
Wegen medizinischem Gerät: Frontier schließt Fluggast aus
Ein aktueller Vorfall bei Frontier Airlines hat eine Debatte über den Umgang von Fluggesellschaften mit medizinischen Geräten an Bord entfacht. Eine Passagierin, die auf ein tragbares Defibrillator-Gerät angewiesen ist, wurde von ihrem Flug ausgeschlossen, obwohl das Gerät für die Luftfahrt zugelassen ist. Der Fall sorgt nicht nur für Empörung, sondern wirft auch Fragen über die Konsistenz und Transparenz der Vorschriften von Fluggesellschaften auf. Am 31. März wurde Tonya Roehl, eine Passagierin von Frontier Airlines, gemeinsam mit ihrem Ehemann von einem Flug von Houston nach Phoenix ausgeschlossen. Der Grund: Ihr tragbarer Herzdefibrillator, den sie aufgrund einer kürzlich diagnostizierten Herzkrankheit benötigt. Das Gerät, ein tragbarer kardialer Defibrillator (Wearable Cardiac Defibrillator, kurz WCD), überwacht die Herzaktivität des Trägers und kann im Notfall elektrische Impulse abgeben, um den Herzrhythmus zu regulieren. Der Hersteller Zoll Medical bestätigt, dass das Gerät für die Luftfahrt zugelassen ist und Patienten es sicher im Flugzeug tragen können. Laut Berichten hatte Roehl ihr Gerät sowohl bei der Buchung als auch am Flughafen beim Check-in und bei der Sicherheitskontrolle angegeben. Trotzdem untersagte ihr die Crew an Bord das Mitführen des Geräts mit der Begründung, es sei nicht auf der Liste der genehmigten medizinischen Ausrüstungen. Uneinheitliche Regelungen und Unsicherheit im Umgang mit medizinischer Ausstattung Besonders brisant an diesem Fall ist, dass Roehl anbot, die Batterien des Geräts zu entfernen, um mögliche Sicherheitsbedenken auszuräumen. Doch selbst dies wurde von der Crew abgelehnt. Die Begründung lautete, dass das Gerät auch ohne Batterien nicht mitgeführt werden dürfe. Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) sowie








