitän hatte der Vorfall aber ein Nachspiel, denn eine offizielle Untersuchung wurde eingeleitet. Weiters nahm Ita Airways auch intern die Abläufe unter die Lupe. Italienische Medien zitieren einen Sprecher des Carriers, dass der Kapitän ein Verhalten an den Tag gelegt habe, das nicht mit den Luftfahrtregeln sowie dem internen Kodex in Einklang gebracht werden kann. Weiters hätte sich im Zuge von Befragungen herausgestellt, dass die Darstellung des Kapitäns stark von den Fakten, die beispielsweise mit Hilfe der Flugschreiber festgestellt werden konnten, abwich. So soll dieser beispielsweise behauptet haben, dass es ein Problem mit dem Funkgerät gegeben habe. Laut Ita Airways soll es aber so gewesen sein, dass sowohl der Erste Offizier als auch der Kapitän kurzzeitig eingeschlafen sind

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Graz: Privatdetektiv schnüffelte für Austrian Airlines gegen Mitarbeiter im Krankenstand

Ende Mai 2022 muss sich das Grazer Arbeitsgericht mit einem nicht alltäglichen Fall befassen: Austrian Airlines trennte sich von einem Techniker, der sich im Krankenstand befand. Die notwendigen „Beweise“, die zur fristlosen Entlassung geführt haben, soll ein Privatdetektiv geliefert haben. Die österreichische Lufthansa-Tochter hat vor einiger Zeit die Station Graz geschlossen. Vor Ort hat man kein Personal mehr stationiert, da mittlerweile nur noch die Wien-Strecke bedient wird. Die dezentralen Routen nach Düsseldorf und Stuttgart werden mittlerweile von der Konzernschwester Eurowings angeboten. Daraus folgt: Man benötigt in der Steiermark keine Techniker mehr und hat diesen angeboten, dass diese künftig ihren Dienst an der Homebase Wien versehen können. Allerdings scheint diese Option nicht bei allen gut angekommen zu sein und nun steht es auch Aussage gegen Aussage: Ein Wartungsmitarbeiter behauptet, dass für die Tätigkeit in Wien weniger Lohn bezahlt werden sollte. Gegenüber der Zeitung Heute führte er unter anderem aus, dass es zu diversen Unstimmigkeiten, beispielsweise im Bereich der Elternteilzeit gekommen sein soll. Er habe sich psychisch nicht mehr fit geführt und wurde daher ärztlich krankgeschrieben. Nun soll Austrian Airlines einen Privatdetektiv beauftragt haben. Den Angaben des Betroffenen nach habe dieser Beschattungen durchgeführt und auch auf dem Privatgrundstück des AUA-Mitarbeiters Fotos von ihm und seinen Kindern angefertigt. Zunächst will er aber davon nichts bemerkt haben und erst nach dem Erhalt der fristlosen Entlassung davon erfahren haben. Über einen Rechtsanwalt soll Austrian Airlines argumentieren, dass er während dem Krankenstand im Garten mit seinen Kindern gespielt habe. Heute zitiert aus dem Schreiben: „Fotos zeigen

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Kreditkarten: Commerzbank macht Inhabern der Tui-Card das Leben schwer

Die deutsche Commerzbank AG schreibt seit einigen Monaten zahlreiche Kunden auf verschiedenen Wegen an und bittet diese um Bestätigung bzw. Aktualisierung ihrer Daten. Wer dem nicht nachkommt, dem blüht die Kündigung seitens des Kreditinstituts. Betroffen sind auch Inhaber der Tui-Kreditkarten, die von der Commerzbank herausgegeben werden. Banken und Sparkassen müssen zahlreiche EU-weit gültige Auflagen und Vorschriften beachten. Zu diesen zählt auch, dass die Datensätze ihrer Kunden aktuell gehalten werden müssen. Daher kommt es immer wieder vor, dass Kreditinstitute mit ihren Klienten Kontakt aufnehmen und um Aktualisierung oder Bestätigung bitten. Die Vorgehensweise der Commerzbank, dass die Kündigung ausgesprochen wird, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird, sorgt für Kritik. Viele Betroffene behaupten, dass sie nie ein Schreiben bekommen hätten oder falls dieses über das Onlinebanking zugestellt wurde, nicht wahrgenommen hätten. Zahlreiche Inhaber der Tui-Card – eine Kreditkarte, die von der Commerzbank AG im Rahmen einer Kooperation mit dem Reiseveranstalter herausgegeben wird – erhielten die Kündigung zugeschickt. Teilweise sollen die Karten sofort gesperrt worden sein. Der Umfang muss derartig weitgehend gewesen sein, so dass Tui einschritt und den Issuer der Kreditkarten um Aufklärung ersuchte. Nun lenkte die Commerzbank AG ein und will betroffenen Kunden die Tui-Cards weiterhin gewähren. Allerdings ist hierfür aktives Handeln der Karteninhaber notwendig. Diese müssen sich an [email protected] wenden und dortihr Anliegen vorbringen. Anschließend soll die Bank erneut um “Mithilfe bei regulatorischen Themen bitten”. Die Fragen müssen fristgerecht beantwortet werden. Dann will die Commerzbank die Kündigung zurückziehen und die Kreditkarte wieder zur normalen Verwendung freigeben. Die durchaus aggressive Vorgehensweise gegenüber Inhabern

