
AUA: Online-Dokumentencheck nicht mehr ganz freiwillig
Neuerdings ist die Nutzung der “digitalen Dokumentenkontrolle” von Austrian Airlines nicht mehr ganz so freiwillig. Unabhängig davon, ob es eine Anweisung der Behörde des Ziellands gibt, will die AUA nun die Unterlagen der Passagiere sehen. Wer die “Corona-Papiere” nicht digital einreichen will, bekommt während dem Web-Check-in keine Boardkarte mehr. Diese ist dann unter Vorlage der Unterlagen am jeweiligen Check-in-Schalter abzuholen. Erst nach dem Einreichen der Reisepapiere und Freigabe durch einen AUA-Mitarbeiter kann die Bordkarte über das Internet und die App bezogen werden. Für all jene, die das nicht möchten, bleibt nur der Gang zum Schalter. In der Tat gibt es viele Staaten, die den Fluggesellschaften auferlegen die Dokumente vor dem Boarding zu sichten und Personen, die diese nicht dabei haben, vom Flug auszuschließen. Beispielsweise Deutschland verlangt dies seit längerer Zeit, aber darum scherte man sich bei Austrian Airlines bislang wenig. Allein im Sommer 2021 wurden auf stolzen acht Österreich-Deutschland-Flügen, auf denen Mitarbeiter von Aviation Direct persönlich dabei waren, keinerlei Dokumente geprüft und das obwohl Deutschland dies explizit verlangt. In diesem Licht erscheint es dann verwunderlich, dass Austrian Airlines ausgerechnet in Richtung Österreich plötzlich “Dokumentenkontrollen” durchführt. Österreich ist einer von ganz wenigen Staaten, die den Fluggesellschaften eben keine Vorab-Prüfungen auferlegt haben. Lediglich auf die aktuellen Einreisebestimmungen müssen die Carrier hinweisen, jedoch ist die Überprüfung der Dokumente weiterhin Sache der Behörden. Das hindert die AUA aber nicht daran dennoch eine “Dokumentenprüfung” durchzuführen und wer nicht uploaden will, muss beim Schalter antanzen. Eine Rechtsgrundlage gibt es hierfür nicht. Bedenkt man, dass Austrian Airlines






