
Kreditkarten-Reiseversicherungen oftmals an Bedingungen geknüpft
Kreditkarten haben einen Reiseversicherungsschutz mit vielen unterschiedlichen Bausteinen. Wann der Versicherungsschutz wirksam wird, ist je nach Kartenanbieter und Karte verschieden. Manchmal reicht es etwa eine Karte zu besitzen, manchmal muss man sie regelmäßig verwenden. Auch mit welchem Verkehrsmittel gereist wird, ist manchmal nicht unerheblich. Beim Stornoschutz genau schauen, wann er gilt und wann nicht. Das zeigt eine aktuelle AK Analyse von drei Kreditkarten-Reiseversicherungen. Die AK hat die Versicherungsbedingungen bei Kreditkarten von drei Kreditkartenanbietern analysiert. Sie arbeiten mit unterschiedlichen Versicherungsunternehmen zusammen: American Express, card complete, PayLife. Auch Kreditkarten inkludieren Reiseversicherungen mit zahlreichen Bausteinen: Storno, Reiseabbruch, Flugverspätung, Kranken- und Unfallversicherung, Reisehaftpflicht. Die Jahresgebühren der Kreditkarten inklusive Versicherungsschutz betragen von 66 (card complete – Visa/Mastercard classic) bis 250 Euro (PayLife Platinum). „Es gibt je nach Kartenanbieter und Karte unterschiedliche Bedingungen für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes“, weiß AK Konsumenten schützer Christian Prantner. So etwa reicht es von Besitz einer Kreditkarte über regelmäßige Verwendung für Zahlungen bis hin zur Zahlung des Reisepreises mit der Kreditkarte. Unterschiede gibt es zudem bei den Deckungslimits in den einzelnen Bausteinen.“ Vom Versicherungsschutz umfasst ist nicht nur der/die Karteninhaber:in selbst, sondern auch im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige (Ehe- oder Lebenspartner und die unterhaltsberechtigten Kinder). Details sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen, wobei beispielsweise bei card complete nur mitreisende Angehörige mitversichert sind; in der Reisunfall- und Behandlungskostenversicherung allerdings ausschließlich der Karteninhaber. „Es gibt weitere Voraussetzungen, damit der Versicherungsschutz wirksam wird“, so Prantner. „Es wird auch unterschieden, mit welchem Verkehrsmittel die Reise stattfindet.“ So sind bei Diners Club Reisen, die nicht mit