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Allianz-Partner distanzieren sich von Aeroflot und S7 Airlines

Die U.S.-amerikanische Delta Air Lines und die russische Aeroflot haben bislang sowohl im Rahmen des Skyteams als auch mit Codeshare-Abkommen zusammengearbeitet. Damit ist nun Schluss, denn die Amerikaner haben die Kooperation am Freitag mit sofortiger Wirkung aufgekündigt. Delta hat den eigenen Code von Flugverbindungen, die von Aeroflot durchgeführt werden, zurückgezogen. Gleichzeitig lässt man den russischen Carrier keine Delta-Flüge mehr vermarkten bzw. nutzen. Momentan unterhält die U.S.-amerikanische Fluggesellschaft keine eigenen Verbindungen in Richtung Russland oder Ukraine. Auch andere Skyteam-Mitglieder und Codeshare-Partner haben bereits in Aussicht gestellt, dass die Kooperation mit Aeroflot zumindest ausgesetzt werden sollen. Den Mitbewerber S7 Airlines, der dem Luftfahrtbündnis Oneworld angehört, blühen vergleichbare Maßnahmen seiner bisherigen Partner-Fluggesellschaften.

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Qatar Airways: Airbus kündigt Liefervertrag über 50 A321neo

Zwischen Golfcarrier Qatar Airways und Airbus herrscht schon länger dicke Luft. Nun ging der Hersteller in die nächste Eskalationsstufe und storniert einen Großauftrag über 50 A321neo. Das will die Fluggesellschaft aber nicht auf sich sitzen lassen und kündigt bereits eine Klage dagegen an. Qatar Airways prangert bereits seit längerer Zeit Mängel am Maschinentyp Airbus A350 an und kann diese seit mehreren Monaten nicht einsetzen. Die Zivilluftfahrtbehörde von Katar verpasste diesem Muster aufgrund von Lackmängeln Flugverbot. Gerichtlich fordert das Oneworld-Mitglied Schadenersatz in der Höhe von 618 Millionen U.S.-Dollar ein. Zunächst schien es so als wäre Qatar Airways die einzige Fluggesellschaft, die Qualitätsprobleme am Airbus A350 festgestellt habe. Nach und nach wurde jedoch bekannt, dass auch andere Carrier idente bzw. ähnliche Probleme festgestellt haben. Airbus hält dies für einen rein “kosmetischen Mangel”. In Doha sieht man die Angelegenheit komplett anders, wobei der Hersteller gegenüber Bloomberg äußerte, dass man die Schadenersatzklage für überzogen hält. Airbus löst nun die nächste Eskalationsstufe aus und storniert eine Großbestellung über 50 Maschinen der A321neo-Reihe. Der Auftrag stammt aus dem Jahr 2011 und war ursprünglich für das Ceo-Modell bestimmt. Ein Jahr später wurde dieser in Neo-Flugzeuge umgewandelt. Vor nicht allzu langer Zeit wandelte man einen Teil der Order in A321LR um. Der europäische Hersteller will jedoch nicht mehr liefern und steigt aus dem Vertrag aus. Gegenüber Reuters bestätigt ein Airbus-Sprecher: “Wir bestätigen, dass wir den Vertrag mit Qatar Airways über 50 A321 entlang unserer Rechte gekündigt haben”. Ein solcher Schritt wird von Flugzeugbauern sehr selten gesetzt und wenn

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Lufthansa und VC kündigen gegenseitig Verträge auf

Zwischen der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und Lufthansa haben sich die Fronten wieder verschärft. Zunächst wurde seitens der Kranich-Geschäftsführung die so genannte Perspektivvereinbarung einseitig aufgekündigt. Nun sieht sich die VC „genötigt“ den Vergütungstarifvertrag per 30. Juni 2022 zu kündigen. Aus internen Rundschreiben der Lufthansa Group geht hervor, dass man die ursprünglich gemachten Flottenziele nicht mehr einhalten kann. Die Vereinigung Cockpit sieht das naturgemäß anders und spricht von einer unnötigen Eskalation laufender Verhandlungen. Die Perspektivvereinbarung wäre ein „große Friedensvereinbarung“ gewesen und betrifft die Piloten von Lufthansa, Germanwings, Lufthansa Cargo, Lufthansa Aviation Training und teilweise auch noch Condor. „Die Lufthansa Group möchte mit der PPV-Kündigung offensichtlich gerade die Beschäftigtengruppe unter Druck setzen, die bisher den größten Krisenbeitrag für den LH Konzern geleistet hat. Das verurteilen wir scharf“, sagt VC-Präsident Stefan Herth. „Die Piloten haben sich in großer Verbundenheit zum Unternehmen zu Einsicht und großen Einschnitten bereit erklärt. Dies war als verantwortungsvoller Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Lufthansa temporär unumgänglich. Die Begehrlichkeit einer Verstetigung dieser absenkten Bedingungen über die Krise hinaus erfährt seitens der VC eine klare Ablehnung.“ Nun kontert die Pilotengewerkschaft und will den Vergütungstarifvertrag mit Wirksamkeit zum 30. Juni 2022 aufkündigen. Beide Seiten betonen aber, dass man den Verhandlungsweg beibehalten will. Offensichtlich ist aber, dass Lufthansa neue, möglicherweise günstigere Verträge haben will. Von der Arbeitnehmerseite wird immer wieder vorgeworfen, dass konzernintern die Nutzung günstigerer AOCs sowie die Ausflaggung ins Ausland vorangetrieben werden sollen.

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United will 600 Impfverweigerer kündigen

United Airlines schafft in Sachen Impfpflicht Fakten und hat rund 600 Mitarbeitern, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollten und auch nicht unter eine medizinische Ausnahme fallen, die Kündigung ausgesprochen. Die Firmenleitung teilte den Beschäftigten unter anderem mit, dass die Entscheidung „unglaublich schwierig war“, jedoch man im Sinne der Sicherheit handeln würde. Eine letzte Chance räumt man den Betroffenen dennoch ein: Die Gekündigten werden zu Einzelgesprächen einladen und können ihren Job retten, wenn sie nachweisen, dass sie sich zwischenzeitlich impfen haben lassen. In Europa beginnt die Lufthansa-Tochter Swiss die intern verordnete Impfpflicht durchzusetzen. Auch hier droht fliegendem Personal, das verweigert, der Rauswurf. Eine weitere europäische Fluggesellschaft, die die Impfung gegen Covid-19 verlangt, ist Wizz Air. Bei diesem Carrier sind jedoch noch keine Kündigungen bekannt.

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Swiss droht Impfverweigerern mit der Kündigung

Die Lufthansa-Tochter Swiss verschärft in Sachen Impfpflicht für das fliegende Personal die Tonart. Nun droht man offen damit, dass Personen, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen, mit der Kündigung per Ende Jänner 2022 rechnen müssen. Unter anderem sagte ein Sprecher der Swiss: „Bei Nichterfüllen des geforderten Impfobligatoriums sehen wir uns gezwungen, Maßnahmen aufgrund der Pflichtverletzung gemäß Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einzuleiten“. Allerdings soll dieser Schritt nicht ohne Vorwarnung gesetzt werden, denn es wird auch angeboten, dass das Arbeitsverhältnis zur Entscheidungsfindung für ein halbes Jahr ruhend gestellt werden kann. Es handelt sich dabei um einen unbezahlten Urlaub, so dass währenddessen kein Lohnanspruch besteht. Sollten einzelne Swiss-Mitarbeiter aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, will man für diese individuelle Lösungen suchen.

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